Wir suchen Verstärkung an unserem
Empfang/ Praxismanagement
In unserem Therapiezentrum bieten
wir Physiotherapie, Osteopathie und
Trainingstherapie an.
Wir wünschen uns eine Kollegin
oder einen Kollegen mit Erfahrung
im Empfangsbereich, im Bereich der
Heilmittelrichtlinien und dem
Programm THEORG.
Teamfähigkeit,
Organisationstalent,
Kommunikationsstärke und ein
gepflegtes Erscheinungsbild sind
uns wichtig.
Vielleicht möchten Sie uns vorab
virtuell besuchen:
www.karriere.tz-muc.de
Wir ...
Empfang/ Praxismanagement
In unserem Therapiezentrum bieten
wir Physiotherapie, Osteopathie und
Trainingstherapie an.
Wir wünschen uns eine Kollegin
oder einen Kollegen mit Erfahrung
im Empfangsbereich, im Bereich der
Heilmittelrichtlinien und dem
Programm THEORG.
Teamfähigkeit,
Organisationstalent,
Kommunikationsstärke und ein
gepflegtes Erscheinungsbild sind
uns wichtig.
Vielleicht möchten Sie uns vorab
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Wir ...
ich hatte gestern einen Arbeitsunfall, der auch im Krankenhaus versorgt werden musste.
Meine PKV zahlt mir ab der Woche 7 ein Krankengeld. Gibt es im Vorfeld durch BGW eventuelle Leistungen?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo zusammen,
ich hatte gestern einen Arbeitsunfall, der auch im Krankenhaus versorgt werden musste.
Meine PKV zahlt mir ab der Woche 7 ein Krankengeld. Gibt es im Vorfeld durch BGW eventuelle Leistungen?
MfG :)
BMAS - Was leistet die Unfallversicherung? Wer zahlt die Beiträge?
Zum Thema Verletztengeld für Selbständige:
Im Falle eines Arbeitsunfalls zahlt die Berufsgenossenschaft im Normalfall ab dem 22. Krankheitstag ein Verletztengeld, welches sich nach der Höhe der Versicherungssumme richtet.
Meldung an die BGW müßtest Du schon gemacht haben; das Verletztengeld wird dann nach meiner Kenntnis ohne extra Antragstellung gezahlt.
sunglasses
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@GüSta Danke für die Info.
MfG :)
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tinki schrieb:
Gute Besserung fistfist
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GüSta schrieb:
zum Leistungskatalog der gesetzl. UV:
BMAS - Was leistet die Unfallversicherung? Wer zahlt die Beiträge?
Zum Thema Verletztengeld für Selbständige:
Im Falle eines Arbeitsunfalls zahlt die Berufsgenossenschaft im Normalfall ab dem 22. Krankheitstag ein Verletztengeld, welches sich nach der Höhe der Versicherungssumme richtet.
Meldung an die BGW müßtest Du schon gemacht haben; das Verletztengeld wird dann nach meiner Kenntnis ohne extra Antragstellung gezahlt.
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