Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Indikationen in Hennef, zentral am
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Es handelt sich wie gesagt um eine Privatpraxis.
Vielen lieben dank im vorraus!
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Snickers schrieb:
Huhu,ich wollte mich einmal informieren ob ich meine Praxis in Hamburg (oder mich alleine) bei den Privaten Krankenkassen anmelden muss, damit meine Patienten ihre Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse einrecihen können? Müssen auch zertifikate wie MT irgendwo eingereicht werden ?
Es handelt sich wie gesagt um eine Privatpraxis.
Vielen lieben dank im vorraus!
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hi, das wäre total neu, denn wir haben ja zu der PKV keine Verbindung mit Verträgen...also NEIN
MfG
JürgenK
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Eberhard schrieb:
Eine Anmeldung der Praxis bei Privatkassen ist völlig überflüssig und auch schwer durchführbar. Bedenke einmal die hohe Zahl der P-Krankenkassen. Wenn du dann bei zwanzig Kassen angemeldet bist, wirst du feststellen, dass du dann immer noch viele vergessen hast. Lass die Abrechnung deiner Leistungen auch weiterhin ganz alleine das Problem deiner Privatpatienten sein. Es besteht außerdem die Gefahr, dass die Privatkrankenkassen vielleicht auch mal auf Idee kommen könnten so etwas einzuführen zu wollen.
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Snickers schrieb:
danke für die hilfe Wird das mit den Zertifikaten genau so gehandhabt ?
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RoFo schrieb:
Zertifikate führen zur Abrechnungsberechtigung mit gesetzl. Kostenträgern, nicht mit privaten!
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Eberhard schrieb:
Natürlich wird mit den Zertifikaten genauso verfahren. Nur auf Anfrage des Privatpatienten könnte das Vorweisen von solchen Unterlagen relevant werden. In vierzig Jahren Praxis ist mir ein solcher Fall jedoch noch nie begegnet und ich hatte sehr viele Privatpatienten.
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ergonosis schrieb:
Du kannst nur etwas in Rechnung stellen wofür du auch berechtigt bist/die Berechtigung hast.
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fey schrieb:
..hallo zusammen, bedeutet das, ich kann MT - Rezepte bei Privaten abrechnen ohne MT- Zertifikat zu besitzen?
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idefix- schrieb:
und bedenke, dass viele PKVén ihren Versicherten nur dann die Rechnung erstatten, wenn die Praxisgröße- und -Ausstattung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Also 20qm im Keller, wird da nicht hinhauen.
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Geronimo schrieb:
....wer oder was sind denn Private Krankenkassen...?
OB oder WIEVIEL der patient am ende von seiner privaten kasse erstattet bekommt ist erstmal nicht deine sache. du solltest jedoch genau aus diesem grund vor der ersten behandlung einen behandlungsvertrag mit dem patienten abschließen. man benötigt wenigstens eine abgeschlossene physiotherapeuten-ausbildung und die entsprechende Urkunde, die du vielleicht für die patienten sichtbar eingerahmt an die wand hängst
du könntest dadurch theoretisch natürlich ein MT oder MLD oder was auch immer privat-rezept mit dem patienten abrechnen, auch wenn du keine entsprechende abgeschlossene qualifikation gemacht hast. du bekommst jedoch ein riesiges rechtliches problem, wenn es dem patienten danach plötzlich viel schlechter gehen sollte... aus welchen gründen auch immer... und seine PKV nachfragt, wer ihn denn behandelt hat. also kann ich von derartigen praktiken nur DRINGEND abraten.
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Nikolis schrieb:
wenn du einen patienten behandelst, der privat krankenversichert ist, gehst du eine geschäftliche beziehung NUR mit dem patienten ein. NICHT mit der PKV. daher ist eine anmeldung deiner tätigkeit bei keiner PKV nötig.
OB oder WIEVIEL der patient am ende von seiner privaten kasse erstattet bekommt ist erstmal nicht deine sache. du solltest jedoch genau aus diesem grund vor der ersten behandlung einen behandlungsvertrag mit dem patienten abschließen. man benötigt wenigstens eine abgeschlossene physiotherapeuten-ausbildung und die entsprechende Urkunde, die du vielleicht für die patienten sichtbar eingerahmt an die wand hängst
du könntest dadurch theoretisch natürlich ein MT oder MLD oder was auch immer privat-rezept mit dem patienten abrechnen, auch wenn du keine entsprechende abgeschlossene qualifikation gemacht hast. du bekommst jedoch ein riesiges rechtliches problem, wenn es dem patienten danach plötzlich viel schlechter gehen sollte... aus welchen gründen auch immer... und seine PKV nachfragt, wer ihn denn behandelt hat. also kann ich von derartigen praktiken nur DRINGEND abraten.
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