Physiotherapeut*in (m/w/d) gesucht
– weil dein Job mehr sein darf
als nur Termine
Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier | Köln-Marienburg
Du willst nicht einfach nur
„abarbeiten“, sondern wirklich
behandeln?
Du wünschst dir Zeit für deine
Patient*innen, moderne Technik und
ein Team, dass harmoniert und sich
gegenseitig ergänzt.
Dann lies unbedingt weiter.
Unsere inhabergeführte Praxis im
schönen Köln-Marienburg sucht
dich – engagiert, empathisch und
mit Freude an dein...
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der Stand in unserer Praxis ist so: PKV-Patienten: auf jeden Fall einen Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung. Ist soweit klar.
Bei GKV Patienten nicht unbedingt da durch das Abgeben und Entgegennehmen des Rezeptes ja bereits eine Art Vertrag zustande kommt.
Bei Selbstzahlern bisher auch kein Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung da bezahlt wird sobald sie da waren.
Meine Fragen:
Können wir bei den GKVlern auch ohne Behandlungsvertrag eine Ausfallrechnung verlangen? Das wird schließlich standardmäßig mündlich vermittelt und steht auch auf den Terminzetteln.
Wie ist das bei den Selbstzahlern? Also denen die quasi nur Prävention machen ohne Rezept? Soll ich hier auch eine Honorarvereinbarung machen?
P.S. Anonym deslhalb weil Chefin womöglich mitliest und ich mich erstmal selber schlau machen will.
Danke schonmal für die Hilfen
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eim schrieb:
Also generell auch mit allen entsprechende Verträge schleßen. 1.) bei Selbstzahlern ebenso wie bei Beihilfe und PKV Patienten 2.) bei GKV Patienten auch da gibt es z.B von Buchner gute Vordrucke da steht nämlich nochmal die Terminabsage drauf aber halt auch bei nicht rechtzeitiger dass dann Ausfallhonorar fällig ist.Damit ist man Save und hat was schriftliches.
Privat: Behandlungsvertrag mit Preisen und AGBs (mit Ausfall)
GKV: bekommen inzwischen auch einen Behandlungsvertrag (anderen als PKV) zusätzlich noch die Absagepflicht.
Selbstzahler: Absagepflicht
Alle müssen ihren Terminzettel unterschreiben (aus Erfahrung), der in die P-Karte kommt.
Beim ersten telefonischen Kontakt schreiben wir geb. Datum und vollständige Adresse auf und weisen danach den Patienten auf Ausfallgebühr hin, wenn er nicht kommt und nicht absagt. Dann haben wir ja seine Daten...
Das alles ist entstanden durch Erfahrungen und viel Lehrgeld.
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von Anne schrieb:
Wir lassen alles unterschreiben.
Privat: Behandlungsvertrag mit Preisen und AGBs (mit Ausfall)
GKV: bekommen inzwischen auch einen Behandlungsvertrag (anderen als PKV) zusätzlich noch die Absagepflicht.
Selbstzahler: Absagepflicht
Alle müssen ihren Terminzettel unterschreiben (aus Erfahrung), der in die P-Karte kommt.
Beim ersten telefonischen Kontakt schreiben wir geb. Datum und vollständige Adresse auf und weisen danach den Patienten auf Ausfallgebühr hin, wenn er nicht kommt und nicht absagt. Dann haben wir ja seine Daten...
Das alles ist entstanden durch Erfahrungen und viel Lehrgeld.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi wiedermal,
der Stand in unserer Praxis ist so: PKV-Patienten: auf jeden Fall einen Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung. Ist soweit klar.
Bei GKV Patienten nicht unbedingt da durch das Abgeben und Entgegennehmen des Rezeptes ja bereits eine Art Vertrag zustande kommt.
Bei Selbstzahlern bisher auch kein Behandlungsvertrag/Honorarvereinbarung da bezahlt wird sobald sie da waren.
Meine Fragen:
Können wir bei den GKVlern auch ohne Behandlungsvertrag eine Ausfallrechnung verlangen? Das wird schließlich standardmäßig mündlich vermittelt und steht auch auf den Terminzetteln.
Wie ist das bei den Selbstzahlern? Also denen die quasi nur Prävention machen ohne Rezept? Soll ich hier auch eine Honorarvereinbarung machen?
P.S. Anonym deslhalb weil Chefin womöglich mitliest und ich mich erstmal selber schlau machen will.
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