Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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-Physiotherapie in
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Schatti schrieb:
Wenn ich als Patient angebe, dass ich ueber die Beihilfe versichert bin, bekomme aber eine Rechnung von einem Physio, die den Beihilfesatz uebersteigt, muss ich doch nur den Beihilfesatz zahlen, es sei denn, der Therapeut haette mich darauf hingewiesen, dass er mehr verlangt, oder
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Schatti schrieb:
koennte sich bitte nur jemand melden, der mir eine genaue Antwort geben kann....danke
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Andreas216 schrieb:
Das steht deiner meinung nach wo?
Selbst wenn wir jetzt mal die Rechtssprechung verlassen, bleibt daheim immer noch der Spiegel. Wie sollen Ihre Mitmenschen Sie behandeln, wenn Sie einen Fehler machen? Schauen Sie sich den Stundenlohn des Kollegen an und überprüfen Sie Ihre Meinung zum Mindestlohn.
Eine Auseinandersetzung mit dem Titel "Beihilfe" wäre auch noch sehr hilfreich, dann erklärt sich so einiges von selbst.
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britta109 schrieb:
Kommt nach dem "oder" am Satzende ein Nebensatz oder Fragezeichen?
Selbst wenn wir jetzt mal die Rechtssprechung verlassen, bleibt daheim immer noch der Spiegel. Wie sollen Ihre Mitmenschen Sie behandeln, wenn Sie einen Fehler machen? Schauen Sie sich den Stundenlohn des Kollegen an und überprüfen Sie Ihre Meinung zum Mindestlohn.
Eine Auseinandersetzung mit dem Titel "Beihilfe" wäre auch noch sehr hilfreich, dann erklärt sich so einiges von selbst.
Wie kommst Du drauf nicht den vollständigen Rechnungsbetrag zahlen zu müssen?
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Schatti schrieb:
ich bin selber physio...noch nicht so lange selbstaendig....ich habe mich bisher immer an die Beihilfesaetze gehalten, weil ich es so erzaehlt bekommen habe....letztens kam ein Patient, der mich fragte, was ich fuer eine Behandlung nehmen wuerde...er war vorher bei einem anderen und war total entsetzt...
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Leni C. schrieb:
Von dir oder dem anderen ?
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Schatti schrieb:
...dass er mehr bezahlen sollte, die Beihilfe zahlt doch nur den vorgeschriebenen Betrag
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britta109 schrieb:
Ziehen lassen....es gibt Patienten, die machen immer ärger.
Hättest du hier im Forum nur mal ein ganz kleines bißchen recherchiert, dann hättest du mitbekommen, dass Beihilfe das ist, was der Begriff sagt, nämlich eine Beihilfe zur Rechnung und keine Garantie für die komplette Übernahme.
Ein PI, der Beihilfepreise in Rechnung stellt, der sollte kein Unternehmer sein. Dass der Patient sich freut, wenn du ihm nur Beihilfehöhe in Rechnung stellst und er die Behandlung quasi für Lau bekommt, dass erfreut natürlich einen Beamten sehr.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast dich immer an die Beihilfesätze gehalten, weil du es so erzählt bekommen hast?????? Ich kann immer nur den Kopf über junge PI's schütteln, die sich so blauäugig selbständig machen. Man macht sich schlau und man macht nicht Dinge, die einem eben mal so erzählt werden.
Hättest du hier im Forum nur mal ein ganz kleines bißchen recherchiert, dann hättest du mitbekommen, dass Beihilfe das ist, was der Begriff sagt, nämlich eine Beihilfe zur Rechnung und keine Garantie für die komplette Übernahme.
Ein PI, der Beihilfepreise in Rechnung stellt, der sollte kein Unternehmer sein. Dass der Patient sich freut, wenn du ihm nur Beihilfehöhe in Rechnung stellst und er die Behandlung quasi für Lau bekommt, dass erfreut natürlich einen Beamten sehr.
Gruß Britt
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Schatti schrieb:
mir war neu, dass man Kollegen beschimpft, die eine Frage haben...
Wenn man sich selbständig macht, dann bereitet man sich diesbezüglich vor. Da hilft es auch nicht, wenn Du jede Antwort, die Dir nicht gefällt, mit einem nicht-hilfreich quittierst.
Jetzt also hier eine Antwort, die Dir vielleicht weiterhilft...
Beihilfesätze wurden schon vor laaaanger Zeit von einem Bundesinnenminister als nicht ausreichende Entlohnung betitelt. Beihilfeempfänger sind meist Beamte, die nichts für Krankenversicherung wie der Normal-AN zahlt. Genau für diesen Betrag sollte der Beamte sich privat versichern. Macht nur keiner, weil sie geizig sind und lieber mit Dir rummosern.
Für uns sind das ganz normale Privatpatienten mit entsprechend kalkulierten Preisen. Wer hier Beihilfepreise nimmt, den kann ich nur bedauern und sagen "Selber Schuld". Und hier ist genau die Antwort von Britt, die ich sehr schätze, vollkommen korrekt ist.
Im Rahmen des Patientenrechtegesetztes ist es Deine Pflicht den Patienten aufzuklären, wenn Dir bekannt ist, dass seine Versicherung Deine Preise nicht voll ersetzen. Hier kannst Du Dich absichern, indem Du IMMER mit Privatpatienten eine schriftliche Vereinbarung machst, in der Deine Privatpreise stehen. Damit hast Du ausreichend informiert.
Und merke!!! Beihilfepatienten pesten meistens rum. Wir sagen dann immer, dass er sich gerne eine andere Praxis suchen kann, die günstiger ist. Meist stehen diese dann ein paar Tage später wieder auf der Matte. Und wenn nicht... dann nicht. Sollen sich andere mit denen rumärgern.
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Wonderwoman schrieb:
Also lieber Schatti... die KollegenInnen schimpfen nicht, sondern zeigen ihr Mitleid.
Wenn man sich selbständig macht, dann bereitet man sich diesbezüglich vor. Da hilft es auch nicht, wenn Du jede Antwort, die Dir nicht gefällt, mit einem nicht-hilfreich quittierst.
Jetzt also hier eine Antwort, die Dir vielleicht weiterhilft...
Beihilfesätze wurden schon vor laaaanger Zeit von einem Bundesinnenminister als nicht ausreichende Entlohnung betitelt. Beihilfeempfänger sind meist Beamte, die nichts für Krankenversicherung wie der Normal-AN zahlt. Genau für diesen Betrag sollte der Beamte sich privat versichern. Macht nur keiner, weil sie geizig sind und lieber mit Dir rummosern.
Für uns sind das ganz normale Privatpatienten mit entsprechend kalkulierten Preisen. Wer hier Beihilfepreise nimmt, den kann ich nur bedauern und sagen "Selber Schuld". Und hier ist genau die Antwort von Britt, die ich sehr schätze, vollkommen korrekt ist.
Im Rahmen des Patientenrechtegesetztes ist es Deine Pflicht den Patienten aufzuklären, wenn Dir bekannt ist, dass seine Versicherung Deine Preise nicht voll ersetzen. Hier kannst Du Dich absichern, indem Du IMMER mit Privatpatienten eine schriftliche Vereinbarung machst, in der Deine Privatpreise stehen. Damit hast Du ausreichend informiert.
Und merke!!! Beihilfepatienten pesten meistens rum. Wir sagen dann immer, dass er sich gerne eine andere Praxis suchen kann, die günstiger ist. Meist stehen diese dann ein paar Tage später wieder auf der Matte. Und wenn nicht... dann nicht. Sollen sich andere mit denen rumärgern.
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MikeL schrieb:
Besser hätte ich es auch nicht auf den Punkt bringen können!
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Helmut Fromberger schrieb:
Du musst den Betrag zahlen der auf der Rechnung steht.
Wie kommst Du drauf nicht den vollständigen Rechnungsbetrag zahlen zu müssen?
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gibt es diese Vereinbarung nicht, braucht er nicht alles zahlen ?ich bin also verpflichtet,dem Patienten vorher zu sagen, dass ich mehr nehme, als die Beihilfe bezahlt?
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Schatti schrieb:
ja, das ist klar....danke, fuer die erste klare Antwort
gibt es diese Vereinbarung nicht, braucht er nicht alles zahlen ?ich bin also verpflichtet,dem Patienten vorher zu sagen, dass ich mehr nehme, als die Beihilfe bezahlt?
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Helmut Fromberger schrieb:
Nein, nicht so ganz. Du sagst was es kostet, mit dem Hinweis, dass nicht jeder Versicherer auch genau diesen Betrag erstatten wird/kann/oder wie auch immer. Und dass es sein kann dass er einen bestimmten Teil eben selber tragen muss. Bzw. schreibst Du das so auf Deine Hoorarvereinbarung drauf die der Patient unterzeichnet. Unterschreibt er nicht, gibt's auch keine Behandlung.
in diesem Falle war das so, der Patient kam zum vereinbarten Termin, sagte, dass er beihilfebefaehigt ist, wurde behandelt und bekam ohne einen Hinweis eine Rechnung , die eben diesen Satz um 11,00 Euro ueberschritt...der Patient ist davon ausgegangen, dass er , wie bei einem anderen Th den gleichen Betrag zahlen muss, der sich an den Beihilfsatz gehalten hat...jetzt nochmal die Frage ....ist der Patient verpflichtet , ohne Aufklaerung komplett zu zahlen, oder darf er sich darauf berufen, dass der Therapeut ihn nicht aufgeklaert hat?
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Schatti schrieb:
danke
in diesem Falle war das so, der Patient kam zum vereinbarten Termin, sagte, dass er beihilfebefaehigt ist, wurde behandelt und bekam ohne einen Hinweis eine Rechnung , die eben diesen Satz um 11,00 Euro ueberschritt...der Patient ist davon ausgegangen, dass er , wie bei einem anderen Th den gleichen Betrag zahlen muss, der sich an den Beihilfsatz gehalten hat...jetzt nochmal die Frage ....ist der Patient verpflichtet , ohne Aufklaerung komplett zu zahlen, oder darf er sich darauf berufen, dass der Therapeut ihn nicht aufgeklaert hat?
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Schatti schrieb:
bei uns im Gebiet werden so gut wie keine Honorarvereinbarungen getroffen
§ 630a
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
§ 630c
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
usw.
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Tempelritter schrieb:
so ist es korrekt, es muss aber die Schriftform gewählt werden. Du kannst alles im Patientenrechtegesetz nachlesen.
§ 630a
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
§ 630c
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
usw.
das hatte ich mir auch eigentlich von dem Forum versprochen...Hilfe von Kollegen...
allen lieben Kollegen, die mir hier hilfreich zur Seite standen , wuensche ich einen schoenen Sommer, alles Gute und nochmals Danke
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Schatti schrieb:
Lieber Tempelritter, recht herzlichen Dank...da kann man bzw ich doch prima was mit anfangen
das hatte ich mir auch eigentlich von dem Forum versprochen...Hilfe von Kollegen...
allen lieben Kollegen, die mir hier hilfreich zur Seite standen , wuensche ich einen schoenen Sommer, alles Gute und nochmals Danke
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britta109 schrieb:
Tja Schatti, wer klare Fragen stellt bekommt auch eine klare Antwort. So einfach ist das.
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MikeL schrieb:
Aber Strom- und Wasseranschluss und eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz habt ihr schon? :unamused:
Also... wenn Dir bekannt ist, dass Deine Kosten nicht vollständig von der Kasse des Patienten bezahlt werden, dann hast Du eine Informationspflicht.
Der Patient hat Dich informiert, dass dem so ist und Du hast Deine Infopflicht verletzt. Damit muss der Patient Dir tatsächlich nur den Beihilfesatz zahlen.
Wenn mit mir jemand sowas machen würde, dann würde ich diesen rauswerfen und zukünftig mit Vereinbarung arbeiten (s. meine andere Antwort).
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Wonderwoman schrieb:
Dann hast Du jetzt Pech gehabt und es wurde Dir gezeigt, dass es nicht immer schlau ist, wenn man es so macht wie alle anderen.
Also... wenn Dir bekannt ist, dass Deine Kosten nicht vollständig von der Kasse des Patienten bezahlt werden, dann hast Du eine Informationspflicht.
Der Patient hat Dich informiert, dass dem so ist und Du hast Deine Infopflicht verletzt. Damit muss der Patient Dir tatsächlich nur den Beihilfesatz zahlen.
Wenn mit mir jemand sowas machen würde, dann würde ich diesen rauswerfen und zukünftig mit Vereinbarung arbeiten (s. meine andere Antwort).
Wer sich bei PPs an die Beihilfe hält, schadet nicht nur sich selbst, sondern einer ganzen Branche, die sich unter Wert zu verkaufen droht.
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springlukas schrieb:
Wären nicht die diktierten GKV-Preise am Rande der Sittenwidrigkeit, müssten selbst die Beihilfe-Sätze wegen Dumpings verboten werden.
Wer sich bei PPs an die Beihilfe hält, schadet nicht nur sich selbst, sondern einer ganzen Branche, die sich unter Wert zu verkaufen droht.
GKV zahlt wesentlich besser als Beihilfe....
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ähhh
GKV zahlt wesentlich besser als Beihilfe....
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Eberhard schrieb:
Ich habe in fast vierzigjähriger Praxis ganz selten gewusst, dass der eine oder andere Patient beihilfeberchtigt ist. Auch habe ich jahrzehtelang nicht gewusst, was Beihilfe überhaupt ist. Heute betrachte ich die Beihilfe als Zuschuss mancher Arbeitsgeber zur Rechnung. Ich habe immer meine Privatpreise verlangt und auch bekommen. Behandlungsverträge hat es früher überhaupt nicht gegeben.
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Tempelritter schrieb:
Wenn du als Therapeut eine schriftliche Honorarvereinbarung mit einer Kostenhinweispflicht nach dem Patientenrechtegesetz getroffen hat, muss der Patient voll bezahlen. Da gibt es keine Diskussion.
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Tempelritter schrieb:
Seit dem Patientenrechtegesetz reicht der Aushang einer Preisliste nicht mehr. Siehe mein Beitrag weiter oben. Beihilfebeträge sind eine Beihilfe und keine volle Kostenerstattung, das hatte selbst mal Schäuble veröffentlicht wo er noch zuständig war. Es soll durchaus Praxen geben die günstig kalkulieren können und eine Behandlung zu einer Mindestregelbehandlungszeit auf Beihilfeniveau abgeben können. Das sollte man nicht über einen Kamm scheren.
Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV. Das heißt:
Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen mindestens 5 Euro,höchstens 10 Euro
Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Tage jährlich
Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
Natürlich sollte jeder Praxisbetreiber eine Honorarvereinbarung von seinem Patienten gegenzeichnen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Meine Beihilfepatienten unterschreiben für den 2,3fachen VdEK-Satz, bekommen dann aber eine Rechnung, auf der neben dem vereinbarten Honorarsatz noch ein niedrigerer Honorarsatz (Beihilfesatz + 20%) angegeben ist. Dieser niedrigere Honorarsatz darf in Anspruch genommen werden, wenn die Zahlung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt. Bei späterer Zahlung gilt automatisch der vereinbarte Honorarsatz in Höhe des 2,3fachen VdEK-Satzes. Auf diese Weise konnte ich die schlechte Zahlungsmoral vieler Staatsdiener erfolgreich in den Griff bekommen, weil viele Beamte tatsächlich glauben, erst zahlen zu müssen, wenn sie die Erstattung von Beihilfe und PKV selbst auf dem Konto haben. Besonders lustig war dies früher immer bei den Beamten, die nur ein- oder zweimal im Jahr alle Rechnungen auf einmal zur Erstattung einreichen.
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MikeL schrieb:
Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 07.02.2004 (auszugsweise):
Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV. Das heißt:
Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen mindestens 5 Euro,höchstens 10 Euro
Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Tage jährlich
Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
Natürlich sollte jeder Praxisbetreiber eine Honorarvereinbarung von seinem Patienten gegenzeichnen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Meine Beihilfepatienten unterschreiben für den 2,3fachen VdEK-Satz, bekommen dann aber eine Rechnung, auf der neben dem vereinbarten Honorarsatz noch ein niedrigerer Honorarsatz (Beihilfesatz + 20%) angegeben ist. Dieser niedrigere Honorarsatz darf in Anspruch genommen werden, wenn die Zahlung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt. Bei späterer Zahlung gilt automatisch der vereinbarte Honorarsatz in Höhe des 2,3fachen VdEK-Satzes. Auf diese Weise konnte ich die schlechte Zahlungsmoral vieler Staatsdiener erfolgreich in den Griff bekommen, weil viele Beamte tatsächlich glauben, erst zahlen zu müssen, wenn sie die Erstattung von Beihilfe und PKV selbst auf dem Konto haben. Besonders lustig war dies früher immer bei den Beamten, die nur ein- oder zweimal im Jahr alle Rechnungen auf einmal zur Erstattung einreichen.
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MikeL schrieb:
Die Beihilfesätze sind sein nunmehr ca. 15 Jahren keinerlei Anpassung mehr unterzogen worden. Auch als es die letzte Anpassung gegeben hat, betrug diese nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kostensteigerungsrate. Als Beihilfeberechtigter Beamter bekommst Du überdies den Luxus einer Privaten Krankenversicherung im Vergleich zu einem "echten" Privatpatienten zum absoluten Dumping-Tarif. So lange die Honorarsätze des Therapeuten offen einsehbar in dessen Praxis ausgehängt sind, reicht dies normalerweise aus. Natürlich ist ein Praxisbetreiber, der keine Honorarvereinbarung unterschreiben läßt, selber schuld, wenn anschließend solche Fragen gestellt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Physiotherapeut, der lediglich die Beihilfesätze berechnet, wegen Unzurechnungsfähigkeit entmündigt wird, ist höher, als die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen Physiotherapeuten, der Dir eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Rechnung (also oberhalb der Beihilfesätze) gestellt hat, erfolgreich um Teile seiner Honorarrechnung wirst prellen können.
In der Praxis hab ich meine Ruhe...
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Papa Alpaka schrieb:
Strom und Wasser habe ich mir per Kabel- und Schlauchtrommel aus dem Nachbarhaus geholt, Abwasser geht in eine Dreikammerkläranlage die alle Jubeljahre geleert wird, sofern der Weg trocken genug ist um LKW-befahrbar zu sein ;)
In der Praxis hab ich meine Ruhe...
Meinen Privatpreis (denn ich unterscheide nicht zwischen "Beihilfe-" und "Voll-Privat". Privatpatient ist Privatpatient) habe ich selber kalkuliert (Miete, Nebenkosten, mein Know how etc.) und für wen ich zu teuer bin, der darf gerne zur Billigkonkurrenz gehen. Mein Frisör ist auch teurer als der 10 Euro-Frisör, dafür hält aber auch das Ergebnis länger.
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dicke schrieb:
Deine Preise müssen in der Praxis ausgehängt sein. Ich lasse zusätzlich jeden Pat bevor ich ihn oder sie das erste Mal behandel, meine Honorarvereinbarung unterschreiben. Wenn ich P-Pat am Telefon aufnehme, sage ich immer dazu, daß ich teurer bin als das, was die Beihilfe erstatten wird. Ich maile und faxe auf Wunsch auch meine Preisliste vorab mit dem Hinweis der vereinbarten Termin wieder abzusagen, wenn die Preise für den Pat nicht in Ordnung sind. Einige rufen nicht mehr an oder sagen ab, aber die, die kommen, zahlen dann auch (relativ) zeitnah.
Meinen Privatpreis (denn ich unterscheide nicht zwischen "Beihilfe-" und "Voll-Privat". Privatpatient ist Privatpatient) habe ich selber kalkuliert (Miete, Nebenkosten, mein Know how etc.) und für wen ich zu teuer bin, der darf gerne zur Billigkonkurrenz gehen. Mein Frisör ist auch teurer als der 10 Euro-Frisör, dafür hält aber auch das Ergebnis länger.
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