Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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die neue schrieb:
Ganz einfach das, was ich an Umsatz erzielt hätte: Bei Kassenpatienten den Kassensatz, bei Privatpatienten den Privatsatz.
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ergo19 schrieb:
Hallo, mich würde mal interessieren in welcher Höhe ihr die Ausfalltermine berechnet? Gleich wie Kassensatz, drunter oder drüber? Danke.
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Papa Alpaka schrieb:
Kassensatz. Bei der Höhe fange ich nicht an zu rechnen, das überlasse ich denen, denen ein Tag Argumentation für €2 wichtig ist...
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€40 sind pauschale Entschädigung für Zahlungsverzug im geschäftlichen Zahlungsverkehr, d.h. wenn kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes beteiligt ist.
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Papa Alpaka schrieb:
Ausfallentschädigung, maximal in der Höhe des entstandenen Schadens.
€40 sind pauschale Entschädigung für Zahlungsverzug im geschäftlichen Zahlungsverkehr, d.h. wenn kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes beteiligt ist.
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kvet schrieb:
Sind das nicht einheitliche 40€?
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Zahlt der Patient- alles gut. Vor Gericht jedoch ist es so eine Sache: Du bist in der Beweispflicht, dass Du keine andere Tätigkeit in dieser Zeit verrichten konntest.
Bei AN leichter, beim AG etwas schwieriger.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
In Rechnung stellen kannst Du die Ausfälle auf jeden Fall.
Zahlt der Patient- alles gut. Vor Gericht jedoch ist es so eine Sache: Du bist in der Beweispflicht, dass Du keine andere Tätigkeit in dieser Zeit verrichten konntest.
Bei AN leichter, beim AG etwas schwieriger.
Viele Grüße
Monika
Ich sage tatsächlich, wenn jemand über die Ausfallgebühr diskutieren möchte: Entweder Sie akzeptieren meine Bedingungen und zahlen, oder es gibt keine Termine bei mir mehr. Das ziehen wir dann auch durch - und es ist erstaunlich, wie viele dann teils auch nach vielen Monaten doch noch die ausstehende und zunächst verweigerte Ausfallgebühr zahlen, damit sie wieder Termine bei uns bekommen!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@mosaik Korrekt, Monika: vor Gericht ist man in der Beweispflicht, dass es sich tatsächlich um einen Ausfall handelt. Aber so weit zu gehen wäre mir sowieso zu umständlich: wer bei mir nicht zahlt fliegt!
Ich sage tatsächlich, wenn jemand über die Ausfallgebühr diskutieren möchte: Entweder Sie akzeptieren meine Bedingungen und zahlen, oder es gibt keine Termine bei mir mehr. Das ziehen wir dann auch durch - und es ist erstaunlich, wie viele dann teils auch nach vielen Monaten doch noch die ausstehende und zunächst verweigerte Ausfallgebühr zahlen, damit sie wieder Termine bei uns bekommen!
Gruß
Nora
Die Gerichte sind offenbar, zumindest in Berlin, auf der Seite der Therapeuten - vermutlich kennen die solche Fälle zur Genüge.
Daher scheut euch nicht eure Honorare einzufordern!
Allerdings habe ich immer einen Honorarvertrag mit meinen Pat. gemacht mit dem Hinweis, dass private Zahlung fällig ist bei nicht Absage oder zu spät etc.
Ohne diesen Vertrag wirst Du grundsätzlich Schwierigkeiten bekommen Deine Rechte durchzusetzen.
Ab gesehen davon, bin ich dazu über gegangen, mir jede Behandlung direkt im Anschluß bezahlen zu lassen. Da gibt es "das Theater" ein Gericht einschalten zu müssen, so gut wie gar nicht mehr...
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Sissiphys schrieb:
Vor Gericht musste ich als Bestellpraxis bisher noch nie etwas beweisen! Online-Mahnantrag gestellt, Pat. widerspricht natürlich; dann Klage - bei 2 Klagen 2 x sofort gewonnen, OHNE Anhörung oder sonst irgendwelcher Termine vor Gericht - Pat. mussten ALLES zahlen!
Die Gerichte sind offenbar, zumindest in Berlin, auf der Seite der Therapeuten - vermutlich kennen die solche Fälle zur Genüge.
Daher scheut euch nicht eure Honorare einzufordern!
Allerdings habe ich immer einen Honorarvertrag mit meinen Pat. gemacht mit dem Hinweis, dass private Zahlung fällig ist bei nicht Absage oder zu spät etc.
Ohne diesen Vertrag wirst Du grundsätzlich Schwierigkeiten bekommen Deine Rechte durchzusetzen.
Ab gesehen davon, bin ich dazu über gegangen, mir jede Behandlung direkt im Anschluß bezahlen zu lassen. Da gibt es "das Theater" ein Gericht einschalten zu müssen, so gut wie gar nicht mehr...
Bei der Vereinbarung einer Pauschale kann es aus meiner Sicht schwierig werden, denn der Betrag darf ja nicht höher sein, als der vereinbarte Termin wert ist, sollte aber auch nicht so niedrig sein, dass es im Verhältnis auch eher als Witz anzusehen wäre....
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Sissiphys schrieb:
Ach, und bei mir steht im Vertrag zum Thema Höhe der Ausfallgebühr: "Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können mir gemäß § 615 BGB privat in Höhe des vereinbarten Honorars, abzüglich ersparter Aufwendungen, in Rechnung gestellt werden. Meine Krankenkasse zahlt diese Kosten nicht."
Bei der Vereinbarung einer Pauschale kann es aus meiner Sicht schwierig werden, denn der Betrag darf ja nicht höher sein, als der vereinbarte Termin wert ist, sollte aber auch nicht so niedrig sein, dass es im Verhältnis auch eher als Witz anzusehen wäre....
Bei GKV-Versicherten funktioniert das aber nicht - die "zahlen" ja nicht "direkt" sonder quasi mit ihrer Unterschrift. Es ging ja um "Ausfallgebühr" und da ist der Patient eben nicht da und muß im Anschluß (nächster Termin) zahlen.
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die neue schrieb:
@Sissiphys Zitat "Ab gesehen davon, bin ich dazu über gegangen, mir jede Behandlung direkt im Anschluß bezahlen zu lassen. Da gibt es "das Theater" ein Gericht einschalten zu müssen, so gut wie gar nicht mehr..."
Bei GKV-Versicherten funktioniert das aber nicht - die "zahlen" ja nicht "direkt" sonder quasi mit ihrer Unterschrift. Es ging ja um "Ausfallgebühr" und da ist der Patient eben nicht da und muß im Anschluß (nächster Termin) zahlen.
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ergo19 schrieb:
Danke, war auch meine Tendenz die Preise diesbezüglich anzupassen.
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Thomas Michel schrieb:
Richtig ist, dass Eine Ausfallgebühr nur bezogen werden darf, wenn man nach einem Terminsystem, was ja sicherlich gegeben ist, arbeitet und der Kunde im Vorfeld darüber informiert wurde. Richtig ist, dass die Ausfallgebühr in Höhe des entgangenen Umsatzes + MwST 19% in Rechnung gestellt werden kann. Man darf sogar zusätzlich bis zu 3,-€ Bearbeitungsgebühr für die Rechnungstellung mit anrechnen.
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