Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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In 8 Behandlungsräume...
ich möchte gerne bei mir zur Hause ( Mietwohnung) ein Arbeitszimmer einrichten wo ich Unterlagen von der Praxis ablegen kann und dazu noch die Möglichkeit habe für privat Patienten Behandlungen anzubieten.
Muss ich separat ein Mietvertrag machen mit dem Vermieter oder reicht es mit dem Vermieter das mündlich zu vereinbaren und dafür die Mietkosten zu überweisen oder gibt es da Probleme mit dem Finanzamt mit der Absetzbarkeit ? Der Raum den ich zur Verfügung habe ist separat abgeschlossen von den anderen Räumlichkeiten. Ich weiß ist eigentlich eine frage an den Steuerberater aber ich wollte gerne ein paar Erfahrungswerte haben von anderen Therapeuten....lieben Dank schon mal im Voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
ich möchte gerne bei mir zur Hause ( Mietwohnung) ein Arbeitszimmer einrichten wo ich Unterlagen von der Praxis ablegen kann und dazu noch die Möglichkeit habe für privat Patienten Behandlungen anzubieten.
Muss ich separat ein Mietvertrag machen mit dem Vermieter oder reicht es mit dem Vermieter das mündlich zu vereinbaren und dafür die Mietkosten zu überweisen oder gibt es da Probleme mit dem Finanzamt mit der Absetzbarkeit ? Der Raum den ich zur Verfügung habe ist separat abgeschlossen von den anderen Räumlichkeiten. Ich weiß ist eigentlich eine frage an den Steuerberater aber ich wollte gerne ein paar Erfahrungswerte haben von anderen Therapeuten....lieben Dank schon mal im Voraus
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Leni C. schrieb:
Ich habe mein Büro zu Hause und setze es steuerlich ab. Das wird vom Finanzamt deswegen anerkannt, weil ich in der Praxis nicht die Möglichkeit habe, meine Unterlagen separat aufzubewahren. Wie und ob das mit der Kombi " Büro und Behandlungsraum gemeinsam " absetzungstechnisch ( seitens des Finanzamtes ) geht , weiß ich nicht. Aber du willst mit einem Raum einerseits eine Steuerminderung erzielen und andererseits Geld verdienen und dadurch ( vielleicht ) deine Steuerzahlung erhöhen . Ob das gleichzeitig geht ? Keine Ahnung.
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weiß56 schrieb:
Haben auch in der privat Wohnung Arbeitsraum als Büro für Praxis kein Problem. Zeichnung der Wohnung kennzeichnen Privat/Praxis qm berechnen und zum Steuerberater.Allerdings weiß ich nicht wie das mit den Privaten ist (Versicherung Nutzungsrecht usw)
Walli :hushed:
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In diesem Zimmer sollte aber kein Bett o.ä. stehen, da sonst das Finanzamt bei einer Begehung das streichen kann. Also keine Persönlichen / Privaten Sachen dort haben, die darauf hindeuten, dass es auch für private Zwecke genutzt wird (auch Gästezimmer ist schädlich!)
Genaueres am besten aber mit dem Steuerberater besprechen.
Zum Thema Behandlungen zu Hause, das ist eine ganz andere Geschichte. Das hat aber mit dem Finanzamt nichts zu tun.
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TheStonie schrieb:
Rein steuerlich gesehen, darfst du, wenn du keine Möglichkeit in der Praxis hast, ein häusliches Arbeitszimmer einrichten und steuerlich geltend machen. Dafür gibt es einen Höchstbetrag, der liegt glaub ich bei 1200 EUR im Jahr. Dafür musst du aber alle Kosten der Wohnung zusammenrechnen und dann den Anteil ausrechnen, der auf das Arbeitszimmer fällt. also m².
In diesem Zimmer sollte aber kein Bett o.ä. stehen, da sonst das Finanzamt bei einer Begehung das streichen kann. Also keine Persönlichen / Privaten Sachen dort haben, die darauf hindeuten, dass es auch für private Zwecke genutzt wird (auch Gästezimmer ist schädlich!)
Genaueres am besten aber mit dem Steuerberater besprechen.
Zum Thema Behandlungen zu Hause, das ist eine ganz andere Geschichte. Das hat aber mit dem Finanzamt nichts zu tun.
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W. Stangner schrieb:
Die nachträgliche Nutzung von "reinen" Wohnräumen zu therapeutischen Zwecken könnte mietrechtlich und evtl. auch baurechtlich Probleme bereiten. Auf jeden Fall Abklärung mit/über Vermieter (Anpassung Mietvertrag) und dieser evtl. über Bauzulassungsbehörde (wegen Nutzungsänderung).
Walli :hushed:
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