Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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natürlich sollte man einen Anwalt bemühen, wenn man das Thema meiner Frage tatsächlich amwenden möchte - und darüber wurde wohl auch schon hier geschrieben, find ich aber gerade nicht.
Mich erstaunt, wenn gelegentlich offiziell auf Praxis-Homepages angegeben wird: Behandlungszeit kann zum normalen Kassentermin zugekauft werden.
Nach meinem Wissen ist das nicht zulässig ?
Leider, oder zum Glück hab, ich bisher noch keinen "Haus"Anwalt gebraucht und ich bin nicht sicher, ob da jeder Anwalt zuverlässig bescheid weiß.
Danke vorab für Eure Erfahrungen/Meinungen.
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Hallo Physios,
natürlich sollte man einen Anwalt bemühen, wenn man das Thema meiner Frage tatsächlich amwenden möchte - und darüber wurde wohl auch schon hier geschrieben, find ich aber gerade nicht.
Mich erstaunt, wenn gelegentlich offiziell auf Praxis-Homepages angegeben wird: Behandlungszeit kann zum normalen Kassentermin zugekauft werden.
Nach meinem Wissen ist das nicht zulässig ?
Leider, oder zum Glück hab, ich bisher noch keinen "Haus"Anwalt gebraucht und ich bin nicht sicher, ob da jeder Anwalt zuverlässig bescheid weiß.
Danke vorab für Eure Erfahrungen/Meinungen.
Wenn Du HPPT bist, kann der Patient jederzeit als Selbstzahler zu Dir kommen. Du kannst diese Zeit an die Behandlungszeit der Kassenverordnung dranhängen, so dass sich für den Patienten eine verlängerte Behandlungszeit ergibt. Du darfst nur nicht die Selbstzahlerleistung in Verbindung mit dem Rezept als Therapiezeitverlängerung verkaufen, sondern als separate Maßnahme.
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Du darfst nur nicht die Selbstzahlerleistung in Verbindung mit dem Rezept als Therapiezeitverlängerung verkaufen,
Eben das meine ich aber mit meiner Frage.
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WinnieE schrieb:
JRK schrieb am 25.3.19 20:42:
Du darfst nur nicht die Selbstzahlerleistung in Verbindung mit dem Rezept als Therapiezeitverlängerung verkaufen,
Eben das meine ich aber mit meiner Frage.
Damit fällt auch die Diskussion weg, ab wann ich die Kassenleistung verlängern darf.
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Alfred Kramer schrieb:
noch ein Tip! Wir terminieren die Privatleistung immer vor dem Kassentermin, damit er für die Prlvatbehandlung micht extra anreisen muss.
Damit fällt auch die Diskussion weg, ab wann ich die Kassenleistung verlängern darf.
Gruß
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Herbert schrieb:
Wie ist das mit der räumlichen Trennung der Heilpraktikerleistung von der GKV-Leistung KG in den kassenzugelassenen Räumen???
Gruß
noch mal zum Mitschreiben: meine HP-Leistung ist das Untersuchen und Verordnen, die Durchführung der privaten Behandlungen machen wir auf Privat VO , wobei es keine Rolle spielt , ob die VO vom Arzt oder HP kommt. Wir haben hier z.B. einen Orthopäden ohne Kassenzulassung, , auch von ihm kommt ab und zu ein gesetzlich Versicherter mit einer privaten VO, weil der ja kein Kassenrezept ausstellen darf. Für ein solches Privatrezept muß der KAssenpatient allerdings auch den Privatsatz löhnen.
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Alfred Kramer schrieb:
Ich erbringe keine Heilpraktikerleistung in kassenzugelassenen Räumen: Ich- Heilpraktiker untersuche -in meiner Heilpraxis( von den kassenzugelassenen Räumen abgetrennter Raum) den Patienten und verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann.
noch mal zum Mitschreiben: meine HP-Leistung ist das Untersuchen und Verordnen, die Durchführung der privaten Behandlungen machen wir auf Privat VO , wobei es keine Rolle spielt , ob die VO vom Arzt oder HP kommt. Wir haben hier z.B. einen Orthopäden ohne Kassenzulassung, , auch von ihm kommt ab und zu ein gesetzlich Versicherter mit einer privaten VO, weil der ja kein Kassenrezept ausstellen darf. Für ein solches Privatrezept muß der KAssenpatient allerdings auch den Privatsatz löhnen.
Du darfst nur nicht die Selbstzahlerleistung in Verbindung mit dem Rezept als Therapiezeitverlängerung verkaufen,
Eben das meine ich aber mit meiner Frage.
Du verkaufst dem Patienten eine eigenständige Therapieleistung als Selbstzahlerleistung. Diese plant man dann direkt vor oder nach der Behandlungszeit des Kassenrezeptes. Dadurch ist es aus Sicht des Pat. eine Therapiezeitverlängerung. Formal im Terminplan sind es aber 2 Einheiten, die nacheinander erfolgen. Ob Du das auch ohne sektoralen HP machen darfst, kann ich momentan nicht sagen.
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JRK schrieb:
WinnieE schrieb am 25.3.19 20:49:
JRK schrieb am 25.3.19 20:42:
Du darfst nur nicht die Selbstzahlerleistung in Verbindung mit dem Rezept als Therapiezeitverlängerung verkaufen,
Eben das meine ich aber mit meiner Frage.
Du verkaufst dem Patienten eine eigenständige Therapieleistung als Selbstzahlerleistung. Diese plant man dann direkt vor oder nach der Behandlungszeit des Kassenrezeptes. Dadurch ist es aus Sicht des Pat. eine Therapiezeitverlängerung. Formal im Terminplan sind es aber 2 Einheiten, die nacheinander erfolgen. Ob Du das auch ohne sektoralen HP machen darfst, kann ich momentan nicht sagen.
Die Überschrift lautet ja: "Behandlungszeit dazu kaufen".
-> Das geht natürlich nicht!
Grundsätzlich ist es nicht möglich Behandlungszeit bei einem PT im Rahmen einer Behandlung auf Basis der HMR / Rahmenverträge (Kassenleistung) beim PT "dazu zu kaufen"
Was aber möglich ist ist, dass ein Thearpeut der auch sektoraler HP ist, seine HP Behandlung beim Patient durchführt. Dies muss aber zeitlich und räumlich getrennt von der HMR - Behandlung erfolgen.
Was Alfred macht halte ich in Teilen für bedenklich: "verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann. "
Sich selbst ein Rezept ausstellen halte ich - ähnlich einem "Insichgeschäft" - für nicht möglich - macht doch auch keinen Sinn.
Rezept für MA halte ich für unbedenklich. MA können in der PT Praxis ihre Leistung auf P-Rezept vom sekt-HP (oder Voll HP) erbringen. Der sekt. HP (Voll-HP) muss m.E. zwingend in seinen Räumen tätig werden.
Das gibtb doch sonst ein völliges Durcheinander.
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Bernie schrieb:
Meine Sichtweise:
Die Überschrift lautet ja: "Behandlungszeit dazu kaufen".
-> Das geht natürlich nicht!
Grundsätzlich ist es nicht möglich Behandlungszeit bei einem PT im Rahmen einer Behandlung auf Basis der HMR / Rahmenverträge (Kassenleistung) beim PT "dazu zu kaufen"
Was aber möglich ist ist, dass ein Thearpeut der auch sektoraler HP ist, seine HP Behandlung beim Patient durchführt. Dies muss aber zeitlich und räumlich getrennt von der HMR - Behandlung erfolgen.
Was Alfred macht halte ich in Teilen für bedenklich: "verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann. "
Sich selbst ein Rezept ausstellen halte ich - ähnlich einem "Insichgeschäft" - für nicht möglich - macht doch auch keinen Sinn.
Rezept für MA halte ich für unbedenklich. MA können in der PT Praxis ihre Leistung auf P-Rezept vom sekt-HP (oder Voll HP) erbringen. Der sekt. HP (Voll-HP) muss m.E. zwingend in seinen Räumen tätig werden.
Das gibtb doch sonst ein völliges Durcheinander.
Als sektoraler HP benötigt man für die Selbstzahler-Therapie am Patienten kein Rezept, welches man sich selbst ausstellt. Da man ja sekt.HP ist, darf man die Therapie und die Diagnosestellung ja ausführen.
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JRK schrieb:
Sehe ich auch ähnlich.
Als sektoraler HP benötigt man für die Selbstzahler-Therapie am Patienten kein Rezept, welches man sich selbst ausstellt. Da man ja sekt.HP ist, darf man die Therapie und die Diagnosestellung ja ausführen.
Die Formulierung "dazu kaufen" finde ich irritierend, denn eine private Leistung zu einer anderen privaten Leistung dazu kaufen find ich Quatsch. Man bietet private Leistungen x, y, z an, und die können wahlweise gebucht werden - einzeln, gemischt, ganz nach Belieben.
"dazu kaufen" sagt nach meinem Verständnis: zu einer Kassenleistung, die ja nicht "gekauft" werden muss, dazu kaufen.
Und das geht doch nicht.
Respekt allen Teil- und Voll-HP-Physios. Aber mein Ding ist das nicht.
Und ich denke, die sauberste Sache ist es für mich, vom Pat eine Privatverordnung zu verlangen für Leistungen, die der HMK (behandlungszeit-technisch und pekunär) nicht hergibt.
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WinnieE schrieb:
Lieben Dank für Eure Meinungen - sachlich und ganz ohne die oft üblichen "Show-Einlagen" :blush:
Die Formulierung "dazu kaufen" finde ich irritierend, denn eine private Leistung zu einer anderen privaten Leistung dazu kaufen find ich Quatsch. Man bietet private Leistungen x, y, z an, und die können wahlweise gebucht werden - einzeln, gemischt, ganz nach Belieben.
"dazu kaufen" sagt nach meinem Verständnis: zu einer Kassenleistung, die ja nicht "gekauft" werden muss, dazu kaufen.
Und das geht doch nicht.
Respekt allen Teil- und Voll-HP-Physios. Aber mein Ding ist das nicht.
Und ich denke, die sauberste Sache ist es für mich, vom Pat eine Privatverordnung zu verlangen für Leistungen, die der HMK (behandlungszeit-technisch und pekunär) nicht hergibt.
Lieben Dank für Eure Meinungen - sachlich und ganz ohne die oft üblichen "Show-Einlagen" :blush:
Die Formulierung "dazu kaufen" finde ich irritierend, denn eine private Leistung zu einer anderen privaten Leistung dazu kaufen find ich Quatsch. Man bietet private Leistungen x, y, z an, und die können wahlweise gebucht werden - einzeln, gemischt, ganz nach Belieben.
"dazu kaufen" sagt nach meinem Verständnis: zu einer Kassenleistung, die ja nicht "gekauft" werden muss, dazu kaufen.
Und das geht doch nicht.
Respekt allen Teil- und Voll-HP-Physios. Aber mein Ding ist das nicht.
Und ich denke, die sauberste Sache ist es für mich, vom Pat eine Privatverordnung zu verlangen für Leistungen, die der HMK (behandlungszeit-technisch und pekunär) nicht hergibt.
Du hast gefragt, wie das mit den Selbstzahlerleistungen so läuft und wir haben Dir geantwortet wie das rechtlich korrekt und sauber abläuft. Trotzdem schreibst Du, dass es nicht geht. Hast Du unsere Beiträge nicht verstanden? Und wenn es generell nicht Dein Ding ist, warum überhaupt die Frage?
Ich bin verwirrt.
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JRK schrieb:
WinnieE schrieb am 26.3.19 10:16:
Lieben Dank für Eure Meinungen - sachlich und ganz ohne die oft üblichen "Show-Einlagen" :blush:
Die Formulierung "dazu kaufen" finde ich irritierend, denn eine private Leistung zu einer anderen privaten Leistung dazu kaufen find ich Quatsch. Man bietet private Leistungen x, y, z an, und die können wahlweise gebucht werden - einzeln, gemischt, ganz nach Belieben.
"dazu kaufen" sagt nach meinem Verständnis: zu einer Kassenleistung, die ja nicht "gekauft" werden muss, dazu kaufen.
Und das geht doch nicht.
Respekt allen Teil- und Voll-HP-Physios. Aber mein Ding ist das nicht.
Und ich denke, die sauberste Sache ist es für mich, vom Pat eine Privatverordnung zu verlangen für Leistungen, die der HMK (behandlungszeit-technisch und pekunär) nicht hergibt.
Du hast gefragt, wie das mit den Selbstzahlerleistungen so läuft und wir haben Dir geantwortet wie das rechtlich korrekt und sauber abläuft. Trotzdem schreibst Du, dass es nicht geht. Hast Du unsere Beiträge nicht verstanden? Und wenn es generell nicht Dein Ding ist, warum überhaupt die Frage?
Ich bin verwirrt.
Meine Sichtweise:
Die Überschrift lautet ja: "Behandlungszeit dazu kaufen".
-> Das geht natürlich nicht!
Grundsätzlich ist es nicht möglich Behandlungszeit bei einem PT im Rahmen einer Behandlung auf Basis der HMR / Rahmenverträge (Kassenleistung) beim PT "dazu zu kaufen"
Was aber möglich ist ist, dass ein Thearpeut der auch sektoraler HP ist, seine HP Behandlung beim Patient durchführt. Dies muss aber zeitlich und räumlich getrennt von der HMR - Behandlung erfolgen.
Was Alfred macht halte ich in Teilen für bedenklich: "verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann. "
Sich selbst ein Rezept ausstellen halte ich - ähnlich einem "Insichgeschäft" - für nicht möglich - macht doch auch keinen Sinn.
Rezept für MA halte ich für unbedenklich. MA können in der PT Praxis ihre Leistung auf P-Rezept vom sekt-HP (oder Voll HP) erbringen. Der sekt. HP (Voll-HP) muss m.E. zwingend in seinen Räumen tätig werden.
Das gibtb doch sonst ein völliges Durcheinander.
Was Alfred macht ist nicht bedenklich und auch kein Insichgeschäft da die Ausübung als HP nicht in der Physio-Praxis geschieht (was ja rechtlich auch nicht sein dürfte) sondern in einer extra Heilpraxis.
Es ist zwar dieselbe Person aber getrennte Räumlichkeit und extra Praxis!
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mbone schrieb:
Bernie schrieb am 26.3.19 09:09:
Meine Sichtweise:
Die Überschrift lautet ja: "Behandlungszeit dazu kaufen".
-> Das geht natürlich nicht!
Grundsätzlich ist es nicht möglich Behandlungszeit bei einem PT im Rahmen einer Behandlung auf Basis der HMR / Rahmenverträge (Kassenleistung) beim PT "dazu zu kaufen"
Was aber möglich ist ist, dass ein Thearpeut der auch sektoraler HP ist, seine HP Behandlung beim Patient durchführt. Dies muss aber zeitlich und räumlich getrennt von der HMR - Behandlung erfolgen.
Was Alfred macht halte ich in Teilen für bedenklich: "verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann. "
Sich selbst ein Rezept ausstellen halte ich - ähnlich einem "Insichgeschäft" - für nicht möglich - macht doch auch keinen Sinn.
Rezept für MA halte ich für unbedenklich. MA können in der PT Praxis ihre Leistung auf P-Rezept vom sekt-HP (oder Voll HP) erbringen. Der sekt. HP (Voll-HP) muss m.E. zwingend in seinen Räumen tätig werden.
Das gibtb doch sonst ein völliges Durcheinander.
Was Alfred macht ist nicht bedenklich und auch kein Insichgeschäft da die Ausübung als HP nicht in der Physio-Praxis geschieht (was ja rechtlich auch nicht sein dürfte) sondern in einer extra Heilpraxis.
Es ist zwar dieselbe Person aber getrennte Räumlichkeit und extra Praxis!
ich habe mich klar und eindeutig auf die Aussage von Alfred bezogen:"verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann."
Wenn du meinen Post aufmerksam liest, habe ich zwichen den Angestellten PTs und ihm selbst differenziert.
Wenn sich Alfred als HP ein Rezept ausstellt und dieses dann selbst als PT abarbeitet ist es ähnlich eines Insichgeschäftes. Als HP sich selbst ein Rezept auszustellen ist BLÖDSINN!
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Bernie schrieb:
Lieber mbone,
ich habe mich klar und eindeutig auf die Aussage von Alfred bezogen:"verordne als Privatleistung KG oder MT, die dann ein Mitarbeiter oder ich selbst ausführen kann."
Wenn du meinen Post aufmerksam liest, habe ich zwichen den Angestellten PTs und ihm selbst differenziert.
Wenn sich Alfred als HP ein Rezept ausstellt und dieses dann selbst als PT abarbeitet ist es ähnlich eines Insichgeschäftes. Als HP sich selbst ein Rezept auszustellen ist BLÖDSINN!
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Alfred Kramer schrieb:
Stimmt, Bernie, wenn ich selbst behandle, mache ich das dann in meiner angeschlossenen HP-Praxis, ansonsten verordne ich und MA führt aus.
Du schriebst: "....HP nicht in der Physio-Praxis geschieht (was ja rechtlich auch nicht sein dürfte).....)
Doch das wäre es!
Rahmenvertrag in Kombination mit Zulassungsempfehlungen GKV:
"Die Praxis mussöffentlich zugänglich, in sich abgeschlossen und von anderen Pra-xen sowie anderen Bereichen, die nicht auf die Abgabe von Leistungen aus den ver-schiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der jeweiligen Heilmitteldisziplin (z. B. Prä-vention, Therapie, Rehabilitation)ausgerichtetsind,räumlich getrennt sein.
"Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, muss ne-ben einer ungestörten Heilmittelabgabe gewährleistet sein, dass der Patient die für diese Leistungen separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss."
Das ist zwar widersprüchlich, aber wichtig ist der Begriff "in sich abgeschlossen".
Nach diesen Ausführungen ist eines klar: ein einzelner Raum in der PT Praxis reicht nicht aus um die Kriterien zu erfüllen!
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Bernie schrieb:
@ mbone
Du schriebst: "....HP nicht in der Physio-Praxis geschieht (was ja rechtlich auch nicht sein dürfte).....)
Doch das wäre es!
Rahmenvertrag in Kombination mit Zulassungsempfehlungen GKV:
"Die Praxis mussöffentlich zugänglich, in sich abgeschlossen und von anderen Pra-xen sowie anderen Bereichen, die nicht auf die Abgabe von Leistungen aus den ver-schiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der jeweiligen Heilmitteldisziplin (z. B. Prä-vention, Therapie, Rehabilitation)ausgerichtetsind,räumlich getrennt sein.
"Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, muss ne-ben einer ungestörten Heilmittelabgabe gewährleistet sein, dass der Patient die für diese Leistungen separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss."
Das ist zwar widersprüchlich, aber wichtig ist der Begriff "in sich abgeschlossen".
Nach diesen Ausführungen ist eines klar: ein einzelner Raum in der PT Praxis reicht nicht aus um die Kriterien zu erfüllen!
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mbone schrieb:
Ich hab das schon so verstanden, dass Alfreds HP Räumlichkeiten die Vorraussetzungen der räumlichen Trennung erfüllen
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Problem beschreiben
JRK schrieb:
Warum sollte das nicht zulässig sein?
Wenn Du HPPT bist, kann der Patient jederzeit als Selbstzahler zu Dir kommen. Du kannst diese Zeit an die Behandlungszeit der Kassenverordnung dranhängen, so dass sich für den Patienten eine verlängerte Behandlungszeit ergibt. Du darfst nur nicht die Selbstzahlerleistung in Verbindung mit dem Rezept als Therapiezeitverlängerung verkaufen, sondern als separate Maßnahme.
Natürlich gibt es Kollegen, die sich ihre Welt zusammenbasteln.
Das liest sich dann etwa so ... die Quelle gerne als PN:
"Warum nur 15 Minuten Behandlungszeit?
Leider bleiben die Vergütungen der Krankenkassen für Heilmittel schon seit Jahren hinter den allgemeinen Kostenentwicklungen zurück, so dass eine Behandlungszeit von mehr als den geforderten 15 Minuten wirtschaftlich nicht mehr möglich ist."
Mit anderen Worten. GKV Pat. werden u.U. genötigt, um eine HP Leistung anbammeln zu können, obwohl womöglich 25min. nach GKV Vertrag gereicht hätten.
Mit persönlich wäre es wurscht, aber wenn man damit im Internet rumposaunt, ist es - wie Bernie so schön sagt "bedenklich".
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Dazukaufen? Wie sollte das gehen? Der Arzt, als einzig RELEVANTER Verordner hat mit der Prognose von (z.B.) 6 x 15-25Min. KG nach WANZ-kriterien entschieden. Fertig. Wer sollte "dazukaufen" fachlich besser entscheiden können?
Natürlich gibt es Kollegen, die sich ihre Welt zusammenbasteln.
Das liest sich dann etwa so ... die Quelle gerne als PN:
"Warum nur 15 Minuten Behandlungszeit?
Leider bleiben die Vergütungen der Krankenkassen für Heilmittel schon seit Jahren hinter den allgemeinen Kostenentwicklungen zurück, so dass eine Behandlungszeit von mehr als den geforderten 15 Minuten wirtschaftlich nicht mehr möglich ist."
Mit anderen Worten. GKV Pat. werden u.U. genötigt, um eine HP Leistung anbammeln zu können, obwohl womöglich 25min. nach GKV Vertrag gereicht hätten.
Mit persönlich wäre es wurscht, aber wenn man damit im Internet rumposaunt, ist es - wie Bernie so schön sagt "bedenklich".
Wie bereits oben beschrieben ist "dazu kaufen" nicht möglich, da es nicht erlaubt ist auf Grundlage einer Versicherungsleistung durch die GKV eine Selbstzahlerleistung zu generieren. Beides muss unabhängig voneinander laufen, trotzdem darf die therapeutische Selbstzahlerleistung vor oder im Anschluss der GKV Leistung stattfinden.
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JRK schrieb:
Xela schrieb am 26.3.19 12:07:
Dazukaufen? Wie sollte das gehen? Der Arzt, als einzig RELEVANTER Verordner hat mit der Prognose von (z.B.) 6 x 15-25Min. KG nach WANZ-kriterien entschieden. Fertig. Wer sollte "dazukaufen" fachlich besser entscheiden können?
Natürlich gibt es Kollegen, die sich ihre Welt zusammenbasteln.
Das liest sich dann etwa so ... die Quelle gerne als PN:
"Warum nur 15 Minuten Behandlungszeit?
Leider bleiben die Vergütungen der Krankenkassen für Heilmittel schon seit Jahren hinter den allgemeinen Kostenentwicklungen zurück, so dass eine Behandlungszeit von mehr als den geforderten 15 Minuten wirtschaftlich nicht mehr möglich ist."
Mit anderen Worten. GKV Pat. werden u.U. genötigt, um eine HP Leistung anbammeln zu können, obwohl womöglich 25min. nach GKV Vertrag gereicht hätten.
Mit persönlich wäre es wurscht, aber wenn man damit im Internet rumposaunt, ist es - wie Bernie so schön sagt "bedenklich".
Wie bereits oben beschrieben ist "dazu kaufen" nicht möglich, da es nicht erlaubt ist auf Grundlage einer Versicherungsleistung durch die GKV eine Selbstzahlerleistung zu generieren. Beides muss unabhängig voneinander laufen, trotzdem darf die therapeutische Selbstzahlerleistung vor oder im Anschluss der GKV Leistung stattfinden.
Meine Homepage kennen nun sicher die meisten hier.
Bei mir wird niemand genötigt!! Das ist eine unverschämte Unterstellung. Wenn der Patient es möchte, bekommt er selbstverständlich die reine Kassenleistung terminiert. Alle anders lautenden Behauptungen gehen schon in Richtung Verleumdung!!
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Alfred Kramer schrieb:
ach wie trollig mal wieder.
Meine Homepage kennen nun sicher die meisten hier.
Bei mir wird niemand genötigt!! Das ist eine unverschämte Unterstellung. Wenn der Patient es möchte, bekommt er selbstverständlich die reine Kassenleistung terminiert. Alle anders lautenden Behauptungen gehen schon in Richtung Verleumdung!!
Ich halte das für absolut vertretbar wie Du das machst. Ich habe auch gelernt dass eine Delegation an einen Kollegen möglich ist, wenn man Hp oder Hp Physio ist.
Jedenfalls solange bis ein Gericht anders entscheidet
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Nicolas Neumann schrieb:
@Alfred
Ich halte das für absolut vertretbar wie Du das machst. Ich habe auch gelernt dass eine Delegation an einen Kollegen möglich ist, wenn man Hp oder Hp Physio ist.
Jedenfalls solange bis ein Gericht anders entscheidet
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Xela schrieb:
Dazukaufen? Wie sollte das gehen? Der Arzt, als einzig RELEVANTER Verordner hat mit der Prognose von (z.B.) 6 x 15-25Min. KG nach WANZ-kriterien entschieden. Fertig. Wer sollte "dazukaufen" fachlich besser entscheiden können?
Natürlich gibt es Kollegen, die sich ihre Welt zusammenbasteln.
Das liest sich dann etwa so ... die Quelle gerne als PN:
"Warum nur 15 Minuten Behandlungszeit?
Leider bleiben die Vergütungen der Krankenkassen für Heilmittel schon seit Jahren hinter den allgemeinen Kostenentwicklungen zurück, so dass eine Behandlungszeit von mehr als den geforderten 15 Minuten wirtschaftlich nicht mehr möglich ist."
Mit anderen Worten. GKV Pat. werden u.U. genötigt, um eine HP Leistung anbammeln zu können, obwohl womöglich 25min. nach GKV Vertrag gereicht hätten.
Mit persönlich wäre es wurscht, aber wenn man damit im Internet rumposaunt, ist es - wie Bernie so schön sagt "bedenklich".
und nochmal nachgefragt, man kann es doch als Präventive Behandlungseinheit ausschreiben, dann sollte es doch kein Problem machen?
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Guten Morgen
und nochmal nachgefragt, man kann es doch als Präventive Behandlungseinheit ausschreiben, dann sollte es doch kein Problem machen?
Prävention ist Prävention.
Therapie ist Therapie.
Verträge sind Verträge.
Was ist daran so schwer zu verstehen??
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RoFo schrieb:
T.duck schrieb am 22.7.19 06:14:
Guten Morgen
und nochmal nachgefragt, man kann es doch als Präventive Behandlungseinheit ausschreiben, dann sollte es doch kein Problem machen?
Prävention ist Prävention.
Therapie ist Therapie.
Verträge sind Verträge.
Was ist daran so schwer zu verstehen??
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T.duck schrieb:
Guten Morgen
und nochmal nachgefragt, man kann es doch als Präventive Behandlungseinheit ausschreiben, dann sollte es doch kein Problem machen?
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