Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
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Olaf Seifert schrieb:
Hallo Shakespeare stimmt leider so nicht ganz..... DRV Zitat: "Gehören Sie als Selbständiger zum oben genannten Personenkreis (Anmerkg.: per Gesetz pflichtversichert ) müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Gründungszuschuss erhalten. Versäumen Sie diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden"
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Shakespeare schrieb:
Anmeldung soll in dem Kalenderjahr stattfinden wo die Selbstständigkeit begonnen wird. Die Beiträge werden dann wahlweise gem. Durchschnittseinkommen aller selbständig Versicherten, dem tatsächlichen Einkommen bzw. einer gewissenhafte Einschätzung des zu erwartenden Einkommens festgelegt und müssen dann rückwirkend ab Beginn der selbständigen Tätigkeit abgeführt werden. Verdienst Du nur bis zu 450€/Monat, also im gesamten Kalenderjahr bis 5400€ fallen keine Beiträge an.
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