Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Olaf Seifert schrieb:
Hallo Shakespeare stimmt leider so nicht ganz..... DRV Zitat: "Gehören Sie als Selbständiger zum oben genannten Personenkreis (Anmerkg.: per Gesetz pflichtversichert ) müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Gründungszuschuss erhalten. Versäumen Sie diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden"
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Anmeldung soll in dem Kalenderjahr stattfinden wo die Selbstständigkeit begonnen wird. Die Beiträge werden dann wahlweise gem. Durchschnittseinkommen aller selbständig Versicherten, dem tatsächlichen Einkommen bzw. einer gewissenhafte Einschätzung des zu erwartenden Einkommens festgelegt und müssen dann rückwirkend ab Beginn der selbständigen Tätigkeit abgeführt werden. Verdienst Du nur bis zu 450€/Monat, also im gesamten Kalenderjahr bis 5400€ fallen keine Beiträge an.
Mein Profilbild bearbeiten