Ja ich kenne solche Fälle in BW. Der neuste aus Dez. 2014, hier musste ein Praxisschild entfernt werden, das die Stadt als zu groß betitelte.
In einem Seminar über Wettbewerbsrecht wurde mehrere solcher Fälle angeführt.
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Ja ich kenne solche Fälle in BW. Der neuste aus Dez. 2014, hier musste ein Praxisschild entfernt werden, das die Stadt als zu groß betitelte.
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Tempelritter schrieb:
Ja ich kenne solche Fälle in BW. Der neuste aus Dez. 2014, hier musste ein Praxisschild entfernt werden, das die Stadt als zu groß betitelte.
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Je nach größe die man anbrigen möchte ob mit oder ohne Beleuchtung muss beim zuständigen Amt auch eine Baugenehmigung eingeholt werden daher am besten beim Amt nach fragen dabei ist auch die Lage der Räume zu beachten im Innestadt bereich muss man ehr eine Gehmigung haben wie im Außenbezirk
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Je nach größe die man anbrigen möchte ob mit oder ohne Beleuchtung muss beim zuständigen Amt auch eine Baugenehmigung eingeholt werden daher am besten beim Amt nach fragen dabei ist auch die Lage der Räume zu beachten im Innestadt bereich muss man ehr eine Gehmigung haben wie im Außenbezirk
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Inche schrieb:
Je nach größe die man anbrigen möchte ob mit oder ohne Beleuchtung muss beim zuständigen Amt auch eine Baugenehmigung eingeholt werden daher am besten beim Amt nach fragen dabei ist auch die Lage der Räume zu beachten im Innestadt bereich muss man ehr eine Gehmigung haben wie im Außenbezirk
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir jemand sagen, in welchem Umfang man die Beschriftung machen kann, früher waren da doch meines Wissens Begrenzungen drin?
Grüße...Gerry
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morpheus-06 schrieb:
Die Größe wird durch die Vorgaben der Stadt bzw. Gemeinde geregelt.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Im eigenen Interesse, gab es da schon einmal Interventionen durch Stadt bzw. Gemeinde? Ist schon mal jemand gemaßregelt worden?
Grüße...Gerry
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Tempelritter schrieb:
Ja ich kenne solche Fälle in BW. Der neuste aus Dez. 2014, hier musste ein Praxisschild entfernt werden, das die Stadt als zu groß betitelte.
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PS
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morpheus-06 schrieb:
Dito, eine Kollegin musste ihr Banner entfernen - zu groß. Die Stadt hat festgelegt wie groß die Außenwerbung sein darf.
PS
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Gerry schrieb:
Die Inhalte der Außenwerbung regelt das HWG, die Größe der Außenwerbung wird durch deinen Geldbeutel geregelt.
Grüße...Gerry
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, gab keine Probleme bisher, ich hatte das auch eher im Bezug auf die Wortwahl/anzahl gemeint. Gibt es da Begrenzungen z.B. der Therapieverfahren?
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Inche schrieb:
Je nach größe die man anbrigen möchte ob mit oder ohne Beleuchtung muss beim zuständigen Amt auch eine Baugenehmigung eingeholt werden daher am besten beim Amt nach fragen dabei ist auch die Lage der Räume zu beachten im Innestadt bereich muss man ehr eine Gehmigung haben wie im Außenbezirk
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