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Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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wie geht Ihr damit um, das ein Orthopäde erst einen Bericht haben will bevor er eine Verordnug ausstellt??
GT
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T.duck schrieb:
Moin,
wie geht Ihr damit um, das ein Orthopäde erst einen Bericht haben will bevor er eine Verordnug ausstellt??
GT
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morpheus-06 schrieb:
was für einen Bericht? Wer bezahlt dies?
Erst die Verordnung, dann werden wir tätig. Vorher nicht.
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Helmut Fromberger schrieb:
GKV?
Erst die Verordnung, dann werden wir tätig. Vorher nicht.
(1) KG-VO +Therapiebericht über den Hausarzt
(2) Hausarzt überweist an Orthopädie
(3) Orthopädie fordert Zusammenfassung vom Hausarzt an
...das SGB V sieht vor das ärztliche Leistungserbringer alle Befundquellen nutzen dürfen die sie auftreiben können. Sprich: Der Orthopäde darf dich nach einer Einschätzung fragen.
...der RV AOK BaWü sieht eine Kooperation der nichtärztlichen Leistungserbringer mit Vertragsärzten vor:
§4 - Kooperation zwischen Leistungserbringer und Vertragsarzt
[...]
6. Der Leistungserbringer [strebt] im Interesse einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Heilmitteln mit dem verordnenden Vertragsarzt eine enge Zusammenarbeit an. Dies gilt für den Beginn, die Durchführung und den Abschluss der Heilmittelbehandlung.
[...]
§ 11 - Prozessqualität
[...]
3. Der Leistungserbringer sollte darüber hinaus bereit sein,
• eine Abstimmung des Therapieplans mit anderen an der Behandlung Beteiligten herbeizuführen,
(...)
• sich z.B. an Case-Managements und an Qualitätszirkeln (insbesondere auch mit Ärzten) zu beteiligen.
[...]
Irgendwie muss man den Stundenumsatz von €80 ja durch freiwillige Mehrarbeit auf ein überschaubares Maß herunterbrechen, nicht das einen noch der Reichtum überkommt.
Ich gebe, soweit von einem Arzt angefordert, eine kurze Einschätzung der Lage aus meiner Sicht weiter; zur Not auch schriftlich. In der Regel melden sich die Patienten nach der AHB/Reha bei mir um in die ambulante Versorgung zurückzukehren.
Beachte: Es ist keine ausführlichste Berichterstattung nötig, "Es liefen [diese oder jene konservativen/krankengymnastische Therapieansätze] mit [mehr oder weniger Erfolg]. Dem Vorschlag des Hausarztes, [Therapie/Operation X] durchzuführen kann aus meiner Sicht entsprochen werden/Ich schlage [folgendes physiotherapeutische Vorgehen] vor, dazu wäre [VO mit diesem Inhalt] notwendig; ärztliche Kontrolle zu [diesem oder jenen Stichpunkt]."
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Papa Alpaka schrieb:
Der formal korrekte Weg wäre vermutlich...:
RV AOK BaWü
(1) KG-VO +Therapiebericht über den Hausarzt
(2) Hausarzt überweist an Orthopädie
(3) Orthopädie fordert Zusammenfassung vom Hausarzt an
...das SGB V sieht vor das ärztliche Leistungserbringer alle Befundquellen nutzen dürfen die sie auftreiben können. Sprich: Der Orthopäde darf dich nach einer Einschätzung fragen.
...der RV AOK BaWü sieht eine Kooperation der nichtärztlichen Leistungserbringer mit Vertragsärzten vor:
§4 - Kooperation zwischen Leistungserbringer und Vertragsarzt
[...]
6. Der Leistungserbringer [strebt] im Interesse einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Heilmitteln mit dem verordnenden Vertragsarzt eine enge Zusammenarbeit an. Dies gilt für den Beginn, die Durchführung und den Abschluss der Heilmittelbehandlung.
[...]
§ 11 - Prozessqualität
[...]
3. Der Leistungserbringer sollte darüber hinaus bereit sein,
• eine Abstimmung des Therapieplans mit anderen an der Behandlung Beteiligten herbeizuführen,
(...)
• sich z.B. an Case-Managements und an Qualitätszirkeln (insbesondere auch mit Ärzten) zu beteiligen.
[...]
Irgendwie muss man den Stundenumsatz von €80 ja durch freiwillige Mehrarbeit auf ein überschaubares Maß herunterbrechen, nicht das einen noch der Reichtum überkommt.
Ich gebe, soweit von einem Arzt angefordert, eine kurze Einschätzung der Lage aus meiner Sicht weiter; zur Not auch schriftlich. In der Regel melden sich die Patienten nach der AHB/Reha bei mir um in die ambulante Versorgung zurückzukehren.
Beachte: Es ist keine ausführlichste Berichterstattung nötig, "Es liefen [diese oder jene konservativen/krankengymnastische Therapieansätze] mit [mehr oder weniger Erfolg]. Dem Vorschlag des Hausarztes, [Therapie/Operation X] durchzuführen kann aus meiner Sicht entsprochen werden/Ich schlage [folgendes physiotherapeutische Vorgehen] vor, dazu wäre [VO mit diesem Inhalt] notwendig; ärztliche Kontrolle zu [diesem oder jenen Stichpunkt]."
ausstellen wenn diese vorher Termine ausgemacht haben. Gerne verweise ich da auf die Nachricht der KBV vom 02.04.15 in welcher die KBV
schreibt: "Die Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Festlegung der notwendigen Menge müssten in jedem Fall beim behandelnden
Vertragsarzt bleiben...Dem Arzt komme eine unverzichtbare Entscheidungs- und Koordinierungsrolle zu."
Also, sollen die Herrschaften auch ihre verd....te Arbeit machen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das wird von mir genauso lächelnd abgelehnt wie die Vorgabe mancher Ärzte, dass die ihren Patienten erst dann eine Verordnung
ausstellen wenn diese vorher Termine ausgemacht haben. Gerne verweise ich da auf die Nachricht der KBV vom 02.04.15 in welcher die KBV
schreibt: "Die Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Festlegung der notwendigen Menge müssten in jedem Fall beim behandelnden
Vertragsarzt bleiben...Dem Arzt komme eine unverzichtbare Entscheidungs- und Koordinierungsrolle zu."
Also, sollen die Herrschaften auch ihre verd....te Arbeit machen!
Grüße...Gerry
also wir handhaben das so:
Es gibt bei uns im Ort sehr nette Ärzte, die unkompliziert und kooperativ sind, die bekommen gerne auch mal so eine " Einschätzung"
per Fax! Natürlich nur, wenn sie um unsere Meinung bitten.
Aber es gibt auch arogante Halbgötter in weiß, da müssen die Patienten um jede Heilmittelverordnung betteln, schreiben Diagnosen drauf wo ich mich frage: " Woher kommt der Doktortitel......" - da werden wir "einen Teufel tun"....
Ich denke, manchmal muß man den eigenen Nutzen abwägen.
Schöne Grüße
vom Löwen :smile:
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Löwe1967 schrieb:
Hallo,
also wir handhaben das so:
Es gibt bei uns im Ort sehr nette Ärzte, die unkompliziert und kooperativ sind, die bekommen gerne auch mal so eine " Einschätzung"
per Fax! Natürlich nur, wenn sie um unsere Meinung bitten.
Aber es gibt auch arogante Halbgötter in weiß, da müssen die Patienten um jede Heilmittelverordnung betteln, schreiben Diagnosen drauf wo ich mich frage: " Woher kommt der Doktortitel......" - da werden wir "einen Teufel tun"....
Ich denke, manchmal muß man den eigenen Nutzen abwägen.
Schöne Grüße
vom Löwen :smile:
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ali schrieb:
meinst Du vielleicht, bevor er eine FV ausstellt...kann er kriegen sofern er angekreuzt hat wird der in der Therapiezeit geschrieben und dann gefaxt.....
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