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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Nun kam seitens des Bauamts? die Auflage das ein Ausgußbecken vorhanden sein muss.
Ist mir komplett neu und habe ich auch noch nie in einer Praxis gesehen in der ich bislang gearbeitet habe.
Wer von euch hat denn ein Ausgußbecken?
Lieben Gruß
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonnencreme Tube Wir haben sogar 4 Stück. 😅 In jedem Gebäudetrakt eins. Ist hauptsächlich für die Reinigungskräfte. War bei uns zwar keine Auflage, aber ungemein praktisch und daher bewusst so eingebaut.
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Sonnencreme Tube schrieb:
Hallo, wir sind gerade in der Gründung einer neuen Praxis in einem komplettem Neubau.
Nun kam seitens des Bauamts? die Auflage das ein Ausgußbecken vorhanden sein muss.
Ist mir komplett neu und habe ich auch noch nie in einer Praxis gesehen in der ich bislang gearbeitet habe.
Wer von euch hat denn ein Ausgußbecken?
Lieben Gruß
Ob hier jemand eins hat, hilft Dir nicht weiter, weil das regional unterschiedlich sein kann.
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Sonnencreme Tube schrieb:
Als Begründung wurde aufgeführt das im Falle wenn sich der Patient während der Behandlung versehentlich einnässt zb man das Malheur direkt beseitigen kann. Man darf sich in diesem Becken auch nicht die Hände waschen, es ist nur für solche Zwecke gedacht...völliger Schwachsinn!
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Schippi schrieb:
@Sonnencreme Tube stimmt Schwachsinn!Wenn ein Pat sich einnässen würde,dann mache ich nicht den Reinigungsonkel!Eimer und Wischlappen bekommt er/sie von mir!Und ein Extrabecken gibt es für sowas nicht!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonnencreme Tube Bei uns hat sich in 40 Jahre noch nie ein Patient eingenässt. Was machst du bloß mit deinem Klientel? 🤣🤣🤣🤣
Dafür ist mir keine gesetzliche Grundlage bekannt.
Bist Du die Bauherrin oder willst Du mieten?
Für diese Diskussion mit dem Bauamt ist eigentlich der Architekt zuständig.
Frage das Bauamt nach der gesetzlichen Grundlage. Falls es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, sollte eine kurze Klarstellung des Sachverhalts unter Hinweis auf das Willkürverbot ausreichen.
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mechanicus schrieb:
@Sonnencreme Tube
Dafür ist mir keine gesetzliche Grundlage bekannt.
Bist Du die Bauherrin oder willst Du mieten?
Für diese Diskussion mit dem Bauamt ist eigentlich der Architekt zuständig.
Frage das Bauamt nach der gesetzlichen Grundlage. Falls es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, sollte eine kurze Klarstellung des Sachverhalts unter Hinweis auf das Willkürverbot ausreichen.
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tinki schrieb:
Was soll denn da ausgegossen werden? Der volle Schlüppi? ;-)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki
tinki schrieb am 25.09.2023 18:27 Uhr:Was soll denn da ausgegossen werden? Der volle Schlüppi? ;-) 🤣🤣🤣
Wischwasser landet im Toi...
Manchmal wundert frau sich über lebensfremde Paragraphen...
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij sry, in unserer Kinder-Physio Praxis passiert gelegentlich "ein kleines Unglück". Aber dann brauchen wir kein Ausgussbecken, sondern ne Plastiktüte für durchnässte Wäsche und viel Zewa...
Wischwasser landet im Toi...
Manchmal wundert frau sich über lebensfremde Paragraphen...
Das gesagt, für unsere Reinigungskräfte ist das sehr sinnvoll. Daher haben wie die immer schon in jeder Praxis gehabt. Sogar privat haben wir ein Ausgußbecken im Waschkeller. Kann man als Luxusproblem betrachten, aber darauf verzichten möchten wir nicht mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki Sogar als wir noch eine Kinderphysio beschäftigt hatten und auch bei unsere heutigen Kinderosteopathinnen ist das noch nie vorgekommen. Höchstens ein voller Windel bei den Babys, aber das lösen die Mütter selbstverständlich souverän. Und du hast völlig Recht, dafür braucht es kein Ausgußbecken.
Das gesagt, für unsere Reinigungskräfte ist das sehr sinnvoll. Daher haben wie die immer schon in jeder Praxis gehabt. Sogar privat haben wir ein Ausgußbecken im Waschkeller. Kann man als Luxusproblem betrachten, aber darauf verzichten möchten wir nicht mehr.
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mechanicus schrieb:
Wie ist die Auflage denn begründet?
Ob hier jemand eins hat, hilft Dir nicht weiter, weil das regional unterschiedlich sein kann.
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