Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Physiotherapeut*in – im
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Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011!
Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?
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logos-3 schrieb:
Für die Steuer schreibe ich auf Anfrage einiger Eltern von behinderten Kindern eine Bestätigung der Behandlungstermine des vergangenen Jahres.
Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011!
Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?
Gruß, A.
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Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:
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Quinto schrieb:
Warum rumärgern? Mit einem funktionierenden Praxis Programm ist die gewünschte Bescheinigung höchstens drei Klicks entfernt.
Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:
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Alyte schrieb:
Dann mach gegenüber den Eltern den Mund auf und lehne das ab oder stell den Aufwand angemessen in Rechnung. Dann musst Du Dich über nichts und niemanden ärgern und hast professionell gehandelt.
Gruß, A.
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Wonderwoman schrieb:
Ich sag nur Patientenrechtegesetz. Es kann eine Kopie der Akte verlangt werden... Aber nur gegen Kostenerstattung.
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Ansonsten siehe Beitrag Quinto
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Neuling schrieb:
Sie könnten doch auch bei ihrer kasse eine Kopie der abgerechneten VO anfordern, da stehen die unterschriebenen Behandlungsdaten drauf. Sollen die doch auch mal was für ihre Versicherten tun.
Ansonsten siehe Beitrag Quinto
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idefix- schrieb:
Bescheinigungen und Extras aller Art, gibt es nur gegen Bezahlung, wie in jeder Arztpraxis auch.
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