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Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
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Team!
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Was genau bedeutet eine angemessene Belüftung? Impliziert das zwangsweise ein Fenster im Behandlungszimmer oder kann es auch alternativ belüftet sein?
Leider konnte ich im Netz nichts dazu finden.
LG
post scriptum : Angemessen be- und entlüftbar
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Aber,... ich möchte persönlich in solche Räume nicht arbeiten. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Natürlich können innenliegende Räume als Behandlungsraum verwendet werden. Es muss aber eine adäquate und aktive mechanische Zwangsbe- und Entlüftung vorhanden sein. Ist ja z. B. in Kliniken vollkommen üblich.
Aber,... ich möchte persönlich in solche Räume nicht arbeiten. 🤔
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Problem beschreiben
Shiro schrieb:
Hallo liebe Kollegen, ich hätte eine Frage zur Definition der Zulassungsvoraussetzung.
Was genau bedeutet eine angemessene Belüftung? Impliziert das zwangsweise ein Fenster im Behandlungszimmer oder kann es auch alternativ belüftet sein?
Leider konnte ich im Netz nichts dazu finden.
LG
post scriptum : Angemessen be- und entlüftbar
An welche belüftbare Alternativen hast du gedacht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
massu schrieb am 26.01.2023 20:08 Uhr:Das Fenster je Behandlungszimmer ist auch für den Fluchtweg, siehe Brandschutz wichtig.
Nicht unbedingt. Ein Fenster muss eine Mindestgröße (im Lichten mindestens 0,9 x 1,20 m) aufweisen um als Fluchtweg zu gelten. Bei uns erfüllen die überwiegende Mehrzahl der Fenster (2fach- Doppel-Flügel mit horizontaler und verticaler Mittelsteg) diese Voraussetzung nicht und daher ist der offiziellen Fluchtweg über die innenliegenden Fluren gegeben. Wurde auch vor kurzem nochmal beim Brandschau der städtischen Feuerwehr so erklärt.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die Architektin, die den Nutzungsänderungsantrag gemacht hat, hat auch den Brandschutz gemacht. Die Praxis ist im Erdgeschoss und da hieß es, dass jeder geschlossener Raum ein Fluchtweg nach draußen braucht. So erfüllt jedes Fenster in jedem Behandlungsraum die Brandschutzvoraussetzungen.
Dann soll deine Architektin sich mal besser informieren: In Bayern gilt:
Auch in der Rest von Deutschland kann ein Fenster nur unter bestimmte Voraussetzungen als Fluchtweg dienen. Letztendlich entscheidet immer der örtlichen Brandaufsicht was ein Rettungsweg ist und was nicht.
Unsere offizielle Rettungswege sind daher, trotz ebenerdigkeit, zum allergrößten Teil innenliegend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Du bist doch in Bayern, oder?
Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen in der Breite mindestens 0,60 m, in der Höhe mindestens 1 m groß, von innen zu öffnen und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Offensicht sind die Menschen in Bayern kleiner als in NRW. 😁
Dann soll deine Architektin sich mal besser informieren: In Bayern gilt:
Auch in der Rest von Deutschland kann ein Fenster nur unter bestimmte Voraussetzungen als Fluchtweg dienen. Letztendlich entscheidet immer der örtlichen Brandaufsicht was ein Rettungsweg ist und was nicht.
Unsere offizielle Rettungswege sind daher, trotz ebenerdigkeit, zum allergrößten Teil innenliegend.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wieso soll die Architektin sich informieren? Alle Fenster wurden so errechnet.
Diese Aussage ist in seine Absolutheit so nicht richtig. Fenster können unter Einhaltung der Mindestgröße als Fluchtweg dienen, müssen das aber nicht.
Fluchtwege müssen sogar sehr häufig aufgrund bauliche Gegebenheiten anders organisiert/ausgewiesen werden. In unserem Altbau mit Industriedenkmalschutz is somit kein einziges Fenster als Fluchtweg ausgewiesen/anerkannt (obwohl man da im Notfall durchaus rausklettern kann). Dazu haben wir im Neubautrakt auch einige Räume die aufgrund Wärmedämmungsbestimmungen eine Zwangsklimatisierung haben. In diese Räume können die Fenster erst gar nicht geöffnet werden. M. a. W., der Blick auf deine eigene kleine Praxiswelt zu richten, hat wenig mit der Realitäten und Möglichkeiten der restlichen weiten Welt zu tun.
Aber,... die Ausgangsfrage war: Wie innenliegende Behandlungsräume belüftet sein müssen. Somit sind keine zu öffnenden Außenfenster vorhanden und ist dein Hinweis auf der möglichen Bedeutung von Fenster für den Brandschutz erst gar nicht zielführend gewesen. Daher jetzt Rückkehr zum Thema "Belüftung" und weg vom "Brandschutz".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Es ging und geht mir um deine Aussage "Das Fenster je Behandlungszimmer ist auch für den Fluchtweg, siehe Brandschutz wichtig."
Diese Aussage ist in seine Absolutheit so nicht richtig. Fenster können unter Einhaltung der Mindestgröße als Fluchtweg dienen, müssen das aber nicht.
Fluchtwege müssen sogar sehr häufig aufgrund bauliche Gegebenheiten anders organisiert/ausgewiesen werden. In unserem Altbau mit Industriedenkmalschutz is somit kein einziges Fenster als Fluchtweg ausgewiesen/anerkannt (obwohl man da im Notfall durchaus rausklettern kann). Dazu haben wir im Neubautrakt auch einige Räume die aufgrund Wärmedämmungsbestimmungen eine Zwangsklimatisierung haben. In diese Räume können die Fenster erst gar nicht geöffnet werden. M. a. W., der Blick auf deine eigene kleine Praxiswelt zu richten, hat wenig mit der Realitäten und Möglichkeiten der restlichen weiten Welt zu tun.
Aber,... die Ausgangsfrage war: Wie innenliegende Behandlungsräume belüftet sein müssen. Somit sind keine zu öffnenden Außenfenster vorhanden und ist dein Hinweis auf der möglichen Bedeutung von Fenster für den Brandschutz erst gar nicht zielführend gewesen. Daher jetzt Rückkehr zum Thema "Belüftung" und weg vom "Brandschutz".
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Das Fenster je Behandlungszimmer ist auch für den Fluchtweg, siehe Brandschutz wichtig.
An welche belüftbare Alternativen hast du gedacht?
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