Wir suchen zur Unterstützung
unseres jungen und engagiertem
8-köpfigen Team eine/n
motivierte/n, selbständige/n und
aufgeschlossene/n
Physiotherapeuten/-in
- in Voll- oder Teilzeit mit 20 bis
40 Stunden die Woche an 5 Tagen
(Mo-Fr)
- abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten/-in mit oder ohne
Berufserfahrung
- idealerweise mit MT und MLD aber
nicht zwingend notwendig
- faire Bezahlung mit interessanter
Provisionsvergütung
- der Empfang übernimmt komplett
dieTerminierung und Abr...
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motivierte/n, selbständige/n und
aufgeschlossene/n
Physiotherapeuten/-in
- in Voll- oder Teilzeit mit 20 bis
40 Stunden die Woche an 5 Tagen
(Mo-Fr)
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- idealerweise mit MT und MLD aber
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Provisionsvergütung
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Dass dies - immerhin ist NRW das Bundesland mit den meisten Einwohnern - physio.de noch nicht mal ein Minikommentar wert war, das wundert mich nun schon. Aber auch nur ein ganz kleines bisschen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Offensichtlich sind zum 1.1.2019 die Beilfesätze Land NRW auf das Niveau Beihilfe Bund angehoben worden.
Dass dies - immerhin ist NRW das Bundesland mit den meisten Einwohnern - physio.de noch nicht mal ein Minikommentar wert war, das wundert mich nun schon. Aber auch nur ein ganz kleines bisschen.
Gruß von Monique
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
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Weiß jemand ob es bei der Beihilfe immer noch so ist, dass KG und MT, bzw. KG und Massage bei selber Diagnose nicht erstattet werden?
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
Das ist schon länger in der BBVO geändert worden.
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morpheus-06 schrieb:
M0nique schrieb am 16.1.19 18:47:
Weiß jemand ob es bei der Beihilfe immer noch so ist, dass KG und MT, bzw. KG und Massage bei selber Diagnose nicht erstattet werden?
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
Das ist schon länger in der BBVO geändert worden.
Weißt Du seit wann?
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M0nique schrieb:
Danke!
Weißt Du seit wann?
Danke!
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Mitte 2014 wurde die BBhV in diesen Punkten geändert.
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morpheus-06 schrieb:
M0nique schrieb am 16.1.19 19:31:
Danke!
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Mitte 2014 wurde die BBhV in diesen Punkten geändert.
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M0nique schrieb:
Danke!
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M0nique schrieb:
Weiß jemand ob es bei der Beihilfe immer noch so ist, dass KG und MT, bzw. KG und Massage bei selber Diagnose nicht erstattet werden?
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
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