Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Bei mir steht im nächsten halben Jahr ein Praxisverkauf in Augsburg an. Der Interessent hat schon fest zugesagt, es fehlt nur noch der Notartermin. Solange er mir nicht noch vorher abspringen wird, ist alles schon relativ sicher. Nachdem notartermin geht es weiter:
Hat von euch jemand schon Erfahrung mit Praxisverkäufen? Wie ist das weitere Vorgehen? Der neue Praxisinhaber übernimmt auch meine Mitarbeiter und meinen Patientenstamm.
Wer von euch weiß, wie man am Besten mit seinen Mitarbeitern umgeht? Wann muss ich Ihnen Bescheid geben, dass sie einen neuen Chef bekommen? Inwieweit können, oder müssen Sie zustimmen, oder absagen und kündigen.
Wie macht man es mit den Patientendaten bezogen auf den Datenschutz? Muss ich wirklich alle Patienten anschreiben, und fragen, ob sie damit einverstanden sind, dass die Daten zum neuen Praxisinhaber wandern?
Wie würdet ihr es regeln mit den Rezepten, die noch nicht ganz von mir abgearbeitet wurden und praktisch vom neuen Praxisinhaber mit übernommen werden? Muss ich diese Rezepte abbrechen, oder kann man das dann zum Schluss aufklamüsern?
Auch meinen Steuerberater muss ich noch benachrichtigen. Mache ich immer Moment noch sehr ungerne da es in letzter Zeit sehr viele Unstimmigkeiten in unserer Zusammenarbeit gegeben hat, und ich nicht will dass er jetzt schon davon erfährt. Ich weiß, dass ich nicht darum herum kommen werde, da es sehr wichtig ist dass der Steuerberater ein paar Dinge noch regelt. Möchte es allerdings noch ein bisschen hinauszögern. Habt ihr noch wichtige Tipps für mich, aus Erfahrung, was der Steuerberater mir sagen würde? Der Übergang soll zur Jahreswende stattfinden...
Fällt euch noch auf Anhieb irgendwas ein, was ihr aus Erfahrung mir dringend geraten würdet? Irgendwas an das man im erster Moment nicht denkt?
Ich danke euch schon mal ganz ganz lieb für eure Hilfe :thumbsdown:
Liebe Grüße!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
Bei mir steht im nächsten halben Jahr ein Praxisverkauf in Augsburg an. Der Interessent hat schon fest zugesagt, es fehlt nur noch der Notartermin. Solange er mir nicht noch vorher abspringen wird, ist alles schon relativ sicher. Nachdem notartermin geht es weiter:
Hat von euch jemand schon Erfahrung mit Praxisverkäufen? Wie ist das weitere Vorgehen? Der neue Praxisinhaber übernimmt auch meine Mitarbeiter und meinen Patientenstamm.
Wer von euch weiß, wie man am Besten mit seinen Mitarbeitern umgeht? Wann muss ich Ihnen Bescheid geben, dass sie einen neuen Chef bekommen? Inwieweit können, oder müssen Sie zustimmen, oder absagen und kündigen.
Wie macht man es mit den Patientendaten bezogen auf den Datenschutz? Muss ich wirklich alle Patienten anschreiben, und fragen, ob sie damit einverstanden sind, dass die Daten zum neuen Praxisinhaber wandern?
Wie würdet ihr es regeln mit den Rezepten, die noch nicht ganz von mir abgearbeitet wurden und praktisch vom neuen Praxisinhaber mit übernommen werden? Muss ich diese Rezepte abbrechen, oder kann man das dann zum Schluss aufklamüsern?
Auch meinen Steuerberater muss ich noch benachrichtigen. Mache ich immer Moment noch sehr ungerne da es in letzter Zeit sehr viele Unstimmigkeiten in unserer Zusammenarbeit gegeben hat, und ich nicht will dass er jetzt schon davon erfährt. Ich weiß, dass ich nicht darum herum kommen werde, da es sehr wichtig ist dass der Steuerberater ein paar Dinge noch regelt. Möchte es allerdings noch ein bisschen hinauszögern. Habt ihr noch wichtige Tipps für mich, aus Erfahrung, was der Steuerberater mir sagen würde? Der Übergang soll zur Jahreswende stattfinden...
Fällt euch noch auf Anhieb irgendwas ein, was ihr aus Erfahrung mir dringend geraten würdet? Irgendwas an das man im erster Moment nicht denkt?
Ich danke euch schon mal ganz ganz lieb für eure Hilfe :thumbsdown:
Liebe Grüße!!
Wegen der Info an die Mitarbeiter: im Normalfall laufen bei einer Betriebsübernahme die Beschäftigungsverhältnisse genauso weiter. Es gibt jedoch eine Informationspflicht (wahlweise durch den alten oder neuen Inhaber), wonach der Arbeitnehmer dann innerhalb eines Monats der Übernahme widersprechen kann. Der "alte AG" müsste dann betriebsbedingt kündigen, wobei die Kündigungsfristen beachtet werden müssen (der AN kann übrigens dafür eine Sperrfrist beim Arbeitsamt erhalten). Also würde ich so rechtzeitig informieren, dass diese Fristen eingehalten werden können (sofern noch möglich) - aber natürlich erst, wenn der Vertrag "in trockenen Tüchern" ist.
Die einfachste Lösung mit den Patientendaten ist, dass der Käufer diese nicht direkt übernimmt, sondern dass diese (offiziell?) von einem weiterbeschäftigten Mitarbeiter verschlossen "verwaltet" werden (Schrank mit Schloss) und von diesem nur zugegriffen wird, wenn der Patient weiterhin in die Praxis kommt. Damit wird dessen konkludente Zustimmung angenommen, dass der Nachfolger zur Optimierung des Therapieerfolges die Doku heranzieht. Es gibt aber mehrere Lösungswege. Für mich wäre durchaus auch denkbar, gar nicht auf "das alte Zeugs" zurückzugreifen und den Kunden eine gründlichere Neubefundung als Vorteil zu verkaufen. Hängt auch von der Qualität der Dokumentation ab.
Die Heilmittelverordnungen können gesplittet werden - ist sogar in den Rahmenverträgen teils verankert (zur Sicherheit mit den RVO- und VdEK-Stellen abklären). Das bedeutet, dass "der Alte" die Verordnungen am Stichtag abrechnet, "der Neue" auf einer Kopie der Verordnung die restlichen Unterschriften sammelt und diese dann ebenfalls abrechnet. Hilfreich: Stempel anfertigen (z.B. "Praxisübernahme: Wegen Übernahme der Praxis XY IK 12345678 durch YZ IK 34567890 erfolgt eine zweite Abrechnung").
Beispiel Rahmenvertrag RVO Bayern, § 21 Abrechnung:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ich würde mich schon darum bemühen, die wichtigen Fragen unbedingt noch vor dem Notartermin zu klären, damit diese Themen gleich in den Kaufvertrag aufgenommen werden können. Und dazu würde für mich auf alle Fälle zählen, den Steuerberater um seine Einschätzung zu bitten (alternativ: Beratungstermin bei einem anderen Steuerberater - aber der bisherige kennt die Situation bereits)!
[...] Sofern im begründeten Ausnahmefall Leistungen von zwei verschiedenen Praxen abgegeben werden (z.B. Praxisübernahme), ist nach Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse die zweite Abrechnung mittels einer Verordnungskopie möglich. Dies ist auf den beiden Verordnungen (Original und Kopie) entsprechend zu dokumentieren. Die Unterschriften des Versicherten über den Empfang der Leistungen sind jeweils im Original erforderlich.
Wegen der Info an die Mitarbeiter: im Normalfall laufen bei einer Betriebsübernahme die Beschäftigungsverhältnisse genauso weiter. Es gibt jedoch eine Informationspflicht (wahlweise durch den alten oder neuen Inhaber), wonach der Arbeitnehmer dann innerhalb eines Monats der Übernahme widersprechen kann. Der "alte AG" müsste dann betriebsbedingt kündigen, wobei die Kündigungsfristen beachtet werden müssen (der AN kann übrigens dafür eine Sperrfrist beim Arbeitsamt erhalten). Also würde ich so rechtzeitig informieren, dass diese Fristen eingehalten werden können (sofern noch möglich) - aber natürlich erst, wenn der Vertrag "in trockenen Tüchern" ist.
Die einfachste Lösung mit den Patientendaten ist, dass der Käufer diese nicht direkt übernimmt, sondern dass diese (offiziell?) von einem weiterbeschäftigten Mitarbeiter verschlossen "verwaltet" werden (Schrank mit Schloss) und von diesem nur zugegriffen wird, wenn der Patient weiterhin in die Praxis kommt. Damit wird dessen konkludente Zustimmung angenommen, dass der Nachfolger zur Optimierung des Therapieerfolges die Doku heranzieht. Es gibt aber mehrere Lösungswege. Für mich wäre durchaus auch denkbar, gar nicht auf "das alte Zeugs" zurückzugreifen und den Kunden eine gründlichere Neubefundung als Vorteil zu verkaufen. Hängt auch von der Qualität der Dokumentation ab.
Die Heilmittelverordnungen können gesplittet werden - ist sogar in den Rahmenverträgen teils verankert (zur Sicherheit mit den RVO- und VdEK-Stellen abklären). Das bedeutet, dass "der Alte" die Verordnungen am Stichtag abrechnet, "der Neue" auf einer Kopie der Verordnung die restlichen Unterschriften sammelt und diese dann ebenfalls abrechnet. Hilfreich: Stempel anfertigen (z.B. "Praxisübernahme: Wegen Übernahme der Praxis XY IK 12345678 durch YZ IK 34567890 erfolgt eine zweite Abrechnung").
Beispiel Rahmenvertrag RVO Bayern, § 21 Abrechnung:
Gruß
Nora
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Juristisch korrekt dürfte der neue Praxisinhaber tatsächlich keinen auch nur möglichen Zugriff auf die Patientenakten haben, für die nicht vorab die Zustimmung der Weitergabe von den Kunden eingeholt wurde. Deshalb dieser mögliche Kunstgriff, dass jemand, der schon bis dahin in der Praxis tätig war, die verschlossenen Karten herausholt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Der Abbruch bringt dem "Vorgänger" keine Vorteile, da er ja eigentlich genau diesen Abbruch macht, nur eben einen Vermerk (Stempel s.o.) vorher aufbringt. Für den Nachfolger besteht aber das recht hohe Risiko, dass einige Patienten sich nicht extra eine Folgeverordnung holen werden.
Juristisch korrekt dürfte der neue Praxisinhaber tatsächlich keinen auch nur möglichen Zugriff auf die Patientenakten haben, für die nicht vorab die Zustimmung der Weitergabe von den Kunden eingeholt wurde. Deshalb dieser mögliche Kunstgriff, dass jemand, der schon bis dahin in der Praxis tätig war, die verschlossenen Karten herausholt.
Gruß
Nora
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Eberhard schrieb:
Die Praxis muß bei der Übergabe von den KK nach den neuesten Rahmenverträgen abgenommen werden. Der alte Inhaber kündigt die Verträge bei den KK und der neue beantragt eine neue Zulassung.
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C. DBO schrieb:
Wäre ein Abbruch nicht in der Hinsicht einfacher, dass die Patienten durch Abgabe einer Folgeverorddnung beim neuen PI automatisch der Behandlung und der Kenntnisnahme ihrer Akten zustimmen würden???
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