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canna41 schrieb:
Hallo. Wie handhabt Ihr das? Habe eine Patientin, die zunächst nur KG, später auch MLD und jetzt auch noch Elektrostimulation für 1 Unfallgeschehen am Bein verschrieben bekommen hat. Für MLD und Elektrostimulation sind die Diagnosen selbstverständlich unterschiedlich. Berechnet Ihr jedesmal die Erstbefundung? Möchte jetzt keine Dikussion wegen der Beihilfe haben da ich über die Jahre immer angehoben habe, sondern bitte konstruktive Antworten. Danke.
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Ich berechne das zusätzlich bei jeder neuen Diagnose, oder bei erneuter Befundung und Änderung des Therapieplanes, egal ob Beihilfe oder PKV.
Ich denke, dass man das prinzipiell so machen kann. Mein Gefühl sagt mir aber, dass ich dies lieber nicht mache, da ich bereits bei der Erstbefundung im Rahmen der KG-Behandlung festgestellt hätte, dass ggf. ein Lymphödem und eine periphere Parese bestehen, die mit MLD und Elektrostimulation zu behandeln wären. Ich würde daher bei den anderen Verordnungen - sofern es sich um das gleiche Unfallgeschehen handelt - auf eine erneute Berechnung des Erstbefundes verzichten. Als Patient käme ich mir auch abgezockt vor, wenn dies bei der gleichen Verletzung dreimal berechnet würde.
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MikeL schrieb:
Tempelritter schrieb am 23.7.19 07:14:
Ich berechne das zusätzlich bei jeder neuen Diagnose, oder bei erneuter Befundung und Änderung des Therapieplanes, egal ob Beihilfe oder PKV.
Ich denke, dass man das prinzipiell so machen kann. Mein Gefühl sagt mir aber, dass ich dies lieber nicht mache, da ich bereits bei der Erstbefundung im Rahmen der KG-Behandlung festgestellt hätte, dass ggf. ein Lymphödem und eine periphere Parese bestehen, die mit MLD und Elektrostimulation zu behandeln wären. Ich würde daher bei den anderen Verordnungen - sofern es sich um das gleiche Unfallgeschehen handelt - auf eine erneute Berechnung des Erstbefundes verzichten. Als Patient käme ich mir auch abgezockt vor, wenn dies bei der gleichen Verletzung dreimal berechnet würde.
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Tempelritter schrieb:
Ich berechne das zusätzlich bei jeder neuen Diagnose, oder bei erneuter Befundung und Änderung des Therapieplanes, egal ob Beihilfe oder PKV.
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