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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Wie ist es eigentlich rechtlich geregelt bei zu spät oder nicht abgesagten Terminen vorzugehen?
Klar, ich stelle eine Ausfallrechnung. Was aber, wenn der Patient diese Zahlung verweigert? Einfach unterschreiben lassen ist ja untersagt. Aber irgendwie muss es dann ja weiter gehen.
Liebe Grüße
Yanev
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Hallo Leute,
Wie ist es eigentlich rechtlich geregelt bei zu spät oder nicht abgesagten Terminen vorzugehen?
Klar, ich stelle eine Ausfallrechnung. Was aber, wenn der Patient diese Zahlung verweigert? Einfach unterschreiben lassen ist ja untersagt. Aber irgendwie muss es dann ja weiter gehen.
Liebe Grüße
Yanev
Wie die anderen schon sagten: bei kleinen Summen einfach einen Sperrvermerk ["wir können Sie leider erst wieder behandeln wenn die noch offenen Posten beglichen sind. Bis dahin sind Ihre Schmerzen Ihr Problem"], ansonsten das Mahnverfahren einleiten.
Es wird sich herumsprechen das du ernst genommen werden möchtest, und die Patienten die danach noch zu dir kommen werden deiner Zeit den nötigen Respekt entgegenbringen. Bedenke: wenn sich rumspricht das man bei dir ohne Konsequenzen einen Termin ausfallen lassen kann wird sich das häufen bis sich irgendwann mal irgendwer bei der AOK verplappert ... wenn die Patienten sich bei der AOK beschweren das sie einen ausgefallenen Termin nicht einfach unterschreiben dürfen ["dabei habe ich doch am Abend daheim meine Übungen gemacht"] ist das nicht zu deinem Nachteil :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Casus schrieb am 17.12.2020 08:30:
Hallo Leute,
Wie ist es eigentlich rechtlich geregelt bei zu spät oder nicht abgesagten Terminen vorzugehen?
Klar, ich stelle eine Ausfallrechnung. Was aber, wenn der Patient diese Zahlung verweigert? Einfach unterschreiben lassen ist ja untersagt. Aber irgendwie muss es dann ja weiter gehen.
Liebe Grüße
Yanev
Wie die anderen schon sagten: bei kleinen Summen einfach einen Sperrvermerk ["wir können Sie leider erst wieder behandeln wenn die noch offenen Posten beglichen sind. Bis dahin sind Ihre Schmerzen Ihr Problem"], ansonsten das Mahnverfahren einleiten.
Es wird sich herumsprechen das du ernst genommen werden möchtest, und die Patienten die danach noch zu dir kommen werden deiner Zeit den nötigen Respekt entgegenbringen. Bedenke: wenn sich rumspricht das man bei dir ohne Konsequenzen einen Termin ausfallen lassen kann wird sich das häufen bis sich irgendwann mal irgendwer bei der AOK verplappert ... wenn die Patienten sich bei der AOK beschweren das sie einen ausgefallenen Termin nicht einfach unterschreiben dürfen ["dabei habe ich doch am Abend daheim meine Übungen gemacht"] ist das nicht zu deinem Nachteil :wink:
Irgendwie werde ich aber noch nicht zu 100% schlau daraus. Vorausgesetzt, er zahlt nicht und kommt vor lauter Unmut gar nicht mehr. Kann ich das Rezept dann in Eigenregie abbrechen?
Liebe Grüße
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Casus schrieb:
Danke dir schon mal PA!
Irgendwie werde ich aber noch nicht zu 100% schlau daraus. Vorausgesetzt, er zahlt nicht und kommt vor lauter Unmut gar nicht mehr. Kann ich das Rezept dann in Eigenregie abbrechen?
Liebe Grüße
...........
und kommt vor lauter Unmut gar nicht mehr. Kann ich das Rezept dann in Eigenregie abbrechen?
Liebe Grüße
Aber sicher!!!
Abbruch mit x Behandlungen sind keinerlei Problem!
Niemand ist gezwungen alle Pillen zu schlucken oder alle Einheiten wahrzunehmen!
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RoFo schrieb:
Casus schrieb am 18.12.2020 09:25:
...........
und kommt vor lauter Unmut gar nicht mehr. Kann ich das Rezept dann in Eigenregie abbrechen?
Liebe Grüße
Aber sicher!!!
Abbruch mit x Behandlungen sind keinerlei Problem!
Niemand ist gezwungen alle Pillen zu schlucken oder alle Einheiten wahrzunehmen!
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Casus schrieb:
Hallo Leute,
Wie ist es eigentlich rechtlich geregelt bei zu spät oder nicht abgesagten Terminen vorzugehen?
Klar, ich stelle eine Ausfallrechnung. Was aber, wenn der Patient diese Zahlung verweigert? Einfach unterschreiben lassen ist ja untersagt. Aber irgendwie muss es dann ja weiter gehen.
Liebe Grüße
Yanev
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therapeutin schrieb:
eine Rechnung schreiben,Pat. bezahlt nicht= Onlinemahnverfahren...
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a schubart schrieb:
Und Patienten für die Praxis sperren. Keine weiteren Termine wenn nicht bezahlt wird . Aber vor der ersten Behandlung unterschreiben lassen das es zur Kenntnis genommen wurde da zb. Mind 24 Stunden vorher.... sonst ausfallrechnnng in Höhe Kassensatz ...,
Online - Mahnverfahren geht nur bei Selbstzahler / Privatpatient
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Wenn es Kassenpatient ist dann 1 x Mahnen und wenn nicht gezahlt dann an die KK schicken die das regeln . (bei Abrechnung die volle Gesamtsumme eintragen und die Kopie der Mahnung anhängen)
Online - Mahnverfahren geht nur bei Selbstzahler / Privatpatient
Die GKVen sind nicht für die Ausfälle zuständig und regeln das auch nicht.
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RoFo schrieb:
eim schrieb am 17.12.2020 19:28:
Wenn es Kassenpatient ist dann 1 x Mahnen und wenn nicht gezahlt dann an die KK schicken die das regeln . (bei Abrechnung die volle Gesamtsumme eintragen und die Kopie der Mahnung anhängen)
Online - Mahnverfahren geht nur bei Selbstzahler / Privatpatient
Die GKVen sind nicht für die Ausfälle zuständig und regeln das auch nicht.
Vielleicht, ja vielleicht dürfen dann endlich die kranken Kassen die Ausfälle eintreiben.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ich wünsche mir für unter den Weihnachtsbaum ein schönes Gerichtsurteil, das noch aussteht.
Vielleicht, ja vielleicht dürfen dann endlich die kranken Kassen die Ausfälle eintreiben.
Viele Grüße
Monika
Ich wünsche mir für unter den Weihnachtsbaum ein schönes Gerichtsurteil, das noch aussteht.
Vielleicht, ja vielleicht dürfen dann endlich die kranken Kassen die Ausfälle eintreiben.
Viele Grüße
Monika
Träume sind erlaubt und werden manchmal wahr...
Aber bis dahin müssen wir unser Geld selbst eintreiben.
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RoFo schrieb:
mosaik schrieb am 17.12.2020 22:08:
Ich wünsche mir für unter den Weihnachtsbaum ein schönes Gerichtsurteil, das noch aussteht.
Vielleicht, ja vielleicht dürfen dann endlich die kranken Kassen die Ausfälle eintreiben.
Viele Grüße
Monika
Träume sind erlaubt und werden manchmal wahr...
Aber bis dahin müssen wir unser Geld selbst eintreiben.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wie wahr, wie wahr.
Viele Grüße
Monika
"Die kleinste Hoffnung ist besser als die schlimmste Befürchtung" .... :smile:
Obwohl ich Doppelposts nicht mag, werd ich mir überlegen, diesen schönen Satz noch ins Logo-Forum zu stellen. Mark Twain ist für mich die Entdeckung dieses Advents....meinem Mann sei Dank.
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Susulo schrieb:
Dazu passt mein Adventskalender- Spruch von Mark Twain:
"Die kleinste Hoffnung ist besser als die schlimmste Befürchtung" .... :smile:
Obwohl ich Doppelposts nicht mag, werd ich mir überlegen, diesen schönen Satz noch ins Logo-Forum zu stellen. Mark Twain ist für mich die Entdeckung dieses Advents....meinem Mann sei Dank.
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eim schrieb:
Sorry hab's mit Zuzahlung verwechselt
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asima schrieb:
Hab's auch hier entdeckt... Sehr schön!!
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eim schrieb:
Wenn es Kassenpatient ist dann 1 x Mahnen und wenn nicht gezahlt dann an die KK schicken die das regeln . (bei Abrechnung die volle Gesamtsumme eintragen und die Kopie der Mahnung anhängen)
Online - Mahnverfahren geht nur bei Selbstzahler / Privatpatient
Patient erhält von mir eine Ausfallrechnung und läuft damit zur Krankenkasse. Diese ruft bei uns an während der Patient dort sitzt. Wir erklären, das er Patient mehrmals ohne Absage nicht erschienen ist und wir deshalb berechnen müssen. Die Mitarbeiterin bedankt sich und wenige Stunden später steht der Patient in meiner Praxis und bezahlt die Rechnung :smile:
Also traut euch wirklich bei unzuverlässigen Patienten zu berechnen! Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen.
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Holger Lautenbach schrieb:
Ich habe tatsächlich zweimal folgendes erlebt:
Patient erhält von mir eine Ausfallrechnung und läuft damit zur Krankenkasse. Diese ruft bei uns an während der Patient dort sitzt. Wir erklären, das er Patient mehrmals ohne Absage nicht erschienen ist und wir deshalb berechnen müssen. Die Mitarbeiterin bedankt sich und wenige Stunden später steht der Patient in meiner Praxis und bezahlt die Rechnung :smile:
Also traut euch wirklich bei unzuverlässigen Patienten zu berechnen! Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen.
Bloß mal einen Privaten, der meinte, nach erfolgter Zahlung für den Ausfall den entsprechenden Betrag bei der Schlussabrechnung er Behandlung abziehen zu können... Hat er dann aber nachgezählt.
Sachen gibt es...!
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asima schrieb:
Danke fürs Teilen. Berechnen tu ich es auch. Den Fall hatte ich noch nicht.
Bloß mal einen Privaten, der meinte, nach erfolgter Zahlung für den Ausfall den entsprechenden Betrag bei der Schlussabrechnung er Behandlung abziehen zu können... Hat er dann aber nachgezählt.
Sachen gibt es...!
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asima schrieb:
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