In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
hatte da ein Rezept mit u.a. " nichtwiederverwendbare Peloide , Fango
Als was rechne ich das jetzt ab?
Wieviel?
Bitte keine spöttischen Kommentare . Danke
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alianda schrieb:
Hallo
hatte da ein Rezept mit u.a. " nichtwiederverwendbare Peloide , Fango
Als was rechne ich das jetzt ab?
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alianda schrieb:
ahh sorry, meinte "WIEDERverwendbare Peloide, Fango"
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Tempelritter schrieb:
28€ für die Großpackung
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Xela schrieb:
Hatten Sie ein Rezept von der Beihilfe? Cool! Das wäre ganz neu und würdig, dieses Forum zu füllen. Für alle anderen Fragen von Privatpatienten, nutzen Sie bitte einfach die Suche des Forum, oder rechnen sich selbst Ihre Kalkulation zusammen. Es nervt, das immer gleiche zu hören ............. das ist kein Spott, sondern ein netter Hinweis :blush:
1. es gibt keine Beihilfe,diese Pat. kannst du zu deinen kalkulierten Preis abrechnen und sie bekommen von der Beihilfe einen festen Satz vergütet, der Rest ist praktisch der "Eigenanteil".
2. steht auf dem Rezept wirklich "nichtwiederverwendbare"?
3. ich rechne immer bei Fango 20,50€ ab,auch wenn ich wiederverwendbare Fango habe
4. eine Honorarvereinbarung ist das wichtigste im Umgang mit Privatpat (im besonderen Fall für die ach so armen "Beihilfepat.")
5. die meisten "beihilfepat." sind sowieso Praxishopper...immer zu der neuaufgemachten Praxis und vorne am Tresen erst einmal Beihilfe brüllen :smile:
Hallo
hatte da ein Rezept mit u.a. " nichtwiederverwendbare Peloide , Fango
Als was rechne ich das jetzt ab?
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Hallo alianda,
1. es gibt keine Beihilfe,diese Pat. kannst du zu deinen kalkulierten Preis abrechnen und sie bekommen von der Beihilfe einen festen Satz vergütet, der Rest ist praktisch der "Eigenanteil".
2. steht auf dem Rezept wirklich "nichtwiederverwendbare"?
3. ich rechne immer bei Fango 20,50€ ab,auch wenn ich wiederverwendbare Fango habe
4. eine Honorarvereinbarung ist das wichtigste im Umgang mit Privatpat (im besonderen Fall für die ach so armen "Beihilfepat.")
5. die meisten "beihilfepat." sind sowieso Praxishopper...immer zu der neuaufgemachten Praxis und vorne am Tresen erst einmal Beihilfe brüllen :smile:
Hallo
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in diesem Fall würde dein Patient seine Beihilfe und seine PKV betrügen, da er die zur Erstattung eingereichte Leistung nicht bekommen hatte :)
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Tempelritter schrieb:
therapeutin schrieb am 12.8.16 11:24:
alianda schrieb am 10.8.16 15:47:
Hallo alianda,
1. es gibt keine Beihilfe,diese Pat. kannst du zu deinen kalkulierten Preis abrechnen und sie bekommen von der Beihilfe einen festen Satz vergütet, der Rest ist praktisch der "Eigenanteil".
2. steht auf dem Rezept wirklich "nichtwiederverwendbare"?
3. ich rechne immer bei Fango 20,50€ ab,auch wenn ich wiederverwendbare Fango habe
4. eine Honorarvereinbarung ist das wichtigste im Umgang mit Privatpat (im besonderen Fall für die ach so armen "Beihilfepat.")
5. die meisten "beihilfepat." sind sowieso Praxishopper...immer zu der neuaufgemachten Praxis und vorne am Tresen erst einmal Beihilfe brüllen :smile:
Hallo
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in diesem Fall würde dein Patient seine Beihilfe und seine PKV betrügen, da er die zur Erstattung eingereichte Leistung nicht bekommen hatte :)
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therapeutin schrieb:
auf der Rechnung steht Fango zu einem Preis von 20,50 :smile: , dass ist mein Preis egal ,ob wiederverwendbar oder nicht :)
auf der Rechnung steht Fango zu einem Preis von 20,50 :smile: , dass ist mein Preis egal ,ob wiederverwendbar oder nicht :)
Hier benutze ich tatsächlich die Beihilfeliste :kissing_closed_eyes:, sogar gerne, denn ich rechne wie templer die Großpackung ab, was auch stimmt und bezieh dafür 28 Euro, besser gesagt, stelle es in Rechnung und, oh Wunder, der Patient bekommt es bezahlt.
Wept würde sagen, das ist quersubventioniert. Ich sage, wenn es unterm Strich stimmt kann man dafür Wörter benützen die mir völlig egal sind :smile:
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stefan 302 schrieb:
therapeutin schrieb am 12.8.16 12:38:
auf der Rechnung steht Fango zu einem Preis von 20,50 :smile: , dass ist mein Preis egal ,ob wiederverwendbar oder nicht :)
Hier benutze ich tatsächlich die Beihilfeliste :kissing_closed_eyes:, sogar gerne, denn ich rechne wie templer die Großpackung ab, was auch stimmt und bezieh dafür 28 Euro, besser gesagt, stelle es in Rechnung und, oh Wunder, der Patient bekommt es bezahlt.
Wept würde sagen, das ist quersubventioniert. Ich sage, wenn es unterm Strich stimmt kann man dafür Wörter benützen die mir völlig egal sind :smile:
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therapeutin schrieb:
Hallo alianda,
alianda schrieb am 10.8.16 15:47:
1. es gibt keine Beihilfe,diese Pat. kannst du zu deinen kalkulierten Preis abrechnen und sie bekommen von der Beihilfe einen festen Satz vergütet, der Rest ist praktisch der "Eigenanteil".
2. steht auf dem Rezept wirklich "nichtwiederverwendbare"?
3. ich rechne immer bei Fango 20,50€ ab,auch wenn ich wiederverwendbare Fango habe
4. eine Honorarvereinbarung ist das wichtigste im Umgang mit Privatpat (im besonderen Fall für die ach so armen "Beihilfepat.")
5. die meisten "beihilfepat." sind sowieso Praxishopper...immer zu der neuaufgemachten Praxis und vorne am Tresen erst einmal Beihilfe brüllen :smile:
Hallo
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