Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
ich bin selbstständiger Physiotherapeut und habe eine Praxis. Wie viele Stunden am Tag darf ich eigentlich arbeiten? Gibt es eine Begrenzung seitens der KK?
Danke für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin selbstständiger Physiotherapeut und habe eine Praxis. Wie viele Stunden am Tag darf ich eigentlich arbeiten? Gibt es eine Begrenzung seitens der KK?
Danke für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jeder Tag der Woche hat 24 Stunden.
Derjenige, der dir diese Zeit einteilt, sagt dir auch, wieviel du arbeiten darfst.
Das ist aber eigentlich bei jedem Menschen gleich.
Egal ob selbständig oder nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Is jetzt nich dein Ernst....!?
Jeder Tag der Woche hat 24 Stunden.
Derjenige, der dir diese Zeit einteilt, sagt dir auch, wieviel du arbeiten darfst.
Das ist aber eigentlich bei jedem Menschen gleich.
Egal ob selbständig oder nicht.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
Arbeitszeitgesetz gilt nur für angestellte
Arbeitszeitgesetz gilt nur für angestellte
...in niederen Diensten. Ausgenommen (-> §18) vom Schutz des ArbZG sind leitende Angestellte und Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter und Angestellte mit Personalentscheidungsbefugnis (Achtung! Der Begriff besteht aus Gummi mit Latexbeimischung!), Angestellte die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und alle die für religiöse Zwecke in der Kirche wichtig sind.
Im Grunde habt ihr aber Recht: Anonymus ist selbst für sich verantwortlich. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten der Marke "Ich bin zwar müde aber die paar Messer krieg ich noch schnell in die Decke geworfen" :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Esra Luise schrieb am 1.11.16 23:37:
Arbeitszeitgesetz gilt nur für angestellte
...in niederen Diensten. Ausgenommen (-> §18) vom Schutz des ArbZG sind leitende Angestellte und Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter und Angestellte mit Personalentscheidungsbefugnis (Achtung! Der Begriff besteht aus Gummi mit Latexbeimischung!), Angestellte die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und alle die für religiöse Zwecke in der Kirche wichtig sind.
Im Grunde habt ihr aber Recht: Anonymus ist selbst für sich verantwortlich. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten der Marke "Ich bin zwar müde aber die paar Messer krieg ich noch schnell in die Decke geworfen" :)
Da sollte er den vielleicht mal lesen.
Fragen gibts...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
AT meint aber, ob es eine Höchstgrenze bzgl Rahmenvertrag gibt.
Da sollte er den vielleicht mal lesen.
Fragen gibts...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Du “darfst” 24 / 7 / 365 arbeiten. :yum:
Mein Profilbild bearbeiten