Die Physio Company in Tegel sucht
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arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
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selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Entweder schriftlich an Physio
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Welche Maßnahmen kann man da als Arbeitgeber anbieten? Wird das von irgendwo gefördert?
Ich finde nur so allgemeines dazu...klar, dass man sich die Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitszeiten ansieht. Aber ansonsten?
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um mitzusprechenzu können, müste ich wissen was ein BEM Gespräch ist
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK:)
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JürgenK schrieb:
Hi Regina L.,
um mitzusprechenzu können, müste ich wissen was ein BEM Gespräch ist
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK:)
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Inche schrieb:
Betriebliches wiedereingliederungs Managment hierzu gibt es zb Von der Rentenversicherung infos zur Vorbereitung.Frag gezielt da mal nach
Bist du dir sicher dass du unbedingt so ein BEM Gespräch führen willst?
Meines Wissens ist das nur zwingend, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung angestrebt wird. Ansonsten drohen keine Sanktionen wenn man das BEM nicht macht.
Der AN kann so ein Gespräch ja auch verweigern.
Welches Ziel verfolgt du denn?
Vielleicht reicht ein ganz sachliches Gespräch auch erst mal aus.
Oder geht es um stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit?
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sabine963 schrieb:
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Bist du dir sicher dass du unbedingt so ein BEM Gespräch führen willst?
Meines Wissens ist das nur zwingend, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung angestrebt wird. Ansonsten drohen keine Sanktionen wenn man das BEM nicht macht.
Der AN kann so ein Gespräch ja auch verweigern.
Welches Ziel verfolgt du denn?
Vielleicht reicht ein ganz sachliches Gespräch auch erst mal aus.
Oder geht es um stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit?
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ali schrieb:
Ist eigentlich mehr was für grosse Strukturen mit Betriebsrat etc. pp. Wir haben das bei einem Mitarbeiter "informell" gemacht: Gespräche, was es braucht und wie schnell die Wiedereingliederung gehen soll.
Im ersten Fall muss/kann/sollte der AG ein solches Gespräch anbieten, sobald AN mehr als 30 Tage AU in den letzten 12 Monaten vorweist. Das Elegante daran, es gibt kaum Vorschriften oder bürokratischen Aufwand. Unterstützend können die diversen Kostenträger, also RV, BGW oder die Krankenkasse des AN mit entsprechenden Fachberatern beigezogen werden. Dann besteht auch die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten - bis hin zu Lohnkostenzuschüssen. Das Ziel von BEM ist klar auf Partizipation erster Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Wir haben das neulich zum ersten mal selbst durchgeführt (ohne Fremdbeteiligung). Bei unseren (Ergo-)Klienten haben wir das aus dem therapeutischen Setting heraus schon öfter angeleiert. Ist ´ne tolle Sache.
Wiedereingliederung ist nach längerer Krankheit zum Wiedereinstieg in die Arbeitsbelastung....also was ganz anderes.
Nachtrag: Unterstützung erfährt man als AG auch bei den Integrationsfachdiensten/-ämtern.
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Hubwieser-Gross schrieb:
BEM - betriebliches Eingliederungsmanagement und "Wieder"eingliederung" sind zwei völlig verschiedene Paar Sandalen.
Im ersten Fall muss/kann/sollte der AG ein solches Gespräch anbieten, sobald AN mehr als 30 Tage AU in den letzten 12 Monaten vorweist. Das Elegante daran, es gibt kaum Vorschriften oder bürokratischen Aufwand. Unterstützend können die diversen Kostenträger, also RV, BGW oder die Krankenkasse des AN mit entsprechenden Fachberatern beigezogen werden. Dann besteht auch die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten - bis hin zu Lohnkostenzuschüssen. Das Ziel von BEM ist klar auf Partizipation erster Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Wir haben das neulich zum ersten mal selbst durchgeführt (ohne Fremdbeteiligung). Bei unseren (Ergo-)Klienten haben wir das aus dem therapeutischen Setting heraus schon öfter angeleiert. Ist ´ne tolle Sache.
Wiedereingliederung ist nach längerer Krankheit zum Wiedereinstieg in die Arbeitsbelastung....also was ganz anderes.
Nachtrag: Unterstützung erfährt man als AG auch bei den Integrationsfachdiensten/-ämtern.
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elena34 schrieb:
@sabine963 das musst du anbieten sobald ein Arbeitnehmer 30 Tage im Jahr krankgeschrieben war. Egal aus welchen Grund. Egal ob reha oder andere Sachen. Dann entscheidet der AN ob er das Gespräch führen möchte. Aber anbieten muss man das.
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Regina L. schrieb:
Musstet ihr schonmal mit einem Mitarbeiter solch ein Gespräch führen?
Welche Maßnahmen kann man da als Arbeitgeber anbieten? Wird das von irgendwo gefördert?
Ich finde nur so allgemeines dazu...klar, dass man sich die Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitszeiten ansieht. Aber ansonsten?
Aber mit den Antworten ist mir schon weiter geholfen! Vielen Dank
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Leni C. schrieb:
Dann heißt das bei mir einfach Mitarbeitergespräch .
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Eva schrieb:
Wichtig ist, dass es ein Protokoll von dem Gespräch gibt, falls es mal vor Gericht gehen sollte....
Richtig. Und die Dokumentation hat separat zu erfolgen und gehört nicht in die Personalakte.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@Eva
Richtig. Und die Dokumentation hat separat zu erfolgen und gehört nicht in die Personalakte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hubwieser-Gross richtig
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Regina L. schrieb:
@Hubwieser-Gross also in einen eigenen BEM Ordner?
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ali schrieb:
@Regina L. Ja
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Eva schrieb:
Bei uns hatten die MA auch das Recht einen Beistand mit in das Gespräch zu nehmen, z.B. Ehepartner/in.
Aber vorher nicht vergessen das Blatt links zu lochen.
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sabine963 schrieb:
@ali
Aber vorher nicht vergessen das Blatt links zu lochen.
Warum muss denn auch immer alles so kompliziert gemacht werden?
Einfache Personalgespräche würden es auch tun.
Was kann in einer Physio Praxis schon groß getan werden um die Arbeit erträglicher zu gestalten?
Das geht über zusätzliche Pausen und Arbeitszeitsteuerung. Sonst fällt mir nicht viel dazu ein.
Es gibt's doch in unserem Job gar nicht so viel Spielraum.
Am Ende steht es jedem frei zu kündigen. Eben fristgemäß.
Wie heißt es immer so schön
Love It, change It, or leave It.
Gilt dann hier für beide Seiten.
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sabine963 schrieb:
@Eva genau das würde ich auch machen wenn mein AG die Sache so hoch aufhängt wird man ja auch misstrauisch.
Warum muss denn auch immer alles so kompliziert gemacht werden?
Einfache Personalgespräche würden es auch tun.
Was kann in einer Physio Praxis schon groß getan werden um die Arbeit erträglicher zu gestalten?
Das geht über zusätzliche Pausen und Arbeitszeitsteuerung. Sonst fällt mir nicht viel dazu ein.
Es gibt's doch in unserem Job gar nicht so viel Spielraum.
Am Ende steht es jedem frei zu kündigen. Eben fristgemäß.
Wie heißt es immer so schön
Love It, change It, or leave It.
Gilt dann hier für beide Seiten.
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tinki schrieb:
@Regina L. von allen Beteiligten unterschrieben abheften und der MA erhält eine Kopie ;)
Keine passive Behandlungen, nur KGG und aktive KG, oder nur KG neuro, oder nur MLD als Beispiele.
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massu schrieb:
@sabine963 du kannst am Behandlungsschwerpunkt ansetzen, je nachdem wie groß die Praxis ist.
Keine passive Behandlungen, nur KGG und aktive KG, oder nur KG neuro, oder nur MLD als Beispiele.
Und natürlich die Toleranz der anderen Kollegen.
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sabine963 schrieb:
@massu genau und um das rauszufinden brauche ich keine komplizierten Regularien sondern nur Kommunikation.
Und natürlich die Toleranz der anderen Kollegen.
und um im Falle des Falles nachweisen zu können, dass man die gesetzliche Pflicht zu einem BEM erfüllt hat, braucht es dazu noch die passende Dokumentation.
Sie hatten vielleicht den Fall noch nicht. Aber wenn (irgendwann nach langer Geduld) eine Entscheidung zur krankheitsbedingten Kündigung fällt, der AN Kündigungsschutzklage erhebt, dann wird das Arbeitsgericht fragen, ob denn und wie eine BEM_Maßnahme durchgeführt wurde. Ein Fehlen der entsprechenden Dokumentation führt dann fast zwangsläufig dazu, dass das Arbeitsgericht der KSch-Klage statt gibt. Aus Sicht des Gerichts sind dann nämlich nicht alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung ausgeschöpft worden.
Für mich ist das eine Frage der professionellen Betriebsführung. Kann ja jede anders machen, aber dann bitte nicht über die Folgen ärgern.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@sabine963
und um im Falle des Falles nachweisen zu können, dass man die gesetzliche Pflicht zu einem BEM erfüllt hat, braucht es dazu noch die passende Dokumentation.
Sie hatten vielleicht den Fall noch nicht. Aber wenn (irgendwann nach langer Geduld) eine Entscheidung zur krankheitsbedingten Kündigung fällt, der AN Kündigungsschutzklage erhebt, dann wird das Arbeitsgericht fragen, ob denn und wie eine BEM_Maßnahme durchgeführt wurde. Ein Fehlen der entsprechenden Dokumentation führt dann fast zwangsläufig dazu, dass das Arbeitsgericht der KSch-Klage statt gibt. Aus Sicht des Gerichts sind dann nämlich nicht alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung ausgeschöpft worden.
Für mich ist das eine Frage der professionellen Betriebsführung. Kann ja jede anders machen, aber dann bitte nicht über die Folgen ärgern.
Ja genau. Das hatte ich auch in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass im Fall dass es auf eine krankheitsbedingte Kündigung rausläuft so ein BEM Gespräch nötig ist.
Das wäre aber für mich der einzige Grund. Wenn man nicht vor hat krankheitsbedingt zu kündigen bräuchte man es ja nicht unbedingt. Zumal es ja keinerlei Sanktionen gibt wenn man kein BEM Gespräch macht, der AN es ablehnen kann usw.
Auch in einem Beitrag von mir dass man ja jederzeit fristgerecht kündigen kann.
Von daher hab ich nicht soviel anderes geschrieben als du.
Ich finde es halt so typisch deutsch dass man immer meint jede Vorschrift unbedingt erfüllen zu müssen. Immer schön Männchen machen.
Auch wenn es gar keinen wirklichen Sinn macht.
Wie schon geschrieben Erwachsene Menschen sollten miteinander reden können dürfen und dabei auf einen Nenner kommen. Ohne Gängelei
von außen.
Ich hatte selbst schon viele Pat. die von AG Seite zu einem BEM Gespräch mussten. Keiner davon fand das da wirklich was sinnvolles rauskam. Es wurde gemacht weil es halt vorgeschrieben ist.
Für den Ordner zum Abheften.
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sabine963 schrieb:
@Hubwieser-Gross
Ja genau. Das hatte ich auch in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass im Fall dass es auf eine krankheitsbedingte Kündigung rausläuft so ein BEM Gespräch nötig ist.
Das wäre aber für mich der einzige Grund. Wenn man nicht vor hat krankheitsbedingt zu kündigen bräuchte man es ja nicht unbedingt. Zumal es ja keinerlei Sanktionen gibt wenn man kein BEM Gespräch macht, der AN es ablehnen kann usw.
Auch in einem Beitrag von mir dass man ja jederzeit fristgerecht kündigen kann.
Von daher hab ich nicht soviel anderes geschrieben als du.
Ich finde es halt so typisch deutsch dass man immer meint jede Vorschrift unbedingt erfüllen zu müssen. Immer schön Männchen machen.
Auch wenn es gar keinen wirklichen Sinn macht.
Wie schon geschrieben Erwachsene Menschen sollten miteinander reden können dürfen und dabei auf einen Nenner kommen. Ohne Gängelei
von außen.
Ich hatte selbst schon viele Pat. die von AG Seite zu einem BEM Gespräch mussten. Keiner davon fand das da wirklich was sinnvolles rauskam. Es wurde gemacht weil es halt vorgeschrieben ist.
Für den Ordner zum Abheften.
wenn Sie das so sehen, ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie auf die positiven Aspekte, die ein ordentliches BEM-Verfahren bei recht geringen Anforderungen bietet (externe Beratung, Unterstützungsleistungen von Kostenträgern bis hin zur krankheitsbedingten Kündigung - es soll ja Betriebe geben, die unter das KSchG fallen), nicht nutzen wollen, ist das ebenfalls Ihr gutes Recht.
Wenn die Betriebe, von denen Sie schreiben, das BEM nicht sinnvoll nutzen wollten oder konnten, dann ist das bedauerlich. Es ändert aber nichts an
a. der gesetzlichen Vorschrift und
b. der Tatsache, dass selten in unserem Land ein so bürokratiearmes Verfahren entwickelt wurde, das
c. auch noch sinnvoll ist.
In Zeiten von Fachkräftemangel wird jeder klar denkende Unternehmer(in) versuchen, Kräfte zu halten. Unsere Klienten haben sicher auch durchwachsene Erfahrungen gemacht. Das hält mich aber nicht davon ab, es besser zu machen.
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Hubwieser-Gross schrieb:
@sabine963
wenn Sie das so sehen, ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie auf die positiven Aspekte, die ein ordentliches BEM-Verfahren bei recht geringen Anforderungen bietet (externe Beratung, Unterstützungsleistungen von Kostenträgern bis hin zur krankheitsbedingten Kündigung - es soll ja Betriebe geben, die unter das KSchG fallen), nicht nutzen wollen, ist das ebenfalls Ihr gutes Recht.
Wenn die Betriebe, von denen Sie schreiben, das BEM nicht sinnvoll nutzen wollten oder konnten, dann ist das bedauerlich. Es ändert aber nichts an
a. der gesetzlichen Vorschrift und
b. der Tatsache, dass selten in unserem Land ein so bürokratiearmes Verfahren entwickelt wurde, das
c. auch noch sinnvoll ist.
In Zeiten von Fachkräftemangel wird jeder klar denkende Unternehmer(in) versuchen, Kräfte zu halten. Unsere Klienten haben sicher auch durchwachsene Erfahrungen gemacht. Das hält mich aber nicht davon ab, es besser zu machen.
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Regina L. schrieb:
@Hubwieser-Gross danke.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hubwieser-Gross 👏👏👏 Dein Beitrag ist absolut zutreffend. Ich sehe das zu 100% genauso.
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Regina L. schrieb:
Es geht nicht um Kündigung oder Wiedereingliederung. Nur um krank mehr als 30 Tage.
Aber mit den Antworten ist mir schon weiter geholfen! Vielen Dank
Links lochen steht nicht im Gesetz und ist hier völlig unangebracht.
.... Ich will ja gar kein Fass aufmachen! Ich möchte nur ein Angebot zur "Gesundung" machen. Und ich Frage mich einfach, was ich da tun kann und ob ich dafür irgendwo Unterstützung bekomme.
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ganz so locker zu handhaben, wie mehrfach geschrieben, ist es nicht
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Eva schrieb:
Informiere dich am besten bei einer seriösen Quelle (Anwalt/ Verband?),
ganz so locker zu handhaben, wie mehrfach geschrieben, ist es nicht
Humor ist wenn man trotzdem lacht. Ali hat einen Scherz gemacht und ich bin eine Generation, die immer lochen muste um "Akten" abzulegen ("Klemmhefter") gabs da noch nicht...denn ohne lochen war es schwierig die Unterlagen so abzulegen damit sie nicht rausfielen
Mit Kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Liebe Regina L.
Humor ist wenn man trotzdem lacht. Ali hat einen Scherz gemacht und ich bin eine Generation, die immer lochen muste um "Akten" abzulegen ("Klemmhefter") gabs da noch nicht...denn ohne lochen war es schwierig die Unterlagen so abzulegen damit sie nicht rausfielen
Mit Kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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Regina L. schrieb:
Hmmm, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Links lochen steht nicht im Gesetz und ist hier völlig unangebracht.
.... Ich will ja gar kein Fass aufmachen! Ich möchte nur ein Angebot zur "Gesundung" machen. Und ich Frage mich einfach, was ich da tun kann und ob ich dafür irgendwo Unterstützung bekomme.
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