Tolles Team braucht weitere
Verstärkung
AB SOFORT
braucht das tolle Team der
Physiotherapie Kreuzberg
Verstärkung.
Wir arbeiten:
- im 30 Minuten-Takt
- haben jeweils eigene Räume
- vorwiegend
orthopädisch-traumatologisch
- haben eine Rezeptionsfee, die uns
den Rücken frei hält
- Fortbildungen werden gerne
unterstützt
Manuelle Therapie und Manuelle
Lymphdrainage wären von Vorteil,
aber kein Muss.
Unsere schöne Praxis befindet sich
in der Gneisenaustrasse (mit
direkter Anbind...
Verstärkung
AB SOFORT
braucht das tolle Team der
Physiotherapie Kreuzberg
Verstärkung.
Wir arbeiten:
- im 30 Minuten-Takt
- haben jeweils eigene Räume
- vorwiegend
orthopädisch-traumatologisch
- haben eine Rezeptionsfee, die uns
den Rücken frei hält
- Fortbildungen werden gerne
unterstützt
Manuelle Therapie und Manuelle
Lymphdrainage wären von Vorteil,
aber kein Muss.
Unsere schöne Praxis befindet sich
in der Gneisenaustrasse (mit
direkter Anbind...
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
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Olaf Seifert schrieb:
Hallo Shakespeare stimmt leider so nicht ganz..... DRV Zitat: "Gehören Sie als Selbständiger zum oben genannten Personenkreis (Anmerkg.: per Gesetz pflichtversichert ) müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Gründungszuschuss erhalten. Versäumen Sie diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden"
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Shakespeare schrieb:
Anmeldung soll in dem Kalenderjahr stattfinden wo die Selbstständigkeit begonnen wird. Die Beiträge werden dann wahlweise gem. Durchschnittseinkommen aller selbständig Versicherten, dem tatsächlichen Einkommen bzw. einer gewissenhafte Einschätzung des zu erwartenden Einkommens festgelegt und müssen dann rückwirkend ab Beginn der selbständigen Tätigkeit abgeführt werden. Verdienst Du nur bis zu 450€/Monat, also im gesamten Kalenderjahr bis 5400€ fallen keine Beiträge an.
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