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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Ein Pat. hat in meiner Praxis 3 Termin wahrgenommen und möchte die Behandlung in einer anderen Praxis fortführen.
Muss ich ihm die Originalverordnung aushändigen oder bleibt diese bei mir, damit ich die bisherigen 3 Termine zur abrechnen kann.?
Ich bin der Meinung die Originalverordnung bleibt bei mir, ich mache eine Kopie des Rezeptes, damit die neue Praxis sehen kann, wie viele Behandlungen bzw. an welchen Tagen behandelt wurde. Mit der Kopie können die weiteren Behandlungen in der neuen Praxis abgerechnet werden.
Oder rechne ich mit der Kopie ab und gebe die Originalverordnung an den Patienten?
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Maximilian Öller schrieb:
Wie ist das korrekte Vorgehen?
Ein Pat. hat in meiner Praxis 3 Termin wahrgenommen und möchte die Behandlung in einer anderen Praxis fortführen.
Muss ich ihm die Originalverordnung aushändigen oder bleibt diese bei mir, damit ich die bisherigen 3 Termine zur abrechnen kann.?
Ich bin der Meinung die Originalverordnung bleibt bei mir, ich mache eine Kopie des Rezeptes, damit die neue Praxis sehen kann, wie viele Behandlungen bzw. an welchen Tagen behandelt wurde. Mit der Kopie können die weiteren Behandlungen in der neuen Praxis abgerechnet werden.
Oder rechne ich mit der Kopie ab und gebe die Originalverordnung an den Patienten?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
So isses
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morpheus-06 schrieb:
So ist es richtig, die original Vo gibt man nie aus der Hand, außer zur Abrechnung.
So ist es richtig, die original Vo gibt man nie aus der Hand.
Auch nicht zur Abrechnung? :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 12.6.15 08:11:
So ist es richtig, die original Vo gibt man nie aus der Hand.
Auch nicht zur Abrechnung? :stuck_out_tongue_winking_eye:
So ist es richtig, die original Vo gibt man nie aus der Hand.
Auch nicht zur Abrechnung? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Scherzkeks :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 12.6.15 10:00:
morpheus-06 schrieb am 12.6.15 08:11:
So ist es richtig, die original Vo gibt man nie aus der Hand.
Auch nicht zur Abrechnung? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Scherzkeks :smile:
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Tempelritter schrieb:
Nein, mit dem Originalrezept rechnest du deine erbrachten Behandlungen ab. Für die neue Praxis muss der Pat. ein neues Rezept besorgen. Das mit der Kopie für die Zweitpraxis erkennen nicht alle Kassen an, da dies nicht in den Verträgen vereinbart ist.
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Inche schrieb:
Du gibst die Kopie mit und rechnest so ab wie immer.
RV AOK BaWü: Bei Behandlungsabbruch erfolgt eine Mitteilung an den verordnenden Arzt und die VO wird regulär abgerechnet.
Eine Kopie mitgeben kann wer sich die Arbeit machen möchte; eine Kopie an die neue Praxis übergeben ist aus Gründen des Datenschutzes (wenn schon nicht aus ureigenstem Interesse, wer weiß was dann in zwei Jahren im RV landet...) ohne Einwilligung des Patienten nicht zulässig.
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Papa Alpaka schrieb:
RV VdEK-West: Bei Behandlungsabbruch erfolgt eine Mitteilung an den verordnenden Arzt und die VO wird regulär abgerechnet.
RV AOK BaWü: Bei Behandlungsabbruch erfolgt eine Mitteilung an den verordnenden Arzt und die VO wird regulär abgerechnet.
Eine Kopie mitgeben kann wer sich die Arbeit machen möchte; eine Kopie an die neue Praxis übergeben ist aus Gründen des Datenschutzes (wenn schon nicht aus ureigenstem Interesse, wer weiß was dann in zwei Jahren im RV landet...) ohne Einwilligung des Patienten nicht zulässig.
Wie ist das korrekte Vorgehen?
Ein Pat. hat in meiner Praxis 3 Termin wahrgenommen und möchte die Behandlung in einer anderen Praxis fortführen.
Muss ich ihm die Originalverordnung aushändigen oder bleibt diese bei mir, damit ich die bisherigen 3 Termine zur abrechnen kann.?
Ich bin der Meinung die Originalverordnung bleibt bei mir, ich mache eine Kopie des Rezeptes, damit die neue Praxis sehen kann, wie viele Behandlungen bzw. an welchen Tagen behandelt wurde. Mit der Kopie können die weiteren Behandlungen in der neuen Praxis abgerechnet werden.
Oder rechne ich mit der Kopie ab und gebe die Originalverordnung an den Patienten?
Woraus macht ihr eigentlich oft ein Problem ? Wenn ein Patient abbrechen will , wird die Eigenbeteiligung für die entsprechende Anzahl der Behandlungen eingezogen , kurze Mitteilung aufs Rezept und / oder an den behandlenden Arzt und abrechnen . Für die neue Praxis kann der Patient sich ein neues Rezept besorgen . Das Procedere ist doch ganz "easy going " .
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physiline1 schrieb:
So machen wir das auch.
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.6.15 07:30:
Wie ist das korrekte Vorgehen?
Ein Pat. hat in meiner Praxis 3 Termin wahrgenommen und möchte die Behandlung in einer anderen Praxis fortführen.
Muss ich ihm die Originalverordnung aushändigen oder bleibt diese bei mir, damit ich die bisherigen 3 Termine zur abrechnen kann.?
Ich bin der Meinung die Originalverordnung bleibt bei mir, ich mache eine Kopie des Rezeptes, damit die neue Praxis sehen kann, wie viele Behandlungen bzw. an welchen Tagen behandelt wurde. Mit der Kopie können die weiteren Behandlungen in der neuen Praxis abgerechnet werden.
Oder rechne ich mit der Kopie ab und gebe die Originalverordnung an den Patienten?
Woraus macht ihr eigentlich oft ein Problem ? Wenn ein Patient abbrechen will , wird die Eigenbeteiligung für die entsprechende Anzahl der Behandlungen eingezogen , kurze Mitteilung aufs Rezept und / oder an den behandlenden Arzt und abrechnen . Für die neue Praxis kann der Patient sich ein neues Rezept besorgen . Das Procedere ist doch ganz "easy going " .
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