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unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Rezept ist über 36x MLD, also auch viel Geld was flöten geht.... Arzt unterstellt Urkundenfälschung
Wie soll ich reagieren?
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wie würde ich reagieren? Ich würde dem Arzt mitteilen, dass es sich bei Urkundenfälschung um eine Straftat handelt und ich selber diese zur Anzeige bringen werde (Anzeige gegen Unbekannt). Urkundenfälschung ist imho ein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Ob der Arzt dies möchte? Das würde ich ihn fragen. Denkbar wäre auch eine Meldung an die KV.
Gruß Lucien
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Lucien schrieb:
Hallo Ralf,
wie würde ich reagieren? Ich würde dem Arzt mitteilen, dass es sich bei Urkundenfälschung um eine Straftat handelt und ich selber diese zur Anzeige bringen werde (Anzeige gegen Unbekannt). Urkundenfälschung ist imho ein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Ob der Arzt dies möchte? Das würde ich ihn fragen. Denkbar wäre auch eine Meldung an die KV.
Gruß Lucien
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ralf277 schrieb:
Hallo, wie soll ich reagieren?Wollte Rezept b. Arzt ändern lassen mit Stempel und Unterschrift. Dieses wurde verweigert, mit der Begründung, daß die Verordnung nicht seine Unterschrift enthält. Ist. I. V. Ausgestellt worden, natürlich nicht von mir getätigt....!
Rezept ist über 36x MLD, also auch viel Geld was flöten geht.... Arzt unterstellt Urkundenfälschung
Wie soll ich reagieren?
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viento schrieb:
Also verstehe ich es richtig, ein Rezept wurde angenommen, abgearbeitet, und im Nachhinein i.V. geändert, und dann erst zum Arzt, der es mit Stempel und Unterschrift bestätigen soll? Oder ist das Rezept mit i.V. im Arztfeld unterschrieben worden - dies geht nicht. Es wird ja nachweisbar sein, wessen Unterschrift i.V. geleistet wurde, egal wo, wenn der Fehler nicht auf PT-seite liegt.
Also zum ausstellenden Arzt damit, es hat schon seine Richtigkeit, dass ein Arzt der die Verordnung nicht ausgestellt hat keine Änderung daran vornimmt.
Ohne "i.V." hätte ich die VO einfach eingereicht und dann darauf gepocht, dass ich nicht jede Arztunterschrift kennen muss (und damit die Rückfrage der GKV an den Patienten weitergeleitet); mit i.V. ist's halt von vornherein keine gültige Verordnung gewesen, es bestand nie ein Vergütungsanspruch und, darüber kann man streiten, möglicherweise hast du unzulässigerweise die Heilkunde ausgeübt. Alles kein Problem wenn die VO einer einfachen Sichtprüfung statthält, aber wenn die Verordnung nicht gerade von "Dr. Ioann Vaxmilokus Sonstwad" ausgestellt wurde ist i.V. oder i.A. halt ein Grund, mal etwas nachzufragen...
...bei so Kleinigkeiten wie "HB ja" oder "Therapiebericht" kommt man damit schon eher durch ;)
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Der hat es dann vor den Augen des Pat. unterzeichnet.
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KGSchuller schrieb:
Genau, wir hatten vor kurzem auch so ein FAll. 6xKG und 6xMLD30 Post-OP nach Knie-TEP. Hab die Annahme verweigert und den PAt. nochmal zum Arzt geschickt.
Der hat es dann vor den Augen des Pat. unterzeichnet.
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Papa Alpaka schrieb:
"i.V.", "in Vertretung" unten rechts auf Blatt 1 der Heilmittelverordnung geht gar nicht; die Verordnung _muss_ vom Arzt persönlich abgezeichnet werden.
Also zum ausstellenden Arzt damit, es hat schon seine Richtigkeit, dass ein Arzt der die Verordnung nicht ausgestellt hat keine Änderung daran vornimmt.
Ohne "i.V." hätte ich die VO einfach eingereicht und dann darauf gepocht, dass ich nicht jede Arztunterschrift kennen muss (und damit die Rückfrage der GKV an den Patienten weitergeleitet); mit i.V. ist's halt von vornherein keine gültige Verordnung gewesen, es bestand nie ein Vergütungsanspruch und, darüber kann man streiten, möglicherweise hast du unzulässigerweise die Heilkunde ausgeübt. Alles kein Problem wenn die VO einer einfachen Sichtprüfung statthält, aber wenn die Verordnung nicht gerade von "Dr. Ioann Vaxmilokus Sonstwad" ausgestellt wurde ist i.V. oder i.A. halt ein Grund, mal etwas nachzufragen...
...bei so Kleinigkeiten wie "HB ja" oder "Therapiebericht" kommt man damit schon eher durch ;)
.. Leider ist es unserer Thekenkraft erst im Nachhinein bei der Abrechnung aufgefallen...
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ralf277 schrieb:
Wir haben die Verordnung mit I. V. bekommen und abgearbeitet.
.. Leider ist es unserer Thekenkraft erst im Nachhinein bei der Abrechnung aufgefallen...
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viento schrieb:
Wenn du mit dem Arzt keinen Konsens findest, wird es wohl so sein, abhaken unter p.P., mir ist auch einmal was durch die Lappen gegangen, glaub aber, dass es jedem schon mal unter Lehrgeld ergangen ist. I. V. darf nicht bei der Arztunterschrift, siehe Regularien und die Ausführung von Papa.
Erscheint mir äußerst seltsam, dass der Arzt nicht weiß, wem denn die i.V. Unterschrift gehört - und wieso hat dann eine VO ohne seine Unterschrift das Haus verlassen?
Ich würde den Vorwurf der Fälschung nicht auf mir sitzen lassen wollen, Absetzung und Lehrgeld jetzt mal hin oder her.
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Horatio72 schrieb:
Sehe ich auch so. Das ist ja wohl dann aus der Praxis so rausgegangen. Erst mal würde ich denjenigen der das Rezept geholt hat fragen bei wem er es abgeholt hat, dann diejenige Person, wer es denn unterschrieben hat. 36 mal MLD wäre mir ohne grosses Eigenverschulden einfach zuviel Lehrgeld.
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die neue schrieb:
vor allem muss es die bedruckte Verordnung ja aus dieser Praxis rausgegangen sein, auch wenn es „nur“ über die Rezeption gegangen ist. Und insofern muss ja feststellbar sein, wer die Unterschrift geleistet hat.
Wir erhalten von einem Chirurgen immer mal wieder Verordnungen, auf denen alles (!) händisch eingetragen ist.
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Sarah Gerbert schrieb:
@die neue: die Verordnung ist nicht immer zwingend bedruckt.
Wir erhalten von einem Chirurgen immer mal wieder Verordnungen, auf denen alles (!) händisch eingetragen ist.
Also echt, auf"i. V." muss man auch erstmal kommen... Ich hatte nur schon VO's OHNE Unterschrift...
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asima schrieb:
Ja, aber selbst da ist i.d. R. ein Stempel drauf...
Also echt, auf"i. V." muss man auch erstmal kommen... Ich hatte nur schon VO's OHNE Unterschrift...
I.V. auf einer Verordnung ... ich unterstelle mal, dass es MFA-Basiswissen ist, dass ärztliche Verordnungen der Unterschrift des Arztes bedürfen. Nicht "in Vertretung MFA". Vertretungsärzte bringen ihren eigenen Stempel mit.
"Unten rechts auf die Verordnung kommt einzig und ausschließlich Praxisstempel&Arztunterschrift". Wer da ein 'in Vertretung' hinsetzt macht etwas grundlegend verkehrtes ;)
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Papa Alpaka schrieb:
@asima ohne Unterschrift ist leicht passiert. Doc beim unterschreiben unterbrochen worden, MFA sammelt alles ein und legt es im Postausgang ab, huch. Lässt sich korrigieren, einfach nochmal zur Unterschrift vorlegen.
I.V. auf einer Verordnung ... ich unterstelle mal, dass es MFA-Basiswissen ist, dass ärztliche Verordnungen der Unterschrift des Arztes bedürfen. Nicht "in Vertretung MFA". Vertretungsärzte bringen ihren eigenen Stempel mit.
"Unten rechts auf die Verordnung kommt einzig und ausschließlich Praxisstempel&Arztunterschrift". Wer da ein 'in Vertretung' hinsetzt macht etwas grundlegend verkehrtes ;)
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Bernie schrieb:
@ Ralf277: Ist auf dem Rezept der Vertragssarztstempel und die Arztnummer richtig?
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asima schrieb:
@Papa Alpaka "...grundlegend verkehrt" - genau das meine ich ja. Aber da dies tatsächlich in den letzten Jahrzehnten das am wenigsten störanfällige war, kann ich mir gut vorstellen, dass man das übersehen könnte. Natürlich würde ich auch nachhaken, wer das denn verbockt haben könnte und eine Klärung bzw. Behebung anstreben... ;-)
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asima schrieb:
Doppelpost
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Susulo schrieb:
Unabhängig davon würde ich aber schon wissen wollen, wer denn nun i.V. unterschrieben hat, bevor ich mir ne Unterschriftenfälschung anhängen lasse. Die Sprechstundenhilfe? Eine Urlaubsvertretung? Der Patient? thinking_face
Erscheint mir äußerst seltsam, dass der Arzt nicht weiß, wem denn die i.V. Unterschrift gehört - und wieso hat dann eine VO ohne seine Unterschrift das Haus verlassen?
Ich würde den Vorwurf der Fälschung nicht auf mir sitzen lassen wollen, Absetzung und Lehrgeld jetzt mal hin oder her.
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Praxis Löffler schrieb:
Ich hatte vor 2 Monaten eine Rezept ohne Arztunterschrift (wurde übersehen)zur Abrechnung eingereicht, wurde abgelehnt und das nochmal eingereichte Rezept mit nachgeholter Arztunterschrift leider auch.
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ralf277 schrieb:
Neee, das Rezept müssen wir leider abschreiben.... Voll die Sauerei, naja, unter Lerneffekt abhaken
Ich würde wie Lucien verfahren.
Bringe es zur Anzeige. Informiere vorab den Arzt dass du dies tust, denn die VO ist ja wohl aus deiner Praxis.
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Shia schrieb:
@ralf277
Ich würde wie Lucien verfahren.
Bringe es zur Anzeige. Informiere vorab den Arzt dass du dies tust, denn die VO ist ja wohl aus deiner Praxis.
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massu schrieb:
Und @ralf277 hast du mit dem Arzt das iV klären können?
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