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Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
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wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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Ob Du immer noch Anspruch auf die Soforthilfe hast, musst Du den Seiten Deines Bundeslandes entnehmen (bei den meisten jedoch ist die Frist schon lange abgelaufen) und je nach tatsächlichem Bedarf spätestens bei Deiner Steuererklärung wieder zurückzahlen.
Inwieweit Du die Überbrückungshilfen erhälst, musst Du über Deinen Steuerberater klären, da er die Anträge stellt (abhängig von den Monaten und den jeweiligen Umsatzeinbussen).
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wenn Du den Rettungsschirm meinst: ein Anrecht darauf hast Du nicht, da Du kein eigenes IK hast.
Ob Du immer noch Anspruch auf die Soforthilfe hast, musst Du den Seiten Deines Bundeslandes entnehmen (bei den meisten jedoch ist die Frist schon lange abgelaufen) und je nach tatsächlichem Bedarf spätestens bei Deiner Steuererklärung wieder zurückzahlen.
Inwieweit Du die Überbrückungshilfen erhälst, musst Du über Deinen Steuerberater klären, da er die Anträge stellt (abhängig von den Monaten und den jeweiligen Umsatzeinbussen).
Viele Grüße
Monika
Ja, das ist schwer in Ordnung vom PI!
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RoFo schrieb:
[Ich rechne immer über eine Praxis ab und die behaupten, dass ich kein Anrecht habe aber, dass sie mir gnädiger Weise einen Teile geben wollen. Ist das in Ordnung so?]
Ja, das ist schwer in Ordnung vom PI!
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lianne660 schrieb:
Kann mir jemand sagen ob es grundsätzlich für Freiberufler ein Anrecht auf diese Ausgleichszahlung wegen Umsatzverlust durch Corona gibt? Ich rechne immer über eine Praxis ab und die behaupten, dass ich kein Anrecht habe aber, dass sie mir gnädiger Weise einen Teile geben wollen. Ist das in Ordnung so?
Du hättest im Frühjahr 9.000 Euro Soforthilfe als vorläufige Unterstützung erhalten können. Diese Soforthilfe muss - je nach Kostenhöhe - teilweise wieder zurückgezahlt werden.
Dein PI ist da nicht der richtige Ansprechpartner für Coronahilfe. Du bist schließlich Freier Mitarbeiter - mit allen Vorteilen und allen Nachteilen.
Gruß von Monique
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Nein, aber du kannst bis zu 75% des Umsatzes vom November 2019 bekommen :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
...fast so gut wie die Frage einer anderen Selbstständigen heute: "ich habe mich zum 01.11. selbstständig gemacht mit einem Nagelstudio, kann ich jetzt die Soforthilfe beantragen wenn mir der Laden am 02. schon wieder geschlossen wird?"
Nein, aber du kannst bis zu 75% des Umsatzes vom November 2019 bekommen :smile:
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M0nique schrieb:
Du meinst wohl Freier Mitarbeiter?
Du hättest im Frühjahr 9.000 Euro Soforthilfe als vorläufige Unterstützung erhalten können. Diese Soforthilfe muss - je nach Kostenhöhe - teilweise wieder zurückgezahlt werden.
Dein PI ist da nicht der richtige Ansprechpartner für Coronahilfe. Du bist schließlich Freier Mitarbeiter - mit allen Vorteilen und allen Nachteilen.
Gruß von Monique
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ergonosis schrieb:
Als Freier Mitarbeiter hast du keinen Rechtsanspruch auf die Gelder des Rettungsschirmes. Diese Gelder sind an eine GKV-Zulassung gebunden. Da du dich aktiv gegen eine eigene Zulassung entschieden hast, fällst du rechtlich aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten.
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eim schrieb:
Das stimmt nicht so ganz : Der Rettungsschirm läuft ja über die Krankenkassen und da hat der FM keinen Anspruch drauf .Aber er kann als Soloselbstständiger über den Bund und wie hier in Hamburg Gelder beantragen.In HH gabs 2500 € für Soloselbstständige und das Geld vom Bund richtetet sich nach den Einnahmen des letzten Quartals 2019 und geht auch nur wenn man regelmäßige Betriebsausgaben wie Miete,Fahrtkosten ,Versicherung etc. hat.
Zudem wurde es rechtlich noch nicht als Präzedenzfall durchgefochten. Ich bin aber momentan nicht darüber informiert, ob es schwebende Verfahren gibt.
Um es rechtlich eindeutig zu klären, sollte zumindest ein FM mal Klage einreichen. Gibt es hier Verfahren?
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Else2805 schrieb:
Der Anspruch eines FM aus diesen Töpfen muss gegenüber dem Auftraggeber, sprich PI, geltend gemacht werden. Jetzt hängt es vom einzelnen Vertrag ab. Das kann man momentan grundsätzlich pauschal nicht so beurteilen und beantworten, da ja keiner die individuellen Verträge kennt. Auch RA Alt vom VPT sollte sich da etwas zurückhalten.
Zudem wurde es rechtlich noch nicht als Präzedenzfall durchgefochten. Ich bin aber momentan nicht darüber informiert, ob es schwebende Verfahren gibt.
Um es rechtlich eindeutig zu klären, sollte zumindest ein FM mal Klage einreichen. Gibt es hier Verfahren?
Du bist FM und freiberuflich tätig.
Problem bei den FM und der Soforthilfe ist,dass keine Kosten wie Mietzahlung da sind,die erstattet würden...
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Steuerberater,Ärzte ,Journalisten etc.sind auch alles FREIBERUFLER.
Kann man beim FA nachlesen wer zu den sogenannten FREIEN BERUFEN zählt.
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eim schrieb:
Freiberuflich sind ALLE Physiotherapeuten
Steuerberater,Ärzte ,Journalisten etc.sind auch alles FREIBERUFLER.
Kann man beim FA nachlesen wer zu den sogenannten FREIEN BERUFEN zählt.
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FSchulze schrieb:
Ja,das ist in Ordnung so.
Du bist FM und freiberuflich tätig.
Problem bei den FM und der Soforthilfe ist,dass keine Kosten wie Mietzahlung da sind,die erstattet würden...
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eim schrieb:
Dann ist das ein Problem Ich hab ja einen Praxisraum gemietet und von daher gab's keine Probleme. Aber da man ja auch andere Betriebsausgaben hat alles zusammenziehen und dann schauen wieviel es ist. ABER in HH das es zumindest die 2500,00 für Soloselbstständige
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