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Anonymer Teilnehmer
25.04.2019 19:16
Liebe Kollegen,
ich plane eine kleine eigene Praxis und möchte unsere Garage am Eigenheim dazu nutzen und dementsprechend umbauen bzw. bei Bedarf anbauen. Nun fordern die Zulassungsvorraussetzungen 2 Behandlungsräume von mindestens 8qm. Gibt es jemanden unter euch der eine Zulassung erhalten hat mit nur EINEM Behandlungsraum als Ausnahmeregelung? Der Raum über 20qm wäre gegeben. Ich würde noch eine Vollzeitkraft einstellen-muss ich dann einen Aufenthaltsraum haben? Was sind eure Erfahrungen bezüglich der Praxisgröße? Was denkt ihr ist die Mindestgröße, die man braucht, ohne dass es zu eng wird?
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Liebe Kollegen, ich plane eine kleine eigene Praxis und möchte unsere Garage am Eigenheim dazu nutzen und dementsprechend umbauen bzw. bei Bedarf anbauen. Nun fordern die Zulassungsvorraussetzungen 2 Behandlungsräume von mindestens 8qm. Gibt es jemanden unter euch der eine Zulassung erhalten hat mit nur EINEM Behandlungsraum als Ausnahmeregelung? Der Raum über 20qm wäre gegeben. Ich würde noch eine Vollzeitkraft einstellen-muss ich dann einen Aufenthaltsraum haben? Was sind eure Erfahrungen bezüglich der Praxisgröße? Was denkt ihr ist die Mindestgröße, die man braucht, ohne dass es zu eng wird?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen,
ich plane eine kleine eigene Praxis und möchte unsere Garage am Eigenheim dazu nutzen und dementsprechend umbauen bzw. bei Bedarf anbauen. Nun fordern die Zulassungsvorraussetzungen 2 Behandlungsräume von mindestens 8qm. Gibt es jemanden unter euch der eine Zulassung erhalten hat mit nur EINEM Behandlungsraum als Ausnahmeregelung? Der Raum über 20qm wäre gegeben. Ich würde noch eine Vollzeitkraft einstellen-muss ich dann einen Aufenthaltsraum haben? Was sind eure Erfahrungen bezüglich der Praxisgröße? Was denkt ihr ist die Mindestgröße, die man braucht, ohne dass es zu eng wird?

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Shakespeare
25.04.2019 20:09
Das steht alles explizit in den Zulassungsbedingungen. Ergänzend sollte man an die Vorschriften denken, die es noch gibt, bezüglich Arbeitsschutz, Feuerschutz u. a. m.. Ich würde immer so planen, dass man als Therapeut vernünftig und rückenschonend arbeiten kann und sich nicht zwischen Bank und Wand quetschen muss oder ständig die Bank verschieben muss. 8qm sind da ziemlich eng, wenn man nicht nur massiert. Das Geld, dass Du jetzt durch minimalistische Planung sparst, könnte Dir irgendwann Leid tun. Ich würde mit minimal 20qm+12qm+8qm Behandlungsräumen planen, dazu 10qm Warteraum, 10qm Aufenthaltsraum und einen Abstellraum. Unabhängig von den Minimalbedingungen. Du sollst Dich wohlfühlen und auch ein evtl. Mitarbeiter. Es gibt wenig schlimmeres, als sich 8 Std. am Tag beengt zu fühlen. Viel Erfolg bei Deinem Projekt.
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• Olaf Seifert
Das steht alles explizit in den Zulassungsbedingungen. Ergänzend sollte man an die Vorschriften denken, die es noch gibt, bezüglich Arbeitsschutz, Feuerschutz u. a. m.. Ich würde immer so planen, dass man als Therapeut vernünftig und rückenschonend arbeiten kann und sich nicht zwischen Bank und Wand quetschen muss oder ständig die Bank verschieben muss. 8qm sind da ziemlich eng, wenn man nicht nur massiert. Das Geld, dass Du jetzt durch minimalistische Planung sparst, könnte Dir irgendwann Leid tun. Ich würde mit minimal 20qm+12qm+8qm Behandlungsräumen planen, dazu 10qm Warteraum, 10qm Aufenthaltsraum und einen Abstellraum. Unabhängig von den Minimalbedingungen. Du sollst Dich wohlfühlen und auch ein evtl. Mitarbeiter. Es gibt wenig schlimmeres, als sich 8 Std. am Tag beengt zu fühlen. Viel Erfolg bei Deinem Projekt.
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Shakespeare schrieb:

Das steht alles explizit in den Zulassungsbedingungen. Ergänzend sollte man an die Vorschriften denken, die es noch gibt, bezüglich Arbeitsschutz, Feuerschutz u. a. m.. Ich würde immer so planen, dass man als Therapeut vernünftig und rückenschonend arbeiten kann und sich nicht zwischen Bank und Wand quetschen muss oder ständig die Bank verschieben muss. 8qm sind da ziemlich eng, wenn man nicht nur massiert. Das Geld, dass Du jetzt durch minimalistische Planung sparst, könnte Dir irgendwann Leid tun. Ich würde mit minimal 20qm+12qm+8qm Behandlungsräumen planen, dazu 10qm Warteraum, 10qm Aufenthaltsraum und einen Abstellraum. Unabhängig von den Minimalbedingungen. Du sollst Dich wohlfühlen und auch ein evtl. Mitarbeiter. Es gibt wenig schlimmeres, als sich 8 Std. am Tag beengt zu fühlen. Viel Erfolg bei Deinem Projekt.

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hgb
25.04.2019 20:37
Hallo mab,

zunächst geht die Frage an das Bauamt, ob die gewerbliche Nutzung der Garage überhaupt möglich ist.

mfg hgb :sunglasses:
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• Olaf Seifert
Hallo mab, zunächst geht die Frage an das [b]Bauamt[/b], ob die [b][b]gewerbliche Nutzung der Garage[/b][/b] überhaupt möglich ist. mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

Hallo mab,

zunächst geht die Frage an das Bauamt, ob die gewerbliche Nutzung der Garage überhaupt möglich ist.

mfg hgb :sunglasses:

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Olaf Seifert
25.04.2019 20:57
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.4.19 19:16:
Liebe Kollegen,
ich plane eine kleine eigene Praxis und möchte unsere Garage am Eigenheim dazu nutzen und dementsprechend umbauen bzw. bei Bedarf anbauen. Nun fordern die Zulassungsvorraussetzungen 2 Behandlungsräume von mindestens 8qm. Gibt es jemanden unter euch der eine Zulassung erhalten hat mit nur EINEM Behandlungsraum als Ausnahmeregelung? Der Raum über 20qm wäre gegeben. Ich würde noch eine Vollzeitkraft einstellen-muss ich dann einen Aufenthaltsraum haben? Was sind eure Erfahrungen bezüglich der Praxisgröße? Was denkt ihr ist die Mindestgröße, die man braucht, ohne dass es zu eng wird?


Die Zulassungsvoraussetzungen fordern nicht 2 Behandlungsräume von 8m². Sondern : Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen = 2 x 6m² mit je einer Behandlungsliege bestehen.Nur wenn es externe Räume sein sollen müssen es 8m² sein. Aber HGB und Shakespeare kann ich in allen Punkten nur zustimmen.
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• Tempelritter
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.4.19 19:16: Liebe Kollegen, ich plane eine kleine eigene Praxis und möchte unsere Garage am Eigenheim dazu nutzen und dementsprechend umbauen bzw. bei Bedarf anbauen. Nun fordern die Zulassungsvorraussetzungen 2 Behandlungsräume von mindestens 8qm. Gibt es jemanden unter euch der eine Zulassung erhalten hat mit nur EINEM Behandlungsraum als Ausnahmeregelung? Der Raum über 20qm wäre gegeben. Ich würde noch eine Vollzeitkraft einstellen-muss ich dann einen Aufenthaltsraum haben? Was sind eure Erfahrungen bezüglich der Praxisgröße? Was denkt ihr ist die Mindestgröße, die man braucht, ohne dass es zu eng wird? [/zitat] Die Zulassungsvoraussetzungen fordern nicht 2 Behandlungsräume von 8m². Sondern : Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm (großer Behandlungsraum) und [u]zwei Behandlungsbereichen[/u] = 2 x 6m² mit je einer Behandlungsliege bestehen.Nur wenn es externe Räume sein sollen müssen es 8m² sein. Aber HGB und Shakespeare kann ich in allen Punkten nur zustimmen.
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Anonymer Teilnehmer
27.04.2019 23:19
Hmmhh, schwierig. Vielleicht macht es sogar mehr Sinn ein neues Gebäude zu bauen- evtl. das Obergeschoss zu vermieten, oder selbst bewohnen. Hat jemand damit Erfahrung?
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Hmmhh, schwierig. Vielleicht macht es sogar mehr Sinn ein neues Gebäude zu bauen- evtl. das Obergeschoss zu vermieten, oder selbst bewohnen. Hat jemand damit Erfahrung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hmmhh, schwierig. Vielleicht macht es sogar mehr Sinn ein neues Gebäude zu bauen- evtl. das Obergeschoss zu vermieten, oder selbst bewohnen. Hat jemand damit Erfahrung?

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vdv
27.04.2019 23:33
Eine Garage ist als eine Kraftwagenhalle genehmigt, und in meiner Stadt MUSST du dein Fahrzeug darin parken (damit es nicht im öffentlichem Parkraum platz weg nimmt, hier auch per Anzeige netter Nachbarn schon durch gesetzt). Egentlich darf hier, außer einem Kraftfahrzeug, nichts in der Garage stehen .. vor allem ichts brennbares, usw...

Ich hoffe das Bauamt sieht es bei dir dann anders ..., mir gefällt die Idee allerdings nicht! Sehe es wie die anderen, kein Platz zum arbeiten ist doof ..
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Eine Garage ist als eine Kraftwagenhalle genehmigt, und in meiner Stadt MUSST du dein Fahrzeug darin parken (damit es nicht im öffentlichem Parkraum platz weg nimmt, hier auch per Anzeige netter Nachbarn schon durch gesetzt). Egentlich darf hier, außer einem Kraftfahrzeug, nichts in der Garage stehen .. vor allem ichts brennbares, usw... Ich hoffe das Bauamt sieht es bei dir dann anders ..., mir gefällt die Idee allerdings nicht! Sehe es wie die anderen, kein Platz zum arbeiten ist doof ..
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vdv schrieb:

Eine Garage ist als eine Kraftwagenhalle genehmigt, und in meiner Stadt MUSST du dein Fahrzeug darin parken (damit es nicht im öffentlichem Parkraum platz weg nimmt, hier auch per Anzeige netter Nachbarn schon durch gesetzt). Egentlich darf hier, außer einem Kraftfahrzeug, nichts in der Garage stehen .. vor allem ichts brennbares, usw...

Ich hoffe das Bauamt sieht es bei dir dann anders ..., mir gefällt die Idee allerdings nicht! Sehe es wie die anderen, kein Platz zum arbeiten ist doof ..

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Olaf Seifert schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.4.19 19:16:
Liebe Kollegen,
ich plane eine kleine eigene Praxis und möchte unsere Garage am Eigenheim dazu nutzen und dementsprechend umbauen bzw. bei Bedarf anbauen. Nun fordern die Zulassungsvorraussetzungen 2 Behandlungsräume von mindestens 8qm. Gibt es jemanden unter euch der eine Zulassung erhalten hat mit nur EINEM Behandlungsraum als Ausnahmeregelung? Der Raum über 20qm wäre gegeben. Ich würde noch eine Vollzeitkraft einstellen-muss ich dann einen Aufenthaltsraum haben? Was sind eure Erfahrungen bezüglich der Praxisgröße? Was denkt ihr ist die Mindestgröße, die man braucht, ohne dass es zu eng wird?


Die Zulassungsvoraussetzungen fordern nicht 2 Behandlungsräume von 8m². Sondern : Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen = 2 x 6m² mit je einer Behandlungsliege bestehen.Nur wenn es externe Räume sein sollen müssen es 8m² sein. Aber HGB und Shakespeare kann ich in allen Punkten nur zustimmen.



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