Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
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Bezahlung für eine feste
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Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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Wonderwoman schrieb:
Die Antwort ist einfach... Du trittst Deine VOs an den Abrechnungsdienstleister ab und deshalb rechnet dieser unter eigenem IK ab.
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torsten521 schrieb:
@Wonderwoman und da ich gekündigt habe, wird beim Az dann ja nichts mehr landen können. Aber warum wird denn so dringend darauf hingewiesen, die ARGE zu informieren? Die ARGE sagte mir, dass sie keine Hinterlegung eines AZ bei mir sieht, nur meine persönliche Kontonummer die ich schon immer habe. Ich glaube ich denke Zuviel, aber ich möchte natürlich, dass mein Geld dann auch auf dem richtigen Konto landet.
Dann ist so ein Hinweis aus meiner Sicht uninteressant, weil Du als Selbstabrechner die Daten unter Deiner IK bei der Datenannahmestelle abgibst. Und die überweisen dann an die IBAN, die unter Deiner IK gespeichert ist.
Könnte jeder Hans und Franz da eine Kontonummer hinterlegen, würde ja alles auf mein Konto gehen. Die AZ kann da also eigentlich keine Kontonummer hinterlegt haben.
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Wonderwoman schrieb:
@torsten521 Es ist erstmal wichtig, dass Du den Vertrag mit AZ termingerecht gekündigt hast. Es gibt nämlich manche Abrechnungsunternehmen, die Dich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn Du einfach so selbst abrechnest.
Dann ist so ein Hinweis aus meiner Sicht uninteressant, weil Du als Selbstabrechner die Daten unter Deiner IK bei der Datenannahmestelle abgibst. Und die überweisen dann an die IBAN, die unter Deiner IK gespeichert ist.
Könnte jeder Hans und Franz da eine Kontonummer hinterlegen, würde ja alles auf mein Konto gehen. Die AZ kann da also eigentlich keine Kontonummer hinterlegt haben.
Ich glaube du must bei der Stelle , die das IK vergibt deinen neue BankVerbindung angeben/hinterlegen....sonst wird das nix
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi Torsten,
Ich glaube du must bei der Stelle , die das IK vergibt deinen neue BankVerbindung angeben/hinterlegen....sonst wird das nix
MfG
JürgenK ;)
§18 Abs. 13 Satz 1, letzter Halbsatz
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ein Blick im BRV hilft:
Überträgt ein zugelassener Leistungserbringer die Abrechnung einer leistungserbringerseitigen Abrechnungsstelle oder wechselt er diese, so hat der zugelassene Leistungserbringer oder der von ihm beauftragte Dienstleister die Krankenkasse oder, sofern die Krankenkasse eine Abrechnungsstelle beauftragt hat, die krankenkassenseitige Abrechnungsstelle, unverzüglich schriftlich oder in Textform hierüber zu informieren. Der Krankenkasse oder der von ihr beauftragten krankenkassenseitigen Abrechnungsstelle ist der Beginn und das Ende des Auftragsverhältnisses, der Name der beauftragten leistungserbringerseitigen Abrechnungsstelle und das IK, unter dem die leistungserbringerseitige Abrechnungsstelle die Rechnungsstellung vornimmt, sowie die Erteilung und der Entzug einer Inkasso-Vollmacht, mitzuteilen. Die leistungserbringerseitige Abrechnungsstelle liefert die Abrechnung ausschließlich im Wege der maschinell verwertbaren Datenübermittlung nach den Absätzen 3 und 4. Abrechnungsstellen gelten als Erfüllungsgehilfen ihrer Auftraggeber nach § 278 BGB. Der zugelassene Leistungserbringer ist für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch die leistungserbringerseitige Abrechnungsstelle verantwortlich.
§18 Abs. 13 Satz 1, letzter Halbsatz
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torsten521 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das war mir bekannt, hatte allerdings gedacht, dass ich nicht alle Annahmestellen bzw Krankenkassen einzelnd anschreiben muss!?
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ali schrieb:
@torsten521 Nö, dafür gibt s die ARGE und die IK Stelle. Bytheway, wenn Dir EINE Kasse/ Anahmestelle die erfolgreiche Tesrabrechnung bestätigt, kannst auf die Papierrechnung verzichten.
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torsten521 schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Abend
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nö, es sind die einzelne Datenannahmestellen zu informieren. Steht dort wortwörtlich. Und soviel Stellen gibt es ja nicht mehr.
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Problem beschreiben
torsten521 schrieb:
Hallo, wegen Selbstabrechnung ab 1.11.23 habe ich die ARGE schriftlich darüber informiert mit dem Hinweis meiner kontoverbindubg, damit das Geld nicht wie sonst beim AZ landet. Jetzt habe ich Post bekommen und auch nach telefonischer Nachfrage, dass meine Kontonummer dort bereits seit mehreren Jahren hinterlegt ist! Verstehe ich nicht! Das Geld ist doch immer beim AZ gelandet…freue mich über Antworten.
Edit sacht Frauen sind immer schneller....
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Du hattest Deine Forderungen ans AZ abgetreten. Bei der ARGE sind immer die eigenen Kontonummern hinterlegt.
Edit sacht Frauen sind immer schneller....
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