Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
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Ich selbe arbeite nur digital, also fällt bei mir kein Papiermüll an.
Dankeschön für hilfreiche Antworten
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Papa Alpaka schrieb:
Japp, einfach schreddern - bisher müssen wir keinen Nachweis über vernichtete Daten führen.
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hgb schrieb:
Schreddern geht nur dann, wenn Pat. vor 1994 geboren sind. Die zehn Jahre laufen erst ab Volljährigkeit!! mfg hgbblush
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Schippi schrieb:
@hgb hast du dafür eine gesetzliche Vorgabe diese Regelung war mir bisher nicht bekannt
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hgb schrieb:
@Schippi ...Du kannst sicher schon googeln, da findest Du in der Zusammenstelleung des ZVK den Hinweis auf 10 Jahre, wenn Rö.-Bilder wie auch Befunde dabei sind, dass es erst ab Volljährigkeit zählt. Explicit ist es also im Strahlenschutzgesetz geregelt. Unterlagen ohne diese Angaben, können nach 10 J. weg. Für Arztpraxen wird aber 30 J. empfohlen, da Haftungsansprüche erst dann verjähren. (Nicht nur bei Ärzten!) Mfg hgb
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Inche schrieb:
Wenn du auf Nr sicher gehen willst alles scannen und die Karten schredderrn
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Schippi schrieb:
@hgb okay,ich bin von Karteikarten ausgegangen, alles andere habe ich in keinen Unterlagen,da röntgenbilder Eigentum des Patienten sind und er/sie diese immer nach kurzem Blick wiederbekommen haben,und ja googeln kann ich,muss ich nicht da die Frage ja direkt auf "nur "Karteikarten bezogen wenn,nicht auf irgendwelche Eventualitäten, und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen
hgb hat die Ärzte nur beispielhaft für eine mögliche 30-jährige Haftungsfrist genannt und damit zum Ausdruck bringen wollen, dass im Einzelfall auch bei den Physios diese gesetzliche Frist zum Tragen kommen kann. Und was dann, wenn es zu dem möglichen Haftungsfall keine Unterlagen mehr gibt (weil nach 10 Jahren vernichtet)
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GüSta schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 17.02.2022 14:12 Uhr u. a.: "und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen"
hgb hat die Ärzte nur beispielhaft für eine mögliche 30-jährige Haftungsfrist genannt und damit zum Ausdruck bringen wollen, dass im Einzelfall auch bei den Physios diese gesetzliche Frist zum Tragen kommen kann. Und was dann, wenn es zu dem möglichen Haftungsfall keine Unterlagen mehr gibt (weil nach 10 Jahren vernichtet)
.. manchmal brauchen wir auch im Deutschen Übersetzer!grinningDanke hgb
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hgb schrieb:
@GüSta
.. manchmal brauchen wir auch im Deutschen Übersetzer!grinningDanke hgb
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pt ani schrieb:
@hgb Nicht, wenn man sich gleich klar ausdrückt.. Aber danke, das ist ein wichtiges Thema!
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hgb schrieb:
@pt ani .. was, bitte, war unklar?? Mfg hgbupside_down_face
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Schippi schrieb:
@hgb wie gut das wir solche schlauen Kollegen haben(seid ihr eigentlich kollegen)!!Ich weiss nur von 10 Jahren,daran halte ich mich,vielleicht habt ihr auch gesetzestext wo die längere aufberwahrung für physios steht!Ich halte mich an 10 Jahre und wenn wegen Haftung irgendwann irgendwas kommt dann schaun wir mal!auf eventuaötäten muss ich mich nicht vorbereiten,was die Zukunft bringt weiss keiner
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Problem beschreiben
Meggi89 schrieb:
Hallo zusammen, vor genau zehn Jahren habe ich eine Praxis von einer Kollegin übernommen, die aus Altersgründen verkauft hat. Nun habe ich noch einige Karteikarten aus 2011, die ich jetzt auflösen kann. Es sind nicht besonders viel, da meine Vorgängerin meinte, das muss sie nicht aufbewahren. Jetzt meine Frage: Wie entsorge ich diese paar Karteikarten? Kann ich die einfach schreddern?
Ich selbe arbeite nur digital, also fällt bei mir kein Papiermüll an.
Dankeschön für hilfreiche Antworten
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