Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Letze Woche besuchte ich eine Freundin im Norden an ihrer Arbeitsstelle. Ich habe erfahren, daß ihr Chef nicht oder maximal 2 Std. In der Woche in der Praxis anwesend ist. Oder spätabends.... Er hat angeblich ein Homeoffice von dem aus er arbeitet und immer erreichbar ist.... Da ich momentan viele Informationen zur Praxisgeündung sammele, kam mir das doch sehr eigenartig vor. Ist die Anwesenheitspflicht in der Praxis nicht grundsätzlich 30 h ?? kann man das so umgehen?
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physiox100 schrieb:
Der fachliche Leiter muss anwesend sein bzw. zur Verfügung stehen(darf trotzdem auf HB fahren). Wenn der Praxisinhaber kein Therapeut ist, dann muss er nicht anwesend sein.
Er muss nicht anwesend sein, außer, es handelt sich um eine 1-Mann Praxis.
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Damit meine ich vorallem die Politik. Ganz zu schweigen von der Fürsorge der KK Ihren Kunden gegenüber.
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saarländer schrieb:
hmm... also ich habe den Eindruck das es in Deutschland keinen mehr interessiert, das die Versorgung durch Physiotherapie sichergestellt ist.
Damit meine ich vorallem die Politik. Ganz zu schweigen von der Fürsorge der KK Ihren Kunden gegenüber.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Die Anwesenheitspflicht um die es hier geht, gilt nur für den fachlichen Leiter und dieser kann auch ein Angestellter sein, wenn der PI berufsfremd ist.
Gruß Evi
... Habe gerade nochmal nachgefragt! Es sind 8 Angestellte Arebeitnehemr in der Praxis...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten. Einen fachlichen Leiter gibt es nicht, nur einen PI der nie anwesend ist, aber telefonisch erreichbar.
... Habe gerade nochmal nachgefragt! Es sind 8 Angestellte Arebeitnehemr in der Praxis...
1.Der Zugelassene/ fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Da steht nicht, dass der PI oder FL in der Praxis anwesend sein muss, die Behandlungen können auch AN sicherstellen.
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Tempelritter schrieb:
Rahmenvertrag VdEK:
1.Der Zugelassene/ fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Da steht nicht, dass der PI oder FL in der Praxis anwesend sein muss, die Behandlungen können auch AN sicherstellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Verstehe, also alles rechtens soweit!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Der PI muss die vertraglich vereinbarte Versorgung sicher stellen.
Er muss nicht anwesend sein, außer, es handelt sich um eine 1-Mann Praxis.
... Wie ist die Lage, wenn dieser PI nun eine Zweigstelle/ 2. Praxis eröffnet, bedarf es dann einem fachlichen Leiter???
Oder könnte die ebenso (in Abwesenheit) geführt werden und die Arbeitnehmer stellen die qualifizierte Durchführung der Behandlungen sicher ...?
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Tempelritter schrieb:
da bestehen die Kassen meist auf den FL, ob zu recht müsste ein Widerspruchsverfahren klären.
Wenn man alle "aufdröselt", ergänzen sich einige.
Jedenfalls ist vieles zu beachten, bei deinen Beispielen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Es gibt hier verschiedene Rechtssituationen zu beachten, nicht nur die von den Kassen.
Wenn man alle "aufdröselt", ergänzen sich einige.
Jedenfalls ist vieles zu beachten, bei deinen Beispielen.
stefan 302
Das ist doch einmal eine genaue und umfängliche Antwort. Die hilft einem Selbstständigen im Zusammenspiel mit der GKV enorm weiter.
Kann es sein, dass diese Info-Qualität von deinem Berufsverein kommt?
War er doch bei der Vertragsgestaltung einbezogen.
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mocca schrieb:
ja, Stefan 302.
Das ist doch einmal eine genaue und umfängliche Antwort. Die hilft einem Selbstständigen im Zusammenspiel mit der GKV enorm weiter.
Kann es sein, dass diese Info-Qualität von deinem Berufsverein kommt?
War er doch bei der Vertragsgestaltung einbezogen.
ja, Stefan 302.
Das ist doch einmal eine genaue und umfängliche Antwort. Die hilft einem Selbstständigen im Zusammenspiel mit der GKV enorm weiter.
Kann es sein, dass diese Info-Qualität von deinem Berufsverein kommt?
War er doch bei der Vertragsgestaltung einbezogen.
Da kann ich in diesem Fall nur zustimmen .... :unamused:
MikeS
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MikeS schrieb:
mocca schrieb am 27.8.15 11:46:
ja, Stefan 302.
Das ist doch einmal eine genaue und umfängliche Antwort. Die hilft einem Selbstständigen im Zusammenspiel mit der GKV enorm weiter.
Kann es sein, dass diese Info-Qualität von deinem Berufsverein kommt?
War er doch bei der Vertragsgestaltung einbezogen.
Da kann ich in diesem Fall nur zustimmen .... :unamused:
MikeS
Es gibt hier verschiedene Rechtssituationen zu beachten, nicht nur die von den Kassen.
Wenn man alle "aufdröselt", ergänzen sich einige.
Jedenfalls ist vieles zu beachten, bei deinen Beispielen.
stefan 302
Ich beziehe hier mich nur auf die Rahmenverträge. Alles andere muss AT in Erfahrung bringen.
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Tempelritter schrieb:
stefan 302 schrieb am 27.8.15 10:37:
Es gibt hier verschiedene Rechtssituationen zu beachten, nicht nur die von den Kassen.
Wenn man alle "aufdröselt", ergänzen sich einige.
Jedenfalls ist vieles zu beachten, bei deinen Beispielen.
stefan 302
Ich beziehe hier mich nur auf die Rahmenverträge. Alles andere muss AT in Erfahrung bringen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
...ich meinte anonymus... :blush:
stefan 302
ja, Stefan 302.
Das ist doch einmal eine genaue und umfängliche Antwort. Die hilft einem Selbstständigen im Zusammenspiel mit der GKV enorm weiter.
Kann es sein, dass diese Info-Qualität von deinem Berufsverein kommt?
War er doch bei der Vertragsgestaltung einbezogen.
Sein Steuerberater wird wissen, wenn er eine Zweitpraxis eröffnet, ob er dann noch freiberuflich tätig ist, oder dann gewerbesteuerpflichtig wird. Auch bei einem fachl. Leiter muss (!!) der PI welcher freiberuflich angemeldet ist nachweisen, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Der "Stempel" der Freiberuflichkeit muss eben erhalten bleiben, das aber kann ihm sein Stbr am besten erklären.
Fehlt also der PI mehrmals in der Woche ganztägig regelmäßig, so kann es durchaus sein, dass bei Kontrollen dies erkannt und seine Freiberuflichkeit aberkannt wird. Das gilt nicht in kurzfristigen Vertretungen durch Verhinderung.
Und wie ich schon geschrieben habe, gelten eben unterschiedliche Gesetzgebungen oder Veträge wie z.B. mit der GKV, die von unterschiedlichen Fachleuten zu bewerten sind. Es sei denn, er wird durch einen Verband vertreten. Somit würde er in den Genuß der ausführlichen, persönlichen Beratung kommen. :yum:
Ich denke, deine Frage ist somit beantwortet?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 27.8.15 11:46:
ja, Stefan 302.
Das ist doch einmal eine genaue und umfängliche Antwort. Die hilft einem Selbstständigen im Zusammenspiel mit der GKV enorm weiter.
Kann es sein, dass diese Info-Qualität von deinem Berufsverein kommt?
War er doch bei der Vertragsgestaltung einbezogen.
Sein Steuerberater wird wissen, wenn er eine Zweitpraxis eröffnet, ob er dann noch freiberuflich tätig ist, oder dann gewerbesteuerpflichtig wird. Auch bei einem fachl. Leiter muss (!!) der PI welcher freiberuflich angemeldet ist nachweisen, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Der "Stempel" der Freiberuflichkeit muss eben erhalten bleiben, das aber kann ihm sein Stbr am besten erklären.
Fehlt also der PI mehrmals in der Woche ganztägig regelmäßig, so kann es durchaus sein, dass bei Kontrollen dies erkannt und seine Freiberuflichkeit aberkannt wird. Das gilt nicht in kurzfristigen Vertretungen durch Verhinderung.
Und wie ich schon geschrieben habe, gelten eben unterschiedliche Gesetzgebungen oder Veträge wie z.B. mit der GKV, die von unterschiedlichen Fachleuten zu bewerten sind. Es sei denn, er wird durch einen Verband vertreten. Somit würde er in den Genuß der ausführlichen, persönlichen Beratung kommen. :yum:
Ich denke, deine Frage ist somit beantwortet?
stefan 302
Seit wann wird dadurch eine Freiberuflichkeit aberkannt?
Angenehmen Tag
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
>>> ... Fehlt also der PI mehrmals in der Woche ganztägig regelmäßig, so kann es durchaus sein, dass bei Kontrollen dies erkannt und seine Freiberuflichkeit aberkannt wird.<<<
Seit wann wird dadurch eine Freiberuflichkeit aberkannt?
Angenehmen Tag
Gruß Evi
Ein Hauptmerkmal der Freiberuflichkeit ist, dass eine persönlich verantwortliche Tätigkeit vorliegt - und dieser Einfluss kann u.a. nicht erfolgen, wenn man nicht anwesend ist. Die Folge ist, dass die Gewerbesteuerpflicht eintritt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Okay - die vorstehende Antwort wurde noch etwas abgemildert... :wink:
Ein Hauptmerkmal der Freiberuflichkeit ist, dass eine persönlich verantwortliche Tätigkeit vorliegt - und dieser Einfluss kann u.a. nicht erfolgen, wenn man nicht anwesend ist. Die Folge ist, dass die Gewerbesteuerpflicht eintritt.
Gruß
Nora
>>> ... Fehlt also der PI mehrmals in der Woche ganztägig regelmäßig, so kann es durchaus sein, dass bei Kontrollen dies erkannt und seine Freiberuflichkeit aberkannt wird.<<<
Seit wann wird dadurch eine Freiberuflichkeit aberkannt?
Angenehmen Tag
Gruß Evi
Seit es Finanzämter gibt, die nach den Vorgaben der OFD handeln. Wer die Definition der Freiberuflichkeit kennt, weiß, dass es so ist.
Als kurze Erklärung: Wenn nachweislich der PI mehrmals in der Woche fehlt, dann kann er nicht eigenverantwortlich handeln.
Das aber hatte ich schon im Thread zuvor geschrieben.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 28.8.15 03:26:
>>> ... Fehlt also der PI mehrmals in der Woche ganztägig regelmäßig, so kann es durchaus sein, dass bei Kontrollen dies erkannt und seine Freiberuflichkeit aberkannt wird.<<<
Seit wann wird dadurch eine Freiberuflichkeit aberkannt?
Angenehmen Tag
Gruß Evi
Seit es Finanzämter gibt, die nach den Vorgaben der OFD handeln. Wer die Definition der Freiberuflichkeit kennt, weiß, dass es so ist.
Als kurze Erklärung: Wenn nachweislich der PI mehrmals in der Woche fehlt, dann kann er nicht eigenverantwortlich handeln.
Das aber hatte ich schon im Thread zuvor geschrieben.
stefan 302
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ein Physiotherapeut eine Praxis in Abwesenheit leitet, ist es also "lediglich" seine Aufgabe die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten sicherzustellen ....
... Wie ist die Lage, wenn dieser PI nun eine Zweigstelle/ 2. Praxis eröffnet, bedarf es dann einem fachlichen Leiter???
Oder könnte die ebenso (in Abwesenheit) geführt werden und die Arbeitnehmer stellen die qualifizierte Durchführung der Behandlungen sicher ...?
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