PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Ich habe eine Frage zum Thema Rentenversicherung. Evtl kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich bin in einer Praxis 2 Tage die Woche für 12 Stunden fest angestellt, mit Arbeitsvertrag und allen Sozialabgaben.
Zusätzlich habe ich mich vor 2 Monaten mit eigenen Räumen selbständig gemacht und zahle dort auch ganz normal Miete.Es handelt sich um eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Ich behandel dort 80-90 prozent Privatpatienten mit Ärztlicher Verordnung, der Rest sind Selbstzahler.
Beim Gesundheitsamt,BGW, Finanzamt, Betriebs-und Berufshaftpflicht hab ich alles angemeldet.
Doch wie verhält es sich mit der Rentenversicherung? Muss ich mich dort auch anmelden?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zum Thema Rentenversicherung. Evtl kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich bin in einer Praxis 2 Tage die Woche für 12 Stunden fest angestellt, mit Arbeitsvertrag und allen Sozialabgaben.
Zusätzlich habe ich mich vor 2 Monaten mit eigenen Räumen selbständig gemacht und zahle dort auch ganz normal Miete.Es handelt sich um eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Ich behandel dort 80-90 prozent Privatpatienten mit Ärztlicher Verordnung, der Rest sind Selbstzahler.
Beim Gesundheitsamt,BGW, Finanzamt, Betriebs-und Berufshaftpflicht hab ich alles angemeldet.
Doch wie verhält es sich mit der Rentenversicherung? Muss ich mich dort auch anmelden?
LG
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Dein Hauptgewerbe ist in dem Fall die Selbständigkeit da du dort mehr Zeit verbringst und wahrscheinlich auch mehr Geld verdienst somit bist du sozialversicherungspflichtig für dieses Gewerbe.
Privatpraxis isch abba keen Gewerbe bitte...
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ali schrieb:
Melanie Kraatz schrieb am 8.5.19 16:01:
Dein Hauptgewerbe ist in dem Fall die Selbständigkeit da du dort mehr Zeit verbringst und wahrscheinlich auch mehr Geld verdienst somit bist du sozialversicherungspflichtig für dieses Gewerbe.
Privatpraxis isch abba keen Gewerbe bitte...
Welche genauen Faktoren spielen denn eine Rolle?
Zeit in der Privatpraxis oder im angestellten Verhältniss?
Beim Verdienst bin ich in der PP oberhalb der Freigrenze.
Das heißt ich sollte mehr Selbstzahler behandeln und die RV würde wegfallen?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das bedeutet die Sozialabgaben die mein Arbeitgeber und ich anteilig zahlen, bedeuten nichts?
Welche genauen Faktoren spielen denn eine Rolle?
Zeit in der Privatpraxis oder im angestellten Verhältniss?
Beim Verdienst bin ich in der PP oberhalb der Freigrenze.
Das heißt ich sollte mehr Selbstzahler behandeln und die RV würde wegfallen?
LG
Du hast selber Angestellte, die gemeinsam mehr als 450€ verdienen (z.B. zwei geringfügig Beschäftigte) oder einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Dann bist du auch raus aus der RV.
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Herbert schrieb:
Wie Shakespeare das ausgeführt hat, es sein denn:
Du hast selber Angestellte, die gemeinsam mehr als 450€ verdienen (z.B. zwei geringfügig Beschäftigte) oder einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Dann bist du auch raus aus der RV.
Das heißt ich sollte mehr Selbstzahler behandeln und die RV würde wegfallen?
LG
Warum sollte es was ändern, ob du mehr Selbstzahler behandelst??? Es geht um Einkommen, oder hast du vor da was nicht anzugeben :kissing_closed_eyes:?
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Herbert schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.5.19 20:02:
Das heißt ich sollte mehr Selbstzahler behandeln und die RV würde wegfallen?
LG
Warum sollte es was ändern, ob du mehr Selbstzahler behandelst??? Es geht um Einkommen, oder hast du vor da was nicht anzugeben :kissing_closed_eyes:?
Nur da Shakespeare erwähnte, ob ärztliche Verordnungen überwiegen, dann...
Wie gesagt, die Rentenbeiträge die im Angestellten Verhältniss gezahlt werden sind nichtig? Oder werden diese nicht mit einbezogen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein hab ich nicht vor.
Nur da Shakespeare erwähnte, ob ärztliche Verordnungen überwiegen, dann...
Wie gesagt, die Rentenbeiträge die im Angestellten Verhältniss gezahlt werden sind nichtig? Oder werden diese nicht mit einbezogen?
D.h., unabhängig von Deinem Angestellten-Verhältnis zahlst Du in die DRV ein, sobald Dein Jahreseinkommen (als Selbständiger) oberhalb der 5.400 liegt.
Hierzu hast Du folgende Möglichkeiten:
- auf Antrag in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag oder
- einkommensabhängig (z.Zt. ca. 19% Deines Einkommens als Selbständige)
Davon befreit werden kannst Du nur unter folgenden Bedingungen:
- Minijobber, die durchgehend mehr als 450 Euro monatlich verdienen oder
- einen versicherungspflichtigen Angestellen (also mindestens 450,01 monatlich) oder
-nachweislich mehr als 50% ohne ärztliche Verordnung.
Dann ist allerdings die Frage - hast Du den sektoralen Heilpraktiker .....
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die neue schrieb:
Die RV-Beiträge Deines Angestellten-Verhältnisses beziehen sich auf Dein Angestellten-Verhältnis. Die haben nichts mit Deiner Selbständigkeit zu tun.
D.h., unabhängig von Deinem Angestellten-Verhältnis zahlst Du in die DRV ein, sobald Dein Jahreseinkommen (als Selbständiger) oberhalb der 5.400 liegt.
Hierzu hast Du folgende Möglichkeiten:
- auf Antrag in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag oder
- einkommensabhängig (z.Zt. ca. 19% Deines Einkommens als Selbständige)
Davon befreit werden kannst Du nur unter folgenden Bedingungen:
- Minijobber, die durchgehend mehr als 450 Euro monatlich verdienen oder
- einen versicherungspflichtigen Angestellen (also mindestens 450,01 monatlich) oder
-nachweislich mehr als 50% ohne ärztliche Verordnung.
Dann ist allerdings die Frage - hast Du den sektoralen Heilpraktiker .....
Aber als Physio die Selbstständig arbeitet bist du RENTENVERSICHRUNGSPFLICHTIG (Herbert hat es ja schon geschrieben) und es ist eagl wieviele du auf Privatrezept behandelst oder nur Selbstzahler behandelst.Wenn du mehr als 450 € /Monatlich verdienst dann will die DRV Geld sehen.
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eim schrieb:
Da bist du ja Angestellt und das hat nichts mit deiner Selbstständigkeit zu tun.
Aber als Physio die Selbstständig arbeitet bist du RENTENVERSICHRUNGSPFLICHTIG (Herbert hat es ja schon geschrieben) und es ist eagl wieviele du auf Privatrezept behandelst oder nur Selbstzahler behandelst.Wenn du mehr als 450 € /Monatlich verdienst dann will die DRV Geld sehen.
.............und es ist eagl wieviele du auf Privatrezept behandelst oder nur Selbstzahler behandelst.Wenn du mehr als 450 € /Monatlich verdienst dann will die DRV Geld sehen.
das stimmt so nicht. Wenn "anonymer Teilnehmer" nachweisen kann, daß er/sie weniger als 50% auf Verordnung behandelt (also mehr als 50% Selbstzahler hat), ist er/sie nicht beitragspflichtig. Dann stellen sich allerdings andere Fragen, z.B. sektoraler Heilpraktiker vorhanden?, da ansonsten nicht ohne Verordnung behandelt werden darf .....
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die neue schrieb:
eim schrieb am 8.5.19 22:17:
.............und es ist eagl wieviele du auf Privatrezept behandelst oder nur Selbstzahler behandelst.Wenn du mehr als 450 € /Monatlich verdienst dann will die DRV Geld sehen.
das stimmt so nicht. Wenn "anonymer Teilnehmer" nachweisen kann, daß er/sie weniger als 50% auf Verordnung behandelt (also mehr als 50% Selbstzahler hat), ist er/sie nicht beitragspflichtig. Dann stellen sich allerdings andere Fragen, z.B. sektoraler Heilpraktiker vorhanden?, da ansonsten nicht ohne Verordnung behandelt werden darf .....
Auch weil ich nicht verstehe quasi doppelt einzahlen zu müssen.
Eine Frage noch, wenn ich mich für die einkommensabhängige Variante entscheide, wird da das komplette Einkommen(aus der Selbständigkeit) genommen oder wird alles was über der 5400 verrechnet?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Informationen.Ich habs geahnt, wollte es aber evtl. nicht wahr haben.
Auch weil ich nicht verstehe quasi doppelt einzahlen zu müssen.
Eine Frage noch, wenn ich mich für die einkommensabhängige Variante entscheide, wird da das komplette Einkommen(aus der Selbständigkeit) genommen oder wird alles was über der 5400 verrechnet?
LG
Danke für die Informationen.Ich habs geahnt, wollte es aber evtl. nicht wahr haben.
Auch weil ich nicht verstehe quasi doppelt einzahlen zu müssen.
Eine Frage noch, wenn ich mich für die einkommensabhängige Variante entscheide, wird da das komplette Einkommen(aus der Selbständigkeit) genommen oder wird alles was über der 5400 verrechnet?
LG
Du zahlst doch nicht doppelt . Die RV wird prozentual von deinem Angestelltenjob berechnet . Und wenn du noch einen Job machst halt auch davon . Sind zwei Zahlungen , aber nicht Doppelzahlung .
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.5.19 09:44:
Danke für die Informationen.Ich habs geahnt, wollte es aber evtl. nicht wahr haben.
Auch weil ich nicht verstehe quasi doppelt einzahlen zu müssen.
Eine Frage noch, wenn ich mich für die einkommensabhängige Variante entscheide, wird da das komplette Einkommen(aus der Selbständigkeit) genommen oder wird alles was über der 5400 verrechnet?
LG
Du zahlst doch nicht doppelt . Die RV wird prozentual von deinem Angestelltenjob berechnet . Und wenn du noch einen Job machst halt auch davon . Sind zwei Zahlungen , aber nicht Doppelzahlung .
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Begründet wird dies insbesondere mit der Abhängigkeit des Therapeuten von der ärztlichen Verordnung und seiner daraus resultierenden sozialen Schutzbedürftigkeit. Therapeuten hingegen, die überwiegend ohne ärztliche Verordnung tätig werden, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.
LG
.............
Eine Frage noch, wenn ich mich für die einkommensabhängige Variante entscheide, wird da das komplette Einkommen(aus der Selbständigkeit) genommen oder wird alles was über der 5400 verrechnet?
LG
natürlich auf das komplette Einkommen berechnet! Wobei "Einkommen" nicht "Umsatz" bedeutet!
"halber Regelbeitrag" wie gesagt, auf Antrag in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit liegt (West) bei 289,70, welches einem monatlichen Einkommen von 1557,50 entspricht. Wer dieses Einkommen nicht als Selbständiger monatlich erzielen kann, sollte es eh lassen!
zum rechnen .... Deutsche Rentenversicherung - Werte der Rentenversicherung
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.5.19 09:44:
.............
Eine Frage noch, wenn ich mich für die einkommensabhängige Variante entscheide, wird da das komplette Einkommen(aus der Selbständigkeit) genommen oder wird alles was über der 5400 verrechnet?
LG
natürlich auf das komplette Einkommen berechnet! Wobei "Einkommen" nicht "Umsatz" bedeutet!
"halber Regelbeitrag" wie gesagt, auf Antrag in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit liegt (West) bei 289,70, welches einem monatlichen Einkommen von 1557,50 entspricht. Wer dieses Einkommen nicht als Selbständiger monatlich erzielen kann, sollte es eh lassen!
zum rechnen .... Deutsche Rentenversicherung - Werte der Rentenversicherung
Lies es durch wer alles zu diesen sogenannten Listenberufen die zahlen müssen gehört.
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eim schrieb:
an die neue: Wenn sie als Physio arbeitet ( ohne HP zu sein) dann ist es zwar möglich z.B sagen wir über Kurse Selbstzahler zu haben oder Präventiv Selbstzahler zu behandeln ABER sie muß trotzdem an die DRV zahlen.
Lies es durch wer alles zu diesen sogenannten Listenberufen die zahlen müssen gehört.
Wenn Du einfach direkt bei der Rentenversicherung anrufst, hast Du das Thema in 5 min. Erledigt. Hier sind 10 Leute kumuliert Stunden tätig. Direkt anrufen und klären ist aber so altmodisch. Das hat man früher gemacht.
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JRK schrieb:
Das eingezahlte Geld in die DRV ist nicht verloren, sondern ein Baustein der AV.
Wenn Du einfach direkt bei der Rentenversicherung anrufst, hast Du das Thema in 5 min. Erledigt. Hier sind 10 Leute kumuliert Stunden tätig. Direkt anrufen und klären ist aber so altmodisch. Das hat man früher gemacht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie kommen Sie auf das monatliche Einkommen von 1557,50?
Ich habe natürlich als erstes telefonisch bei der DRV nachgefragt und niemand konnte mir die Fragen beantworten. Das einzige was ich zugeschickt bekam, war der Fragebogen/Antrag zur Feststellung der Versicherungspflicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JRK
Ich habe natürlich als erstes telefonisch bei der DRV nachgefragt und niemand konnte mir die Fragen beantworten. Das einzige was ich zugeschickt bekam, war der Fragebogen/Antrag zur Feststellung der Versicherungspflicht.
Wie kommen Sie auf das monatliche Einkommen von 1557,50?
steht doch auf der von mir verlinkte Seite:
:confused: :confused:
Bezugsgröße für 2019 = 3.115 Euro x 18,6% = 579,39 ganzer Regelbeitrag monatlich
also: halbe Bezugsgröße für 2019 = 1557,50 Euro x 18,6% = 289,70 halber Regelbeitrag monatlich.
So ein ganz klein wenig Eigenrecherche darf es dann aber auch sein für die Selbständigkeit ....
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.5.19 10:26:
Wie kommen Sie auf das monatliche Einkommen von 1557,50?
steht doch auf der von mir verlinkte Seite:
:confused: :confused:
Bezugsgröße für 2019 = 3.115 Euro x 18,6% = 579,39 ganzer Regelbeitrag monatlich
also: halbe Bezugsgröße für 2019 = 1557,50 Euro x 18,6% = 289,70 halber Regelbeitrag monatlich.
So ein ganz klein wenig Eigenrecherche darf es dann aber auch sein für die Selbständigkeit ....
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Problem beschreiben
Melanie Kraatz schrieb:
Dein Hauptgewerbe ist in dem Fall die Selbständigkeit da du dort mehr Zeit verbringst und wahrscheinlich auch mehr Geld verdienst somit bist du sozialversicherungspflichtig für dieses Gewerbe.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Behandlungen auf ärztliche Verordnung, soweit diese überwiegen und egal ob die Patienten gesetzlich- oder privatversichert sind, unterliegen bei Physiotherapeuten, oberhalb der Freigrenze (5400€/Jahr) der Rentenversicherungspflicht.
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