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Inche schrieb:
Also Arbeiten Auf MT verordnung geht ohne besatandene Abschlussprüfung nicht die Techniken können auf ein KG Rezept abgegeben werden.Nein einfach Prüfung machen ist nicht.Ihr solltet mit dem Ehemaliegen Kursanbieter sprechen. Normal Ausbildungsdauer mindestens 2 max 4 Jahre schau in die Rahmenverträge der KK
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katrin904 schrieb:
Hallo Physio'seine neue Frage heute an Euch: ein Bewerber - hat vor 7! Jahren alle MT-Kurse absolviert und keine Prüfung gemacht, nun hat er sich entschlossen, doch die Prüfung zu machen. Geht das so ohne weiteres? Wenn ja - kann er dann - mit der Anmeldung zur Prüfung schon am Patienten arbeiten? Wie ist der rechtliche Stand dazu?Über fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar.Katrin
ich weiß nicht, ob nach sieben jähriger Pause die Prüfung zugelassen ist?
Ich meine nein. Es werden wohl weitere Kurse absolviert werden müssen.
Eine Anmeldung zur Prüfung berechtigt natürlich nicht zur Annahme, Durchführung und Abrechnung der Zertifikatsposition der GKVen.
Die Anwendung der erworbenen Kenntnisse ist im Rahmen der KG Position erlaubt.
Gruß
Ergänzung: die Abrechnungserlaubnis erhält man erst nach Antrag bei der GKV. Eine absolvierte Prüfung reicht nicht.
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RoFo schrieb:
Hallo Katrin,
ich weiß nicht, ob nach sieben jähriger Pause die Prüfung zugelassen ist?
Ich meine nein. Es werden wohl weitere Kurse absolviert werden müssen.
Eine Anmeldung zur Prüfung berechtigt natürlich nicht zur Annahme, Durchführung und Abrechnung der Zertifikatsposition der GKVen.
Die Anwendung der erworbenen Kenntnisse ist im Rahmen der KG Position erlaubt.
Gruß
Ergänzung: die Abrechnungserlaubnis erhält man erst nach Antrag bei der GKV. Eine absolvierte Prüfung reicht nicht.
wenn dir hier keiner die Antwort geben kann, würde ich beim entsprechenden Fobi Institut nachfragen
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bundy007 schrieb:
heißt es nicht immer, die MT Ausbildung dauert mindestens 2, maximal 4 Jahre?
wenn dir hier keiner die Antwort geben kann, würde ich beim entsprechenden Fobi Institut nachfragen
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484 schrieb:
Er muss den kurz komplett noch mal machen, den du kannst nur 1 jahr Max. 2 Jahre Pause machen zwischen drin .
vor dem Prüfungskurs auf den aktuellen Stand zu bringen. Dann darf er den prüfungskrus und die Abschlussprüfung machen.
Loslassen auf MT-Rezept würde ich in aber erst, wenn die zuständige ARGE Heilmittel schriftlich die Zertifikatsposition des MA bestätigt hat.
Anwenden der erlernten Kentnisse im Rahmen verordneter KG ist erlaubt. (Kann ja sowieso keiner überprüfen )
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KGSchuller schrieb:
Wir haben hier einen MA, der hat dasselbe problem. Lt. Seiner Schule muss er einen Refresherkurs machen, um seine Kentnisse
vor dem Prüfungskurs auf den aktuellen Stand zu bringen. Dann darf er den prüfungskrus und die Abschlussprüfung machen.
Loslassen auf MT-Rezept würde ich in aber erst, wenn die zuständige ARGE Heilmittel schriftlich die Zertifikatsposition des MA bestätigt hat.
Anwenden der erlernten Kentnisse im Rahmen verordneter KG ist erlaubt. (Kann ja sowieso keiner überprüfen )
Was hier der Kollege ROFO so locker als Ergänzung beschrieben hat, ist ist in diesem Zusammenhang der wichtigste Punkt zur Erlangung einer Kassenzulassung. Ohne Kassenzulassung für Zertifikatsleistungen läuft nichts.
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Eberhard schrieb:
"Ergänzung: die Abrechnungserlaubnis erhält man erst nach Antrag bei der GKV. Eine absolvierte Prüfung reicht nicht."
Was hier der Kollege ROFO so locker als Ergänzung beschrieben hat, ist ist in diesem Zusammenhang der wichtigste Punkt zur Erlangung einer Kassenzulassung. Ohne Kassenzulassung für Zertifikatsleistungen läuft nichts.
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