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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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flexible Arbeitszeiten,...
So kann man uns das Leben leicht immer schwerer machen. Langsam finde ich es zu ko.....
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idefix- schrieb:
ja es wird immer lustiger. die genannte Kasse will ab Februar nur noch Rezepte erstatten wenn alle ICD10 Codes die irgendwo auf dem Rezept stehen auch übermittelt werden.
So kann man uns das Leben leicht immer schwerer machen. Langsam finde ich es zu ko.....
Gruß
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rudibam schrieb:
Bei der AOK Reheinland-Pfalz haben wir sowas nicht.
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Stone17 schrieb:
Ja, die Gesundheitskasse... Ich hatte schon mal überlegt keine Patienten der genannten Kasse mehr anzunehmen, mit dem Hinweis auf teils unglaubliche Schwierigkeiten bei der Abrechnung!
Gruß
Wenn die Daten elektronisch vorliegen, haben die es einfacher herauszufinden, welche Kombinationen aus ICD10 und IndiSchlüssel nicht zu einer Belastung des Ärztebudgets führen.
Ich sage ja... wird Zeit, dass endlich das elektronische Rezept kommt... aber dafür sind die Kassen ja auch zu doof.
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Eigentlich ist der ICD10-Schlüssel als Kann-Feld bei der Übertragung deklariert, obwohl im Erklärungstext wohl mehr Muss steht. Also wieder mal ein wenig verwirrend, um uns das Leben schwer zu machen.
Aber dort wird nun reagiert und in einem Update demnächst die Möglichkeit geschaffen, unendlich viele ICD10-Schlüssel beim Rezept einzugeben und zu übertragen.
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Wonderwoman schrieb:
Habe mal meinen Software-Hersteller gefragt.
Eigentlich ist der ICD10-Schlüssel als Kann-Feld bei der Übertragung deklariert, obwohl im Erklärungstext wohl mehr Muss steht. Also wieder mal ein wenig verwirrend, um uns das Leben schwer zu machen.
Aber dort wird nun reagiert und in einem Update demnächst die Möglichkeit geschaffen, unendlich viele ICD10-Schlüssel beim Rezept einzugeben und zu übertragen.
lg
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666 schrieb:
Hihi, da wird´s eng....lach, hab nur :grin: 8 ICD10-Schlüssel-Felder im Programm grml.... :unamused:
lg
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666 schrieb:
Hihi, da wird´s eng....lach, hab nur :grin: 8 ICD10-Schlüssel-Felder im Programm grml.... :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Die wollen es sich natürlich einfach machen und uns als Datenerfasser missbrauchen.
Wenn die Daten elektronisch vorliegen, haben die es einfacher herauszufinden, welche Kombinationen aus ICD10 und IndiSchlüssel nicht zu einer Belastung des Ärztebudgets führen.
Ich sage ja... wird Zeit, dass endlich das elektronische Rezept kommt... aber dafür sind die Kassen ja auch zu doof.
Bei Totalabsetzung würde ich vors Sozialgericht ziehen... damit hab ich ja mittlerweile Erfahrung. :smile: :smile: :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Und nebenbei... wenn das Rezept OK ist, dann muss auch gezahlt werden. Im Extremfall dürfen die 4% abziehen, weil die manuell nacherfassen müssen.
Bei Totalabsetzung würde ich vors Sozialgericht ziehen... damit hab ich ja mittlerweile Erfahrung. :smile: :smile: :smile:
Für eine Übermittlung mehrere ICD10-Codes fehlt somit die Rechtsgrundlage und damit besteht auch für die AOK-Hessen die Pflicht zu bezahlen (wenn alles andere stimmt).
N.B. Unsere Software kann aus diesem Grund auch tatsächlich nur 1 ICD-Code verarbeiten.
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Und nebenbei... wir haben schon mal Rezepte mit 2 oder 3 ICD-Schlüssel.
Welche Software benutzt Du denn?
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Wonderwoman schrieb:
Das ist offensichtlich nicht ganz so... laut meinem Softwarehersteller müssen soviele ICDs und Diagnosen übermittelt werden, wie auf dem Rezept stehen. Und in den Spezifikationen ist das wohl mit 0-n vonwegen Anzahl angegeben. Für mich heißt "n" unendlich...
Und nebenbei... wir haben schon mal Rezepte mit 2 oder 3 ICD-Schlüssel.
Welche Software benutzt Du denn?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Und auf welche Rechtsgrundlage? Das offizielle Formular sieht bekanntlich nur 1 ICD10-Feld vor. Und die offiziele MLA-Datensatzspezifikation sieht lediglich vor das exakt dieses Feld übermittelt werden soll. Und auch nur dann, wenn dieses Feld auf dem Formular überhaupt ausgefüllt worden ist.
Für eine Übermittlung mehrere ICD10-Codes fehlt somit die Rechtsgrundlage und damit besteht auch für die AOK-Hessen die Pflicht zu bezahlen (wenn alles andere stimmt).
N.B. Unsere Software kann aus diesem Grund auch tatsächlich nur 1 ICD-Code verarbeiten.
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