WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
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Pneumologie und Orthopädie, liegt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sagt mal ich habe eine Pdologie mit in meiner Praxis. Also eine Podologin angestellt. Es geht um die Selbstzahlerpatienten. So nun ist es so, dass immer wenn mal eine halbe Std. frei ist im Plan die Lücken zuerst gefüllt werden an denen ich nicht da bin. Ich arbeite aufgrund eines kleinen Kindes nur vormittags. Also an den nachmittagen werden die Lücken zuerst gefüllt und dann ganz oft nur Hühneraugenbehandlung abgerechnet. Wenn sie jetzt eine ganze Fußpflege macht und beim Patienten auch abkassiert und mir nur die Hühneraugenbehandlung aufschreibt und den Rest in ihre eigene Tasche steckt oder bei Hausbesuchen. Wenn sie dann am nächsten Tag den Patienten aus dem Buch streicht undd sagt "er war nicht da". Wie sieht denn das aus, wenn ich den Patienten hinterher telefoniere. Nun würde ich evtl. so nach Umsatz bezahlen. Dann würde sich sowas für sie ja nicht mehr lohnen. Würdet ihr das machen? Ich habe auch noch eine angestellte Physio. Wäre das unfair dann mit dem Lohn, also dass ich nur eine AN anders bezahle?
Patienten kann man geschickt befragen..
Personalgespräch ggf. Abmahnung oder gleich trennen..Wenn sie behauptet jmd. wär nicht dagewesen und kassiert....hallllo würde bei mir sofort rausfliegen....
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LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wenn beim vereinbarten HB keiner da ist wird doch eine Ausfallrechnung gestellt. Sollte es sich anders verhalten als deine MA behauptet, dass der Patient doch behandelt wurde, kommt der Betzrug spätestens beim Erhalt der Rechnung heraus.
LG ergonosis
Ja aber es kommt auch immer mal vor, dass wenn Sie alleine in der Praxis ist immer mal Patienten ausfallen. Nun weiss ich nicht ob das wirklich so war oder ob es eine andere Ursache hatte, dass der Patient aus dem Plan gestrichen wurde.
Mich würde eher eine Bezahlung nach Umsatz interessieren. Denn dann würde sich sowas ja nicht mehr lohnen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit der Ausfallsrechnugne machen wir nicht. Es kommt selten vor. Wenn es Patienten sind, wo das immer passiert. Aber ansonsten eigentlich nicht. Das zahlt bei uns keiner bzw. kommen die Patienten dann nicht wieder. Und ich muss sagen, dass ich lieber Selbstzahlerpatienten behandel, weil es da keine (im Normalfall keine) Probleme, wie mit dem kassen gibt.
Ja aber es kommt auch immer mal vor, dass wenn Sie alleine in der Praxis ist immer mal Patienten ausfallen. Nun weiss ich nicht ob das wirklich so war oder ob es eine andere Ursache hatte, dass der Patient aus dem Plan gestrichen wurde.
Mich würde eher eine Bezahlung nach Umsatz interessieren. Denn dann würde sich sowas ja nicht mehr lohnen.
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Bojo schrieb:
Abgesehen davon, dass es rechtlich eher schwierig wird eine Angestellte nur nach Umsatz zu bezahlen, würde es sich für sie ja trotzdem noch lohnen. Wenn sie ehrlich ist hat sie mehr Gehalt (z.B. 60% der Summe), wenn sie unehrlich ist trotzdem mehr Geld (100% der Summe). Insofern ist dadurch dein Problem nicht gelöst.
Du wirst nicht drum rum kommen, deine Hausaufgaben als Chefin/Chef zu machen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Vielleicht ist an der Sache ja was dran. Dann kläre es. Ist nichts dran, haut dir deine Mitarbeiterin dein Misstrauen wahrscheinlich um die Ohren und geht eventuell.
Du wirst nicht drum rum kommen, deine Hausaufgaben als Chefin/Chef zu machen.
MfG :)
Abgesehen davon, dass es rechtlich eher schwierig wird eine Angestellte nur nach Umsatz zu bezahlen [...]
Sooo kompliziert ist das nicht, insbesondere wenn der Umsatz halbwegs planbar ist - "die Angestellte" wird für X planbare Einsätze pro Monat/pro Woche zum Stücklohn Y [z% der anzuwendenden Honorarvereinbarung, mindestens aber...] verpflichtet... "zu tun was Anonymus will", darüber hinausgehende Einsätze werden entsprechend vergütet.
Deine Aufgabe ist es dann nur, mindestens X Einsätze zu beschaffen...
...dann lässt du noch ein wenig Raum um die darüber hinausgehenden Einsätze besser zu vergüten als planmäßige Einsätze, fertig ist der Kuchen. Fast, eventuell ist das HGB anzuwenden das im Krankheitsfall den Durchschnitt der letzten drei Monate als Vergütung ansetzt - da fehlt mir noch die Praxiserfahrung.
[...] würde es sich für sie ja trotzdem noch lohnen. Wenn sie ehrlich ist hat sie mehr Gehalt (z.B. 60% der Summe), wenn sie unehrlich ist trotzdem mehr Geld (100% der Summe). Insofern ist dadurch dein Problem nicht gelöst.
...trotzdem ist es eine Möglichkeit die Brücke anzubieten, auf der alle Beteiligten ihr Gesicht wahren. Möglicherweise, aus irgendeinem unbekannten Grund, passen die Zahlen der MA plötzlich zu den Erwartungen von Anonymus? Das kann man thematisieren wenn man den Ärger braucht, kann sich aber auch daran erfreuen das Erwartungen und gebuchte Zahlen zusammenpassen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Bojo schrieb am 19.6.19 14:55:
Bojo schrieb am 19.6.19 14:55:
Abgesehen davon, dass es rechtlich eher schwierig wird eine Angestellte nur nach Umsatz zu bezahlen [...]
Sooo kompliziert ist das nicht, insbesondere wenn der Umsatz halbwegs planbar ist - "die Angestellte" wird für X planbare Einsätze pro Monat/pro Woche zum Stücklohn Y [z% der anzuwendenden Honorarvereinbarung, mindestens aber...] verpflichtet... "zu tun was Anonymus will", darüber hinausgehende Einsätze werden entsprechend vergütet.
Deine Aufgabe ist es dann nur, mindestens X Einsätze zu beschaffen...
...dann lässt du noch ein wenig Raum um die darüber hinausgehenden Einsätze besser zu vergüten als planmäßige Einsätze, fertig ist der Kuchen. Fast, eventuell ist das HGB anzuwenden das im Krankheitsfall den Durchschnitt der letzten drei Monate als Vergütung ansetzt - da fehlt mir noch die Praxiserfahrung.
[...] würde es sich für sie ja trotzdem noch lohnen. Wenn sie ehrlich ist hat sie mehr Gehalt (z.B. 60% der Summe), wenn sie unehrlich ist trotzdem mehr Geld (100% der Summe). Insofern ist dadurch dein Problem nicht gelöst.
...trotzdem ist es eine Möglichkeit die Brücke anzubieten, auf der alle Beteiligten ihr Gesicht wahren. Möglicherweise, aus irgendeinem unbekannten Grund, passen die Zahlen der MA plötzlich zu den Erwartungen von Anonymus? Das kann man thematisieren wenn man den Ärger braucht, kann sich aber auch daran erfreuen das Erwartungen und gebuchte Zahlen zusammenpassen ;)
aber die erste Frage in diesem Kontext ist eindeutig :
Ist die AN ehrlich oder nicht!
Wenn nicht, gibt es keine Überlegungen mehr, dann ist das Vertrauensverhältnis dahin..
Dann kann es nur heißen:
Gute Reise.
Ist sie ehrlich stelt sich die Frage nach dem unternehmerischen Überblick über das eigene Unternehmen.
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NorbArt schrieb:
Sorry folks,
aber die erste Frage in diesem Kontext ist eindeutig :
Ist die AN ehrlich oder nicht!
Wenn nicht, gibt es keine Überlegungen mehr, dann ist das Vertrauensverhältnis dahin..
Dann kann es nur heißen:
Gute Reise.
Ist sie ehrlich stelt sich die Frage nach dem unternehmerischen Überblick über das eigene Unternehmen.
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ali schrieb:
???? Wie kann das gehen, dass sie in Ihre eigene Tasche arbeitet ?
Patienten kann man geschickt befragen..
Personalgespräch ggf. Abmahnung oder gleich trennen..Wenn sie behauptet jmd. wär nicht dagewesen und kassiert....hallllo würde bei mir sofort rausfliegen....
Sagt mal ich habe eine Pdologie mit in meiner Praxis. Also eine Podologin angestellt. Es geht um die Selbstzahlerpatienten. So nun ist es so, dass immer wenn mal eine halbe Std. frei ist im Plan die Lücken zuerst gefüllt werden an denen ich nicht da bin. Ich arbeite aufgrund eines kleinen Kindes nur vormittags. Also an den nachmittagen werden die Lücken zuerst gefüllt und dann ganz oft nur Hühneraugenbehandlung abgerechnet. Wenn sie jetzt eine ganze Fußpflege macht und beim Patienten auch abkassiert und mir nur die Hühneraugenbehandlung aufschreibt und den Rest in ihre eigene Tasche steckt oder bei Hausbesuchen. Wenn sie dann am nächsten Tag den Patienten aus dem Buch streicht undd sagt "er war nicht da". Wie sieht denn das aus, wenn ich den Patienten hinterher telefoniere. Nun würde ich evtl. so nach Umsatz bezahlen. Dann würde sich sowas für sie ja nicht mehr lohnen. Würdet ihr das machen? Ich habe auch noch eine angestellte Physio. Wäre das unfair dann mit dem Lohn, also dass ich nur eine AN anders bezahle?
Für Selbstzahler würde ich keine Teilbehandlungen anbieten.
Nur komplette Fußpflege à 42,00 Okken (dein Preis natürlich, ich kenne mich nicht mehr aus).
Ordentliche Karteiführung und verkaufte Pflegeprodukte sind obligatorisch!
Regelmäßige unvorhergesehene Kontrollen (Einkäufe vorbei bringen, Post sortieren, Kasse leeren etc)
Du weißt ja, was in die Kasse kommen müsste, das wird täglich (jeden Morgen) nachgeprüft und ggfs mit der AN besprochen!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.6.19 14:10:
Sagt mal ich habe eine Pdologie mit in meiner Praxis. Also eine Podologin angestellt. Es geht um die Selbstzahlerpatienten. So nun ist es so, dass immer wenn mal eine halbe Std. frei ist im Plan die Lücken zuerst gefüllt werden an denen ich nicht da bin. Ich arbeite aufgrund eines kleinen Kindes nur vormittags. Also an den nachmittagen werden die Lücken zuerst gefüllt und dann ganz oft nur Hühneraugenbehandlung abgerechnet. Wenn sie jetzt eine ganze Fußpflege macht und beim Patienten auch abkassiert und mir nur die Hühneraugenbehandlung aufschreibt und den Rest in ihre eigene Tasche steckt oder bei Hausbesuchen. Wenn sie dann am nächsten Tag den Patienten aus dem Buch streicht undd sagt "er war nicht da". Wie sieht denn das aus, wenn ich den Patienten hinterher telefoniere. Nun würde ich evtl. so nach Umsatz bezahlen. Dann würde sich sowas für sie ja nicht mehr lohnen. Würdet ihr das machen? Ich habe auch noch eine angestellte Physio. Wäre das unfair dann mit dem Lohn, also dass ich nur eine AN anders bezahle?
Für Selbstzahler würde ich keine Teilbehandlungen anbieten.
Nur komplette Fußpflege à 42,00 Okken (dein Preis natürlich, ich kenne mich nicht mehr aus).
Ordentliche Karteiführung und verkaufte Pflegeprodukte sind obligatorisch!
Regelmäßige unvorhergesehene Kontrollen (Einkäufe vorbei bringen, Post sortieren, Kasse leeren etc)
Du weißt ja, was in die Kasse kommen müsste, das wird täglich (jeden Morgen) nachgeprüft und ggfs mit der AN besprochen!
Da könnt ihr auch gleich tacheless reden. Komisch, daß nur bei ihr die Patienten "nicht kommen"...
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Neuling schrieb:
Welchen Grund möchtest du der AN denn nennen für die VÄ des AV?
Da könnt ihr auch gleich tacheless reden. Komisch, daß nur bei ihr die Patienten "nicht kommen"...
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