• flexible Arbeitszeitmodelle in
Teil-und Vollzeit
• überdurchschnittliche
Bezahlung
• angenehme Arbeitsatmosphäre
bei 25 Minuten Takt
• unbefristete Festanstellung
• 30 Tage Urlaub bei fünf Tagen
pro Woche
• 100% Übernahme von
Zertifikatfortbildungen
• besetzte Rezeption
• Mitarbeiter Benefitz
• modern ausgestattete Praxis mit
hellen Räumen
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Susanne0307 schrieb:
Guten Morgen. Wie berechnet Ihr die Benzinkosten für Hausbesuche für eure Angestellten? Praxis KFZ welches auch privat genutzt werden darf. Grüße
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mechanicus schrieb:
Es sind keine abzurechen. Ein auch privat genutzter Praxiswagen führt zwingend zur 1% Regel in der Gehaltsabrechnung (geldwerter Vorteil).
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Schippi schrieb:
Frag doch einfach deinen Stb, der hat Ahnung davon (meiner zumindest)
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Susanne0307 schrieb:
Ja. Das machen wir ja bereits. Aber ich muss doch die Benzinkosten für die Hausbesuche erstatten… Da weiß ich nicht wie ich das berechnen soll.
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LogoMijo schrieb:
Die Benzinkosten werden von der Praxis getragen und sind Betriebsausgaben. Also: Tankquittung von der Fahrerin / dem Fahrer des "Dienstwagens".
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Susanne0307 schrieb:
Vielen Dank 😊
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