In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Ist es möglich, aus dem AN-Verhältnis in die Mitinhaberschaft einer Praxis einzusteigen, ohne eine neue Praxiszulassung beantragen zu müssen? Danke euch im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Ist es möglich, aus dem AN-Verhältnis in die Mitinhaberschaft einer Praxis einzusteigen, ohne eine neue Praxiszulassung beantragen zu müssen? Danke euch im Voraus.
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(1) Die Räume sind bereits zugelassen und die bisherige Zulassungsträgerin bleibt in einer Verantwortungsposition.
(2) Der bisherigen Zulassungsträgerin gehören die Räumlichkeiten (ob zur Miete oder Eigentum ist unerheblich). Ob sie diesen Besitz mit anderen teilt ist für die Kassenzulassung unerheblich - solange die üblichen organisatorischen Bedingungen erfüllt bleiben;
(3) insbesondere Kosten und Erlös der Praxis können frei verteilt werden; unter Umständen (die hier wohl nicht vorliegen) können steuerlich gravierende Konsequenzen entstehen - aber das weiß euer Steuerberater auch ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Sorry, hatte die Begründung vergessen ;)
(1) Die Räume sind bereits zugelassen und die bisherige Zulassungsträgerin bleibt in einer Verantwortungsposition.
(2) Der bisherigen Zulassungsträgerin gehören die Räumlichkeiten (ob zur Miete oder Eigentum ist unerheblich). Ob sie diesen Besitz mit anderen teilt ist für die Kassenzulassung unerheblich - solange die üblichen organisatorischen Bedingungen erfüllt bleiben;
(3) insbesondere Kosten und Erlös der Praxis können frei verteilt werden; unter Umständen (die hier wohl nicht vorliegen) können steuerlich gravierende Konsequenzen entstehen - aber das weiß euer Steuerberater auch ;)
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Tempelritter schrieb:
Wie kommt der neue Mitinhaber in die Zulassung? Das geht in BaWü nur auf Antrag und ist meist mit einer Neuabnahme verbunden.
Ist es für das Finanzamt relevant, ob der neue Mitinhaber auch über ein eigenes IK abrechnet ?
Danke schon ma
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Papa Alpaka, was ist dann steuerlich zu beachten ? Wäre eine solche Option möglich ; alle Einnahmen gehen auf ein gemeinsames Konto, jeder bekommt das, was er geleistet hat und vom gemeinsamen Konto werden die Ausgaben zu je 50% geteilt ?
Ist es für das Finanzamt relevant, ob der neue Mitinhaber auch über ein eigenes IK abrechnet ?
Danke schon ma
"Woher" das Geld, auf dem Papier, kommt ist für das Finanzamt (relativ) egal, sofern es ordentlich und nachvollziehbar gebucht wird. Das FA interessiert sich nur für die steuerlich relevanten Daten des Betriebes. Nicht einmal dafür ob es logisch klingt, das Ausgaben 50:50, Erlöse aber "leistungsbezogen"** verteilt werden ;)
**meine bestbezahlte Kraft generiert keinen eigenen therapiebezogenen Umsatz. Null, niente, nada. Hat trotzdem die größte Zahl unten rechts auf dem Gehaltszettel und ist jeden Cent davon wert...
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Papa Alpaka schrieb:
Das Konstrukt "Praxiskonto"<->"(interne) Abrechnung EÜR"<->"Verteilen des Gewinns auf mehrere Inhaber" ist leicht nachvollziehbar; im Zweifel gibt das zuständige Finanzamt Auskunft ob darüber hinaus Anforderungen gestellt werden.
"Woher" das Geld, auf dem Papier, kommt ist für das Finanzamt (relativ) egal, sofern es ordentlich und nachvollziehbar gebucht wird. Das FA interessiert sich nur für die steuerlich relevanten Daten des Betriebes. Nicht einmal dafür ob es logisch klingt, das Ausgaben 50:50, Erlöse aber "leistungsbezogen"** verteilt werden ;)
**meine bestbezahlte Kraft generiert keinen eigenen therapiebezogenen Umsatz. Null, niente, nada. Hat trotzdem die größte Zahl unten rechts auf dem Gehaltszettel und ist jeden Cent davon wert...
Dein Weg sollte zu deinem Steuerberater und einem Rechtsanwalt führen die euch den Gesellschaftervertrag aufsetzen.
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Tempelritter schrieb:
ein eigenes IK bedeutet eine Praxisgemeinschaft mit eigener Zulassung.
Dein Weg sollte zu deinem Steuerberater und einem Rechtsanwalt führen die euch den Gesellschaftervertrag aufsetzen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja.
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Ihr könnt Kosten und Erlös einfach teilen, gewichtet danach ob ihr euch gleich stark oder mit unterschiedlichem Engagement und Risiko einbringt.
Ihr könnt auch organisatorisch getrennte Praxen führen, dabei ist es dann aber unumgänglich, eine neue Praxiszulassung mit neuem IK zu beantragen...
...je nachdem was ihr haben wollt...
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Papa Alpaka schrieb:
"Kommt drauf an", wie ihr euch organisieren wollt.
Ihr könnt Kosten und Erlös einfach teilen, gewichtet danach ob ihr euch gleich stark oder mit unterschiedlichem Engagement und Risiko einbringt.
Ihr könnt auch organisatorisch getrennte Praxen führen, dabei ist es dann aber unumgänglich, eine neue Praxiszulassung mit neuem IK zu beantragen...
...je nachdem was ihr haben wollt...
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idefix- schrieb:
wenn ihr eine Gemeinschaftspraxis macht gilt eine IK Nummer, alles geht in einen Tops und alles wird daraus bezahlt. Wenn du eine eigene IK haben willst, dann müssen deine Räume neu abgenommen werden. Jeder rechnet dann für sich ab. die Praxiskosten müssen dann auch aufgeteilt werden. also Nachweis erbringen wer was kauft undbezahlt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Es wird dann weiterhin nur über ein IK abgerechnet oder 2, indem ein Neues beantragt wird ohne eine neue Zulassung?
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Ringgeist schrieb:
Die IK Nummer hat mit den Räumlichkeiten nichts zu tun, und die Räume müssen auch nicht neu abgenommen werden
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