Was suchen wir? Du bringst eine
Ausbildung in der
physiotherapeutischen Behandlung
von Patienten mit und bist
zuverlässig, engagiert, motiviert
und hast Freude an der Arbeit im
Team? Du legst Wert auf gute
Umgangsformen und besitzt eine gute
Kommunikationsfähigkeit? Dann bist
du bei uns richtig. Wir suchen
einen Physiotherapeut (m/w/d) ab
sofort, in Teil-Vollzeit, PNF oder
Bobath ist voraussetztung.Was
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Anstellung in einem der größ...
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Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen.
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da können wir derzeit nur den Kristallkugel, Tarotkarten oder Ähnlichem befragen. :smile:
Hallo zusammen.
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
Meine Kristallkugel sagt: das Ausstellungsdatum zählt.
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therapeutin schrieb:
so wie es im Rahmenvertrag steht...zählt der alte Rahmenvertrag,nur Preise werden geändert
so wie es im Rahmenvertrag steht...zählt der alte Rahmenvertrag,nur Preise werden geändert
Das steht im R-Vertrag? Bei mir steht es in der jeweiligen Preisvereinbarung.
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Tempelritter schrieb:
therapeutin schrieb am 10.6.19 17:36:
so wie es im Rahmenvertrag steht...zählt der alte Rahmenvertrag,nur Preise werden geändert
Das steht im R-Vertrag? Bei mir steht es in der jeweiligen Preisvereinbarung.
Möglicher Weise schaffen es die Verbände, die sich jetzt über "Maßgeblichkeit" freuen, kurz mal im Interesse ihrer Beitragszahler*innen zu verhandeln.
Denn überall sonst auf der Welt ist es so: Wenn ich einen Restaurantbesuch im Januar für März reserviere, dann gilt auch nicht der Preis der Mahlzeit des Januars, sondern derjenige des Märzens...
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LogoMijo schrieb:
Das Ausstellungsdatum ist ein beliebtes Instrument der Kostenträger, um Kosten gering zu halten.
Möglicher Weise schaffen es die Verbände, die sich jetzt über "Maßgeblichkeit" freuen, kurz mal im Interesse ihrer Beitragszahler*innen zu verhandeln.
Denn überall sonst auf der Welt ist es so: Wenn ich einen Restaurantbesuch im Januar für März reserviere, dann gilt auch nicht der Preis der Mahlzeit des Januars, sondern derjenige des Märzens...
Das Ausstellungsdatum ist ein beliebtes Instrument der Kostenträger, um Kosten gering zu halten.
(...)
...da hat man mal den minimalbürokratischen, am wenigsten fehleranfälligen Weg, schon ist's auch nicht recht ;)
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Papa Alpaka schrieb:
LogoMijo schrieb am 10.6.19 17:43:
Das Ausstellungsdatum ist ein beliebtes Instrument der Kostenträger, um Kosten gering zu halten.
(...)
...da hat man mal den minimalbürokratischen, am wenigsten fehleranfälligen Weg, schon ist's auch nicht recht ;)
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
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karl rehfuss schrieb:
Ich denke, die Frage zielt eher auf folgendes: Austellungsdatum zb 28.6., also Gültigkeit Vereinbarung alt, erste Behandlung zb 3.7., somit Gültigkeit Vereinbarung neu (?).
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Ich denke, die Frage zielt eher auf folgendes: Austellungsdatum zb 28.6., also Gültigkeit Vereinbarung alt, erste Behandlung zb 3.7., somit Gültigkeit Vereinbarung neu (?).
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Und war doch in der Vergangenheit auch so. Da hat keiner gemeckert.
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Tempelritter schrieb:
karl rehfuss schrieb am 10.6.19 18:13:
Ich denke, die Frage zielt eher auf folgendes: Austellungsdatum zb 28.6., also Gültigkeit Vereinbarung alt, erste Behandlung zb 3.7., somit Gültigkeit Vereinbarung neu (?).
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Und war doch in der Vergangenheit auch so. Da hat keiner gemeckert.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.6.19 16:47:
Hallo zusammen.
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
Meine Kristallkugel sagt: das Ausstellungsdatum zählt.
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In der Logo war AOK Bayern meines Wissens schon immer das einzige Bundesland, in dem neue Preise nicht gesplittet wurden, sondern erst mit der nächsten VO abgerechnet werden durften. Steht so im RV. In allen andern BuLä funktionierte das Splitting. Dafür hatte BY immer so ziemlich den höchsten Satz.
Erfahrungsgemäß haben die AOKen in den einzelnen Bundesländern mit den jeweiligen HME ähnliche Verträge, deshalb könnte ich mir vorstellen, dass es in der PT hier ähnlich ist wie bei uns. Die Logos in BY haben jedenfalls dasselbe Schreiben erhalten. Sonst keiner im Rest der Republik.
Wer dann wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht...
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Susulo schrieb:
...in Bayern gehn die Uhren bekanntlich anders.
In der Logo war AOK Bayern meines Wissens schon immer das einzige Bundesland, in dem neue Preise nicht gesplittet wurden, sondern erst mit der nächsten VO abgerechnet werden durften. Steht so im RV. In allen andern BuLä funktionierte das Splitting. Dafür hatte BY immer so ziemlich den höchsten Satz.
Erfahrungsgemäß haben die AOKen in den einzelnen Bundesländern mit den jeweiligen HME ähnliche Verträge, deshalb könnte ich mir vorstellen, dass es in der PT hier ähnlich ist wie bei uns. Die Logos in BY haben jedenfalls dasselbe Schreiben erhalten. Sonst keiner im Rest der Republik.
Wer dann wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht...
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silvia43 schrieb:
In der neuestem Info der AOK Bayern wurde extra darauf hingewiesen, das maßgeblich der 1. Beh.tag zu beachten ist.Nachberechnungen wegen älterer Preise werden nicht erstattet. Also schön warten , möglichst erste Beh. nach dem 1.7.19 machen und später abrechnen und genau prüfen.
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