Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
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PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
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WIR BIETEN DIR:
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Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
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- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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kann mir jemand weiterhelfen im Punkt Arbeitszeiten meines Mitarbeiters?!
vertraglich geregelt sind 20 Std in der Woche, aber was passiert mit Minusstunden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle
kann mir jemand weiterhelfen im Punkt Arbeitszeiten meines Mitarbeiters?!
vertraglich geregelt sind 20 Std in der Woche, aber was passiert mit Minusstunden?
Gibt ihm für 20 Std Arbeit.
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RoFo schrieb:
Minusstunden???
Gibt ihm für 20 Std Arbeit.
Für alles andere vereinbart du eine Regelung für Überstunden und handelst darüber hinaus noch ein Stundenkonto aus (Verträge sind Verhandlungssache, merkt nach Vertragsunterzeichnung eine Seite das sie Murks verhandelt hat geht's halt in die Nachverhandlung...)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke . Das ist hilfreich....
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn du vertraglich 20 Wochenstunden vereinbart hast, gibst du ihm für 20 Stunden Arbeit und stehst für Stunden die du nicht anrufst selber gerade.
Für alles andere vereinbart du eine Regelung für Überstunden und handelst darüber hinaus noch ein Stundenkonto aus (Verträge sind Verhandlungssache, merkt nach Vertragsunterzeichnung eine Seite das sie Murks verhandelt hat geht's halt in die Nachverhandlung...)
Falls ein Patient kurzfristig absagt......
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...>>... Falls ein Patient kurzfristig absagt...... << dann können das für den AG Minusstunden sein (wenn er nix mit dem Pati entsprechendes schriftlich vereinbart hat), aber NICHT für den AN :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hi,
...>>... Falls ein Patient kurzfristig absagt...... << dann können das für den AG Minusstunden sein (wenn er nix mit dem Pati entsprechendes schriftlich vereinbart hat), aber NICHT für den AN :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
(...)
Falls ein Patient kurzfristig absagt......
Dann ist das nicht die Sorge des Angestellten sondern, wenn es dann zu einer Situation kommt in der ich als Arbeitgeber Minusstunden schreiben möchte, organisatorisches Versagen.
Der Angestellte erfüllt seine Pflicht und steht zur Arbeitsleistung bereit.
Der Arbeitgeber kann über Die Zeit des Angestellten verfügen. Ob er den AN nun behandeln, organisieren oder in der Nase koppeln lässt ist egal; es entsteht Vergütungspflicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.2.19 16:42:
(...)
Falls ein Patient kurzfristig absagt......
Dann ist das nicht die Sorge des Angestellten sondern, wenn es dann zu einer Situation kommt in der ich als Arbeitgeber Minusstunden schreiben möchte, organisatorisches Versagen.
Der Angestellte erfüllt seine Pflicht und steht zur Arbeitsleistung bereit.
Der Arbeitgeber kann über Die Zeit des Angestellten verfügen. Ob er den AN nun behandeln, organisieren oder in der Nase koppeln lässt ist egal; es entsteht Vergütungspflicht.
Du hast auch echt keine anderen Sorgen oder? RoFo….
Falls ein Patient kurzfristig absagt......
Was kann der AN dafür??
Dafür kassiert der AG die Ausfallgebühr und der AN bekommt andere Arbeiten zugewiesen.
Ich habe überhaupt keine Sorgen, warum auch??
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.2.19 16:42:
Du hast auch echt keine anderen Sorgen oder? RoFo….
Falls ein Patient kurzfristig absagt......
Was kann der AN dafür??
Dafür kassiert der AG die Ausfallgebühr und der AN bekommt andere Arbeiten zugewiesen.
Ich habe überhaupt keine Sorgen, warum auch??
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a schubart schrieb:
Vor allem wie entstehen denn Minus Stunden? Ich bin selber Arbeitnehmer und sorge so gut wie es geht das der Plan voll ist . Wir sind über Woche ausgebucht und man hat ja immer mal jemand auf Warteliste. Bei Ausfall unter 24 Stunden Ausfallrechnung ! Und dann findet man immer was zum arbeiten . Wäsche Doku etc ...,ich kenne seit Jahren keine Minus Stunden
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Du hast auch echt keine anderen Sorgen oder? RoFo….
Falls ein Patient kurzfristig absagt......
Das gilt natürlich nicht für kurzfristige Ausfälle, da Arbeitszeit und auch Freizeit planbar sein müssen. Hier muss der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko tragen und eine entsprechende Lohnkalkulation machen in der Ausfälle berücksichtigt werden.
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Shakespeare schrieb:
Bei einer definierten Wochenarbeitszeit, muss ein Ausgleich in dieser Woche durch den Arbeitgeber gewährleistet werden. Ist das nicht der Fall geht das zu Lasten des Arbeitgebers. Alternative wäre ein Vereinbarung von Monatsstunden (oder längeren Zeiträumen) . Hier kann dann flexibel innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Voraussetzung ist eine entsprechende vertragliche Regelung mit einem Arbeitszeitkonto und definiert, flexiblen Arbeitszeiten.
Das gilt natürlich nicht für kurzfristige Ausfälle, da Arbeitszeit und auch Freizeit planbar sein müssen. Hier muss der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko tragen und eine entsprechende Lohnkalkulation machen in der Ausfälle berücksichtigt werden.
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Shakespeare schrieb:
Ja, das habe ich mir nicht ausgedacht. Google "flexible Arbeitszeit" und "Arbeitsrecht Arbeitszeit" und dann suche Dir die Infos raus, die für Dich passen. Da muss man schon verschiedene Quellen lesen. Die Arbeit kann ich Dir nicht abnehmen, sorry.
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vdv schrieb:
Ich schenke meinen Chef diese Zeit, das kommt soooo selten vor! Ich trinke dann Kaffee, den er bezahlt, oder Sekt ausm Kühlschrank, .... wenn der fehler aber durch unsere Sekretärinnen geschieht, wird es über den chef ausgeglichen...
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wilma734 schrieb:
Das hört sich für mich sehr gut an. Danke, kann man das irgendwo nachlesen?
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