Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
ich bin schon eine Weile im Geschäft, aber was ich heute erlebt habe, war neu für mich.
Eine Pat. meldet sich telefonisch in der Praxis an. Es werden alle Termine mit ihr abgesprochen und einen Hinweis auf rechtzeitige Terminabsage wird auch gegeben.
Der erste Termin wurde eine Stunde vorher abgesagt (durch den Ehemann mit der Begründung eines anderen Termins).
Daraufhin habe ich eine Ausfallrechnung geschrieben und den Terminzettel mit beigelegt. Nun ist die gute Frau zum zweiten Termin nicht erschienen. Stattdessen hat sie zu ihrer bestellten Zeit in der Praxis angerufen und uns beschimpft. Sie würde die Angelegenheit ihrem Anwalt übergeben. Ein Gespräch mit ihr war nicht möglich. Auf die Frage, was sie mir vorwirft: ich will schnell Geld verdienen.
Meine Frage: Da es eine telefonische Aufnahme war, und wir dadurch noch nichts schriftliches haben (kein Rezept, keine Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen), werde ich mit meinen Rechnungen Erfolg haben oder soll ich es lieber lassen?
Soll ich jetzt bei jeder Telefonannahme Bauchschmerzen bekommen?
Ich weiß, wir sind alle keine Anwälte, aber wie geht Ihr mit diesen Situationen um? Der Umgang mit den Patienten wird irgendwie immer schwieriger. Da streite ich mich mittlerweile lieber mit den Krankenkassen (was glücklicherweise sehr selten ist).
Danke für Ihre/Eure Antworten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
antje74 schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin schon eine Weile im Geschäft, aber was ich heute erlebt habe, war neu für mich.
Eine Pat. meldet sich telefonisch in der Praxis an. Es werden alle Termine mit ihr abgesprochen und einen Hinweis auf rechtzeitige Terminabsage wird auch gegeben.
Der erste Termin wurde eine Stunde vorher abgesagt (durch den Ehemann mit der Begründung eines anderen Termins).
Daraufhin habe ich eine Ausfallrechnung geschrieben und den Terminzettel mit beigelegt. Nun ist die gute Frau zum zweiten Termin nicht erschienen. Stattdessen hat sie zu ihrer bestellten Zeit in der Praxis angerufen und uns beschimpft. Sie würde die Angelegenheit ihrem Anwalt übergeben. Ein Gespräch mit ihr war nicht möglich. Auf die Frage, was sie mir vorwirft: ich will schnell Geld verdienen.
Meine Frage: Da es eine telefonische Aufnahme war, und wir dadurch noch nichts schriftliches haben (kein Rezept, keine Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen), werde ich mit meinen Rechnungen Erfolg haben oder soll ich es lieber lassen?
Soll ich jetzt bei jeder Telefonannahme Bauchschmerzen bekommen?
Ich weiß, wir sind alle keine Anwälte, aber wie geht Ihr mit diesen Situationen um? Der Umgang mit den Patienten wird irgendwie immer schwieriger. Da streite ich mich mittlerweile lieber mit den Krankenkassen (was glücklicherweise sehr selten ist).
Danke für Ihre/Eure Antworten.
Persönlich würde ich wahrscheinlich eine Personensperre im PC aktivieren und noch max. eine Mahnung hinterherschicken. Danach die Sache auf sich beruhen lassen.
Hatte sie Dir denn den 2.ten Termin bei der ersten Absage bestätigt? Wenn bei mir keine Bestätigung des nächsten Termins bei einer Absage vorliegt, wird der nächste Termin i.d.R. rausgenommen, der Patient läuft im Zweifel auf und wird dann mit dem Hinweis: wir wußten nicht, ob Sie kommen oder nicht wieder nach Hause geschickt.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Nur einen Termin bei Neuanmeldung über Telefon.
Gar keine oder zu späte Absage mit, wie oben als Beispiel, schlechter Begründung, gar keine weiteren Termine und abhaken.
Bei rechtzeitiger Absage gibts einen neuen Termin.
Bei nicht rechtzeitiger Absage und sehr guter Begründung (nach meiner persönlichen Einschätzung) gibts einen weiteren Termin. Wird auch dieser abgesagt, gibt es keine Behandlung bei uns.
Du hast vermutlich schlechte Karten, weil wahrscheinlich kein Vertrag zustande gekommen ist.
Allerdings brauchst du auch keine Angst vorm RA haben. Die können dir eher nicht ans Bein pinkeln.
Man...wie oft wurde mir schon mit Anwälten gedroht... :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
So habe ich das gemacht:
Nur einen Termin bei Neuanmeldung über Telefon.
Gar keine oder zu späte Absage mit, wie oben als Beispiel, schlechter Begründung, gar keine weiteren Termine und abhaken.
Bei rechtzeitiger Absage gibts einen neuen Termin.
Bei nicht rechtzeitiger Absage und sehr guter Begründung (nach meiner persönlichen Einschätzung) gibts einen weiteren Termin. Wird auch dieser abgesagt, gibt es keine Behandlung bei uns.
Du hast vermutlich schlechte Karten, weil wahrscheinlich kein Vertrag zustande gekommen ist.
Allerdings brauchst du auch keine Angst vorm RA haben. Die können dir eher nicht ans Bein pinkeln.
Man...wie oft wurde mir schon mit Anwälten gedroht... :yum:
beginnen und fortsetzen. Weigert er sich den Schaden auszugleichen, muß er versuchen eine andere Praxis zu finden die er schädigen kann...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Das führt bei guter Auslastung dazu, dass die Patienten auf die Termine wieder einige Wochen warten müssen und in vielen Fällen verliert dann die Verordnung ihre Gültigkeit, bzw. müsste geändert werden. Besser bzw. praktikabler wäre es, 6 Termine zu vereinbaren und zunächst nur den 2. Termin zu streichen. Erscheint der Patient zum 2.(gestrichenen) Termin muss er den 1.Termin ausgleichen und kann die Behandlung dann zumeist fristgerecht
beginnen und fortsetzen. Weigert er sich den Schaden auszugleichen, muß er versuchen eine andere Praxis zu finden die er schädigen kann...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Bei mir würde es feste Zeiten für die Therapieplanung in der Praxis geben. In dieser Zeit kann persönlich die Rezept-Annahme, Kontrolle, Terminierung und sonstige Dokumentation erfolgen. Diese Zeit gilt auch für die GKV als Behandler zur Verfügung stehen, denn ohne Therapieplanung keine Therapie. Ansonsten: Wer nicht will, der hat schon.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mosaik schrieb:
Es gibt inzwischen Urteile, dass bis zu 5 unentschuldigte Termine privat in Rechnung gestellt werden können. Nichts desto trotz bist Du in der Beweispflicht, dass Du die Termine tatsächlich so vereinbart hast und auch auf die Ausfallrechnung aufmerksam gemacht hast.
Persönlich würde ich wahrscheinlich eine Personensperre im PC aktivieren und noch max. eine Mahnung hinterherschicken. Danach die Sache auf sich beruhen lassen.
Hatte sie Dir denn den 2.ten Termin bei der ersten Absage bestätigt? Wenn bei mir keine Bestätigung des nächsten Termins bei einer Absage vorliegt, wird der nächste Termin i.d.R. rausgenommen, der Patient läuft im Zweifel auf und wird dann mit dem Hinweis: wir wußten nicht, ob Sie kommen oder nicht wieder nach Hause geschickt.
Viele Grüße
Monika
Solche Leute nerven mich ganz gewaltig und man bleibt immer auf was sitzen.
Es wurde gefragt ob der zweite Termin wahr genommen wird. Der Ehemann konnte keine genaue Auskunft geben. Aber statt nach Erhalt der Rechnung anzurufen und abzusagen (Fr oder Sa) wird Mo Nachmittag zur Behandlungszeit durchs Telefon geschrien. Wir hätten den Termin locker vergeben können.
Manchmal wünschte ich mir eine schwarze Liste, wo man Kollegen vor solchen Leuten warnen könnte.
Mir gehts schon wieder besser.
Schönen Abend Euch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
antje74 schrieb:
Danke Euch beiden. War vorhin ganz schön auf brass.
Solche Leute nerven mich ganz gewaltig und man bleibt immer auf was sitzen.
Es wurde gefragt ob der zweite Termin wahr genommen wird. Der Ehemann konnte keine genaue Auskunft geben. Aber statt nach Erhalt der Rechnung anzurufen und abzusagen (Fr oder Sa) wird Mo Nachmittag zur Behandlungszeit durchs Telefon geschrien. Wir hätten den Termin locker vergeben können.
Manchmal wünschte ich mir eine schwarze Liste, wo man Kollegen vor solchen Leuten warnen könnte.
Mir gehts schon wieder besser.
Schönen Abend Euch.
Gefällt mir
Konsequenz: Ich mache telefonische Termine, Terminänderungen etc. nur noch mit zuverlässigen Stammkunden aus. Und dann auch nur einen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
Es scheint übrigens auch in Zeiten langer Wartelisten eine "probate" Vorgehensweise von einigen Patienten, erst mal überall Termine zu machen beim durchtelefonieren. Zu der schnellsten Terminoption geht man hin - die anderen werden nicht informiert bzw. abgesagt...……….
Konsequenz: Ich mache telefonische Termine, Terminänderungen etc. nur noch mit zuverlässigen Stammkunden aus. Und dann auch nur einen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
gesprächsaufzeichnung wäre möglich mit dem hinweis, dass das gespräch aufgezeichent wird :)
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Gefällt mir
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Ich habe mir die Datenschutzklamotten nie wirklich verinnerlicht.
Bekommt Ihr bei dem Prozedere im Zweifel keine Probleme damit...…..wenn euch jemand vor Gericht ärgern will??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
idefix- schrieb am 14.1.20 08:31:
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Ich habe mir die Datenschutzklamotten nie wirklich verinnerlicht.
Bekommt Ihr bei dem Prozedere im Zweifel keine Probleme damit...…..wenn euch jemand vor Gericht ärgern will??
Welche Probleme? im schlimmsten Fall könnte ich vor Gericht verlieren (das wäre es mir auch wert - denn dann wüsste ich wie ich in Zukunft vorgehen müsste), bisher hat aber jeder vorher bezahlt.
Außer einer, da kam dann der Gerichtsvollzieher.
Habe es vor drei Jahren mal notiert. Im ganzen Jahr kamen über 4000,- Euro zusammen, die durch Ausfälle entstanden sind, wo keine Absage erfolgte. Auf das Geld will ich nicht verzichten.
Wir sind sechs Praxen am Ort (15000 Einwohner), alle Kollegen schreiben Ausfallrechnungen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ VAUPE
Welche Probleme? im schlimmsten Fall könnte ich vor Gericht verlieren (das wäre es mir auch wert - denn dann wüsste ich wie ich in Zukunft vorgehen müsste), bisher hat aber jeder vorher bezahlt.
Außer einer, da kam dann der Gerichtsvollzieher.
Habe es vor drei Jahren mal notiert. Im ganzen Jahr kamen über 4000,- Euro zusammen, die durch Ausfälle entstanden sind, wo keine Absage erfolgte. Auf das Geld will ich nicht verzichten.
Wir sind sechs Praxen am Ort (15000 Einwohner), alle Kollegen schreiben Ausfallrechnungen!
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Ich habe mir die Datenschutzklamotten nie wirklich verinnerlicht.
Bekommt Ihr bei dem Prozedere im Zweifel keine Probleme damit...…..wenn euch jemand vor Gericht ärgern will??
Die Daten sind notwendig um Sozialversicherungsleistungen abzuwickeln (= gesetzliche Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe), im Falle des Ausfalles werden die Daten benötigt um Rechtsansprüche durchzusetzen (= ebenfalls Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe kraft Gesetzes. Wäre ja blöd, die Beweismittel zu vernichten die man selbst einbringen möchte).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
VAUPE schrieb am 14.1.20 10:02:
idefix- schrieb am 14.1.20 08:31:
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Ich habe mir die Datenschutzklamotten nie wirklich verinnerlicht.
Bekommt Ihr bei dem Prozedere im Zweifel keine Probleme damit...…..wenn euch jemand vor Gericht ärgern will??
Die Daten sind notwendig um Sozialversicherungsleistungen abzuwickeln (= gesetzliche Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe), im Falle des Ausfalles werden die Daten benötigt um Rechtsansprüche durchzusetzen (= ebenfalls Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe kraft Gesetzes. Wäre ja blöd, die Beweismittel zu vernichten die man selbst einbringen möchte).
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Ich habe mir die Datenschutzklamotten nie wirklich verinnerlicht.
Bekommt Ihr bei dem Prozedere im Zweifel keine Probleme damit...…..wenn euch jemand vor Gericht ärgern will??
Die Daten sind notwendig um Sozialversicherungsleistungen abzuwickeln (= gesetzliche Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe), im Falle des Ausfalles werden die Daten benötigt um Rechtsansprüche durchzusetzen (= ebenfalls Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe kraft Gesetzes. Wäre ja blöd, die Beweismittel zu vernichten die man selbst einbringen möchte).
Er hat aber doch kein Rezept, wenn es telefonisch läuft......ohne Rezept keine Sozialversicherungsleistung
Er hat auch keine Einwilligung zur Datenerhebung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 14.1.20 10:29:
VAUPE schrieb am 14.1.20 10:02:
idefix- schrieb am 14.1.20 08:31:
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Ich habe mir die Datenschutzklamotten nie wirklich verinnerlicht.
Bekommt Ihr bei dem Prozedere im Zweifel keine Probleme damit...…..wenn euch jemand vor Gericht ärgern will??
Die Daten sind notwendig um Sozialversicherungsleistungen abzuwickeln (= gesetzliche Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe), im Falle des Ausfalles werden die Daten benötigt um Rechtsansprüche durchzusetzen (= ebenfalls Erhebungs- und Verarbeitungsfreigabe kraft Gesetzes. Wäre ja blöd, die Beweismittel zu vernichten die man selbst einbringen möchte).
Er hat aber doch kein Rezept, wenn es telefonisch läuft......ohne Rezept keine Sozialversicherungsleistung
Er hat auch keine Einwilligung zur Datenerhebung
Ich würde mal sagen: Artikel 6 der DSGVO gibt vor das eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann wenn (a) eine Einwilligung vorliegt - die ist nicht dokumentiert, (b) eine vertragliche oder vorbertragliche Leistung erbracht werden soll, die durch die betroffene Person angefragt wurde - das liegt vor, (f) die Verarbeitung der Durchsetzung berechtigter Interessen des Verantwortlichen dient.
Wir können die Leistungen zugunsten der GKV nicht anonym oder pseudonym abwickeln, vorvertraglich müssen diese Daten erhoben werden, "jetzt" liegt ein berechtigtes Verarbeitungsinteresse vor...
(verkürzte und quellenlose Wiedergabe ;))
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Punkt gezählt, VAUPE.
Ich würde mal sagen: Artikel 6 der DSGVO gibt vor das eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann wenn (a) eine Einwilligung vorliegt - die ist nicht dokumentiert, (b) eine vertragliche oder vorbertragliche Leistung erbracht werden soll, die durch die betroffene Person angefragt wurde - das liegt vor, (f) die Verarbeitung der Durchsetzung berechtigter Interessen des Verantwortlichen dient.
Wir können die Leistungen zugunsten der GKV nicht anonym oder pseudonym abwickeln, vorvertraglich müssen diese Daten erhoben werden, "jetzt" liegt ein berechtigtes Verarbeitungsinteresse vor...
(verkürzte und quellenlose Wiedergabe ;))
Aber einfach auf eine Verhandlung bezogen, eine Möglichkeit von vielen:
Der Anwalt erklärt einfach, dass der Mandant seine Heilmittelverordnung verloren habe und offenkundig ein Fremder in seinem Namen versucht hat, GKV-Leistungen zu erschleichen...…!?
Da bekommst Du als PI nach meiner Auffassung den ersten Treffer vor die Buchse
Danach kann sich die Gegenpartei noch überlegen, ob Sie hinterfragt, inwieweit die Datenerhebung/Dokumentation ohne Rezept und Aufklärung des PI sowie Weitergabe an den Anwalt mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar war. Da bekommst Du ggf. den zweiten Treffer verpasst...….
Kann aber jeder handhaben und durchklagen, wie er will!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
Nicht ganz PA...….
Aber einfach auf eine Verhandlung bezogen, eine Möglichkeit von vielen:
Der Anwalt erklärt einfach, dass der Mandant seine Heilmittelverordnung verloren habe und offenkundig ein Fremder in seinem Namen versucht hat, GKV-Leistungen zu erschleichen...…!?
Da bekommst Du als PI nach meiner Auffassung den ersten Treffer vor die Buchse
Danach kann sich die Gegenpartei noch überlegen, ob Sie hinterfragt, inwieweit die Datenerhebung/Dokumentation ohne Rezept und Aufklärung des PI sowie Weitergabe an den Anwalt mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar war. Da bekommst Du ggf. den zweiten Treffer verpasst...….
Kann aber jeder handhaben und durchklagen, wie er will!
Nicht ganz PA...….
Aber einfach auf eine Verhandlung bezogen, eine Möglichkeit von vielen:
Der Anwalt erklärt einfach, dass der Mandant seine Heilmittelverordnung verloren habe und offenkundig ein Fremder in seinem Namen versucht hat, GKV-Leistungen zu erschleichen...…!?
Da bekommst Du als PI nach meiner Auffassung den ersten Treffer vor die Buchse
Danach kann sich die Gegenpartei noch überlegen, ob Sie hinterfragt, inwieweit die Datenerhebung/Dokumentation ohne Rezept und Aufklärung des PI sowie Weitergabe an den Anwalt mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar war. Da bekommst Du ggf. den zweiten Treffer verpasst...….
Kann aber jeder handhaben und durchklagen, wie er will!
Das kann man ganz schnell mit Telefonnummernvergleich herausfinden dafür braucht es keinen Anwalt, das lässt sich schnell unbürokratisch klären.
Irgendeiner hat dann auf jeden Fall einen Schaden verursacht, der entschädigt werden muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
VAUPE schrieb am 14.1.20 12:16:
Nicht ganz PA...….
Aber einfach auf eine Verhandlung bezogen, eine Möglichkeit von vielen:
Der Anwalt erklärt einfach, dass der Mandant seine Heilmittelverordnung verloren habe und offenkundig ein Fremder in seinem Namen versucht hat, GKV-Leistungen zu erschleichen...…!?
Da bekommst Du als PI nach meiner Auffassung den ersten Treffer vor die Buchse
Danach kann sich die Gegenpartei noch überlegen, ob Sie hinterfragt, inwieweit die Datenerhebung/Dokumentation ohne Rezept und Aufklärung des PI sowie Weitergabe an den Anwalt mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar war. Da bekommst Du ggf. den zweiten Treffer verpasst...….
Kann aber jeder handhaben und durchklagen, wie er will!
Das kann man ganz schnell mit Telefonnummernvergleich herausfinden dafür braucht es keinen Anwalt, das lässt sich schnell unbürokratisch klären.
Irgendeiner hat dann auf jeden Fall einen Schaden verursacht, der entschädigt werden muss.
ich schrieb ja, dass das eine Möglichkeit von vielen wäre, aus der Nummer raus zu kommen. Da fallen mir noch zig andere ein...………wenn die Nummer nicht unterdrückt war
Und auch die Telefonnummer wäre dann ebenfalls ein Datenschutzhebel für eine mögliche Retourkutsche. Wie dem auch sei, sehe ich das so:
Wenn der PI das vor Gericht gewinnt, hatte die Gegenseite vermutlich einen schlechten Anwalt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
@RoFo
ich schrieb ja, dass das eine Möglichkeit von vielen wäre, aus der Nummer raus zu kommen. Da fallen mir noch zig andere ein...………wenn die Nummer nicht unterdrückt war
Und auch die Telefonnummer wäre dann ebenfalls ein Datenschutzhebel für eine mögliche Retourkutsche. Wie dem auch sei, sehe ich das so:
Wenn der PI das vor Gericht gewinnt, hatte die Gegenseite vermutlich einen schlechten Anwalt.
@RoFo
ich schrieb ja, dass das eine Möglichkeit von vielen wäre, aus der Nummer raus zu kommen. Da fallen mir noch zig andere ein...………wenn die Nummer nicht unterdrückt war
Und auch die Telefonnummer wäre dann ebenfalls ein Datenschutzhebel für eine mögliche Retourkutsche. Wie dem auch sei, sehe ich das so:
Wenn der PI das vor Gericht gewinnt, hatte die Gegenseite vermutlich einen schlechten Anwalt.
Wie kommst du darauf?
Mir ist kein diesbzgl Urteil bekannt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
VAUPE schrieb am 14.1.20 12:38:
@RoFo
ich schrieb ja, dass das eine Möglichkeit von vielen wäre, aus der Nummer raus zu kommen. Da fallen mir noch zig andere ein...………wenn die Nummer nicht unterdrückt war
Und auch die Telefonnummer wäre dann ebenfalls ein Datenschutzhebel für eine mögliche Retourkutsche. Wie dem auch sei, sehe ich das so:
Wenn der PI das vor Gericht gewinnt, hatte die Gegenseite vermutlich einen schlechten Anwalt.
Wie kommst du darauf?
Mir ist kein diesbzgl Urteil bekannt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
ich finds echt cool, wieviel Energie hier wieder eingesetzt wird, um zu klären, warum man KEINEN Ausfall erstattet bekommen kann. Ich mach mach mir lieber Gedanken, wie ich SICHER mein Geld bekomme
ganz meine Meinung.
Wir machen diese Angelegenheiten inzwischen immer direkt mit den Vorstandsvorsitzenden der betreffenden Kassen direkt aus. Funktioniert super, Bezahlung der Ausfallkosten innerhalb von 2 Wochen, ohne Beanstandung durch die Herren.
Mit den Sachbearbeitern der Kasse oder Abrechnungszentren diskutiere ich nicht mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ Alfred
ganz meine Meinung.
Wir machen diese Angelegenheiten inzwischen immer direkt mit den Vorstandsvorsitzenden der betreffenden Kassen direkt aus. Funktioniert super, Bezahlung der Ausfallkosten innerhalb von 2 Wochen, ohne Beanstandung durch die Herren.
Mit den Sachbearbeitern der Kasse oder Abrechnungszentren diskutiere ich nicht mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
@idefix: das hatten wir schon im anderen Thread. Hier gehts um Ausfallrechnungen bei versäumten Terminen :smile:
ich finds echt cool, wieviel Energie hier wieder eingesetzt wird, um zu klären, warum man KEINEN Ausfall erstattet bekommen kann. Ich mach mach mir lieber Gedanken, wie ich SICHER mein Geld bekomme
Darum ging es ja quasi...…………….wenn man schon im Zweifel vor Gericht ziehen will, ist das mit dem "SICHER" eben gar nicht so sicher.
Ansonsten ist das hier reiner Zeitvertreib. Die paar Kröten sind doch "Peanuts"...…… :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 16.1.20 09:56:
ich finds echt cool, wieviel Energie hier wieder eingesetzt wird, um zu klären, warum man KEINEN Ausfall erstattet bekommen kann. Ich mach mach mir lieber Gedanken, wie ich SICHER mein Geld bekomme
Darum ging es ja quasi...…………….wenn man schon im Zweifel vor Gericht ziehen will, ist das mit dem "SICHER" eben gar nicht so sicher.
Ansonsten ist das hier reiner Zeitvertreib. Die paar Kröten sind doch "Peanuts"...…… :smile:
bei Patienten geht es nach der Mahnung an den Anwalt. 9 von 10 Patienten zahlen dann, einer geht dann weiter an das Gericht. In den letzten drei Jahren hatte ich keinen von dem ich kein Geld bekam. Vor dem Richter kommt immer bei uns der Gerichtsvollzieher. Auch würde ich vor Gericht gehen und sehen was der Richter entscheidet. die Entschuldigungen und/oder Mutmaßungen was es alles für Ausreden geben kann/könnte grenzt manchmal schon an kriminelle Energie von Patienten. Vlt.ist es in den Großstädten anders als bei uns auf dem Land?
Und ohne rassistisch zu erscheinen, es sind zu 90% Personen aus den gleichen östlichen Landstrichen in Europa, die Probleme machen.
Das ist aber deren Mentalität und Lebenseinstellung habe ich festgestellt. Sie müssen eben noch lernen, das es in Deutschland anders läuft, als früher in ihrem Heimatland.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
OK :blush:
bei Patienten geht es nach der Mahnung an den Anwalt. 9 von 10 Patienten zahlen dann, einer geht dann weiter an das Gericht. In den letzten drei Jahren hatte ich keinen von dem ich kein Geld bekam. Vor dem Richter kommt immer bei uns der Gerichtsvollzieher. Auch würde ich vor Gericht gehen und sehen was der Richter entscheidet. die Entschuldigungen und/oder Mutmaßungen was es alles für Ausreden geben kann/könnte grenzt manchmal schon an kriminelle Energie von Patienten. Vlt.ist es in den Großstädten anders als bei uns auf dem Land?
Und ohne rassistisch zu erscheinen, es sind zu 90% Personen aus den gleichen östlichen Landstrichen in Europa, die Probleme machen.
Das ist aber deren Mentalität und Lebenseinstellung habe ich festgestellt. Sie müssen eben noch lernen, das es in Deutschland anders läuft, als früher in ihrem Heimatland.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
@ Antje74
den Fall haben wir schon öfters gehabt. Bei telefonischen Termineabsprachen haben wir einen Zettel auf dem Name, Adresse, TelNummer und Grund eingetragen werden, jeder Anrufer wird aufgeklärt, das bei Nichteinhaltung eine Rechnung geschrieben wird, dies steht auch auf den Terminzetteln.
Wer also schon beim ersten Mal nicht kommt, erhält eine Rechnung. 80 % zahlen, der Rest geht an den Anwalt, bisher habe ich immer mein Geld bekommen
Es ist mir den Spaß wert, selbst bis vor Gericht zu gehen. Ich ziehe jede Ausfallrechnung durch.
Heuer sind es in den 4 Arbeitstagen bisher 9 Ausfallrechnungen die geschrieben wurden.
Mein Profilbild bearbeiten