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Neues Thema
Beitragsbemessungsgrenze gkv
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Anonymer Teilnehmer
27.01.2019 20:46
Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße
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Guten Abend an alle Möchte mich als selbstständiger in der GKV a. Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen? Dank euch für die Hilfe Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße

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M0nique
27.01.2019 21:00
Der Gewinn.
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Der Gewinn.
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RoFo
27.01.2019 21:11
Das zu versteuernde Einkommen.
Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Zinsen, Miete, Pacht, sonstige Einkünfte)
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• Tempelritter
Das zu versteuernde Einkommen. Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Zinsen, Miete, Pacht, sonstige Einkünfte)
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RoFo schrieb:

Das zu versteuernde Einkommen.
Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Zinsen, Miete, Pacht, sonstige Einkünfte)

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McMiki
27.01.2019 21:37
M0nique schrieb am 27.1.19 21:00:
Der Gewinn.


Ernsthaft?? Jetzt mal ganz im Ernst...HÖR AUF dein Halbwissen zu verbreiten!!! Wird bei einen AN auch der Beitrag nach dem Netto berechnet oder was??
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[zitat]M0nique schrieb am 27.1.19 21:00: Der Gewinn. [/zitat] Ernsthaft?? Jetzt mal ganz im Ernst...HÖR AUF dein Halbwissen zu verbreiten!!! Wird bei einen AN auch der Beitrag nach dem Netto berechnet oder was??
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McMiki schrieb:

M0nique schrieb am 27.1.19 21:00:
Der Gewinn.


Ernsthaft?? Jetzt mal ganz im Ernst...HÖR AUF dein Halbwissen zu verbreiten!!! Wird bei einen AN auch der Beitrag nach dem Netto berechnet oder was??

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Anonymer Teilnehmer
27.01.2019 21:47
Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????
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Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????

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RoFo
27.01.2019 21:53
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 21:47:
Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????


???
Es zählen alle Einkünfte, nicht Umsätze.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 21:47: Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ???? [/zitat] ??? Es zählen alle Einkünfte, nicht Umsätze.
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 21:47:
Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????


???
Es zählen alle Einkünfte, nicht Umsätze.

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Anonymer Teilnehmer
27.01.2019 22:21
Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?
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Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?

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Papa Alpaka
27.01.2019 22:56
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 22:21:
Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?


Steuerberater machen lassen.

Kreuzt du an "liege über der Beitragsbemessungsgrenze" spart sich der Sachbearbeiter die Rechnung und setzt automatisch den Höchstbetrag als fälligen Beitrag an.
Liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsberechnung fällig weil abhängig von deinem Gewinn 15,5% (nee, seit 01.01.2019 gelten andere Beitragssätze) als GKV-Beitrag angefordert werden.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 22:21: Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen? [/zitat] Steuerberater machen lassen. Kreuzt du an "liege über der Beitragsbemessungsgrenze" spart sich der Sachbearbeiter die Rechnung und setzt automatisch den Höchstbetrag als fälligen Beitrag an. Liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsberechnung fällig weil abhängig von deinem Gewinn 15,5% (nee, seit 01.01.2019 gelten andere Beitragssätze) als GKV-Beitrag angefordert werden.
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Papa Alpaka schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 22:21:
Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?


Steuerberater machen lassen.

Kreuzt du an "liege über der Beitragsbemessungsgrenze" spart sich der Sachbearbeiter die Rechnung und setzt automatisch den Höchstbetrag als fälligen Beitrag an.
Liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsberechnung fällig weil abhängig von deinem Gewinn 15,5% (nee, seit 01.01.2019 gelten andere Beitragssätze) als GKV-Beitrag angefordert werden.

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M0nique
27.01.2019 23:23
Nochmal: Der Gewinn zählt.
Natürlich vor Steuer.
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Nochmal: Der Gewinn zählt. Natürlich vor Steuer.
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M0nique schrieb:

Nochmal: Der Gewinn zählt.
Natürlich vor Steuer.

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Anonymer Teilnehmer
28.01.2019 13:52
Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?
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Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?

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Susulo
28.01.2019 14:04
Erstens wird in Jahren gerechnet und nicht in Monaten, so auch beim Finanzamt. Das passt deine Steuern ja auch nicht monatlich an, sondern errechnet den Jahresdurchschnitt.
Zweitens wieso sollten irgendjemand deine privaten Rechnungen interessieren? Privat ist wie das Wort es aussagt: privat. Zu dir gehörig. Was du dir privat leisten kannst, leistst du dir auch bon deinem Gewinn oder von der Freundlichkeit (ironie!) Deiner Hausbank. Das wäre ansonsten ein nettes Geschäftsmodell : ich kauf mir einen Porsche für zu Hause und zahle dafür nix in die KV.
Also: du erwitschaftest einen jährlichen Gewinn durch deine Praxis,
( vielleicht auch noch durch ein paar Immobilien, die du hast und die Zinsen auf das Millionenerbe - das war oben mit "alle Einnahmen" gemeint). Diesen Gewinn musst du versteuern. Nach diesem Gewinn richtet sich auch dein Versicherungsbeitrag.

Edit: hat dir das deine potentielle Krankenkasse nicht erklärt, oder dein Steuerberater?
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Erstens wird in Jahren gerechnet und nicht in Monaten, so auch beim Finanzamt. Das passt deine Steuern ja auch nicht monatlich an, sondern errechnet den Jahresdurchschnitt. Zweitens wieso sollten irgendjemand deine privaten Rechnungen interessieren? Privat ist wie das Wort es aussagt: privat. Zu dir gehörig. Was du dir privat leisten kannst, leistst du dir auch bon deinem Gewinn oder von der Freundlichkeit (ironie!) Deiner Hausbank. Das wäre ansonsten ein nettes Geschäftsmodell : ich kauf mir einen Porsche für zu Hause und zahle dafür nix in die KV. Also: du erwitschaftest einen jährlichen Gewinn durch deine Praxis, ( vielleicht auch noch durch ein paar Immobilien, die du hast und die Zinsen auf das Millionenerbe - das war oben mit "alle Einnahmen" gemeint). Diesen Gewinn musst du versteuern. Nach diesem Gewinn richtet sich auch dein Versicherungsbeitrag. Edit: hat dir das deine potentielle Krankenkasse nicht erklärt, oder dein Steuerberater?
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Susulo schrieb:

Erstens wird in Jahren gerechnet und nicht in Monaten, so auch beim Finanzamt. Das passt deine Steuern ja auch nicht monatlich an, sondern errechnet den Jahresdurchschnitt.
Zweitens wieso sollten irgendjemand deine privaten Rechnungen interessieren? Privat ist wie das Wort es aussagt: privat. Zu dir gehörig. Was du dir privat leisten kannst, leistst du dir auch bon deinem Gewinn oder von der Freundlichkeit (ironie!) Deiner Hausbank. Das wäre ansonsten ein nettes Geschäftsmodell : ich kauf mir einen Porsche für zu Hause und zahle dafür nix in die KV.
Also: du erwitschaftest einen jährlichen Gewinn durch deine Praxis,
( vielleicht auch noch durch ein paar Immobilien, die du hast und die Zinsen auf das Millionenerbe - das war oben mit "alle Einnahmen" gemeint). Diesen Gewinn musst du versteuern. Nach diesem Gewinn richtet sich auch dein Versicherungsbeitrag.

Edit: hat dir das deine potentielle Krankenkasse nicht erklärt, oder dein Steuerberater?

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Tempelritter
28.01.2019 15:41
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.1.19 13:52:
Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?


Das hat nichts mit einer schwarzen 0 oder Gewinn zu tun. Wie RoFo schreibt zählt das zu versteuernde Einkommen, gem. deinem Steuerbescheid. Liegt keiner vor wird geschätzt und mit dem nächsten Bescheid ausgeglichen.
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• Susulo
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.1.19 13:52: Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da? [/zitat] Das hat nichts mit einer schwarzen 0 oder Gewinn zu tun. Wie RoFo schreibt zählt das zu versteuernde Einkommen, gem. deinem Steuerbescheid. Liegt keiner vor wird geschätzt und mit dem nächsten Bescheid ausgeglichen.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.1.19 13:52:
Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?


Das hat nichts mit einer schwarzen 0 oder Gewinn zu tun. Wie RoFo schreibt zählt das zu versteuernde Einkommen, gem. deinem Steuerbescheid. Liegt keiner vor wird geschätzt und mit dem nächsten Bescheid ausgeglichen.

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Susulo
28.01.2019 17:04
Danke, Templer für die Klarstellung. Hast Recht, das Wort "Gewinn", das ich benutzte ist etwas irreführend bzw. genaugenommen falsch. Letztlich meinte ich das "zu versteuernde Einkommen" (dem ja mein Gewinn zu Grunde liegt) weil es ja auch das ist, was du der KK vorlegst.
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• Tempelritter
Danke, Templer für die Klarstellung. Hast Recht, das Wort "Gewinn", das ich benutzte ist etwas irreführend bzw. genaugenommen falsch. Letztlich meinte ich das "zu versteuernde Einkommen" (dem ja mein Gewinn zu Grunde liegt) weil es ja auch das ist, was du der KK vorlegst.
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Susulo schrieb:

Danke, Templer für die Klarstellung. Hast Recht, das Wort "Gewinn", das ich benutzte ist etwas irreführend bzw. genaugenommen falsch. Letztlich meinte ich das "zu versteuernde Einkommen" (dem ja mein Gewinn zu Grunde liegt) weil es ja auch das ist, was du der KK vorlegst.

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Anonymer Teilnehmer
29.01.2019 11:07
Dankesehr. Das Wort "Gewinn" hat mich sehr verwirrt. Nun ist aber alles klar!!!
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Dankesehr. Das Wort "Gewinn" hat mich sehr verwirrt. Nun ist aber alles klar!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Dankesehr. Das Wort "Gewinn" hat mich sehr verwirrt. Nun ist aber alles klar!!!

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M0nique schrieb:

Der Gewinn.

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Alex Moro
27.01.2019 22:00
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 20:46:
Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße


wofür brauchst du als selbstständiger überhaupt die bemessungsgrenze?
meld dich an und gut is ;)
den rest wird dein steuerberater schon regeln
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 20:46: Guten Abend an alle Möchte mich als selbstständiger in der GKV a. Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen? Dank euch für die Hilfe Viele Grüße [/zitat] wofür brauchst du als selbstständiger überhaupt die bemessungsgrenze? meld dich an und gut is ;) den rest wird dein steuerberater schon regeln
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Alex Moro schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 20:46:
Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße


wofür brauchst du als selbstständiger überhaupt die bemessungsgrenze?
meld dich an und gut is ;)
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