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PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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ich werde ab Mai eine Physiotherapeutin mit einer halben Stelle anstellen. Sie ist zusätzlich und "hauptberuflich" noch in einer anderen Praxis angestellt. Ich habe ausgehend von einem 12€-Stundenlohn ein Gehalt von 1032€ errechnet. Das ist aber ja ein Nettogehalt, ohne das ich weiß welche Steuerklasse etc... Eine Kollegin meinte, dass man generell immer ein Bruttogehalt vereinbart!? Wie viel müsste ich dann "draufschlagen"? Wahrscheinlich ohne Steuerberater schwierig oder?
Wie ist es mit den Urlaubstagen bei einer halben Stelle? Würde ich trotzdem 24 angeben und dann 4 Stunden-Tage rechnen oder wie funktioniert das?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Malte
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo allerseits,
ich werde ab Mai eine Physiotherapeutin mit einer halben Stelle anstellen. Sie ist zusätzlich und "hauptberuflich" noch in einer anderen Praxis angestellt. Ich habe ausgehend von einem 12€-Stundenlohn ein Gehalt von 1032€ errechnet. Das ist aber ja ein Nettogehalt, ohne das ich weiß welche Steuerklasse etc... Eine Kollegin meinte, dass man generell immer ein Bruttogehalt vereinbart!? Wie viel müsste ich dann "draufschlagen"? Wahrscheinlich ohne Steuerberater schwierig oder?
Wie ist es mit den Urlaubstagen bei einer halben Stelle? Würde ich trotzdem 24 angeben und dann 4 Stunden-Tage rechnen oder wie funktioniert das?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Malte
Dass es immer noch solche Fragen in Bezug auf Netto/Brutto gibt, verursacht Erstaunen bei mir.
Es sollte IMMER über Brutto gesprochen werden, denn den AG geht das persönliche Steuerumfeld des AN nichts an und kann dieses sowieso nicht mitkalkulieren. Somit ist es auch total egal, welche Steuerklasse gewählt wird, welcher Religion der AN angehört usw.
Urlaub bei nicht vollen Wochen rechnet man natürlich runter. Sonst würde ein AN, der nur einen Tag die Woche arbeitet, gar nicht mehr kommen, weil er bei 30 Tagen Urlaub fast nur Urlaub nimmt.
Lieber Malte (ups... Anonymer Teilnehmer :stuck_out_tongue_winking_eye:)... solche Fragen kann man auch super googeln...
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danke für Deine Antwort! Ich kann Dein Erstaunen verstehen, auf der anderen Seite steht jeder mal am Anfang :wink:
Mit googlen ist es so eine Sache - da verlass ich mich lieber auf die Antworten meiner kompetenten KollegInnen.
LG, Malte
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Wonderwoman,
danke für Deine Antwort! Ich kann Dein Erstaunen verstehen, auf der anderen Seite steht jeder mal am Anfang :wink:
Mit googlen ist es so eine Sache - da verlass ich mich lieber auf die Antworten meiner kompetenten KollegInnen.
LG, Malte
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alobar schrieb:
ich bin erstaunt Wonderwoman, dass du überhaupt auf einer AT-Posting Dich meldest und dazu noch so freundlich! Geht es Dir nicht gut muss ich mir Sorfgen machen?!? Man liest sehr wenig von Dir in letzter Zeit...
nicht grämen, es gibt keine dummen Fragen!
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Andi 72 schrieb:
Anonymer Teilnehmer,
nicht grämen, es gibt keine dummen Fragen!
danke für die bisherigen Antworten, besonders für die konstruktiven :wink:!
Wieviel % beträgt denn in der Regel die Differenz zwischen brutto und netto (wenn man das überhaupt sagen kann..)? Meine zukünftige Angestellte hat mir eine Summe genannt, die sie auf jeden Fall benötigt (netto). Nun möchte ich natürlich wissen, was das für mich als Arbeitgeber bedeuten würde...
Ich habe übrigens auf "anonym" geklickt, weil ich den "Fehler" gemacht habe meinen richtigen Namen als Benutzernamen zu nehmen. Wenn ich meinen Namen jetzt google stoße ich auf interessante Diskussionen bei physio.de. Das möchte ich in Zukunft vermeiden...Weiß jemand, ob man seinen Benutzernamen ändern kann?
Viele Grüße und schöne Ostertage!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin moin,
danke für die bisherigen Antworten, besonders für die konstruktiven :wink:!
Wieviel % beträgt denn in der Regel die Differenz zwischen brutto und netto (wenn man das überhaupt sagen kann..)? Meine zukünftige Angestellte hat mir eine Summe genannt, die sie auf jeden Fall benötigt (netto). Nun möchte ich natürlich wissen, was das für mich als Arbeitgeber bedeuten würde...
Ich habe übrigens auf "anonym" geklickt, weil ich den "Fehler" gemacht habe meinen richtigen Namen als Benutzernamen zu nehmen. Wenn ich meinen Namen jetzt google stoße ich auf interessante Diskussionen bei physio.de. Das möchte ich in Zukunft vermeiden...Weiß jemand, ob man seinen Benutzernamen ändern kann?
Viele Grüße und schöne Ostertage!
2.was sie an Gehalt benötigt kann dir als AG egal sein,es kommt darauf an was du bereit bist für einen an zu zahlen,nimm dir einen STB der dich berät und dir deine fragen beantwortet,, sowie dann die prsonalbearbeitung macht
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Schippi schrieb:
1.Urlaubstage mind.20tage bei einer 5 Tage Woche(aber sie hat ja schon einen job,so dass Urlaubsanspruch besteht,sie hat also keinen zusätzlichen Anspruch.
2.was sie an Gehalt benötigt kann dir als AG egal sein,es kommt darauf an was du bereit bist für einen an zu zahlen,nimm dir einen STB der dich berät und dir deine fragen beantwortet,, sowie dann die prsonalbearbeitung macht
1.Urlaubstage mind.20tage bei einer 5 Tage Woche(aber sie hat ja schon einen job,so dass Urlaubsanspruch besteht,sie hat also keinen zusätzlichen Anspruch.
Hä?? Was hat der Urlaubsanspruch bei der ersten Tätigkeit mit dem Urlaubsanspruch bei der 2. Tätigkeit zu tun?? So wie Du es schreibst, hätte sie (die Angestellte) Urlaubsanspruch bei der ersten Stelle und bei der 2. muß sie das komplette Jahr durcharbeiten. Fällt Dir was auf?
Selbstverständlich hat man bei jeder Stelle Urlaubsanspruch. Optimal läuft es, wenn man dann den Urlaub an beiden Stellen zur selben Zeit nehmen kann :yum:
AT: Das Nettogehalt kann Dir echt wurscht sein, denn je nach Steuerklasse wäre das entsprechende Bruttogehalt doch recht weit auseinander
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die neue schrieb:
Schippi schrieb am 4.4.15 16:22:
1.Urlaubstage mind.20tage bei einer 5 Tage Woche(aber sie hat ja schon einen job,so dass Urlaubsanspruch besteht,sie hat also keinen zusätzlichen Anspruch.
Hä?? Was hat der Urlaubsanspruch bei der ersten Tätigkeit mit dem Urlaubsanspruch bei der 2. Tätigkeit zu tun?? So wie Du es schreibst, hätte sie (die Angestellte) Urlaubsanspruch bei der ersten Stelle und bei der 2. muß sie das komplette Jahr durcharbeiten. Fällt Dir was auf?
Selbstverständlich hat man bei jeder Stelle Urlaubsanspruch. Optimal läuft es, wenn man dann den Urlaub an beiden Stellen zur selben Zeit nehmen kann :yum:
AT: Das Nettogehalt kann Dir echt wurscht sein, denn je nach Steuerklasse wäre das entsprechende Bruttogehalt doch recht weit auseinander
12 Euro netto ist aber eine Hausnummer - da Brutto ja einiges noch raufkommt - dazu Urlaub und ggf. Krankheit. Du solltest mal rechnen ob Du das betriebswirtschaftlich durchhältst. Bei 20 Std/ Woche hat sie noch einen Hauptjob? Hast Du Dir mal überlegt ob das alles gut gehen kann? Soll Dich einfach mal zum Nachdenken anregen.
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Jens Knüppel schrieb:
Hallo Malte,
12 Euro netto ist aber eine Hausnummer - da Brutto ja einiges noch raufkommt - dazu Urlaub und ggf. Krankheit. Du solltest mal rechnen ob Du das betriebswirtschaftlich durchhältst. Bei 20 Std/ Woche hat sie noch einen Hauptjob? Hast Du Dir mal überlegt ob das alles gut gehen kann? Soll Dich einfach mal zum Nachdenken anregen.
also ca 22 euro brutto stundnesatz macht ca 26 euro kosten je stunde für dich als AG (wird knapp: bedenke du musst sie auch bezahlen wenn die urlaub hat oder krank ist oder lücken im plan sind)
sollte sie widererwarten LSK 3 haben hättest du 1300€ Brutto also 1550 € AG kosten ( 15€ / Std brutto oder 17,30€ AG kosten)
wie du siehst kannst du als AG nur über Brutto verhandeln da du nicht wießt wie sich ihre persönliche situation verändert und somit ihr steuerklasse wenn sie zb heiratet kinderkriegt oder den anderen job aufgibt ist ihr netto anders dein brutto sollte aber gleich bleiben
Urlaubstage richten sich auch im zwietjob nach der anzahl der tage die in der woche gearbeitet werden (x4) mindesturlaub
wenn sie noch ein hauptjob hat musst du als AG auch darauf achten das du nicht mit den Arbeitszeitgesetzen in konflikt kommst das gild auch für zweitjobs und die AG sind für deren einhaltung verpflichtet sobals der AN sie von mehreren Arbeitsverhältnissen in kenntnis setzt
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Anders ist wen wenn sie zB freie mitarbeterin würde aber da solltet ihr wirklich Steuerberater nach fragen das ist zu komplex um es mal in drei worten hier zu erklären
überlege dir mal wie ihre belastung ist wenn sie den Hauptjob hat mit mehr als 20 Std und bei dir noch 20 machen soll wie lange sie das durchhält und wie schnell du mit zu bezahlender krankheit rechnen kannst
und Sorry das hat nix mit Anfänger zu tun das sind so einfache grundregeln die schon jeder AN wissen müßte
für den unterschied zwischen bruto / netto gehalt gibt es diverse rechner im internet
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Esra Luise schrieb:
alos da sie noch einen hauptjob hat gehe ich mal von steuerklasse 6 aus also müsstest du 1900€ brutto zahlen macht fpr den Arbeitgeber ca 2270€
also ca 22 euro brutto stundnesatz macht ca 26 euro kosten je stunde für dich als AG (wird knapp: bedenke du musst sie auch bezahlen wenn die urlaub hat oder krank ist oder lücken im plan sind)
sollte sie widererwarten LSK 3 haben hättest du 1300€ Brutto also 1550 € AG kosten ( 15€ / Std brutto oder 17,30€ AG kosten)
wie du siehst kannst du als AG nur über Brutto verhandeln da du nicht wießt wie sich ihre persönliche situation verändert und somit ihr steuerklasse wenn sie zb heiratet kinderkriegt oder den anderen job aufgibt ist ihr netto anders dein brutto sollte aber gleich bleiben
Urlaubstage richten sich auch im zwietjob nach der anzahl der tage die in der woche gearbeitet werden (x4) mindesturlaub
wenn sie noch ein hauptjob hat musst du als AG auch darauf achten das du nicht mit den Arbeitszeitgesetzen in konflikt kommst das gild auch für zweitjobs und die AG sind für deren einhaltung verpflichtet sobals der AN sie von mehreren Arbeitsverhältnissen in kenntnis setzt
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Anders ist wen wenn sie zB freie mitarbeterin würde aber da solltet ihr wirklich Steuerberater nach fragen das ist zu komplex um es mal in drei worten hier zu erklären
überlege dir mal wie ihre belastung ist wenn sie den Hauptjob hat mit mehr als 20 Std und bei dir noch 20 machen soll wie lange sie das durchhält und wie schnell du mit zu bezahlender krankheit rechnen kannst
und Sorry das hat nix mit Anfänger zu tun das sind so einfache grundregeln die schon jeder AN wissen müßte
für den unterschied zwischen bruto / netto gehalt gibt es diverse rechner im internet
also muss sie ihn auch über art umfang und arbeitzeiten bei dir genau informieren
er kann ihr zwar den job nicht generell verbieten (solange alle gesetzlichen vorgaben korrekt) aber die arbeitszeit begrenzen die sie bei dir arbeiten darf, ob sie während des urlaubs bei ihm bei dir arbeiten darf oder ob du deine urlaubsplanung nach ihm richten must oder ob es ein konkurenzbetrieb ist und er die loyalität angegriffen fühlt ......
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Esra Luise schrieb:
kleinigkiet noch ihr solltet erstmal ihren hauptarbeitgeber fragen ob er was dagegen hat das sie ein nebenjob in dem umfang annimmt denn auch der ist für einhaltung des arbeitszeitgesetz mit verantwortlich und hat eventuell eine müde AN wenn sie auch noch viel bei dir arbeitet
also muss sie ihn auch über art umfang und arbeitzeiten bei dir genau informieren
er kann ihr zwar den job nicht generell verbieten (solange alle gesetzlichen vorgaben korrekt) aber die arbeitszeit begrenzen die sie bei dir arbeiten darf, ob sie während des urlaubs bei ihm bei dir arbeiten darf oder ob du deine urlaubsplanung nach ihm richten must oder ob es ein konkurenzbetrieb ist und er die loyalität angegriffen fühlt ......
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Wonderwoman schrieb:
Zunächst einmal (sorry) "OH MEIN GOTT".
Dass es immer noch solche Fragen in Bezug auf Netto/Brutto gibt, verursacht Erstaunen bei mir.
Es sollte IMMER über Brutto gesprochen werden, denn den AG geht das persönliche Steuerumfeld des AN nichts an und kann dieses sowieso nicht mitkalkulieren. Somit ist es auch total egal, welche Steuerklasse gewählt wird, welcher Religion der AN angehört usw.
Urlaub bei nicht vollen Wochen rechnet man natürlich runter. Sonst würde ein AN, der nur einen Tag die Woche arbeitet, gar nicht mehr kommen, weil er bei 30 Tagen Urlaub fast nur Urlaub nimmt.
Lieber Malte (ups... Anonymer Teilnehmer :stuck_out_tongue_winking_eye:)... solche Fragen kann man auch super googeln...
ich kenne das man im Bewerbungsgespräch vom Bruttostundenlohn redet, da du ja nicht weißt welche Steuerklasse usw der AN hat.
Wenn du dann die wöchentliche Arbeitszeit x 4,33 nimmst hast du den monatlichen Bruttolohn
Den Urlaub berechnest du dann wöchentliche Arbeitstage x 4 (dann hast du den Mindesturlaubsanspruch) wieviel du deinem AN zusätzlich an Urlaub zukommen läst ist deine Sache.
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mocca schrieb:
netter Aprilscherz!
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weiß56 schrieb:
Hallo AT
ich kenne das man im Bewerbungsgespräch vom Bruttostundenlohn redet, da du ja nicht weißt welche Steuerklasse usw der AN hat.
Wenn du dann die wöchentliche Arbeitszeit x 4,33 nimmst hast du den monatlichen Bruttolohn
Den Urlaub berechnest du dann wöchentliche Arbeitstage x 4 (dann hast du den Mindesturlaubsanspruch) wieviel du deinem AN zusätzlich an Urlaub zukommen läst ist deine Sache.
dann vergiß nicht, dass Du wenn Du vereinbarst, dass Du zB. 15€ pro h zahlst (was dann Steuer gezahlt wird ist Dir echt egal) fast ca. + 30% obendrauf für deinen Arbeitgeberanteil Sozvers/KK zu zahlen hast= + 4,50€= 19,50€ pro Stunde, die du ausgibst - und zwar auch wenn Arbeitnehmer krank oder im Urlaub...oder Ausfall hat....
so, dann erhöht sich dein Umsatz (!) und deine Abrechnungsgesellschaft freut sich und dein Steuerberater (den man zur Gehaltsabrechnung sowieso haben sollte- kostet ca 10-15€ im Monat, aber regelt Erstattung mit KK im Krankheitsfall und sorgt dafür, dass du keinen Fehler mit den Sozialver. machst, der dir evtl. viel Ärger und Kosten einbringen kann...)
also, ich hab auch mal so angefangen wie Du jetzt und die beste Entscheidung war von anfang an nen Steuerberater zu haben, auch wenn ich den dann irgendwann wechseln mußte, weil er so super nicht war, aber so ne Routineprüfung von den Sozialversicherungen... das kann dann bequem der Steuerberater machen und du schläfst ruhig (falls du gelost wirst)
Dann sag ich Dir, biete ihr doch erstmal nen 450€ Job an- da sagt der Hauptarbeitgeber evtl. auch eher ja und ihr könnt euch das beide mal in Ruhe anschauen (und meist bleibt da eh mehr hängen für die AN als bei ner "normalen" Stelle- das ist ja die Krux...andres Thema)
so, viel Glück
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ob deine AN auch gedacht hat ihr redet über netto statt brutto
und wie du sie am ende einstellst
ach neben den extrakosten für steuerberater und abrechnungsstelle auch dran denken bei der BG anmelden und bei deiner haftpflicht melden
es klingt immer so gemein was die PI an tollen umsatz machen und wie wenig sie dann für die AN ausgeben wollen aber das er Umsatz meistens nur theoretisch ist und da ein haufen an sonstigen kosten drauf zu kommt merkt man erst wenn man selbst AN einstellt
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Esra Luise schrieb:
Also mich würde mal interesseiren wie es ausgeht
ob deine AN auch gedacht hat ihr redet über netto statt brutto
und wie du sie am ende einstellst
ach neben den extrakosten für steuerberater und abrechnungsstelle auch dran denken bei der BG anmelden und bei deiner haftpflicht melden
es klingt immer so gemein was die PI an tollen umsatz machen und wie wenig sie dann für die AN ausgeben wollen aber das er Umsatz meistens nur theoretisch ist und da ein haufen an sonstigen kosten drauf zu kommt merkt man erst wenn man selbst AN einstellt
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Problem beschreiben
KB32 schrieb:
Also, ganz ruhig mal überlegen was Du bei theoretischer Vollauslastung pro h mit ihr für Einnahmen hast (im ungünstigeren Verordnungsfall)-
dann vergiß nicht, dass Du wenn Du vereinbarst, dass Du zB. 15€ pro h zahlst (was dann Steuer gezahlt wird ist Dir echt egal) fast ca. + 30% obendrauf für deinen Arbeitgeberanteil Sozvers/KK zu zahlen hast= + 4,50€= 19,50€ pro Stunde, die du ausgibst - und zwar auch wenn Arbeitnehmer krank oder im Urlaub...oder Ausfall hat....
so, dann erhöht sich dein Umsatz (!) und deine Abrechnungsgesellschaft freut sich und dein Steuerberater (den man zur Gehaltsabrechnung sowieso haben sollte- kostet ca 10-15€ im Monat, aber regelt Erstattung mit KK im Krankheitsfall und sorgt dafür, dass du keinen Fehler mit den Sozialver. machst, der dir evtl. viel Ärger und Kosten einbringen kann...)
also, ich hab auch mal so angefangen wie Du jetzt und die beste Entscheidung war von anfang an nen Steuerberater zu haben, auch wenn ich den dann irgendwann wechseln mußte, weil er so super nicht war, aber so ne Routineprüfung von den Sozialversicherungen... das kann dann bequem der Steuerberater machen und du schläfst ruhig (falls du gelost wirst)
Dann sag ich Dir, biete ihr doch erstmal nen 450€ Job an- da sagt der Hauptarbeitgeber evtl. auch eher ja und ihr könnt euch das beide mal in Ruhe anschauen (und meist bleibt da eh mehr hängen für die AN als bei ner "normalen" Stelle- das ist ja die Krux...andres Thema)
so, viel Glück
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