physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München-Neuhausen

In unserer Physiotherapiepraxis in
München Neuhausen suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin/
Physiotherapeuten (w/w/d) in
Vollzeit, Teilzeit oder auch auf
Minijob-Basis. Unsere
Behandlungsschwerpunkte liegen im
orthopädischen, chirurgischen und
sporttraumatologischen Bereich.
DU Kannst dich bei uns voll auf die
Therapie konzentrieren, da unsere
professionellen Anmeldekräfte die
Logistik um die Terminvergabe und
Verwaltung übernehmen. Unsere
Praxis ist sehr gut mit
öffentlichen Verkeh...
0
  • 1
  • 2
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Arzt will Abrechnungsunterlagen einsehen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Arzt will Abrechnungsunterlagen einsehen
Es gibt 26 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
14.01.2014 14:27
Hallo zusammen,

ein Arzt, der meinen langjährigen Patienten KG verordnet, möchte eine Kostenaufstellung über mehrere Jahre dieser Patienten von mir haben. Aus welchem Anlaß er das möchte, weiß ich leider noch nicht. Was sagt Ihr dazu?

Viele Grüße,

Franzi
1

Gefällt mir

Hallo zusammen, ein Arzt, der meinen langjährigen Patienten KG verordnet, möchte eine Kostenaufstellung über mehrere Jahre dieser Patienten von mir haben. Aus welchem Anlaß er das möchte, weiß ich leider noch nicht. Was sagt Ihr dazu? Viele Grüße, Franzi
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen,

ein Arzt, der meinen langjährigen Patienten KG verordnet, möchte eine Kostenaufstellung über mehrere Jahre dieser Patienten von mir haben. Aus welchem Anlaß er das möchte, weiß ich leider noch nicht. Was sagt Ihr dazu?

Viele Grüße,

Franzi

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gisela Ludwig-Vack
14.01.2014 14:35
Na ich kann mir da auch keinen vernünftigen Grund vorstellen.Vielleicht will er sich ausrechnen, was er mit einem Kooperationsvertrag hätte verdienen können?:)
1

Gefällt mir

• Fuzziguzzi
Na ich kann mir da auch keinen vernünftigen Grund vorstellen.Vielleicht will er sich ausrechnen, was er mit einem Kooperationsvertrag hätte verdienen können?:)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Gisela Ludwig-Vack schrieb:

Na ich kann mir da auch keinen vernünftigen Grund vorstellen.Vielleicht will er sich ausrechnen, was er mit einem Kooperationsvertrag hätte verdienen können?:)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Helmut Fromberger
14.01.2014 14:46
Lang: Preise sind öffentlich einsehbar. Wieviel er verordnet hat, das weiß er selber. Sollte er die 4 Grundrechenarten beherrschen, dann kann er sich das auch ausrechnen.
Wieso sollst Du ihm Deine Betriebsunterlagen geben?
Läßt er Dich seine Abrechnung auch sehen?

Kurz: Das geht ihn gar nichts an.
14

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• limone
• Wonderwoman
• Fuzziguzzi
• Alfred Kramer
• Gelika
• bettina.vollbracht
• Babsie
• AHD
• Achilles2
• alexander oberst
• Meitao
• morpheus-06
• Papa Alpaka
Lang: Preise sind öffentlich einsehbar. Wieviel er verordnet hat, das weiß er selber. Sollte er die 4 Grundrechenarten beherrschen, dann kann er sich das auch ausrechnen. Wieso sollst Du ihm Deine Betriebsunterlagen geben? Läßt er Dich seine Abrechnung auch sehen? Kurz: Das geht ihn gar nichts an.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Helmut Fromberger schrieb:

Lang: Preise sind öffentlich einsehbar. Wieviel er verordnet hat, das weiß er selber. Sollte er die 4 Grundrechenarten beherrschen, dann kann er sich das auch ausrechnen.
Wieso sollst Du ihm Deine Betriebsunterlagen geben?
Läßt er Dich seine Abrechnung auch sehen?

Kurz: Das geht ihn gar nichts an.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
14.01.2014 15:02
Ab und an flattern Ärzten, die viel verordnen, Regressforderungen ins Haus, ein typisches Muster im Signum von Forumsteilnehmer Papa Alpaka.

Wenn Arzt nun keine Statistik über ausgestellte Verordnungen hat, kann er schwer belegen, warum wer wieviel bekam. Ein mir bekannter Kollege hat deswegen 3 Mon. lang jedes WE in der Praxis gesessen, um sich gegen den Regress zu wehren, was dann gelang.
Diese Arbeit kann man verringern, wenn vom "Leistungserbringer" eine Summation kommt, er will bestimmt keine EÜR.

Um das zu klären, wäre ein Anruf hilfreich.

mfg hgb
:wink:

3

Gefällt mir

• Hubwieser-Gross
• SGBV
• Papa Alpaka
Ab und an flattern Ärzten, die viel verordnen, Regressforderungen ins Haus, ein typisches Muster im Signum von Forumsteilnehmer Papa Alpaka. Wenn Arzt nun keine Statistik über ausgestellte Verordnungen hat, kann er schwer belegen, warum wer wieviel bekam. Ein mir bekannter Kollege hat deswegen 3 Mon. lang jedes WE in der Praxis gesessen, um sich gegen den Regress zu wehren, was dann gelang. Diese Arbeit kann man verringern, wenn vom "Leistungserbringer" eine Summation kommt, er will bestimmt keine EÜR. Um das zu klären, wäre ein Anruf hilfreich. mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
lexa schumanski
15.01.2014 07:20
Wenn eine Regresforderung ansteht bekommt der Arzt für diesen Zeitraum eine DVD mit ALLEN Daten(versichnr) Ausstellungsdatum Therapien und kosten zugestellt, damir er diese mit seiner Abrechnung vergleichen kann.
Daraus ergibt sich was JEDER P. gekostet hat. Habe einem Arzt bei einem Regres geholfen, daher kenne ich die Unterlagen. Es wurde dafür extra eine Stelle eingerichtet, die ALLE Daten erfasst. Was ein Aufwand
1

Gefällt mir

• Babsie
Wenn eine Regresforderung ansteht bekommt der Arzt für diesen Zeitraum eine DVD mit ALLEN Daten(versichnr) Ausstellungsdatum Therapien und kosten zugestellt, damir er diese mit seiner Abrechnung vergleichen kann. Daraus ergibt sich was JEDER P. gekostet hat. Habe einem Arzt bei einem Regres geholfen, daher kenne ich die Unterlagen. Es wurde dafür extra eine Stelle eingerichtet, die ALLE Daten erfasst. Was ein Aufwand
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



lexa schumanski schrieb:

Wenn eine Regresforderung ansteht bekommt der Arzt für diesen Zeitraum eine DVD mit ALLEN Daten(versichnr) Ausstellungsdatum Therapien und kosten zugestellt, damir er diese mit seiner Abrechnung vergleichen kann.
Daraus ergibt sich was JEDER P. gekostet hat. Habe einem Arzt bei einem Regres geholfen, daher kenne ich die Unterlagen. Es wurde dafür extra eine Stelle eingerichtet, die ALLE Daten erfasst. Was ein Aufwand

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
15.01.2014 09:39
.. das ist nicht in allen KV - Bezirken gleich, ich kenne das auch, zuerst kommt ein Schreiben mit Ankündigung, dann ja nach KV CD. Falsche DAten etc. habe ich alles hinter mir.
Insgesamt 3 x in S.-H. wegen zu hoher Heilmittel VO.


mfg hgb :blush:

1

Gefällt mir

.. das ist nicht in allen KV - Bezirken gleich, ich kenne das auch, zuerst kommt ein Schreiben mit Ankündigung, dann ja nach KV CD. Falsche DAten etc. habe ich alles hinter mir. Insgesamt 3 x in S.-H. wegen zu hoher Heilmittel VO. mfg hgb :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

.. das ist nicht in allen KV - Bezirken gleich, ich kenne das auch, zuerst kommt ein Schreiben mit Ankündigung, dann ja nach KV CD. Falsche DAten etc. habe ich alles hinter mir.
Insgesamt 3 x in S.-H. wegen zu hoher Heilmittel VO.


mfg hgb :blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

hgb schrieb:

Ab und an flattern Ärzten, die viel verordnen, Regressforderungen ins Haus, ein typisches Muster im Signum von Forumsteilnehmer Papa Alpaka.

Wenn Arzt nun keine Statistik über ausgestellte Verordnungen hat, kann er schwer belegen, warum wer wieviel bekam. Ein mir bekannter Kollege hat deswegen 3 Mon. lang jedes WE in der Praxis gesessen, um sich gegen den Regress zu wehren, was dann gelang.
Diese Arbeit kann man verringern, wenn vom "Leistungserbringer" eine Summation kommt, er will bestimmt keine EÜR.

Um das zu klären, wäre ein Anruf hilfreich.

mfg hgb
:wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jens Uhlhorn
14.01.2014 15:39
Wir haben so eine Aufstellung incl. Therapieberichte an einen unserer Ärzte gesandt, der damit eine Regressforderung abgewehrt hat. Das ging in dem Fall nur Hand in Hand.

"Das geht ihn gar nichts an" könnte am Ende viel Stress in den Regressverhandlungen bedeuten mit einem deutlich reduzierten Verordnungsverhalten danach, weil der Doc einfach vorsichtiger ist.

Auch wenn es noch nicht alle verstanden haben (auch nicht alle Docs): Therapie ist Teamarbeit. Das gleiche gilt dann auch für die Folgen.
6

Gefällt mir

• Hubwieser-Gross
• Babsie
• saloia
• michael933
• sabine559
• SGBV
Wir haben so eine Aufstellung incl. Therapieberichte an einen unserer Ärzte gesandt, der damit eine Regressforderung abgewehrt hat. Das ging in dem Fall nur Hand in Hand. "Das geht ihn gar nichts an" könnte am Ende viel Stress in den Regressverhandlungen bedeuten mit einem deutlich reduzierten Verordnungsverhalten danach, weil der Doc einfach vorsichtiger ist. Auch wenn es noch nicht alle verstanden haben (auch nicht alle Docs): Therapie ist Teamarbeit. Das gleiche gilt dann auch für die Folgen.
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
14.01.2014 16:00
Der Arzt hat die KG doch selber verordnet, dann muß er doch mithilfe seines Praxis- Rechnungssystems selber nachvollziehen können, wann genau er wieviel ausgestellt hat. Das muß doch für ihn selber auch möglich sein. Auch die jeweiligen Kassensätze kann er in Erfahrung bringen und so dann diese Aufstellung selber machen.
2

Gefällt mir

• bettina.vollbracht
• Achilles2
Der Arzt hat die KG doch selber verordnet, dann muß er doch mithilfe seines Praxis- Rechnungssystems selber nachvollziehen können, wann genau er wieviel ausgestellt hat. Das muß doch für ihn selber auch möglich sein. Auch die jeweiligen Kassensätze kann er in Erfahrung bringen und so dann diese Aufstellung selber machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Der Arzt hat die KG doch selber verordnet, dann muß er doch mithilfe seines Praxis- Rechnungssystems selber nachvollziehen können, wann genau er wieviel ausgestellt hat. Das muß doch für ihn selber auch möglich sein. Auch die jeweiligen Kassensätze kann er in Erfahrung bringen und so dann diese Aufstellung selber machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
14.01.2014 16:14
nein, das ist nicht möglich. In vielen Systemen wird nur die VO gelistet, aber nicht deren Inhalt - KG, KG MT, MLD oder WT- , deswegen wäre m. E. ein Anruf hilfreich. manus manu lavat!


mfg hgb :blush:

2

Gefällt mir

• Hubwieser-Gross
• morpheus-06
nein, das ist nicht möglich. In vielen Systemen wird nur die VO gelistet, aber nicht deren Inhalt - KG, KG MT, MLD oder WT- , deswegen wäre m. E. ein Anruf hilfreich. manus manu lavat! mfg hgb :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

nein, das ist nicht möglich. In vielen Systemen wird nur die VO gelistet, aber nicht deren Inhalt - KG, KG MT, MLD oder WT- , deswegen wäre m. E. ein Anruf hilfreich. manus manu lavat!


mfg hgb :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
14.01.2014 16:48
Der Arzt weiß auch nicht, wie viele seiner verordneten Therapien tatsächlich in Anspruch genommen wurden oder aus irgendwelchen Gründen (Fristen z.B.) nicht. Wenn von 6 verordneten Therapien nur 2 liefen und dann wegen Verfristung nach Urlaub o.ä. eine neue Vo ausgestellt werden musste, dürfen ihm nicht alle ins Budget eingerechnet werden. Wenn dann nur in 1 Fall die Zahl der Krankenkasse nicht stimmt, kommt der ganze Regress ins Wanken - also helfen. Oder gibt's was zu verbergen?
4

Gefällt mir

• Jens Uhlhorn
• sabine559
• morpheus-06
• 666
Der Arzt weiß auch nicht, wie viele seiner verordneten Therapien tatsächlich in Anspruch genommen wurden oder aus irgendwelchen Gründen (Fristen z.B.) nicht. Wenn von 6 verordneten Therapien nur 2 liefen und dann wegen Verfristung nach Urlaub o.ä. eine neue Vo ausgestellt werden musste, dürfen ihm nicht alle ins Budget eingerechnet werden. Wenn dann nur in 1 Fall die Zahl der Krankenkasse nicht stimmt, kommt der ganze Regress ins Wanken - also helfen. Oder gibt's was zu verbergen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Der Arzt weiß auch nicht, wie viele seiner verordneten Therapien tatsächlich in Anspruch genommen wurden oder aus irgendwelchen Gründen (Fristen z.B.) nicht. Wenn von 6 verordneten Therapien nur 2 liefen und dann wegen Verfristung nach Urlaub o.ä. eine neue Vo ausgestellt werden musste, dürfen ihm nicht alle ins Budget eingerechnet werden. Wenn dann nur in 1 Fall die Zahl der Krankenkasse nicht stimmt, kommt der ganze Regress ins Wanken - also helfen. Oder gibt's was zu verbergen?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Helmut Fromberger
14.01.2014 17:03
Ja, das hört sich dann schon ganz anders an.

Dann wird man ja auch kurz persönlich beim Leistungserbringer anrufen können, und sagen können: "Du hör mal, ich hab hier ein Problem mit der KV wegen so und so....."

Da wird dann auch niemand die Kooperation verweigern.
Aber einfach so sagen, hock dich hin und mach. Das ist ein No go


Grundsätzlich bin ich trotz allem der Meinung, dass eine Verordnung immer einer gewissen Notwendigkeit bedarf und dass kein Arzt Gefälligkeitsrezepte zu Lasten der GKV auszustellen hat. Die Argumentation einiger KV Barone bezüglich Regress bei medizinisch notwendiger Therapie deren Basis im § 32 SGB V zu finden ist, nenne ich ganz einfach Nötigung.



[bearbeitet am 14.01.14 17:08]
4

Gefällt mir

• Putamen
• bettina.vollbracht
• Babsie
• Achilles2
Ja, das hört sich dann schon ganz anders an. Dann wird man ja auch kurz persönlich beim Leistungserbringer anrufen können, und sagen können: "Du hör mal, ich hab hier ein Problem mit der KV wegen so und so....." Da wird dann auch niemand die Kooperation verweigern. Aber einfach so sagen, hock dich hin und mach. Das ist ein No go Grundsätzlich bin ich trotz allem der Meinung, dass eine Verordnung immer einer gewissen Notwendigkeit bedarf und dass kein Arzt Gefälligkeitsrezepte zu Lasten der GKV auszustellen hat. Die Argumentation einiger KV Barone bezüglich Regress bei medizinisch notwendiger Therapie deren Basis im § 32 SGB V zu finden ist, nenne ich ganz einfach Nötigung. [bearbeitet am 14.01.14 17:08]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Helmut Fromberger schrieb:

Ja, das hört sich dann schon ganz anders an.

Dann wird man ja auch kurz persönlich beim Leistungserbringer anrufen können, und sagen können: "Du hör mal, ich hab hier ein Problem mit der KV wegen so und so....."

Da wird dann auch niemand die Kooperation verweigern.
Aber einfach so sagen, hock dich hin und mach. Das ist ein No go


Grundsätzlich bin ich trotz allem der Meinung, dass eine Verordnung immer einer gewissen Notwendigkeit bedarf und dass kein Arzt Gefälligkeitsrezepte zu Lasten der GKV auszustellen hat. Die Argumentation einiger KV Barone bezüglich Regress bei medizinisch notwendiger Therapie deren Basis im § 32 SGB V zu finden ist, nenne ich ganz einfach Nötigung.



[bearbeitet am 14.01.14 17:08]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
14.01.2014 17:58
Vielleicht möchte er auch einfach nur, daß jemand anderes die Arbeit macht.
1

Gefällt mir

Vielleicht möchte er auch einfach nur, daß jemand anderes die Arbeit macht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielleicht möchte er auch einfach nur, daß jemand anderes die Arbeit macht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
14.01.2014 18:43
Wenn Du Dich mit der geschilderten Arbeit beschäftigst, kannst Du Dir den Wunsch nach Erleichterung vorstellen.
Was hält Dich ab z telefonieren? Kannst Du schlecht "nein" sagen?

mfg hgb :blush:

1

Gefällt mir

Wenn Du Dich mit der geschilderten Arbeit beschäftigst, kannst Du Dir den Wunsch nach Erleichterung vorstellen. Was hält Dich ab z telefonieren? Kannst Du schlecht "nein" sagen? mfg hgb :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

Wenn Du Dich mit der geschilderten Arbeit beschäftigst, kannst Du Dir den Wunsch nach Erleichterung vorstellen.
Was hält Dich ab z telefonieren? Kannst Du schlecht "nein" sagen?

mfg hgb :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
14.01.2014 20:05
Bin ich verpflichtet, die Zahlen offenzulegen oder nicht?
1

Gefällt mir

Bin ich verpflichtet, die Zahlen offenzulegen oder nicht?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Bin ich verpflichtet, die Zahlen offenzulegen oder nicht?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
14.01.2014 20:56
Rechtlich nicht. Moralisch? Warum sollte jemand einem Zuweiser mehrerer langjähriger Patienten die erbetene Hilfe verweigern. Da kann man nur spekulieren. Das tue ich, das wird der Arzt tun und die Kollegen beim nächsten Ärztestammtisch gleich mit, vielleicht auch der Ausschuss, der sich mit dem Regress befasst...
Dem Staatsanwalt muss man die Unterlagen übrigens geben, wenn er sie will.



[bearbeitet am 14.01.14 21:03]
2

Gefällt mir

• Hubwieser-Gross
• hgb
Rechtlich nicht. Moralisch? Warum sollte jemand einem Zuweiser mehrerer langjähriger Patienten die erbetene Hilfe verweigern. Da kann man nur spekulieren. Das tue ich, das wird der Arzt tun und die Kollegen beim nächsten Ärztestammtisch gleich mit, vielleicht auch der Ausschuss, der sich mit dem Regress befasst... Dem Staatsanwalt muss man die Unterlagen übrigens geben, wenn er sie will. [bearbeitet am 14.01.14 21:03]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Rechtlich nicht. Moralisch? Warum sollte jemand einem Zuweiser mehrerer langjähriger Patienten die erbetene Hilfe verweigern. Da kann man nur spekulieren. Das tue ich, das wird der Arzt tun und die Kollegen beim nächsten Ärztestammtisch gleich mit, vielleicht auch der Ausschuss, der sich mit dem Regress befasst...
Dem Staatsanwalt muss man die Unterlagen übrigens geben, wenn er sie will.



[bearbeitet am 14.01.14 21:03]

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alfred Kramer
15.01.2014 11:36
ich soll dem Arzt die Hände waschen?????
Hat jemals schon ein Arzt MIR die Hände gewaschen?
Die Ausstellung einer Heilmittel VO durch den Arzt sehe ich nicht als generöses Geschenk an mich, sondern als seine kassenärztliche Pflicht, medizinisch notwendige Dinge zu verordnen!
Und da sollte man bei einem Akademiker auch erwarten können, dass er diese Verordnungen auch korrekt ausstellen kann.
Ich will und kann hier nicht alle üblen Erlebnisse bei den Versuchen, VOs korrigieren zu lassen , aufzählen.
Obwohl , eigentlich klar, wenn ich die Daten zusammen stelle, ist das deutlich billiger, als wenn der Arzt seine wesentlich teurere Zeit "opfert" :blush:)

3

Gefällt mir

• Babsie
• burmacat
• rollo90
ich soll dem Arzt die Hände waschen????? Hat jemals schon ein Arzt MIR die Hände gewaschen? Die Ausstellung einer Heilmittel VO durch den Arzt sehe ich nicht als generöses Geschenk an mich, sondern als seine kassenärztliche Pflicht, medizinisch notwendige Dinge zu verordnen! Und da sollte man bei einem Akademiker auch erwarten können, dass er diese Verordnungen auch korrekt ausstellen kann. Ich will und kann hier nicht alle üblen Erlebnisse bei den Versuchen, VOs korrigieren zu lassen , aufzählen. Obwohl , eigentlich klar, wenn ich die Daten zusammen stelle, ist das deutlich billiger, als wenn der Arzt seine wesentlich teurere Zeit "opfert" :blush:)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Alfred Kramer schrieb:

ich soll dem Arzt die Hände waschen?????
Hat jemals schon ein Arzt MIR die Hände gewaschen?
Die Ausstellung einer Heilmittel VO durch den Arzt sehe ich nicht als generöses Geschenk an mich, sondern als seine kassenärztliche Pflicht, medizinisch notwendige Dinge zu verordnen!
Und da sollte man bei einem Akademiker auch erwarten können, dass er diese Verordnungen auch korrekt ausstellen kann.
Ich will und kann hier nicht alle üblen Erlebnisse bei den Versuchen, VOs korrigieren zu lassen , aufzählen.
Obwohl , eigentlich klar, wenn ich die Daten zusammen stelle, ist das deutlich billiger, als wenn der Arzt seine wesentlich teurere Zeit "opfert" :blush:)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Jens Uhlhorn schrieb:

Wir haben so eine Aufstellung incl. Therapieberichte an einen unserer Ärzte gesandt, der damit eine Regressforderung abgewehrt hat. Das ging in dem Fall nur Hand in Hand.

"Das geht ihn gar nichts an" könnte am Ende viel Stress in den Regressverhandlungen bedeuten mit einem deutlich reduzierten Verordnungsverhalten danach, weil der Doc einfach vorsichtiger ist.

Auch wenn es noch nicht alle verstanden haben (auch nicht alle Docs): Therapie ist Teamarbeit. Das gleiche gilt dann auch für die Folgen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
14.01.2014 17:50
Das unsere bei einer GKV beschäftigten Freunde vor Nötigung nicht zurückschrecken dürfte niemanden in diesem Forum überraschen. naja, zumindest niemanden der auch mitliest wenn er keine Meinung zu einem Thread beisteuert...
...und wer weiß, ob die abgesetzten/gekürzten Rechnungen nicht, präemptiv sozusagen, dem Budget des verordnenden Arztes angerechnet werden?

Das der Arzt erstmal nur um die Kostenaufstellung bittet (Brief an alle regelmäßig bekannten Leistungserbringer? Details kenne ich nicht...) schätze ich ein als freundlichen Versuch, das Wort "Regress" aus dem Dorffunk herauszuhalten - der kurzfristig denkende Teil der Bevölkerung wird mit der Assoziation "Der verschreibt nichts mehr" ihr Glück bei anderen Ärzten versuchen; die Stigmatisierung "Der hält sich nicht an die Regeln, sonst wär's ja nicht soweit gekommen" hat's auch in sich.

Wenn ich die Zahlen "zur Hand" hätte (ich führe kein Buch, welcher Patient wieviel Umsatz generiert - könnte das aber bei Bedarf nachvollziehen) würde ich die Zahlen so schnell es die Ausfälle erlauben zusammenstellen und zur Verfügung stellen; v.a. weil ich zu den beiden Ärzten die mich mit VOs versorgen eine gute Beziehung habe, schon seit bevor ich Therapeut bin.
Eine freundliche Rückfrage schadet eurer Beziehung aber bestimmt nicht :)

1

Gefällt mir

Das unsere bei einer GKV beschäftigten Freunde vor Nötigung nicht zurückschrecken dürfte niemanden in diesem Forum überraschen. naja, zumindest niemanden der auch mitliest wenn er keine Meinung zu einem Thread beisteuert... ...und wer weiß, ob die abgesetzten/gekürzten Rechnungen nicht, präemptiv sozusagen, dem Budget des verordnenden Arztes angerechnet werden? Das der Arzt erstmal nur um die Kostenaufstellung bittet (Brief an alle regelmäßig bekannten Leistungserbringer? Details kenne ich nicht...) schätze ich ein als freundlichen Versuch, das Wort "Regress" aus dem Dorffunk herauszuhalten - der kurzfristig denkende Teil der Bevölkerung wird mit der Assoziation "Der verschreibt nichts mehr" ihr Glück bei anderen Ärzten versuchen; die Stigmatisierung "Der hält sich nicht an die Regeln, sonst wär's ja nicht soweit gekommen" hat's auch in sich. Wenn ich die Zahlen "zur Hand" hätte (ich führe kein Buch, welcher Patient wieviel Umsatz generiert - könnte das aber bei Bedarf nachvollziehen) würde ich die Zahlen so schnell es die Ausfälle erlauben zusammenstellen und zur Verfügung stellen; v.a. weil ich zu den beiden Ärzten die mich mit VOs versorgen eine gute Beziehung habe, schon seit bevor ich Therapeut bin. Eine freundliche Rückfrage schadet eurer Beziehung aber bestimmt nicht :)
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
lexa schumanski
15.01.2014 07:25
Siehe oben. Wenn Forderungen gegenüber dem Arzt gestellt werden, bekommt er eine Korintenkakermäßige Aufstellug mit aussetllungs Datum Abgerchneten Therapien und den Kosten. Hier sind aber schon Fehler drin, da die alles nur Brutto rechnen und den Eigenanteil nicht Abziehen. usw.usw.
1

Gefällt mir

Siehe oben. Wenn Forderungen gegenüber dem Arzt gestellt werden, bekommt er eine Korintenkakermäßige Aufstellug mit aussetllungs Datum Abgerchneten Therapien und den Kosten. Hier sind aber schon Fehler drin, da die alles nur Brutto rechnen und den Eigenanteil nicht Abziehen. usw.usw.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



lexa schumanski schrieb:

Siehe oben. Wenn Forderungen gegenüber dem Arzt gestellt werden, bekommt er eine Korintenkakermäßige Aufstellug mit aussetllungs Datum Abgerchneten Therapien und den Kosten. Hier sind aber schon Fehler drin, da die alles nur Brutto rechnen und den Eigenanteil nicht Abziehen. usw.usw.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Das unsere bei einer GKV beschäftigten Freunde vor Nötigung nicht zurückschrecken dürfte niemanden in diesem Forum überraschen. naja, zumindest niemanden der auch mitliest wenn er keine Meinung zu einem Thread beisteuert...
...und wer weiß, ob die abgesetzten/gekürzten Rechnungen nicht, präemptiv sozusagen, dem Budget des verordnenden Arztes angerechnet werden?

Das der Arzt erstmal nur um die Kostenaufstellung bittet (Brief an alle regelmäßig bekannten Leistungserbringer? Details kenne ich nicht...) schätze ich ein als freundlichen Versuch, das Wort "Regress" aus dem Dorffunk herauszuhalten - der kurzfristig denkende Teil der Bevölkerung wird mit der Assoziation "Der verschreibt nichts mehr" ihr Glück bei anderen Ärzten versuchen; die Stigmatisierung "Der hält sich nicht an die Regeln, sonst wär's ja nicht soweit gekommen" hat's auch in sich.

Wenn ich die Zahlen "zur Hand" hätte (ich führe kein Buch, welcher Patient wieviel Umsatz generiert - könnte das aber bei Bedarf nachvollziehen) würde ich die Zahlen so schnell es die Ausfälle erlauben zusammenstellen und zur Verfügung stellen; v.a. weil ich zu den beiden Ärzten die mich mit VOs versorgen eine gute Beziehung habe, schon seit bevor ich Therapeut bin.
Eine freundliche Rückfrage schadet eurer Beziehung aber bestimmt nicht :)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
limone
14.01.2014 21:26
Nach Sichtung aller Antworten:

Könnte man nicht die Sache so lösen, dass du dem Arzt die Aufstellung zukommen lässt (partnerschaftliche Hilfe), ihm dafür aber im Gegenzug eine Rechnung stellst für den dafür benötigten Zeitaufwand? (du kannst ja schließlich nichts dafür wenn er keine Statistik führt!) :sunglasses:
1

Gefällt mir

Nach Sichtung aller Antworten: Könnte man nicht die Sache so lösen, dass du dem Arzt die Aufstellung zukommen lässt (partnerschaftliche Hilfe), ihm dafür aber im Gegenzug eine Rechnung stellst für den dafür benötigten Zeitaufwand? (du kannst ja schließlich nichts dafür wenn er keine Statistik führt!) :sunglasses:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
14.01.2014 21:28
man kann soviel, der 1. Schritt scheint das Problem, das mir bei allem Respekt mit dem Begriff "Abrechnungsunterlagen" nicht exakt beschrieben scheint.


mfg und immer auf Besserung hoffend :anguished:

hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:

1

Gefällt mir

man kann soviel, der 1. Schritt scheint das Problem, das mir bei allem Respekt mit dem Begriff "Abrechnungsunterlagen" nicht exakt beschrieben scheint. mfg und immer auf Besserung hoffend :anguished: hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

man kann soviel, der 1. Schritt scheint das Problem, das mir bei allem Respekt mit dem Begriff "Abrechnungsunterlagen" nicht exakt beschrieben scheint.


mfg und immer auf Besserung hoffend :anguished:

hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

limone schrieb:

Nach Sichtung aller Antworten:

Könnte man nicht die Sache so lösen, dass du dem Arzt die Aufstellung zukommen lässt (partnerschaftliche Hilfe), ihm dafür aber im Gegenzug eine Rechnung stellst für den dafür benötigten Zeitaufwand? (du kannst ja schließlich nichts dafür wenn er keine Statistik führt!) :sunglasses:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
14.01.2014 22:40
Ich würde als erstes den Arzt um Erklärung bitte, warum er das möchte.
Ist es wegen Regressforderungen - ja, gibt er keine Erklärung- nein.
Zweitens würde ich es davon abhängig machen, ob der Arzt (unabhängig von dieser einen Patientin) viel verschreibt, dann würde ich seiner Bitte nachkommen. Verschreibt er kaum etwas, würde ich es nicht tun.
Kurz gesagt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Arzt gut ist, dann sollte man diese nicht aufs Spiel setzen. Eine Zusammenstellung der KG Termine der vergangenen Jahre ist ja nicht schwer aufzustellen. Kosten würde ich allerdings nicht ausrechnen. Schreib den Einzelpreis der erbrachten Leistung hin, rechnen kann der Doc selbst.

Gruß Britt
4

Gefällt mir

• PTP
• hgb
• die neue
• Papa Alpaka
Ich würde als erstes den Arzt um Erklärung bitte, warum er das möchte. Ist es wegen Regressforderungen - ja, gibt er keine Erklärung- nein. Zweitens würde ich es davon abhängig machen, ob der Arzt (unabhängig von dieser einen Patientin) viel verschreibt, dann würde ich seiner Bitte nachkommen. Verschreibt er kaum etwas, würde ich es nicht tun. Kurz gesagt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Arzt gut ist, dann sollte man diese nicht aufs Spiel setzen. Eine Zusammenstellung der KG Termine der vergangenen Jahre ist ja nicht schwer aufzustellen. Kosten würde ich allerdings nicht ausrechnen. Schreib den Einzelpreis der erbrachten Leistung hin, rechnen kann der Doc selbst. Gruß Britt
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
15.01.2014 13:56
DANKE Britt... vernünftiger Beitrag in einem oft aufgeheizten Thema. Bei uns läuft es ähnlich - habe so einige Ärzte, mit denen man sehr gut zusammenarbeiten kann. Therapie ist halt auch eine Netzwerkbildung.

Grüße,
m.
1

Gefällt mir

DANKE Britt... vernünftiger Beitrag in einem oft aufgeheizten Thema. Bei uns läuft es ähnlich - habe so einige Ärzte, mit denen man sehr gut zusammenarbeiten kann. Therapie ist halt auch eine Netzwerkbildung. Grüße, m.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

DANKE Britt... vernünftiger Beitrag in einem oft aufgeheizten Thema. Bei uns läuft es ähnlich - habe so einige Ärzte, mit denen man sehr gut zusammenarbeiten kann. Therapie ist halt auch eine Netzwerkbildung.

Grüße,
m.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Britt schrieb:

Ich würde als erstes den Arzt um Erklärung bitte, warum er das möchte.
Ist es wegen Regressforderungen - ja, gibt er keine Erklärung- nein.
Zweitens würde ich es davon abhängig machen, ob der Arzt (unabhängig von dieser einen Patientin) viel verschreibt, dann würde ich seiner Bitte nachkommen. Verschreibt er kaum etwas, würde ich es nicht tun.
Kurz gesagt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Arzt gut ist, dann sollte man diese nicht aufs Spiel setzen. Eine Zusammenstellung der KG Termine der vergangenen Jahre ist ja nicht schwer aufzustellen. Kosten würde ich allerdings nicht ausrechnen. Schreib den Einzelpreis der erbrachten Leistung hin, rechnen kann der Doc selbst.

Gruß Britt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
15.01.2014 13:32
Schade das du in einer Umwelt lebst die Ärzte und Therapeuten gegeneinander aufbringt - es gibt aber, zum Glück, auch Umwelten in denen Ärzte sich auf ihre Therapeuten verlassen und weitere Verordnungen ausstellen weil ein Therapeut sagt "Wir bräuchten noch...".

...und solange ich die VO ausstellen kann wie ich sie brauche und die Unterschriften bekomme bin ich für ein kooperatives Miteinander :)

und nun halte ich erstmal den Mund bis Franzi (verzeihung, mab) mehr Informationen gibt oder Fragen stellt; und wenn's nur aus Sorge um unser aller Blutdruck ist ;)



[bearbeitet am 15.01.14 14:34]
2

Gefällt mir

• morpheus-06
• SGBV
Schade das du in einer Umwelt lebst die Ärzte und Therapeuten gegeneinander aufbringt - es gibt aber, zum Glück, auch Umwelten in denen Ärzte sich auf ihre Therapeuten verlassen und weitere Verordnungen ausstellen weil ein Therapeut sagt "Wir bräuchten noch...". ...und solange ich die VO ausstellen kann wie ich sie brauche und die Unterschriften bekomme bin ich für ein kooperatives Miteinander :) und nun halte ich erstmal den Mund bis Franzi (verzeihung, mab) mehr Informationen gibt oder Fragen stellt; und wenn's nur aus Sorge um unser aller Blutdruck ist ;) [bearbeitet am 15.01.14 14:34]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Schade das du in einer Umwelt lebst die Ärzte und Therapeuten gegeneinander aufbringt - es gibt aber, zum Glück, auch Umwelten in denen Ärzte sich auf ihre Therapeuten verlassen und weitere Verordnungen ausstellen weil ein Therapeut sagt "Wir bräuchten noch...".

...und solange ich die VO ausstellen kann wie ich sie brauche und die Unterschriften bekomme bin ich für ein kooperatives Miteinander :)

und nun halte ich erstmal den Mund bis Franzi (verzeihung, mab) mehr Informationen gibt oder Fragen stellt; und wenn's nur aus Sorge um unser aller Blutdruck ist ;)



[bearbeitet am 15.01.14 14:34]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rheuma
15.01.2014 17:47
langjährige patienten? dann sollte doch wohl ein vertrauensverhältnis zwischen patient und arzt vorhanden sein.

warum fragt der arzt nicht die betr. patienten, ihre krankenkasse zu bitten, ihnen die kostenaufstellung über die von ihnen verursachten kosten der letzten jahre zu überlassen? - patient kann darum bitten und die kasse schickt dem patienten die aufstellung, aus der auch die kosten der heilmittel hervorgehen.

dann wissen patient und arzt, was das gekostet hat. der patient hat evt. noch die aufstellung der zuzahlung des zeitraumes und noch wichtiger die kalender, in denen er vermerkt hat, ob und wann physio fällig war.

lg
Uli, der mit dem hausarzt auch schon einmal ne regressandrohung durchgestanden hat.

im übrigen gibt es bereits ausreichend ärzte, die aus "angst" vor regress tunlichst vermeiden, mehr als 1 physio 6er rezept pro quartal auszustellen. die anderen, die "großzügiger" verordnen, sollte man ruhig bei der aufklärung sowohl als patient als auch als heilmittelerbringer unterstützen. (ohne dabei im hinterkopf zu haben, welchen betrag kann ich dafür vom arzt verlangen/erwarten!)
1

Gefällt mir

• hgb
langjährige patienten? dann sollte doch wohl ein vertrauensverhältnis zwischen patient und arzt vorhanden sein. warum fragt der arzt nicht die betr. patienten, ihre krankenkasse zu bitten, ihnen die kostenaufstellung über die von ihnen verursachten kosten der letzten jahre zu überlassen? - patient kann darum bitten und die kasse schickt dem patienten die aufstellung, aus der auch die kosten der heilmittel hervorgehen. dann wissen patient und arzt, was das gekostet hat. der patient hat evt. noch die aufstellung der zuzahlung des zeitraumes und noch wichtiger die kalender, in denen er vermerkt hat, ob und wann physio fällig war. lg Uli, der mit dem hausarzt auch schon einmal ne regressandrohung durchgestanden hat. im übrigen gibt es bereits ausreichend ärzte, die aus "angst" vor regress tunlichst vermeiden, mehr als 1 physio 6er rezept pro quartal auszustellen. die anderen, die "großzügiger" verordnen, sollte man ruhig bei der aufklärung sowohl als patient als auch als heilmittelerbringer unterstützen. (ohne dabei im hinterkopf zu haben, welchen betrag kann ich dafür vom arzt verlangen/erwarten!)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

rheuma schrieb:

langjährige patienten? dann sollte doch wohl ein vertrauensverhältnis zwischen patient und arzt vorhanden sein.

warum fragt der arzt nicht die betr. patienten, ihre krankenkasse zu bitten, ihnen die kostenaufstellung über die von ihnen verursachten kosten der letzten jahre zu überlassen? - patient kann darum bitten und die kasse schickt dem patienten die aufstellung, aus der auch die kosten der heilmittel hervorgehen.

dann wissen patient und arzt, was das gekostet hat. der patient hat evt. noch die aufstellung der zuzahlung des zeitraumes und noch wichtiger die kalender, in denen er vermerkt hat, ob und wann physio fällig war.

lg
Uli, der mit dem hausarzt auch schon einmal ne regressandrohung durchgestanden hat.

im übrigen gibt es bereits ausreichend ärzte, die aus "angst" vor regress tunlichst vermeiden, mehr als 1 physio 6er rezept pro quartal auszustellen. die anderen, die "großzügiger" verordnen, sollte man ruhig bei der aufklärung sowohl als patient als auch als heilmittelerbringer unterstützen. (ohne dabei im hinterkopf zu haben, welchen betrag kann ich dafür vom arzt verlangen/erwarten!)

  • 1
  • 2


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Arzt will Abrechnungsunterlagen einsehen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns