na denn schreib doch Heilpraktiker, bittttttttteeeeeeeehhhhhhh !
Im übrigen, wenn Du als Physio überwiegend ohne Rezept arbeitest,
bist auch von der DRV befreit.....
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na denn schreib doch Heilpraktiker, bittttttttteeeeeeeehhhhhhh !
Im übrigen, wenn Du als Physio überwiegend ohne Rezept arbeitest,
bist auch von der DRV befreit.....
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ali schrieb:
na denn schreib doch Heilpraktiker, bittttttttteeeeeeeehhhhhhh !
Im übrigen, wenn Du als Physio überwiegend ohne Rezept arbeitest,
bist auch von der DRV befreit.....
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> Hallo
> ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man
> Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
NEIN
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(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Hallo
> ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man
> Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
NEIN
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morpheus-06 schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Hallo
> ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man
> Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
NEIN
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Gucks du auf Homepage von Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Da findest du viele Berufe (Lehrer, Künstler, Physiotherapeuten ect.pp.) welche Pflichtversichert sind und was es für Außnahmen gibt.
Osteopathen gibt es da nicht weil es den Beruf des Osteopathen nicht gibt! Na sowas aber auch :wink:
HPs fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Du musst es aber prüfen lassen. D.h.: du stellst einen Antrag auf Prüfung (auch per Mail), bekommst ein Formblatt zuggeschickt was auszufüllen ist und wo du nachweisen musst, dass du keine Auftraggeber hast und Du selbständig arbeitest.
Und hoppla - da sind wir wieder bei dem alten Thema: bei der "Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit" Zeile schreibst Du rein: Ausübung der Heilkunde im Sinne des HeilpG § 1 Abs. 2 (Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.)
Die Prüfen dann, ob du nicht doch "scheinselbständig" bist und geben ihr OK oder sagen Nö :point_up:
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• Tempelritter
Gucks du auf Homepage von Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Da findest du viele Berufe (Lehrer, Künstler, Physiotherapeuten ect.pp.) welche Pflichtversichert sind und was es für Außnahmen gibt.
Osteopathen gibt es da nicht weil es den Beruf des Osteopathen nicht gibt! Na sowas aber auch :wink:
HPs fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Du musst es aber prüfen lassen. D.h.: du stellst einen Antrag auf Prüfung (auch per Mail), bekommst ein Formblatt zuggeschickt was auszufüllen ist und wo du nachweisen musst, dass du keine Auftraggeber hast und Du selbständig arbeitest.
Und hoppla - da sind wir wieder bei dem alten Thema: bei der "Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit" Zeile schreibst Du rein: Ausübung der Heilkunde im Sinne des HeilpG § 1 Abs. 2 (Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.)
Die Prüfen dann, ob du nicht doch "scheinselbständig" bist und geben ihr OK oder sagen Nö :point_up:
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Prokrustes schrieb:
Gucks du auf Homepage von Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Da findest du viele Berufe (Lehrer, Künstler, Physiotherapeuten ect.pp.) welche Pflichtversichert sind und was es für Außnahmen gibt.
Osteopathen gibt es da nicht weil es den Beruf des Osteopathen nicht gibt! Na sowas aber auch :wink:
HPs fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Du musst es aber prüfen lassen. D.h.: du stellst einen Antrag auf Prüfung (auch per Mail), bekommst ein Formblatt zuggeschickt was auszufüllen ist und wo du nachweisen musst, dass du keine Auftraggeber hast und Du selbständig arbeitest.
Und hoppla - da sind wir wieder bei dem alten Thema: bei der "Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit" Zeile schreibst Du rein: Ausübung der Heilkunde im Sinne des HeilpG § 1 Abs. 2 (Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.)
Die Prüfen dann, ob du nicht doch "scheinselbständig" bist und geben ihr OK oder sagen Nö :point_up:
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ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
Du bist kein Osteopath, bestenfalls HP mit eigener Praxis und dann gelten diese Gesetze.
Grüße...Gerry
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
heih sorry, das mit dem HP war ehh klar,
Im übrigen, wenn Du als Physio überwiegend ohne Rezept arbeitest,
bist auch von der DRV befreit.....
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ali schrieb:
na denn schreib doch Heilpraktiker, bittttttttteeeeeeeehhhhhhh !
Im übrigen, wenn Du als Physio überwiegend ohne Rezept arbeitest,
bist auch von der DRV befreit.....
als Osteo , wenn mann sich als solcher bezeichnet ist man immer HP, das muss man nicht immer erwähnen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hi ali, bleib cool,
als Osteo , wenn mann sich als solcher bezeichnet ist man immer HP, das muss man nicht immer erwähnen
Osteo kann sich jeder nennen, aussah in Hessen vielleicht......
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ali schrieb:
:smile: :confused: *lol
Osteo kann sich jeder nennen, aussah in Hessen vielleicht......
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...Dein Ohr in Gottes Wort....
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Gerry schrieb:
Boah ey, so langsam wird es mühselig!
Du bist kein Osteopath, bestenfalls HP mit eigener Praxis und dann gelten diese Gesetze.
Grüße...Gerry
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Sarah x schrieb:
Wenn du HP bist, dann ja...
> Hallo
> ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man
> Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
NEIN
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morpheus-06 schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Hallo
> ist man eigentlich von der gesetzlichen RV befreit, wenn man
> Osteopath ist und das selbständig und ohne Angestellte?
NEIN
Da findest du viele Berufe (Lehrer, Künstler, Physiotherapeuten ect.pp.) welche Pflichtversichert sind und was es für Außnahmen gibt.
Osteopathen gibt es da nicht weil es den Beruf des Osteopathen nicht gibt! Na sowas aber auch :wink:
HPs fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Du musst es aber prüfen lassen. D.h.: du stellst einen Antrag auf Prüfung (auch per Mail), bekommst ein Formblatt zuggeschickt was auszufüllen ist und wo du nachweisen musst, dass du keine Auftraggeber hast und Du selbständig arbeitest.
Und hoppla - da sind wir wieder bei dem alten Thema: bei der "Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit" Zeile schreibst Du rein: Ausübung der Heilkunde im Sinne des HeilpG § 1 Abs. 2 (Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.)
Die Prüfen dann, ob du nicht doch "scheinselbständig" bist und geben ihr OK oder sagen Nö :point_up:
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Prokrustes schrieb:
Gucks du auf Homepage von Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Da findest du viele Berufe (Lehrer, Künstler, Physiotherapeuten ect.pp.) welche Pflichtversichert sind und was es für Außnahmen gibt.
Osteopathen gibt es da nicht weil es den Beruf des Osteopathen nicht gibt! Na sowas aber auch :wink:
HPs fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Du musst es aber prüfen lassen. D.h.: du stellst einen Antrag auf Prüfung (auch per Mail), bekommst ein Formblatt zuggeschickt was auszufüllen ist und wo du nachweisen musst, dass du keine Auftraggeber hast und Du selbständig arbeitest.
Und hoppla - da sind wir wieder bei dem alten Thema: bei der "Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit" Zeile schreibst Du rein: Ausübung der Heilkunde im Sinne des HeilpG § 1 Abs. 2 (Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.)
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