WIR SUCHEN IN VOLLZEIT ODER
TEILZEIT:
Physiotherapeut Schmerztherapie
(m/w/d)
THERAPIEZENTRUM AM KLINIKUM
ASCHAFFENBURG-ALZENAU
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit
für
den Bereich Schmerztherapie am
Standort Alzenau. Wir freuen uns
über Ihre aussagekräftige
Bewerbung
bis zum 15.03.202...
TEILZEIT:
Physiotherapeut Schmerztherapie
(m/w/d)
THERAPIEZENTRUM AM KLINIKUM
ASCHAFFENBURG-ALZENAU
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit
für
den Bereich Schmerztherapie am
Standort Alzenau. Wir freuen uns
über Ihre aussagekräftige
Bewerbung
bis zum 15.03.202...
Nun kann ich wählen zwischen Cash flex, Cash direct oder Cash Basic.
Was könnt ihr empfehlen ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PT-Azubine schrieb:
Hallo ihr Lieben! Ich habe mich jetzt für die Praxissoftware IPrax entschieden.
Nun kann ich wählen zwischen Cash flex, Cash direct oder Cash Basic.
Was könnt ihr empfehlen ?
Taxieren, bei der Abrechnung auf "abrechnen" drücken, Begleitscheine ausdrucken, alles für mich sicherheitshalber nochmal scannen, und an die verschiedenen Kassen schicken. Das war's.
Gefällt mir
lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Azubine schrieb:
Klingt simpel… wie lange dauert es dann ca bis du das Geld hast ?
lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@PT-Azubine Lt. Vertrag höchstens 21 Tage nach Eingang der kompletten Unterlagen bei den Kassen. Wenn es länger dauert (ok, bei 1 Tag mache ich kein Fass auf), gibt's eine Verzugsrechnung von 40 Euro zzgl. Zinsen innocent
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Azubine schrieb:
Also vom Zeitaufwand machbar denke ich. Vielen lieben Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Zegula Stephanie schrieb:
Hallo, ich berauche nach 10 Jahren alles neu (Rechner, Bildschirm - am besten TI geeignet), machst du bei iprax die Selbstabrechnung immer noch selbst? Dazu wollte ich dich fragen, wo du die Adressen der einzelnen Abrechnungsstellen bekommst. Wie ist das mit der BG? Dort finde ich bei der Eingabe bei meiner Software im System (noventi) selten die passende Kasse und eine Nummer ist ja nicht angegeben.
Zu der BG kann ich Dir nichts sagen, da ich keine BG-Zulassung besitze. Am besten fragst Du hierfür direkt bei iPrax nach.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
ich mache bei iPrax die Abrechnung seit vielen Jahren selbst. Die Adressen der Abrechnungsstellen steht auf den Begleitschreiben.
Zu der BG kann ich Dir nichts sagen, da ich keine BG-Zulassung besitze. Am besten fragst Du hierfür direkt bei iPrax nach.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ahn schrieb:
@Zegula Stephanie einfach mal googeln, „BG IK Nummern“ und schwups hast du die komplette Liste mit Nummern und Anschrift
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wallny schrieb:
@Zegula Stephanie bei Iprax kannst Du auch die jeweiligen BGs auswählen und die Adresse wird dann auf dem Begleitschein automatisch mit ausgedruckt, also BG Rezept mit Begleitschein eintüten, frankieren und ab in die Post
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wallny schrieb:
@die neue die hat man doch mittlerweile automatisch wenn man die GKV Zulassung hat thinking_face
Da ich nach meiner Umschulung zur PT gleich als FM gearbeitet habe, erfülle ich nicht die Voraussetzungen und darf keine BG-Patienten annehmen.
Mit der Annahme des BG-Rezeptes bestätigst Du, dass Du die Anforderungen erfüllst. Und die erfülle ich halt nicht, ergo nehme ich keine BG-Rezepte an innocent
Zitat Rahmenvertrag BG
Die Zulassung richtet sich nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich muss der Praxisinhaber oder ein Angestellter der Praxis oder ein in der Praxis regelmäßig tätiger freier Mitarbeiter eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwei Jahren in unselbständiger Beschäftigung in geeigneten Einrichtungen nachweisen können. Berufspraktische Erfahrungszeiten verfallen, wenn die regelmäßige Berufstätigkeit als Therapeut mehr als acht Jahre unterbrochen wird. Von der vorgeschriebenen berufspraktischen Erfahrungszeit von mindestens 2 Jahren müssen mindestens 6 Monate in für die Behandlung Unfallverletzter und Berufserkrankter relevanten klinischen Fachbereichen der Chirurgie, Orthopädie oder Neurologie abgeleistet worden sein. Anstelle der Ableistung von mindestens 6 Monaten in klinischen Fachbereichen der Chirurgie, Orthopädie oder Neurologie ist es auch ausreichend, wenn die vorgeschriebene berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens 2 Jahren in einer Praxis abgeleistet wurde, die in dieser Zeit für die Behandlung von UV-Patienten zugelassen war und der Betreffende innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mindestens 20 Unfallverletzungen behandelt hat. Hierüber ist eine Bescheinigung des Praxisinhabers, bei dem die Tätigkeit abgeleistet worden ist, vorzuhalten und auf Aufforderung dem Landesverband vorzulegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Wallny
Wallny schrieb am 22.01.2025 17:03 Uhr:@die neue die hat man doch mittlerweile automatisch wenn man die GKV Zulassung hat thinking_face Nee.... BG-Patienten darfste nur behandeln, wenn Du eine bestimmte Anzahl an Jahren angestellt gearbeitet hast und BG-Patienten dort behandelt hast.
Da ich nach meiner Umschulung zur PT gleich als FM gearbeitet habe, erfülle ich nicht die Voraussetzungen und darf keine BG-Patienten annehmen.
Mit der Annahme des BG-Rezeptes bestätigst Du, dass Du die Anforderungen erfüllst. Und die erfülle ich halt nicht, ergo nehme ich keine BG-Rezepte an innocent
Zitat Rahmenvertrag BG
Die Zulassung richtet sich nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich muss der Praxisinhaber oder ein Angestellter der Praxis oder ein in der Praxis regelmäßig tätiger freier Mitarbeiter eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwei Jahren in unselbständiger Beschäftigung in geeigneten Einrichtungen nachweisen können. Berufspraktische Erfahrungszeiten verfallen, wenn die regelmäßige Berufstätigkeit als Therapeut mehr als acht Jahre unterbrochen wird. Von der vorgeschriebenen berufspraktischen Erfahrungszeit von mindestens 2 Jahren müssen mindestens 6 Monate in für die Behandlung Unfallverletzter und Berufserkrankter relevanten klinischen Fachbereichen der Chirurgie, Orthopädie oder Neurologie abgeleistet worden sein. Anstelle der Ableistung von mindestens 6 Monaten in klinischen Fachbereichen der Chirurgie, Orthopädie oder Neurologie ist es auch ausreichend, wenn die vorgeschriebene berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens 2 Jahren in einer Praxis abgeleistet wurde, die in dieser Zeit für die Behandlung von UV-Patienten zugelassen war und der Betreffende innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mindestens 20 Unfallverletzungen behandelt hat. Hierüber ist eine Bescheinigung des Praxisinhabers, bei dem die Tätigkeit abgeleistet worden ist, vorzuhalten und auf Aufforderung dem Landesverband vorzulegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wallny schrieb:
Ok...gut ich war vorher über 10 Jahre im KH angestellt, ein Akuthaus, also sehe ich da keine Probleme und Skrupel BG Rezepte anzunehmen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Katrin Dähne schrieb:
Hi, ich habe eine Frage zu Beihilfe-Verordnungen: Kann man die abrechnen, wenn man eine rein private Praxis hat oder benötige ich dazu eine Praxiszulassung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Katrin Dähne Was ist eine Beihilfe-Verordnung? Die habe ich in 40 Jahre noch nie gesehen und auch noch nie von gehört. 🤔
vielleicht ist katrin erst seit neuestem therapeutin und braucht bisschen hintergrundwissen. jeder hat mal klein angefangen. (und bei mir persönlich haben forumsteilnehmer bereits pluspunkte, wenn sie nicht anonym schreiben (oder alle paar monate nickname ändern joy))
schreib doch wenigstens dazu, dass es für uns entweder nur GKV oder PRIVAT gibt ;)
daraus ergibt sich ja auch die antwort = keine zulassung nötig
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
vielleicht ist katrin erst seit neuestem therapeutin und braucht bisschen hintergrundwissen. jeder hat mal klein angefangen. (und bei mir persönlich haben forumsteilnehmer bereits pluspunkte, wenn sie nicht anonym schreiben (oder alle paar monate nickname ändern joy))
schreib doch wenigstens dazu, dass es für uns entweder nur GKV oder PRIVAT gibt ;)
daraus ergibt sich ja auch die antwort = keine zulassung nötig
Im Übrigen irrts du dich, dass eine Kassenzulassung bei Privatpatienten grundsätzlich nicht notwendig ist.
Sie ist sehr wohl notwendig bei P-Patienten die im sog. Standardtarif (= GKV-Ersatztarif) versichert sind. Oder wenn es sich beim P-Patient um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt. Auch gibt es private Versicherungsbedingungen, wo eine GKV-zugelassene Praxis für eine Erstattung vereinbart ist (z. B. in meinem eigenen PKV-Vertrag).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Sorry, ich rätsel nicht herum, was nun genau gemeint ist. V.a. nicht in einem Thread, wo es sich um 3 verschiedene Themen geht. Wovon 2 mit der ursprünglichen, 10 Monate alten, Fragestellung überhaupt nicht im Zusammenhang stehen. Deshalb die Nachfrage.
Im Übrigen irrts du dich, dass eine Kassenzulassung bei Privatpatienten grundsätzlich nicht notwendig ist.
Sie ist sehr wohl notwendig bei P-Patienten die im sog. Standardtarif (= GKV-Ersatztarif) versichert sind. Oder wenn es sich beim P-Patient um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt. Auch gibt es private Versicherungsbedingungen, wo eine GKV-zugelassene Praxis für eine Erstattung vereinbart ist (z. B. in meinem eigenen PKV-Vertrag).
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
tja ich hatte auch gerätselt warum dieser Beitrag bei „Ipraxler“ erscheint...
MfG
JürgenK ;)
Und ja, in der Form arbeite ich tatsächlich erst einige Monate.
Schade, dass nicht alle so bodenständig hier sind wie Du Alex.
Auch diese haben mit Sicherheit ihre Fragen hier und wünschen mit Akzeptanz und Respekt behandelt zu werden.
Und ich habe erkannt, dass da ein Mangel besteht bei denen, die abheben und sich dem Grössenwahn nähern.
Also Leute Erdung......
Herzlichen Dank für die Feedbacks 🙏
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Katrin Dähne schrieb:
@Alex Moro vielen Dank Alex. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass es ein Privatrezept ist. Nur dachte ich, es gibt Differenzierung Beihilfe und Vollprivat, schließlich ist nichts so beständig wie der Wandel. Und vom System fange ich nicht erst an.
Und ja, in der Form arbeite ich tatsächlich erst einige Monate.
Schade, dass nicht alle so bodenständig hier sind wie Du Alex.
Auch diese haben mit Sicherheit ihre Fragen hier und wünschen mit Akzeptanz und Respekt behandelt zu werden.
Und ich habe erkannt, dass da ein Mangel besteht bei denen, die abheben und sich dem Grössenwahn nähern.
Also Leute Erdung......
Herzlichen Dank für die Feedbacks 🙏
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Katrin Dähne schrieb:
@JürgenK Passiert....ist dann so. So geht's allen, denn alle sind gleich
dass der beitrag hier fehl am platz ist, ist schon klar, aber ändert das was an deiner meinung? :)
und was der private patient noch dahinter an regularien hat, kann ein PI ja gar nicht wissen.
beim standardtarif ist auch der patient verpflichtet das anzugeben. wenn er es nicht sagt, kann der PI es genauso wenig wissen (oder sind wir neuerdings verpflichtet da explizit nachzufragen?)...
kurz gesagt, ja, es gibt unterschiede, aaaaaber nach wie vor gibt es für uns ja nur GKV oder PRIVAT
btw. hast du (oder auch andere dinosauriere aus dem forum wink ) in deiner laufbahn jemals von einer überprüfung durch die private versicherung der praxisräume/-zulassung gehört?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
dass der beitrag hier fehl am platz ist, ist schon klar, aber ändert das was an deiner meinung? :)
und was der private patient noch dahinter an regularien hat, kann ein PI ja gar nicht wissen.
beim standardtarif ist auch der patient verpflichtet das anzugeben. wenn er es nicht sagt, kann der PI es genauso wenig wissen (oder sind wir neuerdings verpflichtet da explizit nachzufragen?)...
kurz gesagt, ja, es gibt unterschiede, aaaaaber nach wie vor gibt es für uns ja nur GKV oder PRIVAT
btw. hast du (oder auch andere dinosauriere aus dem forum wink ) in deiner laufbahn jemals von einer überprüfung durch die private versicherung der praxisräume/-zulassung gehört?
BTW, es gibt nicht nur PKV oder Privat. Es gibt noch eine Reihe anderen Kostenträger mit eigenen Regularien. Denke nur mal als Beispiel an die DGUV oder DRV.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro
btw. hast du (oder auch andere dinosauriere aus dem forum wink ) in deiner laufbahn jemals von einer überprüfung durch die private versicherung der praxisräume/-zulassung gehört? Ja, und zwar bezüglich unser eigener Praxis. Die Generali hat in den vergangenen 10 Jahren mehrfach nachgefragt ob eine Kassenzulassung vorliegt. Ebenso die Allianz und die DKV. Auch wurde schon mehrfach von diversen PKV der Nachweis von Zertifikate oder überhaupt die Berufsurkunde als PT bzw. HP verlangt. Die PKVen akzeptieren nicht mehr einfach alles.
BTW, es gibt nicht nur PKV oder Privat. Es gibt noch eine Reihe anderen Kostenträger mit eigenen Regularien. Denke nur mal als Beispiel an die DGUV oder DRV.
Die Allianz hat ebenfalls in den letzten Jahren öfters bei mir nachgefragt, ob ich eine Kassenzulassung besitze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Alex Moro auch ich wurde bereits von PKV auf GKV-Zulassung überprüft. Das erste Mal, vor vielen Jahren, als ich noch FM war, musste ich die IK-Nummer der zugelassenen Praxis angeben. Erst im Anschluß wurde die Rechnung an die Patientin erstattet.
Die Allianz hat ebenfalls in den letzten Jahren öfters bei mir nachgefragt, ob ich eine Kassenzulassung besitze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
sind wir in dem fall gegenüber PKV angabenpflichtig, was wir für zulassungen haben oder hat nur der PP das problem der auszahlung?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
ich mach Cash direkt, das ist die Selbstabrechnung.
Taxieren, bei der Abrechnung auf "abrechnen" drücken, Begleitscheine ausdrucken, alles für mich sicherheitshalber nochmal scannen, und an die verschiedenen Kassen schicken. Das war's.
Mein Profilbild bearbeiten