für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
weiß zufällig jemand von euch, ob ich als freiberuflicher Physio eine Ergotherapeutin einstellen dürfte und die bearbeiteten Ergo-Verordnungen dann über eine Ergo-Praxis abrechnen darf?
In einem Pflegeheim findet das Personal schon seit 1,5 Jahren niemanden, der die Ergo übernehmen könnte.
Ich bin da als Physio unterwegs und könnte das einerseits vor Ort gut organisieren und außerdem kenne ich über die interdisziplinäre Zusammenarbeit diverse Ergos und denke, dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass bei vernünftiger Entlohnung jemand zumindest einen ergänzenden Minijob machen würde, um wenigstens die dringlichsten Therapien abzudecken.
Nur ob das so auch erlaubt ist, weiß ich nicht...
Es würde mir auch reichen, wenn jemand mir sagen kann, wo ich mich da rechtssicher informieren kann.
Vielen Dank schonmal für eure Mühen
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Fabian86 schrieb:
Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand von euch, ob ich als freiberuflicher Physio eine Ergotherapeutin einstellen dürfte und die bearbeiteten Ergo-Verordnungen dann über eine Ergo-Praxis abrechnen darf?
In einem Pflegeheim findet das Personal schon seit 1,5 Jahren niemanden, der die Ergo übernehmen könnte.
Ich bin da als Physio unterwegs und könnte das einerseits vor Ort gut organisieren und außerdem kenne ich über die interdisziplinäre Zusammenarbeit diverse Ergos und denke, dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass bei vernünftiger Entlohnung jemand zumindest einen ergänzenden Minijob machen würde, um wenigstens die dringlichsten Therapien abzudecken.
Nur ob das so auch erlaubt ist, weiß ich nicht...
Es würde mir auch reichen, wenn jemand mir sagen kann, wo ich mich da rechtssicher informieren kann.
Vielen Dank schonmal für eure Mühen
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Eberhard schrieb:
Ich gehe davon aus, dass du Freier Mitarbeiter, nicht nur Freiberufler bist. Vielleicht solltest du dir darüber erst einmal im Klaren sein. Die weitere Fragestellung ist nicht leicht zu beantworten. Ich würde dir empfehlen deinen Berufsverband zu befragen.
Beim Berufsverband werde ich auf jeden Fall mal nachfragen. Danke für den Tip.
Rechtlich betreibe ich natürlich ein Einzelunternehmen. Das unterscheidet mich allerdings nicht sonderlich von den meisten Praxen.
Daher der Begriff Freiberufler, der ja recht gängig ist für selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung.
Das ist jedenfalls bei mir der Fall und grundsätzlich ja unproblematisch.
Die Frage ist halt, ob ich als Einzelunternehmen ohne eigene Kassenzulassung auch von angestellten Ergotherapeuten bearbeitete Ergo-Verordnungen mit Ergo-Praxen abrechnen darf, obwohl ich selbst Physio bin.
Finanziell wäre es für mich ohnehin besser, eine eigene Praxis zu betreiben und dann eben eventuell auch eine mit gesondertem Ergo-Bereich, aber ich mag die Arbeit in einer Praxis eben nicht so sehr und würde auch ungern eine nebenbei organisieren, nur um mehr Geld zu verdienen.
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Fabian86 schrieb:
Dankeschön schonmal für die Antworten.
Beim Berufsverband werde ich auf jeden Fall mal nachfragen. Danke für den Tip.
Rechtlich betreibe ich natürlich ein Einzelunternehmen. Das unterscheidet mich allerdings nicht sonderlich von den meisten Praxen.
Daher der Begriff Freiberufler, der ja recht gängig ist für selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung.
Das ist jedenfalls bei mir der Fall und grundsätzlich ja unproblematisch.
Die Frage ist halt, ob ich als Einzelunternehmen ohne eigene Kassenzulassung auch von angestellten Ergotherapeuten bearbeitete Ergo-Verordnungen mit Ergo-Praxen abrechnen darf, obwohl ich selbst Physio bin.
Finanziell wäre es für mich ohnehin besser, eine eigene Praxis zu betreiben und dann eben eventuell auch eine mit gesondertem Ergo-Bereich, aber ich mag die Arbeit in einer Praxis eben nicht so sehr und würde auch ungern eine nebenbei organisieren, nur um mehr Geld zu verdienen.
Das ist eben fasch. Freiberufler sind wir alle. Selbständige ohne eigene Kassenzulassung sind Freie Mitarbeiter.
Ich schreibe dies nicht um rechthaberisch zu sein, sondern um Missverständnissen vorzubeugen. Auch im Gepräch mit dem Verband ist es gut, diese Dinge auseinander zu halten.
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Eberhard schrieb:
"Daher der Begriff Freiberufler, der ja recht gängig ist für selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung."
Das ist eben fasch. Freiberufler sind wir alle. Selbständige ohne eigene Kassenzulassung sind Freie Mitarbeiter.
Ich schreibe dies nicht um rechthaberisch zu sein, sondern um Missverständnissen vorzubeugen. Auch im Gepräch mit dem Verband ist es gut, diese Dinge auseinander zu halten.
Hab das irgendwie beim Lesen im Kopf eigenartig betont und so den Inhalt falsch verstanden.
Das stimmt natürlich und da sollte man insbesondere in Rechtsfragen natürlich präziser sein.
Ich hatte die Formulierung genutzt, weil sie meinem Empfinden nach gängiger ist (was nicht mal stimmen muss), aber gängig ist hier natürlich kein geeigneter Maßstab.
Insofern Dankeschön für den Tip slightly_smiling_face
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Fabian86 schrieb:
Ah verstehe, darauf wolltest du hinaus.
Hab das irgendwie beim Lesen im Kopf eigenartig betont und so den Inhalt falsch verstanden.
Das stimmt natürlich und da sollte man insbesondere in Rechtsfragen natürlich präziser sein.
Ich hatte die Formulierung genutzt, weil sie meinem Empfinden nach gängiger ist (was nicht mal stimmen muss), aber gängig ist hier natürlich kein geeigneter Maßstab.
Insofern Dankeschön für den Tip slightly_smiling_face
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