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Wunschbenefits sind wir offe...
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"Wenn Sie nach einer Kassenärztlichen Verordnung dem Patienten noch zusätzliche Privatleistungen anbieten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie behandeln das gleiche Heilmittel wie auf der Kassenverordnung verordnet, z.B KG
- Oder Sie bieten andere Behandlungen an, die dem Patienten nicht schaden können, z.B Massage, Fango,
- Möglich sind auch Präventionsangebote
- Was sie nicht dürfen ist, ein anderes Heilmittel, wie z.B MT, anzuwenden. Denn hierfür muss eine Verordnung vorliegen. Das dürften Sie z.B machen, wenn Sie die Ausbildung zum sektoralen HP haben.
Als sektoraler HP dürfen Sie auch eine Befundaufnahme machen und selbst Privatverordnungen notieren.
Grundsätzlich gilt, nach der Kassenleistung dem Patienten immer ganz klar vermitteln, dass jetzt die Behandlung auf Kosten der Kasse vorbei ist und die Privatleistung beginnt. Am besten Sie verlassen dann kurz den Raum oder verlegen den Patienten in eine andere Behandlungskabine.
Für Privatleistungen empfehlen wir immer vorab einen Vertrag mit dem Patienten abzuschließen.
Ich hoffe, damit sind Ihre Fragen beantwortet."
Telefonische Rückversicherung bei der ortsansässigen AOK lautete in etwa:
"Wenn sie bei der Abrechnung des Rezeptes sonst nichts falsches machen und sich an die Rahmenvereinbarungen sonst halten, kein Problem..."
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So eine Info kenne ich auch, das war aber zu der Zeit vor dem BVG-Urteil zum sekt. HP. Wie will der VPT das mit §1 HPG in Einklang bringen?
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morpheus-06 schrieb:
wie alt ist diese Info und welche LG war das?
So eine Info kenne ich auch, das war aber zu der Zeit vor dem BVG-Urteil zum sekt. HP. Wie will der VPT das mit §1 HPG in Einklang bringen?
Keine Ahnung wie die das mit dem HPG in Einklang bringen wollen...
Andererseits, ich habe eine aktuelle Diagnose mit einem bestehenden Behandlungsauftrag (--> Erlaubnis zu behandeln), den ich nach dem Willen meines Patienten weiterführe, was er dann auch selbst bezahlt (natürlich alles im Bereich meiner erlaubten/ zertifizierten Möglichkeiten).
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PhilippH. schrieb:
Stuttgart, ca. 6 Monate.
Keine Ahnung wie die das mit dem HPG in Einklang bringen wollen...
Andererseits, ich habe eine aktuelle Diagnose mit einem bestehenden Behandlungsauftrag (--> Erlaubnis zu behandeln), den ich nach dem Willen meines Patienten weiterführe, was er dann auch selbst bezahlt (natürlich alles im Bereich meiner erlaubten/ zertifizierten Möglichkeiten).
HPG §1
1.) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis -> HP Erlaubnis
2.) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
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morpheus-06 schrieb:
ich denke die liegen da falsch. So wie eine Vo. fertig ist, endet der Behandlungsauftrag und §1 HPG greift.
HPG §1
1.) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis -> HP Erlaubnis
2.) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
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PhilippH. schrieb:
OK, eine kleine Ergänzung hatte ich vergessen zu erwähnen, aus dem Text ist es nicht ganz deutlich zu erkennen (auch von beiden Stellen so am Telefon besprochen): die Informationen sind natürlich nur gültig während einer aktuell laufenden Verordnung!
Bei vielen Fußballvereinen läuft es so, dass verletzte Spieler im Vereinsheim/ Umkleidekabine während der Woche behandelt werden, um am Wochenende wieder spielen zu können ( wie schon geschrieben : mit Zerrungen, Rückenschmerzen uvm. ) und der Verein bezahlt dies dem Physio - das ist eine Prävention und kein Wellness. Und das passiert in einer großen Anzahl. Aber hier ist das anscheinend eine Grauzone und es wird in diesen Fällen einfach behandelt und die Physios verdienen sich ein paar Euro dazu und den ober beschriebene Rechtsanwälten oder Gesundheitsämter ist das egal. Und wir in den Praxen müssen bei jedem Handgriff schauen, ob das eine Heilbehandlung ist oder nicht
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Maximilian Öller schrieb:
Es geht nicht um erste Hilfe am Spielfeldrand.
Bei vielen Fußballvereinen läuft es so, dass verletzte Spieler im Vereinsheim/ Umkleidekabine während der Woche behandelt werden, um am Wochenende wieder spielen zu können ( wie schon geschrieben : mit Zerrungen, Rückenschmerzen uvm. ) und der Verein bezahlt dies dem Physio - das ist eine Prävention und kein Wellness. Und das passiert in einer großen Anzahl. Aber hier ist das anscheinend eine Grauzone und es wird in diesen Fällen einfach behandelt und die Physios verdienen sich ein paar Euro dazu und den ober beschriebene Rechtsanwälten oder Gesundheitsämter ist das egal. Und wir in den Praxen müssen bei jedem Handgriff schauen, ob das eine Heilbehandlung ist oder nicht
( ich habe selbst die HP-Prüfung , war in keiner Unterrichtstunde und habe die Prüfung bestanden - mehr Wissen v.a. bezüglich auf meine Physio-Tätigkeit habe ich nicht erfahren) . Mir geht es hier nur ums Prinzip, da ich das nicht verstehe , warum man HP sein muss, es nie irgendwelche Prüfungen gibt und außerhalb der Praxen doch einfach behandelt wird. )
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Maximilian Öller schrieb:
nur ein kleiner Zusatz. Die Prüfungen zum HP sind auch ohne Unterricht zu absolvieren und auch zu schaffen. Viele Fragen nur zum Ankreuzen. Also bin ich nicht schlauer wenn ich einen Vormittag eine Prüfung zum HP schreibe und nie im Unterricht war.
( ich habe selbst die HP-Prüfung , war in keiner Unterrichtstunde und habe die Prüfung bestanden - mehr Wissen v.a. bezüglich auf meine Physio-Tätigkeit habe ich nicht erfahren) . Mir geht es hier nur ums Prinzip, da ich das nicht verstehe , warum man HP sein muss, es nie irgendwelche Prüfungen gibt und außerhalb der Praxen doch einfach behandelt wird. )
Stuttgart, ca. 6 Monate.
Keine Ahnung wie die das mit dem HPG in Einklang bringen wollen...
Andererseits, ich habe eine aktuelle Diagnose mit einem bestehenden Behandlungsauftrag (--> Erlaubnis zu behandeln), den ich nach dem Willen meines Patienten weiterführe, was er dann auch selbst bezahlt (natürlich alles im Bereich meiner erlaubten/ zertifizierten Möglichkeiten).
Das wundert mich, ich habe eine andere Info. Kannst du mir den Sachbearbeiter nennen, gerne auch per PN. Nächste Woche ist ein Rechtsanwalt in Stuttgart zum sekt HP Seminar, da werde ich nachfragen.
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Tempelritter schrieb:
PhilippH. schrieb am 19.2.15 12:41:
Stuttgart, ca. 6 Monate.
Keine Ahnung wie die das mit dem HPG in Einklang bringen wollen...
Andererseits, ich habe eine aktuelle Diagnose mit einem bestehenden Behandlungsauftrag (--> Erlaubnis zu behandeln), den ich nach dem Willen meines Patienten weiterführe, was er dann auch selbst bezahlt (natürlich alles im Bereich meiner erlaubten/ zertifizierten Möglichkeiten).
Das wundert mich, ich habe eine andere Info. Kannst du mir den Sachbearbeiter nennen, gerne auch per PN. Nächste Woche ist ein Rechtsanwalt in Stuttgart zum sekt HP Seminar, da werde ich nachfragen.
Und zudem lass ich mir doch nicht einen großen Teil meines Berufes entgehen, indem ich mich nur auf den Bewegungsapparat beschränke.
Augenblicklich behandel ich auch einige Bronchititden, gippale Infekte und einiges mehr.
So habe ich in deinem Fall eine ganz starke Vermututng...
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britta109 schrieb:
Ich habe meinen HP 1998 gemacht und da war eindeutig mehr als ein paar Kreuzchen.
Und zudem lass ich mir doch nicht einen großen Teil meines Berufes entgehen, indem ich mich nur auf den Bewegungsapparat beschränke.
Augenblicklich behandel ich auch einige Bronchititden, gippale Infekte und einiges mehr.
So habe ich in deinem Fall eine ganz starke Vermututng...
Ich verstehe immer noch nicht, um was es dir geht? Es klingt ein wenig nach einem Kind, welches Regeln und Gesetze nicht einhalten will.
Gesetze stehen und sind Fakt. Suchst du eine Absolution? Dann nehme dir einen Anwalt und schau, wo es dich hinführt.
Hast du einen Führerschein? Fährst du Auto? Du hast da ein irres Spielfeld an Gesetze und Möglichkeiten der Überschreitungen. Möglicherweise tust du es sogar täglich. In einigen europäischen Ländern gibt es ein ganz anderes Recht. Hinterfrage ich denn deshalb ständig, ob ich unsere Gesetze permament umgehen kann?
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britta109 schrieb:
Ich denke, du hast einen HP? Was denn nun?
Ich verstehe immer noch nicht, um was es dir geht? Es klingt ein wenig nach einem Kind, welches Regeln und Gesetze nicht einhalten will.
Gesetze stehen und sind Fakt. Suchst du eine Absolution? Dann nehme dir einen Anwalt und schau, wo es dich hinführt.
Hast du einen Führerschein? Fährst du Auto? Du hast da ein irres Spielfeld an Gesetze und Möglichkeiten der Überschreitungen. Möglicherweise tust du es sogar täglich. In einigen europäischen Ländern gibt es ein ganz anderes Recht. Hinterfrage ich denn deshalb ständig, ob ich unsere Gesetze permament umgehen kann?
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Problem beschreiben
PhilippH. schrieb:
Info vom VPT (schriftlich per Email bestätigt!) nach telefonischer Anfrage:
"Wenn Sie nach einer Kassenärztlichen Verordnung dem Patienten noch zusätzliche Privatleistungen anbieten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie behandeln das gleiche Heilmittel wie auf der Kassenverordnung verordnet, z.B KG
- Oder Sie bieten andere Behandlungen an, die dem Patienten nicht schaden können, z.B Massage, Fango,
- Möglich sind auch Präventionsangebote
- Was sie nicht dürfen ist, ein anderes Heilmittel, wie z.B MT, anzuwenden. Denn hierfür muss eine Verordnung vorliegen. Das dürften Sie z.B machen, wenn Sie die Ausbildung zum sektoralen HP haben.
Als sektoraler HP dürfen Sie auch eine Befundaufnahme machen und selbst Privatverordnungen notieren.
Grundsätzlich gilt, nach der Kassenleistung dem Patienten immer ganz klar vermitteln, dass jetzt die Behandlung auf Kosten der Kasse vorbei ist und die Privatleistung beginnt. Am besten Sie verlassen dann kurz den Raum oder verlegen den Patienten in eine andere Behandlungskabine.
Für Privatleistungen empfehlen wir immer vorab einen Vertrag mit dem Patienten abzuschließen.
Ich hoffe, damit sind Ihre Fragen beantwortet."
Telefonische Rückversicherung bei der ortsansässigen AOK lautete in etwa:
"Wenn sie bei der Abrechnung des Rezeptes sonst nichts falsches machen und sich an die Rahmenvereinbarungen sonst halten, kein Problem..."
In Präventionskursen hat man doch auch Patienten mit Beschwerden - ist das dann keine Therapie wenn man diese Patienten zu Übungen ( z.B. in Rückenschule oder WS-Gymnastik anleitet) ? Man hat zwar wahrscheinlich ein Zertifikat, ber ist hier der HP nötig, da ja erkrankte Patienten hat?
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Physiolinde schrieb:
KG heißt doch Krankengymnastik ! Nicht Prävention! Natürlich darfst du als Physio Prävention anbieten, ist nur dann keine Befreiung der Umsatzsteuerpflicht mehr, so wie es auch bei "Wellness"Massagen nicht der Fall ist. Ansonsten müsstest du halt eine Genehmigung vom Gesundheitsamt haben um Diagnosen zu stellen (nicht das dass du ggf. schon kannst).
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limone schrieb:
Wieso w e i ß t du denn all das nicht, wenn du - sogar HP - als auch PT bist ?!!???
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Maximilian Öller schrieb:
Darf dann ein Physio KG zur Prävention abgeben?
In Präventionskursen hat man doch auch Patienten mit Beschwerden - ist das dann keine Therapie wenn man diese Patienten zu Übungen ( z.B. in Rückenschule oder WS-Gymnastik anleitet) ? Man hat zwar wahrscheinlich ein Zertifikat, ber ist hier der HP nötig, da ja erkrankte Patienten hat?
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