Ihr neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
ich habe einen Patienten mit Krankengymnastik außerhalb der Regelverordnung.
Jetzt teilt ihm der Arzt Anfang März mit, dass er das Budget ausgeschöpft hat.
Es gibt also keine Krankengymnastik mehr in diesem Quartal? :tired_face:
Warum gibt es Verordnungen außerhalb des Regelfalles?
Ich bin nicht sicher, wer wem " was vom Pferd " erzählt. :unamused:
BIn für jeden Tipp dankbar.
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annette215 schrieb:
Hallo,
ich habe einen Patienten mit Krankengymnastik außerhalb der Regelverordnung.
Jetzt teilt ihm der Arzt Anfang März mit, dass er das Budget ausgeschöpft hat.
Es gibt also keine Krankengymnastik mehr in diesem Quartal? :tired_face:
Warum gibt es Verordnungen außerhalb des Regelfalles?
Ich bin nicht sicher, wer wem " was vom Pferd " erzählt. :unamused:
BIn für jeden Tipp dankbar.
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Tempelritter schrieb:
Nur der langfristige Heilmittelbedarf mit Diagnose gem. GBA Liste ist sofort abzugsfähig und fällt nicht ins Budget.
es gibt ZWEI Listen
a) generelle Praxisbesonderheiten
b) Diagnosen Langfristverordnungen
ICD 10 Muss IMMER vermerkt sein
edit: oder gabs 2014 noch ne Änderung ?!
[bearbeitet am 25.03.14 22:51]
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ali schrieb:
naja... teilweise
es gibt ZWEI Listen
a) generelle Praxisbesonderheiten
b) Diagnosen Langfristverordnungen
ICD 10 Muss IMMER vermerkt sein
edit: oder gabs 2014 noch ne Änderung ?!
[bearbeitet am 25.03.14 22:51]
Der langfristige Heilmittelbedarf Anlage 2 wird sofort abgezogen und belastet das Budget nicht.
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morpheus-06 schrieb:
die Praxisbesonderheiten der Anlage 1 belasten das Budget und werden erst bei einer evt. Wirtschaftlichkeitsprüfung wieder abgezogen.
Der langfristige Heilmittelbedarf Anlage 2 wird sofort abgezogen und belastet das Budget nicht.
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Kitane schrieb:
Außerhalb des Regelfalles heißt nicht,dass die VO nicht in das Budget des Arztes fällt.was hat der Pat für eine Erkrankung ,welcher indikationsschlüssel steht drauf? Melde dich vielleicht kann ich helfen
Ausnahme: die Diagnose ist in der Liste für Langfristgenehmigungen enthalten. Dann kann eine solche beantragt werden (ICD-10-Code wichtig!) und nach der Genehmigung fallen die weiteren Rezepte nicht mehr ins "Budget" des Arztes.
Wie Kitane schon sagt: es hängt von der Diagnose ab.
Erst dann kann man sagen, ob "was vom Pferd" erzählt wurde oder nicht.
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StefanP schrieb:
Eine VadR fällt immer in das "Budget" des Arztes.
Ausnahme: die Diagnose ist in der Liste für Langfristgenehmigungen enthalten. Dann kann eine solche beantragt werden (ICD-10-Code wichtig!) und nach der Genehmigung fallen die weiteren Rezepte nicht mehr ins "Budget" des Arztes.
Wie Kitane schon sagt: es hängt von der Diagnose ab.
Erst dann kann man sagen, ob "was vom Pferd" erzählt wurde oder nicht.
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Popy schrieb:
Warum steht im HMK dann etwas von Extrabudgetär bei Praxisbesonderheiten und Langfristigen Verordnungen? oder habe ich da etwas falsches im Hinterkopf?
Darf eine Erstverordnung a.d.R sein, wenn der ICD10 in Anlage 2 zu finden ist?
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latinkabell1.0 schrieb:
Mal kurz dazu ne andere Frage:
Darf eine Erstverordnung a.d.R sein, wenn der ICD10 in Anlage 2 zu finden ist?
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