Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Eine Patientin von mir ist vor ca. 18 Monaten bei einem Reiturlaub richtig böse vom Pferd gesegelt und hat mit Glück überlebt.
Bei mir ist sie seit ca. 15 Monaten in Behandlung. Da die Versicherung des Reiterhofs sich gegen Zahlungen sträubt, wird das Ganze vor Gericht gehen. Es hängt eine ganze Menge an dieser Verhandlung.... Die Patientin wird ihre Umschulung welche vorher über ein Jahr lief, wegen dieses Unfalls und den gesundheitlichen Folgen definitiv nicht beenden können.
Nun möchte ihre Anwältin nicht nur die Arztbriefe, sondern auch einen Befundbericht von mir.
Ist das überhaupt sinnvoll? Gehen Versicherungen, bzw. Gerichte nicht ausschließlich von Arztberichten/Arztbefunden aus?
Was nehmt Ihr für so einen Bericht, bzw. was schreibt Ihr da rein? Sowas ist mir in meiner langjährigen Zeit als PT noch nicht vorgekommen....
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Der Umfang variiert, abhängig vom Schweregrad der Problematik. Ich versuche immer so objektiv wie möglich nach der ICF den aktuellen Zustand und den Verlauf zu erfassen.
Berechnet habe ich immer analog GOÄ Ziffer 85. Ziffer 85 wird pro angefangene Stunde berechnet. Wenn ich 90 Minuten für den Bericht gebraucht habe, dann 2x Ziffer 85. Dazu Auslagen wie Kopierkosten, Porto o.ä.
Unsere Fachexpertise wird zunehmend von Gerichte und Anwälte gefragt. Ob und wiefern es berücksichtigt wird; nun ja, da ist noch viel Luft nach oben.
Siehe auch: IFK-Sachverständigenkommission | IFK
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Ich habe in den letzten 15 Jahre zunehmend ausführliche Befundberichte für verschiedene Gerichtsklagen verfasst.
Der Umfang variiert, abhängig vom Schweregrad der Problematik. Ich versuche immer so objektiv wie möglich nach der ICF den aktuellen Zustand und den Verlauf zu erfassen.
Berechnet habe ich immer analog GOÄ Ziffer 85. Ziffer 85 wird pro angefangene Stunde berechnet. Wenn ich 90 Minuten für den Bericht gebraucht habe, dann 2x Ziffer 85. Dazu Auslagen wie Kopierkosten, Porto o.ä.
Unsere Fachexpertise wird zunehmend von Gerichte und Anwälte gefragt. Ob und wiefern es berücksichtigt wird; nun ja, da ist noch viel Luft nach oben.
Siehe auch: IFK-Sachverständigenkommission | IFK
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die neue schrieb:
Hallo an alle ...
Eine Patientin von mir ist vor ca. 18 Monaten bei einem Reiturlaub richtig böse vom Pferd gesegelt und hat mit Glück überlebt.
Bei mir ist sie seit ca. 15 Monaten in Behandlung. Da die Versicherung des Reiterhofs sich gegen Zahlungen sträubt, wird das Ganze vor Gericht gehen. Es hängt eine ganze Menge an dieser Verhandlung.... Die Patientin wird ihre Umschulung welche vorher über ein Jahr lief, wegen dieses Unfalls und den gesundheitlichen Folgen definitiv nicht beenden können.
Nun möchte ihre Anwältin nicht nur die Arztbriefe, sondern auch einen Befundbericht von mir.
Ist das überhaupt sinnvoll? Gehen Versicherungen, bzw. Gerichte nicht ausschließlich von Arztberichten/Arztbefunden aus?
Was nehmt Ihr für so einen Bericht, bzw. was schreibt Ihr da rein? Sowas ist mir in meiner langjährigen Zeit als PT noch nicht vorgekommen....
Natürlich muss die Pat. zustimmen !
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Michael Woelky schrieb:
Ja, Lars hat recht....nur nichts dazu dichten , bringt alles nichts ;-(
Natürlich muss die Pat. zustimmen !
Und dass ich nichts "dazu dichte" steht ja wohl ausser Frage face_with_rolling_eyes
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die neue schrieb:
@Michael Woelky die Patientin hat mich um den Bericht für die Anwältin gebeten...
Und dass ich nichts "dazu dichte" steht ja wohl ausser Frage face_with_rolling_eyes
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mw80 Pustekuchen. Ist viel zu günstig über die Kasse.
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die neue schrieb:
Es will nicht der Arzt einen Bericht haben, sondern die Anwältin....
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mw80 schrieb:
Wenn der Arzt es direkt bei dir anfordert kannst du es über die KK abrechnen, so muss es die Patientin nicht zahlen.
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