Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
ich habe keine Angestellte Kollegen/ innen in meiner Praxis. Die Reinigungskraft ist auf Minijob Basis angestellt.
ich hatte die ganze Zeit eine Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch eine Firma, die mit einem unserer Verbände zusammen arbeitet.
nun die Frage: brauche ich das überhaupt? Ich habe alles brav gefährdungsbeurteilt und so weit wie möglich gesichert/ angewiesen und unterwiesen. Bei der letzten Kontrolle war lediglich die Kombi Waschmittel mit Hygienereiniger (Sagrotan) das Thema (soll Spezialwaschmittel verwenden)
es wäre nett, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet, wie ihr das in euren Praxen handhabt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Spezialwaschmittel wurde nie gefordert,und ja du musst eine arbeitstechische und sicherheitstechnische Betreuung haben
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich habe keine Angestellte Kollegen/ innen in meiner Praxis. Die Reinigungskraft ist auf Minijob Basis angestellt.
ich hatte die ganze Zeit eine Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch eine Firma, die mit einem unserer Verbände zusammen arbeitet.
nun die Frage: brauche ich das überhaupt? Ich habe alles brav gefährdungsbeurteilt und so weit wie möglich gesichert/ angewiesen und unterwiesen. Bei der letzten Kontrolle war lediglich die Kombi Waschmittel mit Hygienereiniger (Sagrotan) das Thema (soll Spezialwaschmittel verwenden)
es wäre nett, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet, wie ihr das in euren Praxen handhabt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Wer hat dich denn kontrolliert?
LG
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
Jede Kaffeemaschine muss so einen Aufkleber haben, oder?
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
jaa, und dies hat nix mit nur Kassenpraxen zu tun... du must ja auch bei Privatpraxis in der BG sein
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kristine 22 schrieb:
Ok, dann entfällt es wenn ich nicht in der BG sein muss.
...hmmm, mein Wissen sagt, das auch du in der BG für Gesundheitsdienst und W.... sein must, wenn du eine Praxis eröffnest...
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Kristine 22
...hmmm, mein Wissen sagt, das auch du in der BG für Gesundheitsdienst und W.... sein must, wenn du eine Praxis eröffnest...
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
Muss nicht jeder Betrieb in der BGW sein?
auch wenn Privatpraxis als Physio ist BG VERPFLICHTEND
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Kristine 22
auch wenn Privatpraxis als Physio ist BG VERPFLICHTEND
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kristine 22 schrieb:
@eim Nö, die BG hat mir telefonisch zumindest mitgeteilt, wenn der Anteil der privaten Physiobehandlungen im Verhältnis zu anderen Angeboten geringer ausfällt, dann kann ich nur freiwillig eine Unfallversicherung abschließen. So die Aussage, dass müsste ich mir dann noch schriftlich geben lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Kristine 222die BG macht schon Sinn und richtet sich NICHT nach dem Patientenaufkommen.So was hab ich noch nie gehört und ich bin mehr als 30 Jahre im Beruf. Sie dient dazu wenn dir im Rahmen deiner Arbeit etwas passiert .z. B.du rutscht in deiner Praxis aus, brichst dir vielleicht den Ellenbogen dann ist das ein Arbeitsunfall und wenn du Schäden davonzurückgbehälst dann bezahlt die BG erst mal vorher schon die Behandlungen und zwar mehr als die Kk ,sie bezahlen wenn nötig die Reha und wenn es nicht mehr geht auch eine Umschulung oder eine Rente. Wenn du eine Unfallversicherung abschliesst und das alles drin haben willst kostet die dich mehr als die BG .Des Weiteren kann es dir passieren das deine Krankenkasse nicht alles zahlt wenn sie erfährt das es ein Arbeitsunfall war da sie davon ausgehen dass man in der BG ist.
danke, dass Du es so ausführlich erklärst! Es ging ja eigentlich darum, wann man die sicherheitstechnischen Auflagen erfüllen muss und ich habe es so verstanden, dass es von der BG abhängt.
Keine Kollegin die ein Pilatesstudio führt hat diese Auflagen oder muss ohne Angestellten in der BG sein. Möchte ich neben dem Führen eines Pilates/ Yogastudios auch ein wenig private Physiobehandlungen anbieten und das ist ja auch mein Beruf, zählt das, laut BG ,nicht . Ich bin überwiegend Kursleiterin und zähle zum anderen Lager.
So ist es vielleicht verständlicher. Ich lasse mir das aber tatsächlich noch mal schriftlich geben.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kristine 22 schrieb:
Hallo Eim,
danke, dass Du es so ausführlich erklärst! Es ging ja eigentlich darum, wann man die sicherheitstechnischen Auflagen erfüllen muss und ich habe es so verstanden, dass es von der BG abhängt.
Keine Kollegin die ein Pilatesstudio führt hat diese Auflagen oder muss ohne Angestellten in der BG sein. Möchte ich neben dem Führen eines Pilates/ Yogastudios auch ein wenig private Physiobehandlungen anbieten und das ist ja auch mein Beruf, zählt das, laut BG ,nicht . Ich bin überwiegend Kursleiterin und zähle zum anderen Lager.
So ist es vielleicht verständlicher. Ich lasse mir das aber tatsächlich noch mal schriftlich geben.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@Kristine 22 Unbedingt!!!
hm... hattest du nicht am Anfang geschrieben, das du eine Mitarbeiterin (Reinmachefrau) auf 450 € Basis hast, na da könnte es doch bei der eine Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von nöten sein???
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Kristine 22
hm... hattest du nicht am Anfang geschrieben, das du eine Mitarbeiterin (Reinmachefrau) auf 450 € Basis hast, na da könnte es doch bei der eine Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von nöten sein???
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kristine 22 schrieb:
Nein, habe ich nicht geschrieben.
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Kristine 22 ok, das war der AT, der diesen ganzen Beitrag eröffnet hatte
MfG
JürgenK ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kristine 22 schrieb:
Wird das von einer Praxis verlangt, die mit den gesetzlichen Kassen einen Vertrag hat oder auch für eine reine Privatpraxis, auch wenn keine Angestellten vor Ort sind? Ich verstehe ja, dass Bänke regelmäßig kontrolliert werden müssen, aber das wäre es mit Technik bei mir dann auch schon.
LG
Mein Profilbild bearbeiten