Verstärkung für unsere 2
köpfiges Team in Teilzeit für
20-30 Std./Woche. Vorzugsweise Mo.,
Mi. und Fr. vormittags – Di. u.
Do. nachmittags aber verhandelbar.
Meine Erwartung:
• Freundliche und Kompetente
Aufnahme von Patienten, die
Patientenbehandlung mit
unterschiedlichen Schwerpunkten,
die selbständige Eintragung der
Planung und der Protokollierung.
• Organisation der
Behandlungsräume.
• Eine tolle Motivation, die an
den Patienten weitergegeben werden
will.
• Empathisch...
köpfiges Team in Teilzeit für
20-30 Std./Woche. Vorzugsweise Mo.,
Mi. und Fr. vormittags – Di. u.
Do. nachmittags aber verhandelbar.
Meine Erwartung:
• Freundliche und Kompetente
Aufnahme von Patienten, die
Patientenbehandlung mit
unterschiedlichen Schwerpunkten,
die selbständige Eintragung der
Planung und der Protokollierung.
• Organisation der
Behandlungsräume.
• Eine tolle Motivation, die an
den Patienten weitergegeben werden
will.
• Empathisch...
ich bin selbstständiger Physiotherapeut und habe eine Praxis. Wie viele Stunden am Tag darf ich eigentlich arbeiten? Gibt es eine Begrenzung seitens der KK?
Danke für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin selbstständiger Physiotherapeut und habe eine Praxis. Wie viele Stunden am Tag darf ich eigentlich arbeiten? Gibt es eine Begrenzung seitens der KK?
Danke für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jeder Tag der Woche hat 24 Stunden.
Derjenige, der dir diese Zeit einteilt, sagt dir auch, wieviel du arbeiten darfst.
Das ist aber eigentlich bei jedem Menschen gleich.
Egal ob selbständig oder nicht.
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RoFo schrieb:
Is jetzt nich dein Ernst....!?
Jeder Tag der Woche hat 24 Stunden.
Derjenige, der dir diese Zeit einteilt, sagt dir auch, wieviel du arbeiten darfst.
Das ist aber eigentlich bei jedem Menschen gleich.
Egal ob selbständig oder nicht.
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Esra Luise schrieb:
Arbeitszeitgesetz gilt nur für angestellte
Arbeitszeitgesetz gilt nur für angestellte
...in niederen Diensten. Ausgenommen (-> §18) vom Schutz des ArbZG sind leitende Angestellte und Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter und Angestellte mit Personalentscheidungsbefugnis (Achtung! Der Begriff besteht aus Gummi mit Latexbeimischung!), Angestellte die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und alle die für religiöse Zwecke in der Kirche wichtig sind.
Im Grunde habt ihr aber Recht: Anonymus ist selbst für sich verantwortlich. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten der Marke "Ich bin zwar müde aber die paar Messer krieg ich noch schnell in die Decke geworfen" :)
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Papa Alpaka schrieb:
Esra Luise schrieb am 1.11.16 23:37:
Arbeitszeitgesetz gilt nur für angestellte
...in niederen Diensten. Ausgenommen (-> §18) vom Schutz des ArbZG sind leitende Angestellte und Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter und Angestellte mit Personalentscheidungsbefugnis (Achtung! Der Begriff besteht aus Gummi mit Latexbeimischung!), Angestellte die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und alle die für religiöse Zwecke in der Kirche wichtig sind.
Im Grunde habt ihr aber Recht: Anonymus ist selbst für sich verantwortlich. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten der Marke "Ich bin zwar müde aber die paar Messer krieg ich noch schnell in die Decke geworfen" :)
Da sollte er den vielleicht mal lesen.
Fragen gibts...
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RoFo schrieb:
AT meint aber, ob es eine Höchstgrenze bzgl Rahmenvertrag gibt.
Da sollte er den vielleicht mal lesen.
Fragen gibts...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Du “darfst” 24 / 7 / 365 arbeiten. :yum:
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