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BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
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Es geht mal wieder um Ausfallrechnungen, ein ewiges Thema das nie Ruhe bekommt.
Trotz schriftlicher Vereinbarung mit einer Patientin musste ich einen Vergleich auf dem Amtsgericht hinnehmen. Begründung des Amtsrichters lag in der Frage der Kausalität. Auf Deutsch, ich hätte Nachweisen müssen dass ein anderer Patient, diesen abgesagten Termin wahrnehmen hätte können, wenn die Absage früher erfolgt wäre. Der Vergleich war jetzt Notwendig da ansonsten alle Patienten die bisher die Ausfallrechnung bezahlt haben ihr Geld wieder zurück fordern könnten und ich in Zukunft keine Ausfallrechnungen mehr erstellen kann, da ein bindendes Urteil besteht.
Andere Amtsrichter, beurteilen solch einen Fall anders. Es ist immer das zugehörige Amtsgericht maßgeblich.
Deutsches Recht soll einer verstehen? Auch hier könnten unsere Verbände mal etwas für uns tun und klare Regelungen Bundesweit rechtlich klären lassen.
Solch ein Urteil ließ sich nur dann umgehen wenn in der Vereinbarung ich ebenfalls Schadenersatz bezahlen würde, bei einem von der Praxis abgesagten Termin. Viel Freude wenn ein Mitarbeiter erkrankt.
Sobald mir der schriftliche Bescheid vorliegt werde ich ihn veröffentlichen
Frohes schaffen allerseits
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Problem beschreiben
Deuser schrieb:
Hallo Liebe Kollegen,
Es geht mal wieder um Ausfallrechnungen, ein ewiges Thema das nie Ruhe bekommt.
Trotz schriftlicher Vereinbarung mit einer Patientin musste ich einen Vergleich auf dem Amtsgericht hinnehmen. Begründung des Amtsrichters lag in der Frage der Kausalität. Auf Deutsch, ich hätte Nachweisen müssen dass ein anderer Patient, diesen abgesagten Termin wahrnehmen hätte können, wenn die Absage früher erfolgt wäre. Der Vergleich war jetzt Notwendig da ansonsten alle Patienten die bisher die Ausfallrechnung bezahlt haben ihr Geld wieder zurück fordern könnten und ich in Zukunft keine Ausfallrechnungen mehr erstellen kann, da ein bindendes Urteil besteht.
Andere Amtsrichter, beurteilen solch einen Fall anders. Es ist immer das zugehörige Amtsgericht maßgeblich.
Deutsches Recht soll einer verstehen? Auch hier könnten unsere Verbände mal etwas für uns tun und klare Regelungen Bundesweit rechtlich klären lassen.
Solch ein Urteil ließ sich nur dann umgehen wenn in der Vereinbarung ich ebenfalls Schadenersatz bezahlen würde, bei einem von der Praxis abgesagten Termin. Viel Freude wenn ein Mitarbeiter erkrankt.
Sobald mir der schriftliche Bescheid vorliegt werde ich ihn veröffentlichen
Frohes schaffen allerseits
Ich neige dazu mir die Abschaffung der PT als Kassenleistung zu wünschen... finanziellen Spielraum haben wir zumindest bei KG nicht mehr. 7 oder 8 Termine stellen, aber 6 vergütet bekommen ist das Todesurteil für jede Praxis, die ihre MA nicht über den Tisch zieht.
Kopfschüttelnd,
m.
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Bei den anderen ist es mir so gut wie noch gar nicht passiert. Die müssen ja beim Aufnahmegespräch, wenn die zu ihren aller ersten Termin erscheinen mir gleich mal Unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind, dass denen wenn die nicht innerhalb von 24 h den Termin absagen eine Ausfallgebühr bezahlen müssen. Wenn einer kurzzeitig erkrankt und es kein Dauerzustand ist verzichte ich ja auf ne Ausfallgebühr. Aber bei den Motorisch nicht rechtzeitig Absagen oder bei denen die meinen, sie müssten noch nicht mal absagen stell ich denen dann das schon in Rechnung.
Wobei solche Leute hatte ich bis jetzt noch nie. Nur welche die meinen den aller ersten Termin nicht abzusagen.
Diese Unart scheint wohl normal zu sein. :angry:
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Kukdiehe schrieb:
Wo ich mich auch noch aufregen kann, ist das es manche sogar gar nicht für nötig halten den aller ersten Termin zur Befunderhebung und aller ersten Behandlung abzusagen. Da wird gar nicht erst mal zurück gerufen. Sorry habe doch kein Rezept bekommen oder bin jetzt doch zu jemand anderem hin gegangen. Die Termine werden schließlich ja verbindlich vereinbart. :rage: Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich den Termin anderweidig vergeben können oder hätte mir sogar heute noch nicht mal die Mühe mehr machen müssen wieder zur meiner Praxis zurück zu fahren. So sind mir auch unnötige Kosten entstanden. Da hätte ich früher Feierabend machen können und hätte mir das Benzin was ich wieder zurück zu meiner Praxis verpulvert habe sparen können. :rage:
Bei den anderen ist es mir so gut wie noch gar nicht passiert. Die müssen ja beim Aufnahmegespräch, wenn die zu ihren aller ersten Termin erscheinen mir gleich mal Unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind, dass denen wenn die nicht innerhalb von 24 h den Termin absagen eine Ausfallgebühr bezahlen müssen. Wenn einer kurzzeitig erkrankt und es kein Dauerzustand ist verzichte ich ja auf ne Ausfallgebühr. Aber bei den Motorisch nicht rechtzeitig Absagen oder bei denen die meinen, sie müssten noch nicht mal absagen stell ich denen dann das schon in Rechnung.
Wobei solche Leute hatte ich bis jetzt noch nie. Nur welche die meinen den aller ersten Termin nicht abzusagen.
Diese Unart scheint wohl normal zu sein. :angry:
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Tempelritter schrieb:
in diese Richtung gibt es Urteile u. a. aus Stuttgart, die Terminausfälle bei Ärzten betreffen. Diese sind vor Gericht mit ihren Ausfallrechnungen gescheitert. Diese Info ist aus einem Rechtskundeseminar, Referent war Rechtsanwalt D.B. Alt. Die Chancen unsere Ausfallrechnungen vor Gericht durchzusetzen soll schwieriger bis unmöglich sein.
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REHA am Kreuz schrieb:
Es wird bei der rechtlichen Beurteilung meist differenziert, wie die Praxis organisiert ist. Wenn es eine Praxis ist, in der Patienten ohne vereinbarten Termin im Wartezimmer sitzen (könnten), scheitert die Ausfallrechnung (das ist bei vielen Ärzten so). Bei reinen Bestellpraxen sind die Chancen besser. Wenn man dann noch in einer reinen Bestellpraxis eine Warteliste vorweisen kann, sind sie noch besser, da man dann nachweisen kann, dass man die Lücke hätte füllen können.
Zudem kann man einen Protokollvermerk anbringen, dass mindestens einmal versucht wurde, den Termin (Lücke) zu füllen.
Zeugen gibt es durch Rez.-fachkräfte zudem.
Weiter unterschreiben sie dies bei dem Pat.-rechtegesetz, dem ausgehändigten Terminzettel wo dies draufsteht.
Wir haben jede Woche solche "Absager", bis jetzt hat noch jeder bezahlt und wir mussten nicht vor Gericht. Evtl. hängt es auch mit der Höhe der Forderung zusammen, die bei uns nicht höher ist wie max. 20 Euro/20 Min als Fixum.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Es sei denn, man hat einen Terminplan der das nachweisen lässt.
Zudem kann man einen Protokollvermerk anbringen, dass mindestens einmal versucht wurde, den Termin (Lücke) zu füllen.
Zeugen gibt es durch Rez.-fachkräfte zudem.
Weiter unterschreiben sie dies bei dem Pat.-rechtegesetz, dem ausgehändigten Terminzettel wo dies draufsteht.
Wir haben jede Woche solche "Absager", bis jetzt hat noch jeder bezahlt und wir mussten nicht vor Gericht. Evtl. hängt es auch mit der Höhe der Forderung zusammen, die bei uns nicht höher ist wie max. 20 Euro/20 Min als Fixum.
stefan 302
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michael933 schrieb:
Wenn wir jetzt noch das wirtschaftliche Risiko für die Unlust der Termineinhaltung übernehmen sollen! Da wird schnell ein Schnupfen dazugedichtet, ein Facharzttermin generiert, der Arbeitgeber mit Überstunden zitiert... Schuld ist ja eh der andere.
Ich neige dazu mir die Abschaffung der PT als Kassenleistung zu wünschen... finanziellen Spielraum haben wir zumindest bei KG nicht mehr. 7 oder 8 Termine stellen, aber 6 vergütet bekommen ist das Todesurteil für jede Praxis, die ihre MA nicht über den Tisch zieht.
Kopfschüttelnd,
m.
ich habe diesen Vorgang einmal per Gericht durchgezogen. Folgendes Urteil:
"Die Beklagte wird verurteilt 52,-- DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 17.04.98, sowie 20,-- DM vorgerichtliche Mahnkosten an den Kläger zu zahlen"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Kurzer Ausschnitt:
"Zwischen den Parteien bestand ein Dienstvertrag gem §§ 611 ff BGB über die Erbringung einer krankengymnastischen Behandlung......"
Sie (die Beklagte) ist hierdurch in Annahmeverzug im Sinne des § 615 Satz 1 BGB gekommen.........
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2 :smile: :smile: :smile: :sunglasses: :thumbsdown: :yum:
(Die Patientin hat mich am Telefon auch noch sehr dumm angesprochen, dann habe ich mich entschieden, vor Gericht zu gehen)
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe diesen Vorgang einmal per Gericht durchgezogen. Folgendes Urteil:
"Die Beklagte wird verurteilt 52,-- DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 17.04.98, sowie 20,-- DM vorgerichtliche Mahnkosten an den Kläger zu zahlen"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Kurzer Ausschnitt:
"Zwischen den Parteien bestand ein Dienstvertrag gem §§ 611 ff BGB über die Erbringung einer krankengymnastischen Behandlung......"
Sie (die Beklagte) ist hierdurch in Annahmeverzug im Sinne des § 615 Satz 1 BGB gekommen.........
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2 :smile: :smile: :smile: :sunglasses: :thumbsdown: :yum:
(Die Patientin hat mich am Telefon auch noch sehr dumm angesprochen, dann habe ich mich entschieden, vor Gericht zu gehen)
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all die von dir angesprochenen Beispiele sind einfach zu vermeiden!
1. Termine werden nur vergeben wenn gültiges Rezept vorliegt und in meiner Praxis abgegeben wird. (Ausnahme stammpstienten und/oder folgetermine)
2. Pat füllt vor dem 1. Termin den patientenaufklärungsbogen aus und unterschreibt ihn!
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don schrieb:
Kukdiehe,
all die von dir angesprochenen Beispiele sind einfach zu vermeiden!
1. Termine werden nur vergeben wenn gültiges Rezept vorliegt und in meiner Praxis abgegeben wird. (Ausnahme stammpstienten und/oder folgetermine)
2. Pat füllt vor dem 1. Termin den patientenaufklärungsbogen aus und unterschreibt ihn!
1. Termine werden nur vergeben wenn gültiges Rezept vorliegt und in meiner Praxis abgegeben wird. (Ausnahme stammpstienten und/oder folgetermine)
2. Pat füllt vor dem 1. Termin den patientenaufklärungsbogen aus und unterschreibt ihn!
Hallo don,
soweit zur Theorie. Wirklich ernstes Interesse von mir. Kommen die Patienten dadurch zum Termin bzw. sagen rechtzeitig ab? Erzieht Punkt 2. die Patienten ernsthaft? Wie sind deine Sanktionen bzw. hast du schon Privatrechnungen bei Ausfall geschrieben?
Gruß tom
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tom1350 schrieb:
don schrieb am 24.3.15 08:39:
1. Termine werden nur vergeben wenn gültiges Rezept vorliegt und in meiner Praxis abgegeben wird. (Ausnahme stammpstienten und/oder folgetermine)
2. Pat füllt vor dem 1. Termin den patientenaufklärungsbogen aus und unterschreibt ihn!
Hallo don,
soweit zur Theorie. Wirklich ernstes Interesse von mir. Kommen die Patienten dadurch zum Termin bzw. sagen rechtzeitig ab? Erzieht Punkt 2. die Patienten ernsthaft? Wie sind deine Sanktionen bzw. hast du schon Privatrechnungen bei Ausfall geschrieben?
Gruß tom
Das Rezept liegt bei mir, die Wahrscheinlichkeit das der Pat woanders hingeht ist gering. Der aufklärungsbogen dient der Qualitätssicherung und der Beweisführung für den Fall der Klage, ebenso die vorhandene Warteliste von Patienten die einspringen können. Und ja, ich stelle grundsätzlich Ausfallrechnungen. Werden diese nicht bezahlt übernimmt mein Anwalt.
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don schrieb:
Pauschal kann man das nicht sagen ABER:
Das Rezept liegt bei mir, die Wahrscheinlichkeit das der Pat woanders hingeht ist gering. Der aufklärungsbogen dient der Qualitätssicherung und der Beweisführung für den Fall der Klage, ebenso die vorhandene Warteliste von Patienten die einspringen können. Und ja, ich stelle grundsätzlich Ausfallrechnungen. Werden diese nicht bezahlt übernimmt mein Anwalt.
Es gibt halt solche und solche. Ein Termin beim Papst würde auch keiner verpassen :wink:
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tom1350 schrieb:
Danke don für die Antwort.
Es gibt halt solche und solche. Ein Termin beim Papst würde auch keiner verpassen :wink:
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Alfred Kramer schrieb:
Na da möchte ich mal sehen, wie in Zukunft ein Zahnarzt seine Ausfallrechnung begründen will, bei dem man trotz Termin bis zu 2 Stunden warten muss!
in meinem Beitrag wollte ich nur darlegen, dass es keine Rechtssicherheit gibt für eine Ausfallrechnung. Jedes Amtsgericht beurteilt die Streitfrage anders. Berufung ist schwierig, da der Betrag zu gering ist. Sollten nicht die Verbände versuchen eine Rechtssicherheit für solche Fälle erstreiten. Die Verbände haben mehr Möglichkeiten damit höhere Gerichte sich damit einmal beschäftigen (LG oder OLG)
Glücklich kann sich der schätzen dessen Amtsrichter eine Ausfallrechnung zulässt. Pech für alle Kollegen und somit eine Sackgasse wenn Amtsgerichte vor Ort den Fall abweisen.
Frohes schaffen
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Kukdiehe schrieb:
Also ich mach mir bis jetzt nicht großartig die Mühe nur weil jemand meine Ausfallrechnung nicht bezahlen möchte nach dem ich den Patienten drei mal abgemahnt habe, vor Gericht zu gehen. Da ärgere ich mich lieber drüber. Das ist für mich wegen den paar Kröten zu Nervenaufreibend.
Natürlich gibt es keine schwarze Liste :wink:, aber es kann ja mal vorkommen das alle Praxen in der Umgebung einfach keinen Termin frei haben für diese Art von Patienten.
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Fuzziguzzi schrieb:
Ein netter Kollegen/innentreff kann immer helfen.
Natürlich gibt es keine schwarze Liste :wink:, aber es kann ja mal vorkommen das alle Praxen in der Umgebung einfach keinen Termin frei haben für diese Art von Patienten.
Das Problem ist auch, dass man ja nicht durchs Telefon entscheiden kann ist einer wirklich krank oder nicht. Das ist dann so wie in der Schule früher als man seine Entschuldigung selber geschrieben hat. Das ärgert mich ja total. Und dass dann der Praxis Inhaber keine Chance hat ist echt beschämend. Alle Macht dem Patienten, das fehlt dann noch.
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Bubasta schrieb:
@Kukdiehe: du vielleicht nicht,aber was wenn der Patient klagt weil er eben den Ausfall bezahlen muss?
Das Problem ist auch, dass man ja nicht durchs Telefon entscheiden kann ist einer wirklich krank oder nicht. Das ist dann so wie in der Schule früher als man seine Entschuldigung selber geschrieben hat. Das ärgert mich ja total. Und dass dann der Praxis Inhaber keine Chance hat ist echt beschämend. Alle Macht dem Patienten, das fehlt dann noch.
1. Warum sagen Patienten, ( die nicht über Nacht erkrankt sind), ihre Termine kurzfristig ab oder "vergessen" sie sogar ?
Aus meiner Sicht, weil sie (oft) nicht aus Überzeugung zu uns kommen, sondern, weil der Arzt gesagt hat: na, dann versuchen wir`s halt jetzt mal mit Krankengymnastik.....und weil 15-20 Minuten zu kurz sind, um wirklich gute, überzeugende Therapie zu machen - und wir nicht berechtigt sind, all die Therapiemethoden anzuwenden, die hilfreich sein könnten, wenn "normale" KG im Sinne von Aktivierung nicht ausreichend oder angebracht ist.
Die 2.Frage ist eh schon beantwortet: mit höherer Vergütung könnte jede Praxis ein paar Ausfälle pro Tag verkraften...
In diesem Sinne...sollten wir nicht lieber unsere Kraft dafür einzusetzen, das zu bekommen, was wir uns alle wünschen ?
herzliche Grüsse vom
noch immer nicht hoffnungslosen Wärmfläschchen
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Wärmfläschchen schrieb:
Die entscheidenden 2 Fragen sind doch immer die Gleichen :
1. Warum sagen Patienten, ( die nicht über Nacht erkrankt sind), ihre Termine kurzfristig ab oder "vergessen" sie sogar ?
Aus meiner Sicht, weil sie (oft) nicht aus Überzeugung zu uns kommen, sondern, weil der Arzt gesagt hat: na, dann versuchen wir`s halt jetzt mal mit Krankengymnastik.....und weil 15-20 Minuten zu kurz sind, um wirklich gute, überzeugende Therapie zu machen - und wir nicht berechtigt sind, all die Therapiemethoden anzuwenden, die hilfreich sein könnten, wenn "normale" KG im Sinne von Aktivierung nicht ausreichend oder angebracht ist.
Die 2.Frage ist eh schon beantwortet: mit höherer Vergütung könnte jede Praxis ein paar Ausfälle pro Tag verkraften...
In diesem Sinne...sollten wir nicht lieber unsere Kraft dafür einzusetzen, das zu bekommen, was wir uns alle wünschen ?
herzliche Grüsse vom
noch immer nicht hoffnungslosen Wärmfläschchen
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Eberhard schrieb:
Ich habe in meiner Praxis niemals irgend etwas unterschreiben lassen und wir haben niemals mit irgend jemandem Ärger wegen der Bezahlung von Ausfällen gehabt. Wir schlossen mit den Patienten sozusagen ein Gentlemanacreement. Auch haben wir diese Übereinkunft des Bezahlens an mehreren Stellen in der Praxis ausgehängt. Auch beruhte dieses Abkommen auf Gegenseitigkeit und deshalb mußten wir in fast 40 Jahren auch zwei- bis dreimal bezahlen.
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Deuser schrieb:
Liebe Kollegen,
in meinem Beitrag wollte ich nur darlegen, dass es keine Rechtssicherheit gibt für eine Ausfallrechnung. Jedes Amtsgericht beurteilt die Streitfrage anders. Berufung ist schwierig, da der Betrag zu gering ist. Sollten nicht die Verbände versuchen eine Rechtssicherheit für solche Fälle erstreiten. Die Verbände haben mehr Möglichkeiten damit höhere Gerichte sich damit einmal beschäftigen (LG oder OLG)
Glücklich kann sich der schätzen dessen Amtsrichter eine Ausfallrechnung zulässt. Pech für alle Kollegen und somit eine Sackgasse wenn Amtsgerichte vor Ort den Fall abweisen.
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