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Wir sind ein 7-köpfiges Team,
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mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Ich hab sämtliche Bücher und auch alles aus dem Internet wo die Zulassungsbedingungen aufgeführt sind.
Jedoch finde ich nichts über den Bodenbelag im Sportraum/Gymnastikraum die werte Dame von den KK ist im Urlaub und wir möchten gern loslegen vielleicht könnt ihr mir ja helfen ??
Ich weiß im Behandlungstrakt fugenarm, leicht aufzuwischen/ reinigen und desinfezierbar
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peggy 7488 schrieb:
Guten Abend :)
Ich hab sämtliche Bücher und auch alles aus dem Internet wo die Zulassungsbedingungen aufgeführt sind.
Jedoch finde ich nichts über den Bodenbelag im Sportraum/Gymnastikraum die werte Dame von den KK ist im Urlaub und wir möchten gern loslegen vielleicht könnt ihr mir ja helfen ??
Ich weiß im Behandlungstrakt fugenarm, leicht aufzuwischen/ reinigen und desinfezierbar
Wenn der 20qm Raum gemeint ist muss dieser auch trittsichere, fugenarme und desinfizierbare Fußböden habe, da er zum Behandlungstrakt gehört.
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peggy 7488 schrieb:
Ist er eben nicht das ist ja meine Frage ???? deswegen wollte ich wissen ob im Gymnastikraum auch Auskegware liegen kann aber wie du sagst Behandlungstrakt wie ich oben schon geschrieben habe.
Der 20qm Raum ist nicht zwangsläufig ein Gymraum.
Wie der Boden zu sein hat, weißt du ja selber.
Es gibt auch desinfizierbaren Teppichboden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wieso Gymnastikraum?
Der 20qm Raum ist nicht zwangsläufig ein Gymraum.
Wie der Boden zu sein hat, weißt du ja selber.
Es gibt auch desinfizierbaren Teppichboden.
wo ist in den Zulassungsbedingungen ein Sportraum/Gymnastikraum aufgeführt?
und warum soll sich da die Auslegeware unterscheiden?
wobei Auslegeware ein textiler Bodenbelag ist und der nicht immer geeignet ist. Ausser es ist Anker CARE CONCEPT etc..
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morpheus-06 schrieb:
ich möchte die Frage vom Templer aufgreifen:
wo ist in den Zulassungsbedingungen ein Sportraum/Gymnastikraum aufgeführt?
und warum soll sich da die Auslegeware unterscheiden?
wobei Auslegeware ein textiler Bodenbelag ist und der nicht immer geeignet ist. Ausser es ist Anker CARE CONCEPT etc..
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Tempelritter schrieb:
wo ist in den Zulassungsbedingungen ein Sportraum/Gymnastikraum aufgeführt?
Wenn der 20qm Raum gemeint ist muss dieser auch trittsichere, fugenarme und desinfizierbare Fußböden habe, da er zum Behandlungstrakt gehört.
Ist sicherlich eine seit Jahren von den Verbandsmitgliedern " durchgesetzte " Schikane.
Jedes einzelne Wort ist aber deshalb trotzdem keine Vorschrift geworden, insbesondere keine zulassungsrelevante. Sicherlich versteht es sich von selbst, das bspw. bei/ nach erbrochenem dieses zu säubern/ desinfizieren sei usw.. Wenn dortnach sozusagen " keine Gefahr " mehr ausgeht ist deine Pflicht erfüllt. Wie was wann optisch evtl. unschön daherkommt oder dgl. bleibt deinem Geschmack überlassen. ( Es gibt und gab nie eine Bestimmung, wonach PT- Böden einer Pflicht unterlagen desinfizierbar zu sein schon garnicht " leicht " aufzuwischen oder dergleichen. )
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
....dann würde ich mal beim Gesundheitsamt nachfragen, da gibt es sogar Angaben über Waschmittel für Praxiswäsche.
stefan 302
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peggy 7488 schrieb:
Hm...... naja gut so richtig schlau weder ich jetzt nicht drauß aber ich denke aber auch nicht das es nur Richtlinien sind man sollte sich denke ich schon daran halten was die KK so vorgeben.....Aber wenn nirgendwo was genaues steht gehe ich jetzt mal vom Allg. aus dann bin ich auf der sicheren Seite.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes als vor Ort tätige Behörde gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben.
Der Hygieneplan muß den praxisrelevanten Gegebenheiten angepasst werden. Ein Exemplar soll in der Praxis ausliegen, ein Exemplar sollte dem Gesundheitsamt zugestellt werden.
Viele Patienten, die eine Physiotherapiepraxis bzw. Praxis Heilpraktiker für Physiotherapie aufsuchen, sind besonders Infektanfällig. Auch nicht-infektiöse Erkrankungen (Frakturen, degenerative Abbauerscheinungen) schwächen allgemein die körperlichen Abwehrkräfte.
Die Empfehlungen sollen zusätzliche Belastungen unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter durch Infektionskrankheiten verhindern helfen.
Alles weitere, rechtlich konforme gibt dir dein Gesundheitsamt deines Bezirkes.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Gesundheitsamt:
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes als vor Ort tätige Behörde gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben.
Der Hygieneplan muß den praxisrelevanten Gegebenheiten angepasst werden. Ein Exemplar soll in der Praxis ausliegen, ein Exemplar sollte dem Gesundheitsamt zugestellt werden.
Viele Patienten, die eine Physiotherapiepraxis bzw. Praxis Heilpraktiker für Physiotherapie aufsuchen, sind besonders Infektanfällig. Auch nicht-infektiöse Erkrankungen (Frakturen, degenerative Abbauerscheinungen) schwächen allgemein die körperlichen Abwehrkräfte.
Die Empfehlungen sollen zusätzliche Belastungen unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter durch Infektionskrankheiten verhindern helfen.
Alles weitere, rechtlich konforme gibt dir dein Gesundheitsamt deines Bezirkes.
stefan 302
Meine Antwort bezog sich auf " harte Pflicht " welche zulassungsrelevant sei.
Also weder darauf was evtl. wünschenswert sei oder was sich anböte oder oder oder- darauf zielte meine Antwort nicht. Auch nicht darauf, dass " leicht " desinfizierbar sein sollte/ könnte/ müsste. Gänzlich unabhängig machen sicherlich vielerlei Sachverhalte mehr oder weniger Sinn. Und sicherlich wird eine Neu- PT- Praxis sich nun die Reinigungs- und evtl. erforderlichen Desinfektionsarbeiten nicht extra schwer gestalten.
Wenn ich bläulichen Kieselerdeboden 3 x wöchentlich abkehre dampfstrahle, anschließend in Desinfektionsmittel tränke und sodann auf 60 qm im Hofe trockne ist dies insofern evtl. regelrecht idiotisch, unsinnig und kostenintensiv. Wär jedoch meine Sache. Und wenn ich sodann auch garnicht mehr zur Behandlung Zeit hätte, da es eben von mir extra so gestaltet wurde, dass es ausdrücklich nicht " leicht " desinfizierbar/ reinigbar sei, wär auch dies meine Sache. Zulassungsrelevant war es nie und ist es auch derzeit nicht.
Geradezu vorbildlich wär solche Handhabung sicherlich hervorragend geeignet nachzuweisen, dass meine Pflicht/ Zeit an mindestens 5 Tagen ganztags für die Behandlung der Versicherten zur Verfügung zu stehen sozusagen ganz besonders gut nachweisbar ist- mache ja den ganzen Tag " leichte Desinfektion ".
Nicht vergessen sollte man bei genauer Verbandsmitglieder- Kassenvorgabe, dass genau diese bundesrepublikanischen Fundamentsgrundsätze sich natürlich nur jeweils auf eine Kassengruppe beziehen. Wenn ich also an mindestens 5 Tagen ganztags " vertragsgerecht " alle Verbandsmitglieder- Kassen- Reglementierungen tatsächlich genau befolge brauche ich 2 x die nachweisbaren Erfüllungstatbestände. Wenn ich schließlich an mindestens 5 Tagen ganztags bspw. die VdEK- Vertragswerke erfülle kann ich diese nicht gleichzeitig für die Primärkassen erfüllen- sonst müsste ich gleichzeitig in gleicher Person 2 Praxen grundsätzlich vorhalten. ( Sind Verbandsmitglieder und Kassen hierbei auf einmal zu Therapeutenwohltätern aufgestiegen ? )
Eigentlich ganz merkwürdig, dass selbst den Verbandsmitgliedern bei den üblichen Verschlimmerungsverschärfungen garnicht aufgefallen ist, dass das halbwegs realitätsbetrachtet nicht einmal dann zumindest theoretisch ginge. Oder sind die Kassen und Verbandsmitglieder auf einmal großzügig geworden und wissen am Ende sogar, dass eigentlich niemand Übermenschlichkeiten erfüllen kann ? Weshalb solche konsequente Vertragsübertretung seit Jahren von den Kassen akzeptiert wird, kann ich eigentlich garnicht verstehen- also Vertragsbruch in jeder Hinsicht von nahezu allen PT- Leistungserbringern als Grundlage doch eigentlich des Rundumbetruges ?
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webpt schrieb:
Für Arzt- und PT- Praxen ?
Meine Antwort bezog sich auf " harte Pflicht " welche zulassungsrelevant sei.
Also weder darauf was evtl. wünschenswert sei oder was sich anböte oder oder oder- darauf zielte meine Antwort nicht. Auch nicht darauf, dass " leicht " desinfizierbar sein sollte/ könnte/ müsste. Gänzlich unabhängig machen sicherlich vielerlei Sachverhalte mehr oder weniger Sinn. Und sicherlich wird eine Neu- PT- Praxis sich nun die Reinigungs- und evtl. erforderlichen Desinfektionsarbeiten nicht extra schwer gestalten.
Wenn ich bläulichen Kieselerdeboden 3 x wöchentlich abkehre dampfstrahle, anschließend in Desinfektionsmittel tränke und sodann auf 60 qm im Hofe trockne ist dies insofern evtl. regelrecht idiotisch, unsinnig und kostenintensiv. Wär jedoch meine Sache. Und wenn ich sodann auch garnicht mehr zur Behandlung Zeit hätte, da es eben von mir extra so gestaltet wurde, dass es ausdrücklich nicht " leicht " desinfizierbar/ reinigbar sei, wär auch dies meine Sache. Zulassungsrelevant war es nie und ist es auch derzeit nicht.
Geradezu vorbildlich wär solche Handhabung sicherlich hervorragend geeignet nachzuweisen, dass meine Pflicht/ Zeit an mindestens 5 Tagen ganztags für die Behandlung der Versicherten zur Verfügung zu stehen sozusagen ganz besonders gut nachweisbar ist- mache ja den ganzen Tag " leichte Desinfektion ".
Nicht vergessen sollte man bei genauer Verbandsmitglieder- Kassenvorgabe, dass genau diese bundesrepublikanischen Fundamentsgrundsätze sich natürlich nur jeweils auf eine Kassengruppe beziehen. Wenn ich also an mindestens 5 Tagen ganztags " vertragsgerecht " alle Verbandsmitglieder- Kassen- Reglementierungen tatsächlich genau befolge brauche ich 2 x die nachweisbaren Erfüllungstatbestände. Wenn ich schließlich an mindestens 5 Tagen ganztags bspw. die VdEK- Vertragswerke erfülle kann ich diese nicht gleichzeitig für die Primärkassen erfüllen- sonst müsste ich gleichzeitig in gleicher Person 2 Praxen grundsätzlich vorhalten. ( Sind Verbandsmitglieder und Kassen hierbei auf einmal zu Therapeutenwohltätern aufgestiegen ? )
Eigentlich ganz merkwürdig, dass selbst den Verbandsmitgliedern bei den üblichen Verschlimmerungsverschärfungen garnicht aufgefallen ist, dass das halbwegs realitätsbetrachtet nicht einmal dann zumindest theoretisch ginge. Oder sind die Kassen und Verbandsmitglieder auf einmal großzügig geworden und wissen am Ende sogar, dass eigentlich niemand Übermenschlichkeiten erfüllen kann ? Weshalb solche konsequente Vertragsübertretung seit Jahren von den Kassen akzeptiert wird, kann ich eigentlich garnicht verstehen- also Vertragsbruch in jeder Hinsicht von nahezu allen PT- Leistungserbringern als Grundlage doch eigentlich des Rundumbetruges ?
Wenn in einer Praxis, PT, ein Patient sich eine Infektion holt, oder es behauptet, dann möchte ich deine lange Ausführung dem Gesundheitsamt vorlegen.
Ausserdem gibt es wohl eine Hygieneverordnung, die auch in Berlin bei einem Nicht-Mitglied gelten dürfte.
Wenn ich Patient wäre, und würde wissen, dass nicht desinfiziert wird, Prost Mahlzeit.
Alles klar?
stafn 302
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stefan 302 schrieb:
Naja, jetzt kann man alles so drehen, wie man möchte.
Wenn in einer Praxis, PT, ein Patient sich eine Infektion holt, oder es behauptet, dann möchte ich deine lange Ausführung dem Gesundheitsamt vorlegen.
Ausserdem gibt es wohl eine Hygieneverordnung, die auch in Berlin bei einem Nicht-Mitglied gelten dürfte.
Wenn ich Patient wäre, und würde wissen, dass nicht desinfiziert wird, Prost Mahlzeit.
Alles klar?
stafn 302
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webpt schrieb:
...Ich weiß im Behandlungstrakt fugenarm, leicht aufzuwischen/ reinigen und desinfezierbar...
Ist sicherlich eine seit Jahren von den Verbandsmitgliedern " durchgesetzte " Schikane.
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