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deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, seit einige Jahre ist Arbeitsschutz und Betriebsarzt für alle Firmen in Deutschland Pflicht. also auch für dich.
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JürgenK schrieb:
hmmm...ist da wieder so eine Art Verschwörungsmentalität ????? >>(dass sie keine Versorgung möchten)<<
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Nicht unbedingt. Unsere MA/Kollegen nehmen die mögliche Leistungen des Betriebsarzt auch nicht in Anspruch. Aber nur, weil Sie darin keinen Sinn sehen. Lediglich unsere Verwaltungskräfte lassen bei Ihrem Augenarzt die Augenuntersuchung G37 machen, weil diese bei uns Voraussetzung für das Bezahlen einer Arbeitsplatzbrille (wenn ggf. notwendig) ist. 🤷♂️
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Stand ist auch, dass es keine Verpflichtung einer Betriebsärztlichen Versorgung gibt. Solange die MA die Leistung ablehnen.. So ist es zumindest bei mir.. Da die MA auch kein Vorteil dadurch sehen.. Meines Wissens hat sich von den Vorschriften auch nichts verändert, oder liege ich da falsch?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du hast als AG die Verpflichtung das Angebot zur betriebsärztliche Beratung mindestens 1x jährlich zu machen. Und du hast die Verpflichtung ein entsprechender Vertrag mit einem Betriebsarzt zu schließen (wir nutzen dafür ein Rahmenvertrag mit der Fa. Streit). Kontrolle darauf findet durch durch die BG und/oder die Arbeitsschutzbehörden statt (wir bekommen in Dezember eine Kontrolle vor Ort durch das RP Münster).
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Beim letzten Newsletter des VPTs hat mich der Artikel BGW Arbeitsschutz etwas stutzig gemacht. Ist die betriebsaerztliche Versorgung, trotz Ablehnung der MA (dass sie keine Versorgung möchten) mittlerweile verpflichtend? Bei der Arbeitsschutzbetreuung(Wartung der elektr. Geräte...) ist klar, dass man da eine Versorgung haben muss.
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