Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
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ich möchte eine Einfrau- Privatpraxis eröffnen und eine Putzfrau anstellen.
Wie sieht es mit der Berufsgenossenschaft dann aus und den Auflagen für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Muss ich dafür einen Dienstleister suchen? Ich finde mit der Suchfunktion dazu leider nichts und trifft es auch zu wenn man einen Freiberufler dabei hätte?
Kommt mir sehr übertrieben vor. Wer hat in ähnlicher Konstellation bereits Erfahrung.
Liebe Grüße
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich möchte eine Einfrau- Privatpraxis eröffnen und eine Putzfrau anstellen.
Wie sieht es mit der Berufsgenossenschaft dann aus und den Auflagen für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Muss ich dafür einen Dienstleister suchen? Ich finde mit der Suchfunktion dazu leider nichts und trifft es auch zu wenn man einen Freiberufler dabei hätte?
Kommt mir sehr übertrieben vor. Wer hat in ähnlicher Konstellation bereits Erfahrung.
Liebe Grüße
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Habe schon auf der BG Seite studiert, werde daraus aber leider nicht schlau.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das beantwortet leider nicht meine Frage, denn es gibt von der BG Auflagen und über die hätte ich gerne genaueres gewußt.
Habe schon auf der BG Seite studiert, werde daraus aber leider nicht schlau.
Nun zu Papa Alpaka ; vielen Dank für die Antwort.
Es klingt etwas verrückt extra einen Arzt einzustellen, wenn man drei Stunden eine Putzfrau beschäftigen will. Ich möchte natürlich nicht, dass jemandem etwas passiert, weder der Puztfrau noch mir.
Ich bin doch bei einer Einfraupraxis kein Geschäftsführer!
Das Arbeiten wird einem aber auch extrem erschwert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Antwort bezog sich auf Helmut.
Nun zu Papa Alpaka ; vielen Dank für die Antwort.
Es klingt etwas verrückt extra einen Arzt einzustellen, wenn man drei Stunden eine Putzfrau beschäftigen will. Ich möchte natürlich nicht, dass jemandem etwas passiert, weder der Puztfrau noch mir.
Ich bin doch bei einer Einfraupraxis kein Geschäftsführer!
Das Arbeiten wird einem aber auch extrem erschwert.
Nun zu Papa Alpaka ; vielen Dank für die Antwort.
Es klingt etwas verrückt extra einen Arzt einzustellen, wenn man drei Stunden eine Putzfrau beschäftigen will. Ich möchte natürlich nicht, dass jemandem etwas passiert, weder der Puztfrau noch mir.
Ich bin doch bei einer Einfraupraxis kein Geschäftsführer!
Das Arbeiten wird einem aber auch extrem erschwert.
Wenn du keinen Dienstleister beauftragen möchtest bleiben die Option "Du bist Arzt" und "Du stellst einen Arzt ein". Einstellen ginge in dieser Größenordnung auch als geringfügige Beschäftigung, macht die Sache aber unnötig kompliziert (Anweisungen erstellen, erweiterte Versicherungen abschließen, ...). Damit niemandem etwas passiert gibt es die BG-Vorschriften, deren Einhaltung anzuraten ist.
In der im Eingangspost beschriebenen Situation bist du Geschäftsführerin einer Praxis mit einer angestellten Freiberuflerin, einer angestellten Reinigungskraft und möglicherweise eines angestellten Arztes. Sinnvoll wäre, soweit zulässig, die Delegation an Dienstleister (Reinigung, Betriebsärztliche Betreuung, externe therapeutische Dienstleistung); in solch einer Konstellation müsstest du dich nur noch um die Gestaltung deiner Praxis und das Bezahlen der Rechnungen deiner Dienstleister kümmern.
Das Führen eines Kleinbetriebes wird zum Glück deutlich erleichtert gegenüber "großen" Betrieben. Viele Komplikationen gelten erst ab Betriebsgrößen von mehr als zehn Angestellten... :)
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Papa Alpaka schrieb:
Meine Antwort bezog sich auf Helmut.
Nun zu Papa Alpaka ; vielen Dank für die Antwort.
Es klingt etwas verrückt extra einen Arzt einzustellen, wenn man drei Stunden eine Putzfrau beschäftigen will. Ich möchte natürlich nicht, dass jemandem etwas passiert, weder der Puztfrau noch mir.
Ich bin doch bei einer Einfraupraxis kein Geschäftsführer!
Das Arbeiten wird einem aber auch extrem erschwert.
Wenn du keinen Dienstleister beauftragen möchtest bleiben die Option "Du bist Arzt" und "Du stellst einen Arzt ein". Einstellen ginge in dieser Größenordnung auch als geringfügige Beschäftigung, macht die Sache aber unnötig kompliziert (Anweisungen erstellen, erweiterte Versicherungen abschließen, ...). Damit niemandem etwas passiert gibt es die BG-Vorschriften, deren Einhaltung anzuraten ist.
In der im Eingangspost beschriebenen Situation bist du Geschäftsführerin einer Praxis mit einer angestellten Freiberuflerin, einer angestellten Reinigungskraft und möglicherweise eines angestellten Arztes. Sinnvoll wäre, soweit zulässig, die Delegation an Dienstleister (Reinigung, Betriebsärztliche Betreuung, externe therapeutische Dienstleistung); in solch einer Konstellation müsstest du dich nur noch um die Gestaltung deiner Praxis und das Bezahlen der Rechnungen deiner Dienstleister kümmern.
Das Führen eines Kleinbetriebes wird zum Glück deutlich erleichtert gegenüber "großen" Betrieben. Viele Komplikationen gelten erst ab Betriebsgrößen von mehr als zehn Angestellten... :)
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duokopf schrieb:
buch dir doch jemanden bei " rheinperle"
PA hat Dir ja schon das Grundlegende geantwortet. Prinzipiell könntest Du ja auch bei der BGW nachfragen wenn Du aus deren Online Info nicht schlau wirst, nichts desto trotz, hier ein paar Dinge:
Du wirst ohnehin nicht drum herum kommen für alle Tätigkeitsbereiche in Deinem Betrieb eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Für die Reinigungskraft, auch wenn es dann auf eine Fremdfirma hinausläuft heißt das beispielsweise, dass Du geeignete Hautschutzmittel bereitstellen musst, einen passenden Hautschutzplan aushängen musst, genaue Betriebsanweisungen in Schriftform aushängen musst wie die verwendeten Reinigungsmittel zu lagern, in Wannen!, wie sie zu dosieren sind und für welche speziellen Bereiche und Renigungsarbeiten diese zu verwenden sind und welche Schutzmaßnahmen jeweils zu treffen sind. Die Unterweisung darüber dokumentierst Du wie jede andere Unterweisung zur Arbeitssicherheit, läßt sie Dir unterschreiben und wiederholst das jedes Jahr wieder. Oder wenn ein personeller Wechsel stattgefunden hat eben beim Betriebseintritt.
Das selbe wirst Du für Bürotätigkeiten und für die Tätigkeiten die im Behandlungsraum anfallen machen. Dann bist Du auf der sicheren Seite wenn Du das alles schön dokumentierst und aufbewahrst. Gilt also auch für die One-Man oder One-Woman Show. Du bist ja auch selber bei der BG versichert, oder etwa nicht? Wenn nicht, dann mach das, besser und billiger wirst Du nicht versichert sein.
Viel Spaß dabei.
Achja, vielleicht lesen ja die ganzen ichwürdengernenebenbeiselbstständigwasmachennichtvielweilichmachdasjanurdaheim usw. Spezis das.
Für jede selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit bei der man sich unternehmerisch betätigt gelten die sogenannten Unternehmerpflichten. Für nebenbei und dergleichen lohnt der Aufwand und das Haftungsrisiko definitiv nicht. Macht wenn ihr was machen wollt' oder wenn ihr die Kohle braucht, 'nen 450,-- Flocken Job und lasst Andere den Kopf hinhalten.
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Helmut Fromberger schrieb:
Hallo!
PA hat Dir ja schon das Grundlegende geantwortet. Prinzipiell könntest Du ja auch bei der BGW nachfragen wenn Du aus deren Online Info nicht schlau wirst, nichts desto trotz, hier ein paar Dinge:
Du wirst ohnehin nicht drum herum kommen für alle Tätigkeitsbereiche in Deinem Betrieb eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Für die Reinigungskraft, auch wenn es dann auf eine Fremdfirma hinausläuft heißt das beispielsweise, dass Du geeignete Hautschutzmittel bereitstellen musst, einen passenden Hautschutzplan aushängen musst, genaue Betriebsanweisungen in Schriftform aushängen musst wie die verwendeten Reinigungsmittel zu lagern, in Wannen!, wie sie zu dosieren sind und für welche speziellen Bereiche und Renigungsarbeiten diese zu verwenden sind und welche Schutzmaßnahmen jeweils zu treffen sind. Die Unterweisung darüber dokumentierst Du wie jede andere Unterweisung zur Arbeitssicherheit, läßt sie Dir unterschreiben und wiederholst das jedes Jahr wieder. Oder wenn ein personeller Wechsel stattgefunden hat eben beim Betriebseintritt.
Das selbe wirst Du für Bürotätigkeiten und für die Tätigkeiten die im Behandlungsraum anfallen machen. Dann bist Du auf der sicheren Seite wenn Du das alles schön dokumentierst und aufbewahrst. Gilt also auch für die One-Man oder One-Woman Show. Du bist ja auch selber bei der BG versichert, oder etwa nicht? Wenn nicht, dann mach das, besser und billiger wirst Du nicht versichert sein.
Viel Spaß dabei.
Achja, vielleicht lesen ja die ganzen ichwürdengernenebenbeiselbstständigwasmachennichtvielweilichmachdasjanurdaheim usw. Spezis das.
Für jede selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit bei der man sich unternehmerisch betätigt gelten die sogenannten Unternehmerpflichten. Für nebenbei und dergleichen lohnt der Aufwand und das Haftungsrisiko definitiv nicht. Macht wenn ihr was machen wollt' oder wenn ihr die Kohle braucht, 'nen 450,-- Flocken Job und lasst Andere den Kopf hinhalten.
vielen Dank, dass Du trotzdem geantwortet hast. Manchmal gibt es aber auch noch Welten an die man vielleicht nicht denkt?!
Ich brauch die "Flocken" und leider mehr als 450 Euro und auch nicht nur so nebenbei. Ich versuche mich gut vorzubereiten, denn eigentlich macht Physiotherapie in meiner Praxis/Studio nur ca. 20-30 Prozent aus, daher überlege ich noch ob ich die Kassenzulassung haben möchte, oder nur privat anbiete.
Gerne beschäftige ich mich nun mit meinen Unternehmerpflichten und halte auch für mich und meine Familie den Kopf hin.
Angestellte hatte ich nicht geplant, aber eben eine Reinigungskraft. Ich werde nun umdenken. Es ist aber doch gestattet Kollegen nach Erfahrungen zu fragen, denn oft sind das die besten Tipps.
Wem die Fragen zu blöd sind muss nicht antworten.Aber Du hast recht, ich werde die BG direkt anrufen und mich erkundigen, denn für die anderen 80 Prozent meiner Tätigkeit gehöre ich zu keiner BG und eine freiwillige Versicherung wäre wohl nicht verkehrt, ansonsten bliebe nur eine private Unfallversicherung.
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Helmut,
vielen Dank, dass Du trotzdem geantwortet hast. Manchmal gibt es aber auch noch Welten an die man vielleicht nicht denkt?!
Ich brauch die "Flocken" und leider mehr als 450 Euro und auch nicht nur so nebenbei. Ich versuche mich gut vorzubereiten, denn eigentlich macht Physiotherapie in meiner Praxis/Studio nur ca. 20-30 Prozent aus, daher überlege ich noch ob ich die Kassenzulassung haben möchte, oder nur privat anbiete.
Gerne beschäftige ich mich nun mit meinen Unternehmerpflichten und halte auch für mich und meine Familie den Kopf hin.
Angestellte hatte ich nicht geplant, aber eben eine Reinigungskraft. Ich werde nun umdenken. Es ist aber doch gestattet Kollegen nach Erfahrungen zu fragen, denn oft sind das die besten Tipps.
Wem die Fragen zu blöd sind muss nicht antworten.Aber Du hast recht, ich werde die BG direkt anrufen und mich erkundigen, denn für die anderen 80 Prozent meiner Tätigkeit gehöre ich zu keiner BG und eine freiwillige Versicherung wäre wohl nicht verkehrt, ansonsten bliebe nur eine private Unfallversicherung.
Liebe Grüße
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Helmut Fromberger schrieb:
In Deinem Betrieb bist Du, auch wenn Fremdfirmen oder andere Externe bei Dir arbeiten, für die Arbeitssicherheit selber verantwortlich. Nennt sich Unternehmer Pflicht.
(2) Du als Praxisinhaber stehst vollständig für den Schutz deiner Angestellten während ihrer Tätigkeit gerade. Dazu gehören geeignete Sicherheitsmaßnahmen und -anweisungen im Reinigungsdienst, Bestellung eines Betriebsarztes, .... Sofern du keinen Arzt einstellen willst ist es sinnvoll, auf einen Dienstleister zurückzugreifen. Stichwort: Arbeitsschutzgesetz.
(3) Einen Freiberufler als Berufsträger einzustellen ist sicherlich sinnvoll, wennauch im Bereich der Privatbehandlungen andere Qualitätsmaßstäbe angesetzt werden als im Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Insbesondere ist der steuerliche Aspekt interessant wenn ein Freiberufler eingestellt wird. Stichwort: Umsatzsteuer.
Die Einstellung weiterer Mitarbeiter erleichtert nicht die arbeitsschutz- und -sicherheitstechnischen Pflichten sondern erhöht sie eher noch (das wird aber in dieser Größenordnung erst ab dem 10. Angestellten interessant - es geht um die Anzahl der Angestellten, nicht um die Vollzeitäquivalente!).
Vom Standard sprechen wir wenn es für die Ausfüllung eines Begriffes ein mehr oder weniger hohes Maß an Einheitlichkeit der ausfüllenden Instanzen gibt, von der Standart sprechen wir z.B. im Messebau (Reihen-, Kopf-, Inselstand) oder in der Standanalyse (große oder kleine Unterstützungsflüche? Eher stabil, eher instabil?). So ähnlich verhält es sich mit dem Freiberufler und dem Freien Mitarbeiter :)
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Papa Alpaka schrieb:
(1) Dein Betrieb wäre, als therapeutischer Betrieb, der BGW zugeordnet. Diese wird sich auch um deine Geschäftsführertätigkeit und deine Reinigungskraft kümmern.
(2) Du als Praxisinhaber stehst vollständig für den Schutz deiner Angestellten während ihrer Tätigkeit gerade. Dazu gehören geeignete Sicherheitsmaßnahmen und -anweisungen im Reinigungsdienst, Bestellung eines Betriebsarztes, .... Sofern du keinen Arzt einstellen willst ist es sinnvoll, auf einen Dienstleister zurückzugreifen. Stichwort: Arbeitsschutzgesetz.
(3) Einen Freiberufler als Berufsträger einzustellen ist sicherlich sinnvoll, wennauch im Bereich der Privatbehandlungen andere Qualitätsmaßstäbe angesetzt werden als im Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Insbesondere ist der steuerliche Aspekt interessant wenn ein Freiberufler eingestellt wird. Stichwort: Umsatzsteuer.
Die Einstellung weiterer Mitarbeiter erleichtert nicht die arbeitsschutz- und -sicherheitstechnischen Pflichten sondern erhöht sie eher noch (das wird aber in dieser Größenordnung erst ab dem 10. Angestellten interessant - es geht um die Anzahl der Angestellten, nicht um die Vollzeitäquivalente!).
Vom Standard sprechen wir wenn es für die Ausfüllung eines Begriffes ein mehr oder weniger hohes Maß an Einheitlichkeit der ausfüllenden Instanzen gibt, von der Standart sprechen wir z.B. im Messebau (Reihen-, Kopf-, Inselstand) oder in der Standanalyse (große oder kleine Unterstützungsflüche? Eher stabil, eher instabil?). So ähnlich verhält es sich mit dem Freiberufler und dem Freien Mitarbeiter :)
Bei einer Einmann/-frau Praxis lohnt sich eine angestellte Reinigungskraft meist nicht. Erstens gibt es für den max. Betrag 450,- gar nicht so viel zu putzen und zweitens sind die Ausgaben für StB, Pauschalbeiträge SV usw. die Mühe nicht wert. Jedoch kenne ich nicht deine weiteren Bedingungen.
Wenn du doch jemanden anstellen willst, dann wählst du bei der BGW, das ist unsere BG, die sogenannte "Alternative bedarfsorientierte Betreuung". Das ist die Unternehmerschulung. Mehr brauchst du nicht.
Ich habe diese Schulung bei Dr. Gabriele Baatz gemacht. Sehr lustig bisweilen. Und ich war der Einzige, der freiwillig da war (ca. 25 TN). Hätte ich das bloß vorher gewusst...
Daher meine Empfehlung. Du meldest deine Mitarbeiter ordnungsgemäß bei der BG an und wartest solange, bis die dich anschreiben. Und das kann nach meinen Erfahrungen und Aussagen der TN und mir persönlich bekannter Inhaber/Geschäftsführer seeehr lange dauern.
Und seeehr lange heißt: Jahrzehnte!
Alternativ bedarfsorientiert - BGW-online
Viel Erfolg
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guest schrieb:
Hallo AT,
Bei einer Einmann/-frau Praxis lohnt sich eine angestellte Reinigungskraft meist nicht. Erstens gibt es für den max. Betrag 450,- gar nicht so viel zu putzen und zweitens sind die Ausgaben für StB, Pauschalbeiträge SV usw. die Mühe nicht wert. Jedoch kenne ich nicht deine weiteren Bedingungen.
Wenn du doch jemanden anstellen willst, dann wählst du bei der BGW, das ist unsere BG, die sogenannte "Alternative bedarfsorientierte Betreuung". Das ist die Unternehmerschulung. Mehr brauchst du nicht.
Ich habe diese Schulung bei Dr. Gabriele Baatz gemacht. Sehr lustig bisweilen. Und ich war der Einzige, der freiwillig da war (ca. 25 TN). Hätte ich das bloß vorher gewusst...
Daher meine Empfehlung. Du meldest deine Mitarbeiter ordnungsgemäß bei der BG an und wartest solange, bis die dich anschreiben. Und das kann nach meinen Erfahrungen und Aussagen der TN und mir persönlich bekannter Inhaber/Geschäftsführer seeehr lange dauern.
Und seeehr lange heißt: Jahrzehnte!
Alternativ bedarfsorientiert - BGW-online
Viel Erfolg
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