Luxus heißt Zeit für den
Patienten zu haben
Luxus heißt ständig im Team zu
arbeiten
Lust bei uns diesen Luxus zu
genießen?
Unser Zentrum der Rehabilitation
mit internationaler Klientel geht
neue Wege in der neurologischen
Rehabilitation. Wir arbeiten
interdisziplinär mit unseren
Klienten mehrere Stunden täglich
an fünf Tagen in der Woche, und
das über einen längeren Zeitraum
hinweg. Zusätzlich kommen die
neuesten computergesteuerten
Lauftherapiesysteme, wie Lokomat
und Vector...
Patienten zu haben
Luxus heißt ständig im Team zu
arbeiten
Lust bei uns diesen Luxus zu
genießen?
Unser Zentrum der Rehabilitation
mit internationaler Klientel geht
neue Wege in der neurologischen
Rehabilitation. Wir arbeiten
interdisziplinär mit unseren
Klienten mehrere Stunden täglich
an fünf Tagen in der Woche, und
das über einen längeren Zeitraum
hinweg. Zusätzlich kommen die
neuesten computergesteuerten
Lauftherapiesysteme, wie Lokomat
und Vector...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, seit einige Jahre ist Arbeitsschutz und Betriebsarzt für alle Firmen in Deutschland Pflicht. also auch für dich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
hmmm...ist da wieder so eine Art Verschwörungsmentalität ????? >>(dass sie keine Versorgung möchten)<<
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Nicht unbedingt. Unsere MA/Kollegen nehmen die mögliche Leistungen des Betriebsarzt auch nicht in Anspruch. Aber nur, weil Sie darin keinen Sinn sehen. Lediglich unsere Verwaltungskräfte lassen bei Ihrem Augenarzt die Augenuntersuchung G37 machen, weil diese bei uns Voraussetzung für das Bezahlen einer Arbeitsplatzbrille (wenn ggf. notwendig) ist. 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Stand ist auch, dass es keine Verpflichtung einer Betriebsärztlichen Versorgung gibt. Solange die MA die Leistung ablehnen.. So ist es zumindest bei mir.. Da die MA auch kein Vorteil dadurch sehen.. Meines Wissens hat sich von den Vorschriften auch nichts verändert, oder liege ich da falsch?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du hast als AG die Verpflichtung das Angebot zur betriebsärztliche Beratung mindestens 1x jährlich zu machen. Und du hast die Verpflichtung ein entsprechender Vertrag mit einem Betriebsarzt zu schließen (wir nutzen dafür ein Rahmenvertrag mit der Fa. Streit). Kontrolle darauf findet durch durch die BG und/oder die Arbeitsschutzbehörden statt (wir bekommen in Dezember eine Kontrolle vor Ort durch das RP Münster).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Beim letzten Newsletter des VPTs hat mich der Artikel BGW Arbeitsschutz etwas stutzig gemacht. Ist die betriebsaerztliche Versorgung, trotz Ablehnung der MA (dass sie keine Versorgung möchten) mittlerweile verpflichtend? Bei der Arbeitsschutzbetreuung(Wartung der elektr. Geräte...) ist klar, dass man da eine Versorgung haben muss.
Mein Profilbild bearbeiten